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PC Rücknahme





Frage

Hallo, ich habe mal eine Frage: Wenn einer einen PC im Computerladen bestellt (also ich meine nicht saturn oder so sondern einen normalen Computerhandel um die Ecke) der komplett für Ihn auf wunsch zusammen gebastelt werden soll muss der Computerladen den wieder zurücknehmen wenn der Kunde nach 5 Tagen ankommt und sagt "also eigentlich will ich den doch nicht haben". Muss der Computerladen den zurücknehmen, oder gilt das nicht weil er den ja speziell für sich hat anfertigen lassen? Oder wie schaut es aus wenn der Kunde einen wisch unterschreibt, in dem er bestätigt das er den PC nicht zurückbringen kann (außer natürlich bei technischen defekten) Ist so etwas rechtens? Danke und Grüße Martin [*][quote][sup][i]Admininfo: Thread verschoben. Bitte beachte [url=https://supportnet.de/groupfaqs/3][u]FAQ 2[/u][/url] für deine nächste Anfrage.[/i][/sup][/quote]

Antwort 1 von Risatara2

Hi,
Wenn du ihn im Computerladen bestellt hast, und auch dort abgeholt hast, dürftest du grundsätzlich kein Rückgaberecht haben, außer der Händler richtet dir ausdrücklich eins ein. Wenn er im normalfall eins einrichtet, kann er es auch zurücknehmen, was das mit dem unterschriebenen Zettel wohl bedeuten soll.
Bin allerdings kein Jurist, aber so sollte es wohl sein.
Risatara.

Antwort 2 von Katy

Du solltest schon einen wichtigen grund haben und nicht einfach so weil er dir nicht mehr gefallt,das geht nicht ,zummindest kriegst du nicht mehr den vollen preis zuruck.Tschau

Antwort 3 von mblank

hi,

wenn du den rechner dort in auftrag gegeben hast und
das kein pc von der stange ist (also nach deinem wunsch zusammengestellt /- gebaut) kann man fast davon ausgehen, dass es sich um eine
Sonderanfertigung für dich handelt. und da bist du
(soviel ich weiss) zur abnahme verpflichtet.
ein generelles rückgaberecht besteht beim kauf im ladengeschäft eh nicht, dass hat noch nicht mal was mit sonderanfertigung zu tun.

andré

Antwort 4 von Paul43

Nein...........du must den Pc jetzt behalten,........

Antwort 5 von bennicio

kannst da nur auf kulanz hoffen.

warum willst du den den rechner nicht mehr haben????

Antwort 6 von erika123

Bschreibe doch einfach warum du ihn zuruck geben mochtest,viel gluck...........

Antwort 7 von Tortel

Na ja, versuchen kannst du es ,auf jeden fall,vielleicht klappt es .

gruss Tortel

Antwort 8 von Jessic

Hallo,
einfach originalverpakt an den handler zuruck.

Antwort 9 von Rony3000

Hi,

behalte die kiste doch einfach.

Antwort 10 von bennicio

@ jessic

und was soll er damit bezwecken??? Es gibt auch sowas wie gesetzl. Vorschriften. Versetzt Dich mal in die Lage des Händlers. Wenn Dein Vorschlag möglich wäre, dann würde es bestimmt balde keine Händler mehr geben.

Erst denken, dann antworten!!!

Antwort 11 von Jessic

@bennicio.......aber auch keine kaufer mehr..........also ich bitte dich............

Antwort 12 von bennicio

@ jessic

werde erstmal etwas älter. vielleicht verstehst du dann den sinn.

Antwort 13 von steffen2

Bei Problemen mit dem Gerät gibt es die gesetzliche Gewährleistung und die freiwillige Garantie

Wenn das Gerät funktioniert hast du kein Recht das Gerät zurückzugeben.

Versuch doch mal ein Auto beim Händler nach einer Woche zurückzugeben.

Gruß Steffen

Antwort 14 von Pausenfueller

Hallo Martin,
eine Rücknahmepflicht besteht nur im Internethandel. Der Händler um die Ecke könnte allerdings zur Rücknahme verpflichtet sein, wenn die Auswahl der Komponenten auf der Grundlage seiner fachlichen Beratung erfolgte, diese Teile dann aber einfach nicht miteinander harmonieren und dadurch die gewünschten und vereinbarten Produkteigenschaften nicht erreicht werden. Hier gilt aber auch erst einmal das Recht des Händlers auf Nachbesserung bzw. Wandlung zur Erreichung der zugesicherten Eigenschaften. Wenn dies keinen Erfolg hat, kann der Kunde eine Rücknahme wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften fordern. Das fällt dann unter die Produkthaftung, da der Händler gleichzeitig Hersteller der Sonderanfertigung ist.
Gruß
Pausenfüller

Antwort 15 von charlyC

Hallo,
Weiter vekaufen und versuchen,soviel geld wie du kannst rausholen.

Antwort 16 von Jessic24

Ich glaube nicht das du den sinn verstanden hast,mein freund,ich schon.

