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5 Jahre für 4-fache fahrlässige Tötung oder man verkauft NUR gebrannte CDs!
Frage
malzeit
eben nachrichten geguckt....
wegen trunkenheit am steuer und 4facher tötung deswegen bekommt man nur 5 jahre...wahrscheinlich noch auf bewährung!
und wenn man ein paar cds brennt und verkauft? DASSELBE? ARGH !!!
fahr ich doch die lieber die gesetzgeber um! lohnt sich!
unglaublich...naja deutschland
mfg jens
[*][quote][sup][i]Admininfo: Thread verschoben. Bitte beachte [url=https://supportnet.de/groupfaqs/3][u]FAQ 2[/u][/url] für deine nächste Anfrage.[/i][/sup][/quote]
Antwort 1 von Andre78
hi,
ja so ist unser land, schön von lobbyisten durchzogen, da wird raukopieren halt genauso bestraft wie das vernichten eines menschlebens
ja so ist unser land, schön von lobbyisten durchzogen, da wird raukopieren halt genauso bestraft wie das vernichten eines menschlebens
Antwort 2 von Bertll
Also wenn deine Hausmauer umfällt und es sind 200 Personen tot bekommst du weniger Strafe, als bei einem geplanten Mord!
Raubkopie ist geplant, daher ist die Strafe hoch,
so hoch, wie es halt momentan im Gesetzbuch verankert ist!
Raubkopie ist geplant, daher ist die Strafe hoch,
so hoch, wie es halt momentan im Gesetzbuch verankert ist!
Antwort 3 von Toadie
Nett, wenn man Menschenleben mit "entgangenem" Geld messen kann. Raubkopierer erstellt 5000 Raubkopien, Produzent entgehen 50.000 Euro -> Ein Produzent darf einen Raubkopierer umfahren.
Antwort 4 von Bertll
@Toadie, das ist wieder geplant und sowas wird arg Bestraft, außer der Produzent kann nachweisen das sein
Auto, die Lenkung oder andere Technik (Bremse) versagt hat, dann wieder milderne Umstände (Geldbuse)
Auto, die Lenkung oder andere Technik (Bremse) versagt hat, dann wieder milderne Umstände (Geldbuse)
Antwort 5 von Nhuya
Ich finde sowieso, dass manche Strafen ungerecht verteilt sind. Schaut euch doch mal ein, welche Strafe einer bekommt, wenn er ein Kind missbraucht und umbringt. Das ist lächerlich. Aber für "KLeinigkeiten" wie CDs brennen wird man zum Schwerverbrecher. Da sollte wirklich einiges überarbeitet werden.
Antwort 6 von 55555kkkkk
Da hat doch ein bekannter Politiker erst kürzlich eine Bewährungsstrafe für hinterzogene Geld in großer Höhe bekommen. Ich muss nochmal suchen, ob ich den Namen von dem wieder finde.
Der kriegt für paar hundertausend Euro auf Bewährung und wenn einer paar CD´s kopiert, kriegt der nochmehr Strafe...
Deuschland, gute Nach!
Der kriegt für paar hundertausend Euro auf Bewährung und wenn einer paar CD´s kopiert, kriegt der nochmehr Strafe...
Deuschland, gute Nach!
Antwort 7 von gast12
Zitat:
welche Strafe einer bekommt, wenn er ein Kind missbraucht und umbringt.
welche Strafe einer bekommt, wenn er ein Kind missbraucht und umbringt.
Ist jetzt vielleicht etwas sehr pauschal. Kann man dem Täter Vorsatz + Mordmerkmale nachweisen, gibts Lebenslang.
Im deutschen Strafrecht wird, wie schon oben geschrieben, immer zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden. Wer vorsätzlich handelt, der wird immer härter bestraft, als bei Fahrlässigkeit.
Allerdings finde ich auch, dass es in Deutschland oft eine Schieflage zwischen Vermögensdelikten und Straftaten gegen die menschliche Unversehrtheit gibt.
So war bis vor kurzem die versuchte Körperverletzung straffrei, die versuchte Sachbeschädigung hingegen strafbar.
gast12
Antwort 8 von Nhuya
Ich glaube nicht, dass eine Vergewaltigung eines Kindes fahrlässig passiert :S Und selbst wenn, sollte das in solchen Fällen egal sein.
