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Scanner Mustek 600CP scannt weißes Bild
Frage
Hallo!
Scanner scannt nur ein weißes Bild. Laut der Mustek FAQ heißt es: "Fehler an der Leseeinheit des Scanners aufgetreten." - wie ich diesen Fehler behebe ist allerdings nicht gesagt!
Bitte daher um Hilfe!
Gruß!
Antwort 1 von konfekt
defekt!!
gruss konfekt
gruss konfekt
Antwort 2 von blümchensex
evtl hast das foto verkehrt rumgelegt!!!deshalb kommt ein weises bild.
Antwort 3 von Seven-Off-Nein
Hi,
wie alt ist der Scanner denn? Wenn du ihn vor weniger als 2 Jahren gekauft hast, hast du Anspruch auf Gewährleistung (durch den Händler!), später evtl. noch auf Garantie des Herstellers, wenn Mustek das anbietet..
Ich glaube kaum, dass du da selber was machen kannst und eine Reparatur auf eigene Kosten dürfte sich bei einem 50-€-Gerät nicht lohnen.
Gruß
Seven
wie alt ist der Scanner denn? Wenn du ihn vor weniger als 2 Jahren gekauft hast, hast du Anspruch auf Gewährleistung (durch den Händler!), später evtl. noch auf Garantie des Herstellers, wenn Mustek das anbietet..
Ich glaube kaum, dass du da selber was machen kannst und eine Reparatur auf eigene Kosten dürfte sich bei einem 50-€-Gerät nicht lohnen.
Gruß
Seven
Antwort 4 von tvdirekt
Danke für eure tollen Tipps. Das Gerät ist älter als 12 Monate, insofern hat es keine Garantie mehr.
Zu beheben müßte es sein, da ich dies schonmal hatte (länger her) aber ich einfach nicht mehr weiß, wie es behoben wurde.
Zu beheben müßte es sein, da ich dies schonmal hatte (länger her) aber ich einfach nicht mehr weiß, wie es behoben wurde.
Antwort 5 von Seven-Off-Nein
Hi tvdirekt,
wie wärs, wenn du unsere "tollen Tipps" auch mal lesen würdest (Antwort 2 kannste auslassen)? Du hast 24 Monate gesetzlich garantierte (Händler-)Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Das ist so seit 01.01.2002 und gilt auch für deinen Scanner, sofern du ihn in einem EU-Staat erworben hast. Das hat mit Garantie nichts zu tun. Letztere ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Wenn du die Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen willst und meinst, den Fehler selbst beheben zu können (da du "dies schon mal hattest"), dann erzähl mal, was du zwischen dem letzten Funktionieren und dem Versagen des Scanners gemacht hast. Irgendwas installiert vielleicht? Neue Geräte angeschlossen?
wie wärs, wenn du unsere "tollen Tipps" auch mal lesen würdest (Antwort 2 kannste auslassen)? Du hast 24 Monate gesetzlich garantierte (Händler-)Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Das ist so seit 01.01.2002 und gilt auch für deinen Scanner, sofern du ihn in einem EU-Staat erworben hast. Das hat mit Garantie nichts zu tun. Letztere ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Wenn du die Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen willst und meinst, den Fehler selbst beheben zu können (da du "dies schon mal hattest"), dann erzähl mal, was du zwischen dem letzten Funktionieren und dem Versagen des Scanners gemacht hast. Irgendwas installiert vielleicht? Neue Geräte angeschlossen?
Antwort 6 von Crock
Kanns nicht ganz einfach ein Treiber Fehler sein?? Schon probiert Treiber zu deinstallieren und neuinstallieren??
MFG Crock
MFG Crock
Antwort 7 von mblank
@seven-off-nine
gewährleistung ist nicht gleich garantie
gesetzliche Garantie sind weiterhin 6 Monate
nach 6 Monaten dreht sich die beweislast um, d..h
tvdirekt müßte jetzt nachweisen, das der fehler schon beim kauf vorhanden war
nur aus kulanzgründen machen die meisten händler da nicht groß rum
gewährleistung ist nicht gleich garantie
gesetzliche Garantie sind weiterhin 6 Monate
nach 6 Monaten dreht sich die beweislast um, d..h
tvdirekt müßte jetzt nachweisen, das der fehler schon beim kauf vorhanden war
nur aus kulanzgründen machen die meisten händler da nicht groß rum
Antwort 8 von dkfifi
Ich arbeite in einem Elektrofachgeschäft.
