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Möchte mich als Nebentätigkeit selbständig machen





Frage

Hallo allerseits, hat jemand von euch Erfahrungen mit Nebentätigkeiten auf selbständiger Basis? [u]Hintergrund:[/u] Ich helfe ehrenamtlich innerhalb einer Linux User Group Privatleuten, die mit ihrem Rechner nicht mehr klarkommen. Im Prinzip sind das Fälle, wie sie hier tagtäglich im Forum besprochen werden. Nun möchte ich diese Tätigkeit im privatem Umfeld nicht mehr nur rein ehrenamtlich ausführen, sondern möchte damit Geld verdienen, denn oftmals sind die Fälle so komplex, dass man stundenlang an einer Geschichte dransitzt (hat meist mit Linux zu tun) oder man am Rechner basteln und erst noch Teile besorgen muss. Ich stelle mir das so vor, dass ich pro Stunde 6 Euro nehme. Nicht viel, aber mehr möchte ich auch nicht. Soweit ok - nun habe ich gehört, dass man bei einem Gewerbe, welches nur einen geringfügigen Charakter (als Nebenerwerb) hat, keine Gewerbesteuern zahlen muss. Ist das richtig und was muss ich sonst noch alles beachten? Ist jemand von euch selbständig? Es gibt ja viele EDV-Notdienste bundesweit. Das Web ist voll davon... Würde mich über eine Info wirklich sehr freuen.

Antwort 1 von ewrre

Gewerbesteuer musst Du erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € im Jahr bezahlen.

Auch von der Umsatzsteuer kannst Du Dich befreien lassen (Kleinunternehmer), wenn Dein Jahresumsatz unter 50.000€ liegt. Du darfst dann aber auch keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen.

Es bleibt also unterm Strich nur die Versteuerung bei der Einkommensteuer.

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest kommt ein paar Wochen später automatisch der Fragebogen des Finanzamtes.

Antwort 2 von anno_58

Hi,

Du möchtest dich als Nebentätigkeit (...)

Was muss man denn an dir machen ;-)
scnr

Aber zu deiner Frage:
Bevor du Gewerbesteuern zahlen musst, müssen mehre Faktoren zutreffen. Sichere Hilfe gibt dir hier ein Steuerberater. Geh mal davon aus, dass du mit dem von dir geplanten Kleingewerbe zunächst mal nicht Gewerbesteuerpflichtig wirst.

Kleingewerbe ist übrigens das Suchwort, mit dem du mal googlen solltest.

Zitat:
Das Kleingewerbe ist ein Einzelunternehmen, dessen Geschäftstätigkeit nach Art und Umfang noch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kleingewerbetreibende gelten somit - sofern sie sich nicht freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen - nicht als Kaufleute und unterliegen damit ausschließlich den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gründung eines Kleingewerbes erfordert - abgesehen von den gewerberechtlichen Voraussetzungen - keine besonderen Gründungsmodalitäten.


Wenn du nur geringe Umsätze machst, brauchst du ggf die MwSt nicht auszuweisen. Das Einkommen ist jedoch immer Steuerpflichtig.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 3 von Strothi2

Moin,

du gehst zum zuständigen Amt, meldest dein Gewerbe an und bezahlst die dafür fälligen Gebühren. Bis dahin der einfache Teil. Unter Umständen mußt du darauf achten, als was du dein Nebengwerbe anmeldest. (Siehe evtl. Meisterpflicht) Es dauert nicht lange, es tritt ein wie oben beschrieben, das Finanzamt will Einzelheiten von dir. Aber keine Angst, du wirst/willst nicht über 400,-€ im Monat verdienen. Hier kann eine evtl. Pauschalversteuerung zutreffen. (Siehe auch obige Beiträge). Irgendwann bekommst du Post von dem Rentenversicherungsträger, der will wissen, ob es eine Beitragspflichtige Tätigkeit ist. Aber soviel verdienst du ja nicht. Allerdings mußt du mit weiterer Post rechnen, man möchte eine Bilanz oder Abrechnung sehen, um deine Aussagen zu kontrollieren.
Bis dahin alles nicht schwierig. Nur solltest du dir bei Unsicherheit wirklich den Gang zum Steuerberater leisten. Die Lohnsteuerfördervereine sind nicht mehr für dich nutzbar.