Antwort 17 von bennicio

@ Jessic24

dann versuch mal bitte deine Meinung sinnig zu erklären!

Antwort 18 von zitrus

Hallo Leute,
das bringt ihn nicht weiter so!

Antwort 19 von bennicio

ja, du hast recht. ich habe eh für so etwas keine Zeit/Lust.

A14 ist das einzige was man sonst noch sagen kann, ausser das er pech hat. Wenn man etwas kauft, dann muss man sich das vorher gut überlegen. Aus schluß basta.

Die meisten Händler geben aber Kulanz, einfach mal nett fragen!!!!

Antwort 20 von Timid

@ zitrus:

Die richtige Antwort wurde aber schon mehrfach genannt: Nein, er kann den PC nicht zurückgeben.
Nicht mal dann, wenn der PC nicht ok wäre, weil es dann über die Gewährleistung laufen würde (Nachbesserung).

Liebe Grüße
Sue

Antwort 21 von Tony21

Ich glaube nicht das mann einen PC wenn er nicht funktioniert,wieder in den laden bringen kann um das geld wieder verlangen.gruss an alle.

Antwort 22 von Robbie38

Hallo MartinS
Bring dein Rechner dort hin wo du ihn gekauft hast und lass dier wieder deine koole geben,er muss das machen ,er hat keine andere wahl,ansosten mit einer anzeige drohen,mfg.

Robbie38

Antwort 23 von JennyGirl

Ich glaube nicht das dabei was rauskommt wen er ihn anzeigt.

Antwort 24 von Tony21

Auf keinen fall anzeigen....................das funktioniert nicht.

Antwort 25 von deepj

Hallo MartinS,
Was ist das fur ein PC?Was du da gekauft hast?

Gruss deepj

Antwort 26 von Roland42

Das ist doch wurscht ,er soll den rechner behalten,fertig ,aus, finito,basta,terminado,finut,donklou,pansgr.......usw.

MFG.

Antwort 27 von Nhuya

Dabei ist es doch sooo einfach:

Sonderanfertigungen können nicht zurückgegeben werden, Massenanfertigungen schon.

Ist der PC defekt, kannst du auf Gewährleistung pochen, d.h. der Händler muss/ darf 2 mal nachbessern oder (und danach) er gibt dir nen neuen.

Antwort 28 von robbie38

Da haben wir doch schon die Loesung.nur wenn er defekt ist........Tschuussss.

Antwort 29 von Lina29

@Nhuya
Was meinst du mit Massenanfertigung?Es gibt keine Massen.,alle Pc s werden zusammengebaut.Erst nachdenken dann schreiben!! Ciao

Antwort 30 von Nhuya

Als MAssenware bezeichnet man Ware, die NICHT speziell für einen Kunden angefertig wurde. Beispiel:
Der kleine PC-Laden um die Ecke hat ein Angebot, also einen PC mit einer bestimmten Ausstattung zu einem bestimmten Preis. Kaufst du den so, wie er im Angebot steht (natürlich schrauben sie ihn selbst zusammen), dann kannst du ihn wieder zurückgeben, weil er dir doch nicht gefällt. Sagst du dem Inhaber aber, du hättest gerne den PC aus dem Angebot, aber mit ner anderen GraKa und nem besonderen Lüfter, dann kannst du den nicht zurückgeben, weil er dir doch nicht gefällt, denn er ist ein Einzelstück vom Händler extra so für dich angefertigt.

Denk mal drüber nach...

Antwort 31 von Tina_P

Der Jurist sagt: Pacta sunt servanda. Verträge müßen eingehalten werden.

Und das gilt für den Käufer wie für den Verkäufer. es gibt ne Menge Ausnahmen, mit Unterschiedlich langen Rückgaberechtsfristen. Wie aber schon einige Male geschrieben, wer einen Kauf tätigt, und damit einen gültigen Kaufvertrag zustande kommen läßt, der muss auch die Ware abnehmen. Er würde ja vom verkäufer auch erwarten, dass er die Ware bekommt und der Verkäufer nicht plötzlich sagt ... ich hab es mir anders überlegt, von mir bekommst du nix.

Insofern (in Wiederholung der Vorredner) den PC muss du behalten.

PS: Wenn er kaputt geht oder nicht so ist wie bestellt, ist dass eine ganz andere Baustelle und hat nichts mit dem zu tun, was gefragt war.

Gruß
T.

Antwort 32 von Joham

Ich hatte auch schon mal das selbe problem,allerdings durfte ich dn PC behalten.........was solls......so ist das leben nun mal...........Gruss......

Antwort 33 von Paul43

Hallo Leute,

weiss jemand ob MartinS den pc wieder zuruck gebracht hat und dabei das geld zuruck bekommen hat?Oder nicht?Das wurde mich mal interessieren.tschooeeeee

Antwort 34 von Tony21

Nein ,er hat den PC behalten.

Antwort 35 von Nhuya

Und wieso wollte er ihn zurückgeben?

Antwort 36 von Nhuya

lol? Jetzt wiessen wir auch, wozu das Gesetz gut ist :)

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