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Surfen über fremdes W-Lan - strafbar????





Frage

Hallo, ich habe festgestellt, dass ich zu hause ein fremdes, offenes W-Lan empfange. Ist es strafbar, wenn ich mich über dieses ins Internet einwähle?????????? Gruss Petra P.S. Im Gegensatz zum Modem ist dies super, super schnell !!!! (Macht richtig Spaß :-)

Antwort 1 von Toadie

Ich würde sagen ja. Hat der Besitzer z.B. einen Volumentarif entstehen für ihn durch dich u.U. hohe Kosten.

Wenn jemand nahe an deiner Wohnung eine Steckdose verlegt hat und du diese benutzt weil sie gerade da ist, dann ist das auch nicht recht.

Gruß
dasUngeheuer

Antwort 2 von luke

es gibt auch einen gesetzesparagraphen (ich weiß nich genau welcher, aber es gibt ihn), der das eindringen in "ungeschützte datennetze" verbietet....preisfrage: was ist ein offenes und >>ungeschütztes<< wlan?

Antwort 3 von Petra65

wo liegt der Unterschied??????

Offen = offen für alle !?!?!

Antwort 4 von coleone

Das ist nicht strafbar Das glaube ich nicht sonnst würde ich ja ihr nicht schreiben! [Die sind doch selber schuld wenn die ihren W-lan ungeschützt lassen!

Das ist verleitung zur BENUTZUND des W-lans!!

Antwort 5 von luke

also erstmal kann, wie Toadie sagte, dem jenigen mit dem offenen netz ein schaden entstehen, je nachdem welchen tarif er hat.
aber habe einen sn thread dazu gefunden ;)

https://supportnet.de/listthread/1038061

Antwort 6 von sutadur

Zitat:
Die sind doch selber schuld wenn die ihren W-lan ungeschützt lassen!

Eine gewisse "Mitschuld" mag sich herleiten lassen, daraus aber zu schließen, dass das erlaubt sei, ist ziemlich realitätsfremd. Wenn Du Fenster und Türen Deiner Wohung nicht verschließt, ist, trotz Deiner Fahrlässigkeit, nicht erlaubt, dort einzudringen und etwas zu stehlen.

Antwort 7 von der-bettler

schön aber wie soll ein dau denn sowas unterscheiden können

wenn man jemanden ( einen dau) in seiner wohnung ein dichtes wlan einrichtet und ihm erklärt, alles was er machen muss ist notebook an und surfen

szenario
router hat keinen strom
er macht nbook an
in offene netze wählt windows einen automatisch ein
und firefox hat man auf auto proxy gestellt

und dieser dau macht sich dann strafbar ????

abgesehen das man auch sagen könnte

"ich dachte das wäre ein öffentlicher ax- point"

wie soll ein richter das unterscheiden ??


mfg der-bettler

Antwort 8 von sutadur

Zitat:
und dieser dau macht sich dann strafbar ????

Genau das. Zwar nicht vorsätzlich, aber zumindest fahrlässig. Es ist dem Benutzer durchaus zuzumuten, sich von der ordnungsgemäßen Funktion seiner Geräte vor der Benutzung zu überzeugen.

Zitat:
wie soll ein richter das unterscheiden ??

Es läßt sich durchaus ohne großen Aufwand feststellen, wo sich öffentliche Zugangspunkte befinden. Diese Ausrede ist sicher eine der schlechteren.

Antwort 9 von der-bettler

ach komm wer überprüft vorher bevor man etwas benutzt ob alles funktioniert
abgesehen merkt man erst durch fehlermeldungen ob etwas NICHT funktioniert
das würde aber gar nicht kommen eine solche meldung

ich zb merke das mein auto nicht mehr funktioniert wenn es liegen bleibt oder nicht startet ( = fehlermeldungen)

oder ich mekre das mein isdn net funzt wenn ich damit nicht mehr online komme

sowas würde ein normalo user in mdem obig bescheibenen fall NICHT merken

abgesehen davon würde mich das ganze von der anderen seite auch mal interessieren
so würde keine versicherung bei einem einbruch zahlen, wenn sie erfahren würde, das keine tür verschlossen und alle fenster offen wären

auch noch interessant wäre die sachlage, das das opfer das netzwerk ja quasi durch die betreffende wohnung verlegt, er stellt dir das netzwerk ja bereit
wäre ja so als ob er dir in deine wohnung eine dose legen würde

sagen wir es so ich will das nicht rechtfertigen auf andere kosten zu surfen
auch haben wir hier auf dem lande eh solche möglichkeiten nicht
aber das ganze hat schon ZWEI seiten und nichts ist da irgendwie richtig

ich würde es so machen und dem nachbarn anbieten als nachbarschaftshilfe gegen ne kleinigkeit mal da teil dicht zu machen

mfg der-bettler

Antwort 10 von Nessus

Hi,

in Deutschland gilt ein Grundsatz: Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Es ist streng verboten in fremde Netze zu surfen und zu sagen, das dies verleitet, oder man es nicht wusste.
Sicherlich wird ein Dau, der sein Netz so offen hält, es nicht merken wenn jemand über seinen Anschluß surft. Aber es gibt immer noch den Kommissar Zufall, wenn es rauskommt kann es sehr teuer werden. Also Finger weg!

