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FTZ-123 D 12-0 ???
Frage
Moin zusammen...
Bin im Zusammenhang mit TFE an TK-Anlagen auf diese Richtlinie gestoßen
Kann mir hier jemand sagen, was genau diese RiLi besagt..???
Konnte bisher nirgendswo etwas dazu finden.
Besten Dank im Voraus
K.B.
Antwort 1 von ichnur
Frag die Telekom, ob die noch gültig ist.
FTZ hiess mal Fernmeldetechnisches Zentralamt und war für Zulassungen aller Art zuständig.
oder googel selbst
FTZ hiess mal Fernmeldetechnisches Zentralamt und war für Zulassungen aller Art zuständig.
oder googel selbst
Antwort 2 von K.B.
Soweit war ich auch schon.....!
Da in aktuellen Beschreibungen / Anleitungen immer noch Bezug darauf genommen wird, gehe ich wohl mal davon aus, daß sie noch gültig ist...
Da in aktuellen Beschreibungen / Anleitungen immer noch Bezug darauf genommen wird, gehe ich wohl mal davon aus, daß sie noch gültig ist...
Antwort 3 von ichnur
Eine technische Beschreibung mag heute noch gültig sein, aber ist sie zu dieser Zeit auch noch verbindlich?
Zulassungen im Sinne von "Amts wegen......" gibt es heute nicht mehr.
Zulassungen im Sinne von "Amts wegen......" gibt es heute nicht mehr.
Antwort 4 von Telebimbam
FTZ 123 D 12 ist eine Richtlinie der DBP ( heute Telekom ) die besagt :
Diese TFE ist zugelassen zum Betrieb der sogenannten Apothekerschaltung, Betrieb an einer öffenlichen Amts-Nebenstellenanlage. Man kann auch sagen vom TÜV , VDE abgesegnet und/ oder DIN Vorgabe dieser Schnittstelle für die Herstellerfirmen von TFE´s.
Diese TFE ist zugelassen zum Betrieb der sogenannten Apothekerschaltung, Betrieb an einer öffenlichen Amts-Nebenstellenanlage. Man kann auch sagen vom TÜV , VDE abgesegnet und/ oder DIN Vorgabe dieser Schnittstelle für die Herstellerfirmen von TFE´s.
Antwort 5 von K.B.
Danke Tele... ein Bonus Bimbam für dich... ;-)
damit kann ich schon mehr anfangen...
damit kann ich schon mehr anfangen...