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Gefragt in Telekommunikation von
Guten Abend
In meinem Namen wurden einige
Zeitungsabos und
sogar ein Pay tv Vertrag
abgeschlossen. Ich überlege
Anzeige gegen unbekannt zu stellen.
So was mache
ich aber nur wenn es Aussicht auf
Erfolg hat. Kann die
Polizei über IP Adresse rauskriegen
wer das war? Ist
das aufwendig? Ich habe einen
Verdacht aber wie soll
man das beweisen? Zumal ich denke
dass der jenige
diesen mist von der Arbeit aus
gemacht hat und dabei
handelt es sich um einen richtig
großen Betrieb.. findet
man da irgendwas raus? Wenn das
aussichtslos ist
ärger ich vielleicht einfach zurück...

20 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von msoceu Experte (2.4k Punkte)
Hallo,

[quote]KAnn denn jemand die Frage mit Ja oder Nein beantworten:
Findet die Polizei raus wer es war? Rein technisch gesehen? [/quote]
Du musst Dich damit auch nicht auskennen, der Ermittlungsstand kann
Dir auch egal sein, ich würde jede Aktion zur Anzeige bringen. Es
kann/könnte ja auch sein, dass Dir eine Firma ans Bein *Z* möchte,
alá Scheinbestellungen. Dann bist Du in der Beweispflicht, also ab zur
Polizei, nur zu Deiner eigenen Absicherung.

So long...
msoceu
0 Punkte
Beantwortet von msoceu Experte (2.4k Punkte)
@ computerschrat,

warum einen (erst einmal kostenpflichtigen) Anwalt einschalten?
Es handelt sich meines Erachtens um Strafrecht, dafür ist der
Staatsanwalt (meines Wissens) zuständig.

Grüße
0 Punkte
Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo msoceu,

Denn Staatsanwalt kannst du nicht selbst “beauftragen“. Der
wird von selbst tätig, wenn Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Diesen Verdacht kann der Geschädigte bei der Polizei
anzeigen. Dann ermittelt die zunächst einmal, bis sich der
Verdacht erhärtet hat und gibt es dann an die
Staatsanwaltschaft weiter. Damit die Polizei aber ausreichend
Anfangsverdacht hat, um Ermittlungen aufzunehmen, kann ein
Anwalt vorher sinnvoll sein. Insbesondere kann der für das
weitere Verhalten sinnvolle Hinweise geben. Damit soll
vermieden werden, sich selbst durch ungeschicktes Verhalten
selbst in eine schwierige Situation zu bringen.

Gruß
computerschrat
0 Punkte
Beantwortet von msoceu Experte (2.4k Punkte)
Hallo Reinhard,

ja das stimmt natürlich, deswegen schrieb ich.

[quote]also ab zur Polizei[/quote]

MfG
0 Punkte
Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
@msoceu,

ja, dem kann ich nur zustimmen.

Gruß
Reinhard (computerschrat)
0 Punkte
Beantwortet von
@Sorduk
[quote]Anzeige kann man erstatten, wird aber im Sand verlaufen, [b]da es keine Straftat darstellt. Zurück ärgern dagegen schon[/b].[/quote]
Was ist das denn für ein Unsinn?
0 Punkte
Beantwortet von
Ich würde trotzdem den Admin drauf ansetzen. Ein Logfilter ist doch kein Problem. Jede Firma hat doch eine Mindestdatenspeicherung, das ist doch schnell gefunden.
 
Ohne interne Logs kein Ergebniss, man kann doch nicht so blöde sein intern eine Attacke gegen ein Mitarbeiter zu starten. Oder haben sie keine IT Abteilung. Fragen sie einfach da oder ist die betreffende Person dort.

@ Nickie23 toller Beitrag zum Problem :) Wieso Unsinn ? Es könnte nur § 263 StGB greifen. Wird aber nichts weil der Wert dann über 1000 gehen muss sonst gibts nur paar auf die Finger.. Aber hey erstmal was sinnloses Posten richtig ? Klasse das Sie helfen wollten.
0 Punkte
Beantwortet von
Emm @Sorduk, wenn der Admin seinen Job mag und behalten will, dann wird er nichts ohne einem OK des Arbeitgebers machen.
Denn es bedeutet, dass der Admin seine Arbeitszeit und die Rechenpower für extra Touren verwendet, es ist nix mit nebenbei was laufen lassen und der AG muss das nicht mal "live" mitbekommen, irgendwann später kann auch weh tun.
Ein OK wird wahrscheinlich nur möglich sein, wenn der TE eine offizielle Anfrage stellen würde.  
Nur das was der TE haben will, zumindest was aus seiner Frage zu entnehmen ist, ist eine andere Hilfe und zwar die ihm beim Zurückärgern zur Seite steht.

Dein Beitrag ist in dem Sinne keine Hilfe, es zeigt eher, dass du dich mal mit dem Kali Linux (ehemals BacktTrack) beschäftigt hast.
Aber dann wäre dir aufgefallen, dass vom "nebenbei laufen lassen" keine Rede sein kann, denn willst du Logs grep(en), musst du [u]alles[/u][sup]*[/sup] dump(en) und da können schon "Gigas" Haufenweise zusammen kommen.
ES kommen hier nicht mal die vielen §§§§§ ins Spiel, da die ganze Aktion ohne dem OK des AG per se nicht erlaubt wäre.
Und der AG einen müsste einen "§ Reiter aus der IT Welt" in petto haben, wenn  er es richtig machen wollte.

Gruß

[sup]*[/sup][i]Außer wenn man gefiltert dumpen kann, aber dann muss man wissen, wonach genau gesucht wird.[/i]
0 Punkte
Beantwortet von
@Sorduk
Nickie23 bezeichnet doch offenbar Deinen Widerspruch als Unsinn, womit er ja nicht ganz unrecht hat. Du erzählst dem TE, dass das was ihm widerfährt keine Straftat ist, aber wenn der TE das Gleiche tun würde, dann wäre es nach Deiner Aussage eine Straftat.
Ich würde diese Logik auch als Unsinn bezeichnen.
0 Punkte
Beantwortet von
um auf die ausgangsfrage zurückzukommen - ja, ip kann man einer
person zuordnen.

zu deinem fall:

der server des zeitschriftenverlags wird vermutlich die ip speichern.
zumindest sagen einige shops, dass die ip zur bestellung aus
missbrauchsgründen gespeichert wird.

die ip, die dort hinterlegt ist, dürfte der proxyserver der firma sein. jede
firma wir dort potokolle aktiviert haben, damit man herausfindet, wer
blödsinn getrieben hat. ansonsten müsste ja der vorstand für ein
surfvergehen eines angestellten in den knast.

die ip, die im proxyserver hinterlegt ist, ist die ip des pc, von dem aus
der zugriff erfolgte. die zuordnung pc zu ip kann mit sicherheit der
admin sagen.

jetzt hast du die person.

ob du die infos so einfach bekommst, steht auf einem anderen blatt.
vielleicht einfach mal anwaltlich beraten lassn?
...