Antwort 9 von gast12
@nhuya
in der tat, fahrlässige vergewaltigung gibt es nicht.
auf jeden Fall gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stgb/index.html
§§177, 178
Ich denke man muss aber in jedem Fall sehr vorsichtig mit allgemeinen Ansichten zu Strafmaßen umgehen. Es geht immer um Einzelfälle, sonst ist man schnell auf Stammtischniveau.
Ich glaube imübrigen nicht, dass eine Vergewaltiger zur Tat schreitet und denkt: "ach ist , nur ein Jahr Knast, dafür kann ichs tun ... wenn es lebenslang wäre, lieber nicht"
Triebtäter handeln, wie der Name schon sagt, nicht rational.
in der tat, fahrlässige vergewaltigung gibt es nicht.
auf jeden Fall gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stgb/index.html
§§177, 178
Ich denke man muss aber in jedem Fall sehr vorsichtig mit allgemeinen Ansichten zu Strafmaßen umgehen. Es geht immer um Einzelfälle, sonst ist man schnell auf Stammtischniveau.
Ich glaube imübrigen nicht, dass eine Vergewaltiger zur Tat schreitet und denkt: "ach ist , nur ein Jahr Knast, dafür kann ichs tun ... wenn es lebenslang wäre, lieber nicht"
Triebtäter handeln, wie der Name schon sagt, nicht rational.
Antwort 10 von oha
Zitat:
Triebtäter handeln, wie der Name schon sagt, nicht rational.
Triebtäter handeln, wie der Name schon sagt, nicht rational.
sorry, aber dann darf ich sie auch nicht frei herumlaufen lassen
Antwort 11 von Nhuya
Richtig.
Antwort 12 von gast12
@oha
du musst dich bei mir nicht entschuldigen,
solange eine Therapie nicht erfolgreich ist, bzw. eine positive zukunftsprognose gegeben ist, stimme ich dir zu.
Das in diesem Bereich auch immer wieder Fehler im Justiz- und Rehabilitationssystem gemacht werden ist offensichtlich.
du musst dich bei mir nicht entschuldigen,
solange eine Therapie nicht erfolgreich ist, bzw. eine positive zukunftsprognose gegeben ist, stimme ich dir zu.
Das in diesem Bereich auch immer wieder Fehler im Justiz- und Rehabilitationssystem gemacht werden ist offensichtlich.
Antwort 13 von BettyBoo
Wieder so´n Ding....
Im Alkohol- und Drogenrausch auf irgendsoner hohen Brücke einen Tank LKW abgerammt. Der LKW Fahrer fiel zig Meter in die Tiefe. Der Tank explodierte, und mit ihm der Fahrer :-(
Der junge Unfallverursacher hatte nicht mal einen Führerschein. Unfallschaden lag bei über 30 Millionen. Das Urteil --> 22 Monate!
Oder der Fall mit der Türkin in Berlin. Ihr jüngerer Bruder hat ihr mit der Knarre VORSÄTZLICH 3 mal ins Gesicht geschossen. Es ging um die Familienehre...
Und das Ganze kommt auch noch vor´s Jugendgericht!
Das deutsche Strafrecht bedarf dringender Änderungen!!!
Liebe Grüße
BettyBoo
Im Alkohol- und Drogenrausch auf irgendsoner hohen Brücke einen Tank LKW abgerammt. Der LKW Fahrer fiel zig Meter in die Tiefe. Der Tank explodierte, und mit ihm der Fahrer :-(
Der junge Unfallverursacher hatte nicht mal einen Führerschein. Unfallschaden lag bei über 30 Millionen. Das Urteil --> 22 Monate!
Oder der Fall mit der Türkin in Berlin. Ihr jüngerer Bruder hat ihr mit der Knarre VORSÄTZLICH 3 mal ins Gesicht geschossen. Es ging um die Familienehre...
Und das Ganze kommt auch noch vor´s Jugendgericht!
Das deutsche Strafrecht bedarf dringender Änderungen!!!
Liebe Grüße
BettyBoo
Antwort 14 von RonaldSchmittger
Zitat:
Der junge Unfallverursacher hatte nicht mal einen Führerschein. Unfallschaden lag bei über 30 Millionen. Das Urteil --> 22 Monate!
Oder der Fall mit der Türkin in Berlin. Ihr jüngerer Bruder hat ihr mit der Knarre VORSÄTZLICH 3 mal ins Gesicht geschossen. Es ging um die Familienehre... Und das Ganze kommt auch noch vor´s Jugendgericht!
