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DRINGENG Wenn die Polizei den PC beschlagnahmt...





Frage

Hallo zusammen, ich habe folgendes SCHWERWIEGENDES Problem: Ich hab Bearshare genutzt, keine Ahnung gehabt, dass es illegal ist Files anzubieten (ehrlich), und deshalb keine uploads gesperrt. Jetzt hat mir die Polizei vor 3 Monaten den Pc weggenommen und jetzt wurde ein Verfahren gegen mich eröffnet weil ich halt 1059 Musikdateien zum download freigegeben habe. Ich hab mal bei Bearshare geguckt, da steht nirgends was davon, dass man nichts freigeben darf. Habt ihr vielleicht Erfahrung damit, weil euch das auch schon passiert ist, oder habt ihr anderweitige Tipps für mich? Am besten wären natürlich ein paar Gesetzesstellen. Ich kann echt Hilfe gebrauchen. [*][quote][sup][i]Admininfo: Thread verschoben. Bitte beachte [url=https://supportnet.de/groupfaqs/3][u]FAQ 2[/u][/url] für deine nächste Anfrage.[/i][/sup][/quote]

Antwort 1 von DerWahreDenny

Antwort 2 von Das_Urmel

Die Hilfe bietet dir ein Rechtsanwalt, sonst keiner.

Btw: Bearshare ist nicht verantwortlich, du bist es.
So geht das halt mit den P2P Netzen.

vor 3 Monaten - hui -
Du hast also genügend Zeit gehabt, die über das UHG zu erkundigen?
tschö
Michael

Antwort 3 von mblank

hi,

natürlich darfst du sachen zum download freigeben,
bloß das darf eben nicht urheberrechtlich geschützt sein

wenn du mit deiner frau nen kleinen film drehst und gibst den zum download frei, bekommst du auch keinen ärger
(soweit das mit deiner frau abgeklärt ist)

andré

Antwort 4 von Tina_P

Antwort 2 dreimal unterstrichen. Wenn es so ist wie du schreibst benötigst du dringend einen Anwalt, auch wenn das ne Menge Geld kosten kann. mit ein paar Gesteztsstellen ist dir in dieser Situation nicht viel geholfen. Wenn gegen dich ein Verfahren läuft kommst du da ohne professionelle Hilfe nicht weiter.

BTW: Hast du zu allen 1000 Musikdateine die CD? oder einen Kaufbeleg ... mit anderen Worten hast du die 1000 Stücke legal erworben?

T.

Antwort 5 von Tina_P

Ach ja vielleicht hilft dir doch diese Gesetztesstelle....UrhG

§ 106

Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Antwort 6 von Nhuya

Im Normalfall gibt es dafür nur eine Geldstrafe, die kann aber recht hoch ausfallen.

Das DOWNLOADEN ist im übrigen auch ILLEGAL (nur, falls das auch nicht bei Bearshare stand), solange man nicht den Originaldatenträger hat und selbst dann ist es umstritten, da man sich die Kopie von einer rechtswidrigen Quelle besorgt.

Antwort 7 von LouZipher

Hieß es nicht mal, daß Dateien bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht mit zur Beweisgruppe zählen ?

Antwort 8 von Lutz1965

Hallo Lou

Der zeitraum, wird der Tag der Beschlagnahme des PC`s sein.

Außerdem......PC vor 3 Monaten von der Polizei geholt und "jetzt" die Panik bekommen. Da hätte Atomwürmchen früher was unternehem sollen, bzw. Rat suchen.

Gruss

Lutz

Antwort 9 von LouZipher

Ne ne, ich meine, so nach dem Motto: Dateien saugen bis zu Datum xyz wird nicht verfolgt, aber dann !
Da war doch mal sowas ...

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