Die gesetzliche Garantie beträgt 2 Jahre!
Dies tut zwar nichts zur Lösung des Problems.
Ich würde Dir empfehlen hier anzurufen.
Ist der Support von Mustek.
Bei technischen Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Hotline
(Mo-Fr von 9:00 bis 17:30 Uhr):
Tel.: 02131 1628-40
E-mail: support@mustek.de
Die gesetzliche Garantie beträgt 2 Jahre!
Dies tut zwar nichts zur Lösung des Problems.
Ich würde Dir empfehlen hier anzurufen.
Ist der Support von Mustek.
Bei technischen Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Hotline
(Mo-Fr von 9:00 bis 17:30 Uhr):
Tel.: 02131 1628-40
E-mail: support@mustek.de
Antwort 9 von mblank
@dkfifi
dann macht mal bei euch ne mitarbeiterschulung
die gesetzliche gewährleistung sind 2 Jahre
und gewährleistung ist nicht garantie
andré
dann macht mal bei euch ne mitarbeiterschulung
die gesetzliche gewährleistung sind 2 Jahre
und gewährleistung ist nicht garantie
andré
Antwort 10 von mblank
@all
war alles nicht böse gemeint und
garantie vs. gewährleistung sollte dann doch an anderer
stelle fortgesetzt werden, da es dem tvdirekt wohl nicht wirklich bei seinem problem weiterbringt
andré
war alles nicht böse gemeint und
garantie vs. gewährleistung sollte dann doch an anderer
stelle fortgesetzt werden, da es dem tvdirekt wohl nicht wirklich bei seinem problem weiterbringt
andré
Antwort 11 von Seven-Off-Nein
@mblank
Meine Rede... Lies bitte noch mal genau, was ich in beiden Antworten geschrieben habe.
Wie jetzt?
Möglich, dass du da was durcheinander bringst?
Es gibt keine "gesetzliche Garantie". Garantie ist immer ein freiwilliges Angebot des Herstellers, das natürlich dann bindend ist, wenn es bei Vertragsabschluss zugesagt wurde. Bsp.: Drei Jahre Garantie.
Die gesetzlich garantierte Händler-Gewährleistung galt bis Ende 2001 ein Jahr und niemals 6 Monate. Jetzt gilt sie 24 Monate. Mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten hast du Recht. Das heißt aber nicht, dass keine Ansprüche mehr gegenüber dem Händler geltend gemacht werden können.
Die Diskussion bzw. deren Resultat kann den Fragesteller m.E. schon weiter bringen, weil er über seine Rechte nicht informiert war.
Gruß
Seven
Zitat:
gewährleistung ist nicht gleich garantie
gewährleistung ist nicht gleich garantie
Meine Rede... Lies bitte noch mal genau, was ich in beiden Antworten geschrieben habe.
Zitat:
gesetzliche Garantie sind weiterhin 6 Monate
gesetzliche Garantie sind weiterhin 6 Monate
Zitat:
die gesetzliche gewährleistung sind 2 Jahre
die gesetzliche gewährleistung sind 2 Jahre
Wie jetzt?
Möglich, dass du da was durcheinander bringst?
Es gibt keine "gesetzliche Garantie". Garantie ist immer ein freiwilliges Angebot des Herstellers, das natürlich dann bindend ist, wenn es bei Vertragsabschluss zugesagt wurde. Bsp.: Drei Jahre Garantie.
Die gesetzlich garantierte Händler-Gewährleistung galt bis Ende 2001 ein Jahr und niemals 6 Monate. Jetzt gilt sie 24 Monate. Mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten hast du Recht. Das heißt aber nicht, dass keine Ansprüche mehr gegenüber dem Händler geltend gemacht werden können.
Die Diskussion bzw. deren Resultat kann den Fragesteller m.E. schon weiter bringen, weil er über seine Rechte nicht informiert war.
Gruß
Seven