Nessus

Antwort 11 von JudyMalesci

Strafandrohung zwischen 2 und 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

1. Ist es verboten, kabellos übertragenen, vollständig unverschlüsselten Netzwerkverkehr mitzulesen?
Nach § 202a StGB nicht, denn die Daten sind nicht besonders vor dem Zugriff von außen geschützt. Sofern ein Wireless-LAN aber unter das Telekommunikationsgesetz fällt, kann ein Verstoß gegen das Abhörverbot (§ 86 TKG) vorliegen, womit eine Strafe von bis zu zwei Jahren drohen kann. Hiernach ist der Empfang von Nachrichten, die nicht für einen selbst bestimmt sind, worunter auch Datenverkehr zu verstehen ist, unzulässig.

2. Mache ich mich strafbar, wenn sich mein Windows-Notebook ohne mein Wissen oder mit meinem Wissen in ein ungeschütztes fremdes Wireless-LAN einbucht?
Bucht man sich unbeabsichtigt in ein fremdes Wireless-LAN ein, macht man sich hiermit noch nicht strafbar. Dringt man hingegen absichtlich ein, auch in ein nur mittels der üblichen Technik geschütztes Netzwerk, liegt ein Verstoß gegen § 202a StGB und eventuell auch § 86 TKG vor. Zwar ist das Eindringen an sich nicht strafbar, jedoch sind sämtliche Daten, auch die Verzeichnisstruktur oder Dateinamen des fremden Netzwerks, vor Zugriff besonders geschützt. Sobald man von diesen Kenntnis erlangt, liegt daher ein Ausspähen von Daten im Sinne des StGB vor.

3. Darf ich in geschützte Funknetzwerke eindringen?
Nein. In dem Moment, in dem man die Verzeichnisstruktur des fremden Netzwerks angezeigt bekommt, liegt ein Verstoß gegen § 202a StGB vor. Das Bundesjustizministerium vertritt die Ansicht, dass bereits die im Wireless-LAN implementierte Verschlüsselung ausreicht, um die Daten als vor Zugriff besonders geschützt anzusehen. Dies kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

4. Darf ich aus einem fremden Netzwerk Dateien aus freigegebenen Ordnern etc. herunterladen?
Nein. Damit liegt definitiv ein Verstoß gegen § 202a StGB vor.

5. Darf ich fremde Gateways benutzen, um im Internet zu surfen?
Nein. Hierdurch wird dem Betreiber des Wireless-LANs finanzieller Schaden zugefügt, während man selbst Aufwendungen spart. Man macht sich hiermit nach § 263a StGB strafbar und gleichzeitig auch schadensersatzpflichtig.

Antwort 12 von uuu1

Weist du wers is ? dann frag mal wenn er vielleicht Flatrate hat, dann lässt er es ja evtl. zu dad du dich über Ihn einloggst

Antwort 13 von sutadur

Zitat:
wer überprüft vorher bevor man etwas benutzt ob alles funktioniert

Ich weiß auch, dass das in der Praxis wohl niemand macht. Ich bin da ja auch nicht anders. Aber so sind nun mal die Regeln. Du sollst ja auch vor jeder Autofahrt den Luftdruck und die Fukntionsfähigkeit der Scheinwerfer, Blinker usw. überprüfen. Das macht ja auch niemand, trotzdem wird Dich das im Falle eines Falles nicht komplett vor einer Strafe bewahren.

Zitat:
wenn er vielleicht Flatrate hat, dann lässt er es ja evtl. zu

Wer auch nur halbwegs bei Verstand ist, wird das sicher nicht erlauben. Flatrate hin oder her, viel schwerwiegender als "nur" Kosten durch hohen Traffic ist es für den "Netzbetreiber", wenn der Nachbar z.B. illegalen Aktivitäten nachgeht und das vielleicht mal ermittelt wird. Dann ist er nämlich derjenige, der dafür seinen Kopf hinhalten muß und kaum beweisen kann, dass es der Nachbar war.