Und irgendwann steht der Prüfer vom Finanzamt vor der Tür, will in deine Unterlagen schauen und beschafft dir vielleicht ein paar schlaflose Nächte. (So geht es einer Bekannten, die hat allerdings früher durch falsche Beratung bei Aktiengeschäften fürchterlich Schiffbruch erlitten)

Aber laß dich nicht schrecken ;-) Viel Spaß und viel Glück dabei. (Es gibt z.B. günstige Programme, die dir beim Verwalten sehr gut helfen, z.B. "Warum" Auftrag, nutze ich auch)


Gruß

Strothi


P.S, der Firmenname "Warum" wurde geändert, um keine Schleichwerbung zu machen, aber frage dich wiso und warum...

Antwort 4 von ono

die kleingewerbetreibenden wären glücklich , wenn die grenz für umsatzsteuer 50000 wäre .

es sind 17500.

achte darauf , daß du nicht als selbstständig lehrender tätig bist , diese müssen den vollen rentenversicherungsbeitrag selber pflichtmäßig bezahlen .

http://www.erwin-denzler.de/sv-dozenten/

oder mal bei verdi.de durchklicken

Antwort 5 von RTFM

Danke euch allen. Das bringt mich schon sehr viel weiter.

Ein Kleingewerbetreibender gilt aber somit auch als Selbständiger?

Antwort 6 von RTFM

Die Frage hört gerade sich vielleicht etwas blöd an, aber ich möchte halt gerne wissen, ob ich als Selbständiger gelte, denn es ist ja ein Nebenerwerb.

Antwort 7 von Strothi2

Moin,

um deine Frage im eigentlichen Sinne ganz kurz zu beantworten: Nein.

Jetzt etwas detailiierter:

Du bist in einem anderen Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig angestellt, egal ob als Angestellter oder Arbeiter.
Wenn du deine Nebentätigkeit aufnimmst, verdienst du dir etwas dazu, führst aber u.U. keine zusätzlichen sozialversicherungsflichtigen Abgaben ab. Das wird der Fall, wenn du über die 400,-€ kommst, dann sind Pauschbeträge fällig. Meldest du das als Gewerbe an, mit Eintrag ins Handeslregister, nicht Gewerberegister, dann bist du ein "echter" Selbständiger, der alle Sozialabgaben selbst trägt und auch die Abgaben in die Krankenkasse.

Von deswegen ist es nur eine Nebentätigkeit (zusätzlich zu einer bereits bestehenden sozialversicherungsflichtigen Beschäftigung), es ist unerheblich ob in diesem Moment ein Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnis besteht.

Dann, den Stundenlohn betreffend. Du wirst, wenn du irgendwann mal mit dem Gedanken spielst, dich richtig selbständig zu machen, unwahrscheinliche Probleme bekommen, deinen Kunden zu erklären, warum Sie jetzt das Doppelte oder noch mehr für deine Leistungen berappen müssen.

So, jetzt muß ich auch noch etwas Geld verdienen,

Gruß

Strothi

Antwort 8 von ewrre

@ono:

Zitat:
die kleingewerbetreibenden wären glücklich , wenn die grenz für umsatzsteuer 50000 wäre .

es sind 17500.


Wenn Du es genau wissen willst: Im Vorjahr dürfen es nicht mehr als 17.500, im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 sein.

Neugründer dürfen also im ersten Jahr bis zu 50.000 Euro Umsatz machen.

Ich hoffe, ich habe die Kleingewerbetreibenden jetzt glücklich gemacht.

(§ 19 UStG)

Antwort 9 von ono

gut das du es noch einmal genauer gesagt hast .

es gibt aber finanzämter die legen es andersrum aus : 1.Jahr bis 50 = kein vorjahr mit unter 17 = umsatzsteuer , einfach weil kein vorjahr mit geringerem umsatz vorliegt .

die selbstständigkeitsreglen sind nicht überall gleich , im medienbereich spricht man gern von abhängigen selbstständigen , diese sind aber dennoch nicht scheinselbstständig , sonst würde nämlich im rundfunk gar nichts mehr laufen ...

die chance eine lücke für den eigenen vorteil zu finden , dürfte ab sofort rasant geringer werden .

Ich möchte kostenlos eine Frage an die Mitglieder stellen:


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