Das deutsche Strafrecht bedarf dringender Änderungen!!!
Der junge Unfallverursacher hatte nicht mal einen Führerschein. Unfallschaden lag bei über 30 Millionen. Das Urteil --> 22 Monate!
Oder der Fall mit der Türkin in Berlin. Ihr jüngerer Bruder hat ihr mit der Knarre VORSÄTZLICH 3 mal ins Gesicht geschossen. Es ging um die Familienehre... Und das Ganze kommt auch noch vor´s Jugendgericht!
Das deutsche Strafrecht bedarf dringender Änderungen!!!
Und wenn man seinen Mund nach lebenslänglicher Haft oder Sicherheitsverwahrung aufreißt, dann wird man als gewissenloser Hardliner beschimpft.
Manchmal wünsche ich mir schon konsequentere Politiker. Der momentane bay. Innenminister, Herr Beckstein, sagte schon immer, dass es akuten Handlungsbedarf gibt. Warten wir mal die Wahlen ab...
lg
Antwort 15 von Massaraksch
Hat schon mal wer erlebt, daß ein Politiker nach den Worten "Es gibt akuten Handlungsbedarf" auch wirklich gehandelt hat?
Massaraksch
Massaraksch
Antwort 16 von roko
@ BettyBoo
Dann leg mal los; Nenn mal welche.
Was sollte denn Deiner Meinung nach am "Deutschen Strafrecht" geändert werden?
Welches Strafmaß hätte dann der Unfallfahrer auf der Wiehltalbrücke Deiner Meinung nach erhalten sollen, oder müssen?
Mit welchem Strafmaß wärst denn Du zufrieden gewesen?
mfg
Rolf
Zitat:
Das deutsche Strafrecht bedarf dringender Änderungen!!!
Das deutsche Strafrecht bedarf dringender Änderungen!!!
Dann leg mal los; Nenn mal welche.
Was sollte denn Deiner Meinung nach am "Deutschen Strafrecht" geändert werden?
Welches Strafmaß hätte dann der Unfallfahrer auf der Wiehltalbrücke Deiner Meinung nach erhalten sollen, oder müssen?
Mit welchem Strafmaß wärst denn Du zufrieden gewesen?
mfg
Rolf
Antwort 17 von miko
Zitat:
Ich glaube imübrigen nicht, dass eine Vergewaltiger zur Tat schreitet und denkt: "ach ist , nur ein Jahr Knast, dafür kann ichs tun ... wenn es lebenslang wäre, lieber nicht"
Triebtäter handeln, wie der Name schon sagt, nicht rational.
Ich glaube imübrigen nicht, dass eine Vergewaltiger zur Tat schreitet und denkt: "ach ist , nur ein Jahr Knast, dafür kann ichs tun ... wenn es lebenslang wäre, lieber nicht"
Triebtäter handeln, wie der Name schon sagt, nicht rational.
Der denkt vielleicht nicht rational vor der Vergewaltigung , aber spätestens danach und zwar was er mit dem Opfer und potentiellen "Zeugin" macht. Und das ist dann vorsätzlicher Mord, wenn es dazu kommt.
Antwort 18 von Nhuya
@ miko
Denk auch mal an die Wiederholungstäter...
@ Betty
Eine lebenslange Strafe, wenn auch nicht im Knast, aber etwas, dass ihn IMMER daran erinnern wird. Also zum Knast würde ich eine Anschließnede Erziehungstherapie machen, sprich, dem jungen Herrn mal Anstand beibringen. Niemals Führerscheinerlaubnis geben, egal für was. Bis ans Lebensende regelmäßig bei der Tehrapie melden, so wie beim Bewährungshelfer. Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen (Familie, KInder) und zwar so hoch, dass er sein Lebtag selbst keine Familie mehr gründen kann.
Unfall ist Unfall, aber ohne Führerschein und alkoholisiert ist das für mich Vorsatz, In diesem Falle Tötungsvorsatz /Mord, denn er war in der Lage (vor dem Alk) zu wissen, dass man das nicht darf, WEIL Menschen dabei sterben können.
Kindervergewaltiger nie wieder auf freien Fuß lassen. Am besten, wir erklären Australien wieder zur Gefängnisinsel und verschiffen alle dahin. Ohne Infrastruktur etc. Ganz ehrlich, solche Leute braucht die Welt nicht.
Denk auch mal an die Wiederholungstäter...