Antwort 14 von sutadur

Nachtrag:
Zitat:
so würde keine versicherung bei einem einbruch zahlen, wenn sie erfahren würde, das keine tür verschlossen und alle fenster offen wären

Das mag sein, aber strafbar ist ein Diebstahl dann trotzdem. Und nur darum geht es hier.
Zitat:
wäre ja so als ob er dir in deine wohnung eine dose legen würde

Ich denke Du weißt selber, dass das in keinster Weise vergleichbar ist.

Antwort 15 von ratpack

Vergleich:

Es steht ein fremdes Auto, Tür nicht verschlossen, Schüssel steckt, vor deiner Wohnung.
Ist es strafbar wenn Du damit losfährst?

(ohne Komentar)

rat

Antwort 16 von Chef_23456

Also seit kurzem gibt es ein Gesetzt nachdem jeder der ein W-Lan betreibt, und dieses nicht auf irgend eine Art und Weise verschlüsselt als Provider fungiert. Bedeutet, dass du das W-Lan nutzen darfst, und der jenige im Gegenzug dafür zeimlich stress mit seinem Provider bekommt, da er den Anschluss nicht privat nutzt.


mfg

Tobias

Antwort 17 von Toadie

Und was rechtfertigt dass man ein unverschlüsseltes WLAN nutzen darf nur weil der Besitzer eines solchen als Provider bezeichnet wird?

Lässt du ungemerkt deinen Geldbeutel liegen und jemand findet ihn gilt das ja auch nicht als Spende oder Schenkung nur weil in dem Moment der Geldbeutel offen zur verfügung steht. Auch darauf muss zumindest aufmerksam gemacht werden.

Antwort 18 von Ralfman

Nette Diskusion hier, und ich glaube die Frage von Petra65 wurde ausreichend und auch richtig mit einem Klaren NEIN beantwortet.
Da wir nun alle wissen das WLAN nur über eine relativ Kurze Distanz übertragen wird, sollte sich Petra mal in der Nachbarschaft umhören. Antwort 12 von uuu1 empfinde ich gar nicht mal als dumm. Und eine auf Vernunft basierendes Nachbarschaftliches Verhältniss ist auch was wert. Zusammensetzen und das Ding Dicht machen ist der nächste schritt. Alles weitere überlasse ich der Phantasie der Betroffenen.
Auch ich habe in der Umgebung schon zwei offene Netze empfangen und Dicht gemacht. Die Nachbarn sind froh das es Menschen wie mich gibt.

In diesem sinne, hört auf mit Diskutieren ob oder ob nicht. Wo kein Kläger ist, ist kein Richter ist sicherlich das Falsche Argument.

Ralf

Antwort 19 von maltmk

Hi, habe gerade im Chip (Ausgabe 5/2005) über dieses Thema gelesen. Da ist man einhellig der Meinung, das es zwar nicht richtig ist, allerdings derzeit auch nicht die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung besteht. Wie soll man Dich den ermitteln, Du surfst doch sozusagen unter anderen namen.Also weitersurfen :-))
gruß maltmk

Antwort 20 von klaviatur

unbewusst ist nicht strafbar...wähle mich selbst im fremden wlan ein..
drücke nur den knopf wlan und flop es funzt.
also habe ich unbewusst ein fremden hotspot genutzt der offen stand.
das weis ich doch dann nicht.
:-)

Antwort 21 von lanny

b) offene Netze

Als Daten im Sinne der Norm kommt bei unverschlüsselten Netzen naturgemäß kein WEP-Schlüssel in Betracht, da ein solcher gerade keine Verwendung findet. Daher kann allenfalls auf die IP-Adresse abgestellt werden. Allerdings ist bei einem unverschlüsselten WLAN gerade keine Vorkehrung speziell zu dem Zweck getroffen worden, den Zugang Unbefugter zu erschweren oder zu verhindern. Der Router teilt dem verwendeten Client auf simple Anfrage eine IP-Adresse zu. Eine wie auch immer geartete Hürde muss der Nutzer dazu nicht überwinden, von Einschalten seines Rechners innerhalb der Funkreichweite des Routers einmal abgesehen. Angesichts der Tatsache, dass WLAN-Geräte ab etwa 20 Euro für jedermann frei zugänglich sind, kann die Übertragung per Funk als solche ebenfalls nicht als Zugriffsschutz angesehen werden. Daher kommt bei unverschlüsselten Netzen eine Strafbarkeit aus § 202a StGB mangels besonderer Sicherung der Daten nicht in Betracht.

Antwort 22 von Lutz1965

Ach lanny

Schau doch mal bitte aufs Datum
Zitat:
von Petra65 vom 30.06.2005


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