kind_Internet_XS-200.jpgWann man seinem Kind den Zugang zum Internet erlaubt, bleibt Eltern selbst überlassen. Zunächst wird man sicherlich selbst für die Internet Sicherheit seines Kindes sorgen können und den Kinderschutz in Form von direkter Aufsicht ohne bestimmte Software übernehmen. Hat man sich als Eltern aber entschieden, sein Kind auch unbeaufsichtigt ins Netz zu lassen, sollte man sich Gedanken machen über Kinderschutz im Netz, also über ein Software Programm, dass die Kinder vor bestimmten Inhalten schützt.

Bei den Software Programmen für Internet Sicherheit und Kinderschutz gibt es grundsätzlich zwei Arten von Filtern: Solche, die mit Whitelists und solche, die mit Blacklists arbeiten. Das Whitelist-Prinzip sind Software Programme, die eine Liste erlaubter Webseiten enthält und nur zu diesen den Zugang erlaubt, ansonsten den Internetzugang blockiert. Dieses Prinzip der Internet Sicherheit ist vor allem bei jüngeren Kindern als Methode des Kinderschutz sinnvoll. Wichtig ist hier, eine Kinderschutz Software auszuwählen, bei dem der Liste erlaubter Seiten auch durch Genehmigung der Eltern neue erlaubte Seiten hinzugefügt werden können, da die Listen der Internet Sicherheit nie alle Seiten des Internets, die für Kinder ungefährlich sind, enthalten können. Bei diesem Prinzip ist die Funktion des Kinderschutz und der Internet Sicherheit sehr gut.

Jugendlichen, für die man Internet Sicherheit durch Kinderschutz Software wünscht, sollte man aber im Normalfall nicht mehr auf diese Art vorschreiben, welche Seiten im Netz sie sehen dürfen. Sonst werden sie sich wahrscheinlich an anderen Orten, die keine Software für Kinderschutz installiert haben, den gewünschten Zugang verschaffen. Will man sie dennoch vor bestimmten Inhalten schützen, ist das Prinzip der Blacklists – Sperrlisten – sinnvoll.

Wenn man ältere Kinder hat, denen schon ein freierer Zugang zum Internet und dennoch Internet Sicherheit gewährt werden soll, kann also der Kinderschutz nach dem Prinzip erfolgen, dass der Zugang zum Internet grundsätzlich gewährt ist, aber bestimmte Seiten gesperrt sind, die von der Software als *Z*grafisch, gewaltverherrlichend oder Verkaufsabzocke eingestuft werden. Auch versuchen diese Software Programme Nazipropaganda und ähnliches auszuschließen.

Durch solche Kinderschutz Filter kann relativ erfolgreich verhindert werden, dass Kinder oder Jugendliche versehentlich auf solche Seiten stoßen. Bei gezieltem Suchen werden sie jedoch möglicherweise etwas finden, da die Betreiber solcher Seiten immer wieder Wege finden, Filter zur Internet Sicherheit zu umgehen, indem sie sich ständig neue Domains sichern.

Schwierig ist jedoch, dass ein solcher Kinderschutz Filter nicht auch die Seiten, die durchaus für ältere Kinder und Jugendliche geeignet sind, sperrt, wenn sie sich mit den Themen sexueller Aufklärung, antirassistischer, geschichtlicher oder gegen Drogenmissbrauch gerichteter Aufklärung befassen. Hierin zeigten sich mehrere Programme nicht ganz erfolgreich. Sie sperrten auch einige gute Seiten, um die Internet Sicherheit zu gewährleisten.

Ein kritischer Punkt ist auch die Speicherung von Daten durch Kinderschutz Software, die ermöglicht, dass man als Eltern aus Gründen der Internet Sicherheit nachverfogen kann, auf welchen Seiten das Kind gewesen ist. Software zum Kinderschutz im Netz erstellen manchmal auch in regelmäßigen Abständen Screenshots, sodass man auch sehen kann, was kommuniziert wurde. Dies ist bei minderjährigen Kindern rechtlich in Ordnung und aus Gründen des Kinderschutz möglicherweise auch zu empfeheln. Allerdings ist es sicherlich besser nur bei begründetem Verdacht auf illegale oder gefährliche Internetnutzung davon Gebrauch machen, da auch Kinder und Jugendliche ein gewisses Recht auf Privatsphäre haben möchten, das man ihnen trotz Internet Sicherheit nicht verwehren sollte.

Bei volljährigen Jugendlichen oder Erwachsenen (z.B. Partnern) ist diese Art der Überwachung jedoch nicht mit ihren Datenschutzrechten zu vereinbaren. Es sei denn, sie haben vorher freiwillig ihr Einverständnis gegeben. Man sollte also darauf achten, dass die Software für Kinderschutz wirklich ausgestellt ist, wenn eine volljährige Person ins Netz geht.

Klar ist auch nicht, was die Betreiber mit den Daten, die dort durch diese Programme gespeichert werden, tun. Wenn sie anonym dafür verwendet werden, die White- oder Blacklists zu erweitern, ist dies wohl hilfreich und sinnvoll. Die Vorstellung, dass sie auch anders als zur Internet Sicherheit verwendet werden könnten, ist allerdings weniger erfreulich. Dies muss man dann wohl als mögliche unangenehme Nebenerscheinung in Kauf nehmen, wenn man Kinderschutz im Internet möchte.

Kinderschutz im Internet: Welche Software gibt es?