@ Betty
Eine lebenslange Strafe, wenn auch nicht im Knast, aber etwas, dass ihn IMMER daran erinnern wird. Also zum Knast würde ich eine Anschließnede Erziehungstherapie machen, sprich, dem jungen Herrn mal Anstand beibringen. Niemals Führerscheinerlaubnis geben, egal für was. Bis ans Lebensende regelmäßig bei der Tehrapie melden, so wie beim Bewährungshelfer. Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen (Familie, KInder) und zwar so hoch, dass er sein Lebtag selbst keine Familie mehr gründen kann.
Unfall ist Unfall, aber ohne Führerschein und alkoholisiert ist das für mich Vorsatz, In diesem Falle Tötungsvorsatz /Mord, denn er war in der Lage (vor dem Alk) zu wissen, dass man das nicht darf, WEIL Menschen dabei sterben können.
Kindervergewaltiger nie wieder auf freien Fuß lassen. Am besten, wir erklären Australien wieder zur Gefängnisinsel und verschiffen alle dahin. Ohne Infrastruktur etc. Ganz ehrlich, solche Leute braucht die Welt nicht.
Antwort 19 von gast12
schade,
ich hatte kurz die Hoffnung es würde mal ein etwas sachlicher Thread zum Thema Strafe und Strafmaß geben. Aber es sind wieder genau die selben Sprüche, die immer zu hören sind.
Zunächst sollten man sich vielleicht Fragen, warum gibt es eigentlich Strafe?
Um andere Straftäter abzuschrecken?
Um den Täter zum Genken zu bewegen?
Um dem Opfer Genugtung zu verschaffen?
Sollen wir nur den Täter oder auch seine Familie bestrafen? (In anderen Kulturkreisen ist Sippenhaft durchaus üblich)
Fragen über Fragen, bevor man sich darüber keine gedanken macht ist die ganze Diskussion unsinnig.
Es gibt übrigen auch archaische Systeme in denen das mit Rache gelöst wird. Wer einen Menschen umbringt, muss damit rechnen, dass auch aus seiner Familie jemand umgebracht wird.
gast12
PS: Im dritten Reich wurden sehr viele Taten mit dem Tod bestraft. Es gab dennoch nicht weniger Strafttaten.
PPS:
Jetzt bitte nicht Strafrecht und Zivilrecht durcheinander werfen.Das sind in deutschland zwei getrennte Bereiche. Auch wer mit einer sehr kleinen Strafe davon kommt, kann möglicherwiese sein Lebenlang zahlen.
ich hatte kurz die Hoffnung es würde mal ein etwas sachlicher Thread zum Thema Strafe und Strafmaß geben. Aber es sind wieder genau die selben Sprüche, die immer zu hören sind.
Zunächst sollten man sich vielleicht Fragen, warum gibt es eigentlich Strafe?
Um andere Straftäter abzuschrecken?
Um den Täter zum Genken zu bewegen?
Um dem Opfer Genugtung zu verschaffen?
Sollen wir nur den Täter oder auch seine Familie bestrafen? (In anderen Kulturkreisen ist Sippenhaft durchaus üblich)
Fragen über Fragen, bevor man sich darüber keine gedanken macht ist die ganze Diskussion unsinnig.
Es gibt übrigen auch archaische Systeme in denen das mit Rache gelöst wird. Wer einen Menschen umbringt, muss damit rechnen, dass auch aus seiner Familie jemand umgebracht wird.
gast12
PS: Im dritten Reich wurden sehr viele Taten mit dem Tod bestraft. Es gab dennoch nicht weniger Strafttaten.
PPS:
Zitat:
Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen (Familie, KInder) und zwar so hoch, dass er sein Lebtag selbst keine Familie mehr gründen kann.
Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen (Familie, KInder) und zwar so hoch, dass er sein Lebtag selbst keine Familie mehr gründen kann.
Jetzt bitte nicht Strafrecht und Zivilrecht durcheinander werfen.Das sind in deutschland zwei getrennte Bereiche. Auch wer mit einer sehr kleinen Strafe davon kommt, kann möglicherwiese sein Lebenlang zahlen.
Antwort 20 von Nhuya
Das das zwei Dinge sind war schon klar, die Frage war ja aber, was soll ihn generell erwarten.
Zu deinen Fragen die man sich zuerst stellen sollte:
Um andere Straftäter abzuschrecken? Ja
Um den Täter zum Genken zu bewegen? Besser ist das, ist aber sehr oft nicht der Fall
Um dem Opfer Genugtung zu verschaffen? Ja
Vor allem aber sollte die Gefahr der Wiederholung eingegerenzt werden. WIederholungstäter sollte man in solchen Fällen sowieso ganz wegsperren, denn da hilft offensichtlich keine Therapie.
Ich kann ja verstehen, wenn kleine Kinder mal Süßes klauen oder ähnliche Fälle, aber einen Menschen derart zu verletzten, zu schädigen oder zu töten und das mit Vorsatz oder vorsätzlicher Verlässigkeit, ist etwas, das a) ich nie begreifen werde und b) hart bestraft werden sollte.
Zu deinen Fragen die man sich zuerst stellen sollte:
Um andere Straftäter abzuschrecken? Ja
Um den Täter zum Genken zu bewegen? Besser ist das, ist aber sehr oft nicht der Fall
Um dem Opfer Genugtung zu verschaffen? Ja
Vor allem aber sollte die Gefahr der Wiederholung eingegerenzt werden. WIederholungstäter sollte man in solchen Fällen sowieso ganz wegsperren, denn da hilft offensichtlich keine Therapie.
Ich kann ja verstehen, wenn kleine Kinder mal Süßes klauen oder ähnliche Fälle, aber einen Menschen derart zu verletzten, zu schädigen oder zu töten und das mit Vorsatz oder vorsätzlicher Verlässigkeit, ist etwas, das a) ich nie begreifen werde und b) hart bestraft werden sollte.
Antwort 21 von PlastikMichel
Soweit kommt es noch, dass wir das Opfer inhaftieren und den Täter schützen...
Antwort 22 von roko
@Nhuya
Diesbezüglich hätte mich nämlich interessiert, welche dringenden Änderungen sie am deutschen Strafrecht vornehmen würde.
Hast Du vielleicht übersehen.
Aber auch Deine Antwort ist sehr interessant.
mfg
Rolf
Zitat:
...die Frage war ja aber, was soll ihn generell erwarten.
Die Frage war aber in meinem Post Nr.16 nicht an Dich, sondern an BettyBoo gerichtet....die Frage war ja aber, was soll ihn generell erwarten.
Diesbezüglich hätte mich nämlich interessiert, welche dringenden Änderungen sie am deutschen Strafrecht vornehmen würde.
Hast Du vielleicht übersehen.
Aber auch Deine Antwort ist sehr interessant.
mfg
Rolf
Antwort 23 von Nhuya
Sorry, ich dachte ich dürfte auch mitreden :(
Antwort 24 von roko
@Nhuya
Aber natürlich. Was ich Dir auch nie verbieten würde, im Gegenteil ;-))
mfg
Rolf
Aber natürlich. Was ich Dir auch nie verbieten würde, im Gegenteil ;-))
mfg
Rolf
Antwort 25 von UserUser
Ist ein Deutschland schon mal ein Raubkopierer zu 5 Jahren verurteilt worden ?
Ich denke, dass es sich bei diesem Strafmaß nur um Wunschdenken der Industrie handelt, um die Werbekampagne bedrohlich zu gestalten. Mit der tatsächlichen Rechtsprechung hat das wenig zu tun.
Um die 5 Jahre Höchststrafe zu bekommen, muss man wahrscheinlich einen internationalen Raubkopie-Ring aufbauen, der Schaden muss in die Millionen gehen und vielleicht ist es hilfreich, wenn man schon einiges auf dem Kerbholz hat.
Aber vielleicht täusche ich mich.
Wenn jemandem ein Fall bekannt ist, in dem in Deutschland jemand ausschließlich wegen des Ziehens von Raubkopien hinter Gitter musste, möge er es posten.
Ich denke, dass es sich bei diesem Strafmaß nur um Wunschdenken der Industrie handelt, um die Werbekampagne bedrohlich zu gestalten. Mit der tatsächlichen Rechtsprechung hat das wenig zu tun.
Um die 5 Jahre Höchststrafe zu bekommen, muss man wahrscheinlich einen internationalen Raubkopie-Ring aufbauen, der Schaden muss in die Millionen gehen und vielleicht ist es hilfreich, wenn man schon einiges auf dem Kerbholz hat.
Aber vielleicht täusche ich mich.
Wenn jemandem ein Fall bekannt ist, in dem in Deutschland jemand ausschließlich wegen des Ziehens von Raubkopien hinter Gitter musste, möge er es posten.