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Autounfall = Straftäter?





Frage

Hallo zusammen, leider muss ich zugebgen, jemanden hinten drauf gefahren zu sein. War aber nicht zu schnell und hab auch sonst keine Vorschriften missachtet, es hat einfach nicht mehr gereicht. Als wenn das nicht schlimm genug wäre, verklagt mich jetzt die Fahrerin des anderen Autos wegen Körperverletzung und ich habe eine Vorladung bekommen. Da ich auch im Krankenhaus war, weiß ich, dass sie nichts hat. Vielleicht blaue Flecken, aber wer lachend und mit dem Hintern wackelnd das KH verlässt, kann nix schlimmes haben. Das Auto hat auch nur nen Kratzer. Jedenfalls wollte ich fragen, ob hier jemand auch schon mal aufgefahren ist und weiß, ob das normal ist. Ich möchte wirklich nicht vorbestraft sein :( Finde das so ungerecht :(

Antwort 1 von Griemokhan

Kopf hoch!

Antwort 2 von qwe

Wenn es tatsächlich so ist, wie Du es schilderst, handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung. Diese "Straftat" wird nur auf Antrag des "Opfers" verfolgt.
Bei so geringfügigen Verletzungen wird das Verfahren vielleicht schnell eingestellt; es wird kaum für eine Geldstrafe reichen. Für eine Vorstrafe schon gar nicht.

Irgendetwas musst Du aber falsch gemacht haben, sonst wärst Du nicht aufgefahren; z.B. Abstand nicht eingehalten.
Das und die tatsächliche Schwere der Verletzungen werden ausschlaggebend sein.

Solche Miniverletzungen durch einen Autounfall werden normalerweise durch ein Schmerzensgeld (Haftpflichtversicherung) rein zivilrechtlich geregelt.

Antwort 3 von Strothi2

Moin Nhuya,
du machst Sachen.
Die Alte will dich nur abzocken. Mehr wie Schmerzensgeld für ein gespieltes Schleudertrauma sollte nicht drin sein. Ansonsten siehe qwe.
Wie schnell warst du denn?
Man muß nicht unbedingt den Abstand nicht eingehalten haben. Wenn man an einer Ampelanfährt und die gute Dame geht bei Grün und freier Kreuzung unvermittelt in die Bremsen hat man bei regennasser Fahrbahn und dem großen dicken weißen Haltestreifen unter den Rädern auch keine Chance. Aber es gilt weit verbreitet, wer auffährt hat schuld. Ich mache sowas im Normalfall nicht ohne Polizei. Schon alleine aus dem grund, im Nachhinein angesch.issen zu werden. Ärger dich nicht und laß dich nicht verunsichern. Viel mehr schmerzt doch die Hochstufung in der Versicherung.

Schadensfreie Grüße
Strothi

Antwort 4 von Nhuya

Also zu schnell war ich nicht, aber ich weiß auch nicht wie schnell ich war. Es war eine 70 Zone und wir kamen gerade aus einer Baustelle, in der wir vielleicht so 20-30 km fuhren. Ich schaute nochmal kurz in den Rückspiegel (die Baustelle war neu...) und dann ging ich auch schon in die Eisen. Ich habe keine Ahnung, warum sie gebremst hat, vielleicht lief ein Kannickel über die Straße ^^

Das Schlimme ist, sie hat wirklich GAR NICHTS und ich bin halb invalide... Habe im Krankenwagen und im Krankenhaus nach ihr gefragt (Notarzt und Beifahrer) und alle sagten mir, ihr gehe es gut und sie habe nichts. Und jetzt sowas :( Schmerzensgeld für nen blauen Fleck...na ja... würd ich ja noch einsehen, aber ich will nicht wegen Körperverletzung angeklagt werden. Immerhin war es ein Unfall.

Antwort 5 von 7Monde

Hi Nhuya!

Also erst mal Kopf hoch, so schlimm wird das net werden!!

Das Gesezt sagt folgendes:
§ 229 StGB: "Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Um zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, braucht es aber schon schwere Verletzungen, was bei Deiner Unfallgegnerin aber nun nicht der Falls zu sein scheint.
Bei ein paar blauen Flecken, selbst bei einem (nich gefaktem) Schleudertrauma handelt es sich ja eigentlich um die glimpflichsten Verletzungen, mit denen man bei einem Autounfall davonkommen kann, so dass Du Dir da um ne Freiheitsstrafe echt keine Gedanken machen musst.

In Fällen wie Deinen läuft es auf eine Geldstrafe oder auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße hinaus. (Immer vorausgesetzt es handelt sich tatsächlich um Fahrlässigkeit und nicht etwa grobe Fahrlässigkeit!)

Selbst wenn Du zivilrechtlich von der Unfallgegnerin auf Schmerzensgeld verklagt wirst, wird da nicht allzuviel passieren, da wir ja nun mal nicht in den USA leben ;-))

Das Problem bei Auffahr-Unfällen ist, dass fast immer der/die Auffahrende die Schuld bekommt.Auch wenn Du meinst nichts falsch gemacht zu haben: Man muss halt immer mit der Dämlichkeit der Vorderleute rechnen, besonders wenn man in einer Gefahrenstelle ist, und das ist bei einer Baustelle anzunehmen, auch noch beim Verlassen einer solchen...

Anbei würden mich mal 3 Sachen interessieren:
1. Bist Du zu einer Verhandlung vorgeladen oder nur zu Gericht (einem Rechtspfleger oder Amtsanwalt etwa)?

2. Was ist denn eigentlich Dir passiert?

3. Der Unfall müsste bei Personenschaden doch von der Polizei aufgenommen worden sein?

LG, Marc

Antwort 6 von fritz_brause

moin

Zitat:
leider muss ich zugebgen, jemanden hinten drauf gefahren zu sein. War aber nicht zu schnell und hab auch sonst keine Vorschriften missachtet, es hat einfach nicht mehr gereicht.


wenn du keine vorschrift missachtet hast, hättest du ihr auch nicht drauffahren dürfen. also wirst du wohl mit zu geringem abstand gefahren sein. das bringt schon mal 10 jahre zuchthaus zusätzlich :-)
ne, mal im ernst was soll dir denn passieren? die tante muss ja nun auch erstmal ´n attest vom arzt vorlegen. und wenn im krankenhaus nichts festgestellt wurde, sieht es damit wohl eher schlecht aus. ich würde mal versuchen den behandelnden arzt zu kontaktieren, ihm den sachverhalt schildern und evtl bitten bei einer verhandlung für dich auszusagen.


ich glaube mal, dass du wohl mit einer verwarnung davonkommen wirst wenn es denn überhaupt zu einer verhandlung kommen sollte.

Antwort 7 von 7Monde

Hi nochmals....

Zitat:
ich würde mal versuchen den behandelnden arzt zu kontaktieren, ihm den sachverhalt schildern und evtl bitten bei einer verhandlung für dich auszusagen.


Der Arzt dürfte wg. seiner Schweigepflicht nicht mit Dir reden! Und schon gar nicht dürftest Du ihm ausserhalb eines Prozesses den Sachverhalt schildern oder ihn bitten für Dich auszusagen (nennt man Zeugenbeeinflussung) ....höchstens übers Wetter oder so darfste mit ihm reden ... ;-)

Aber in einem Prozess könnte er natürlich vorgeladen werden, und auch ein Gutachter könnte hinzugezogen werden, aber so schlimm wirds wohl net kommen. Es sei denn, die Dame taucht mit nem Attest auf,das dem Fass den Boden ausschlägt,aber dann kann man immer noch weiter sehen.

Antwort 8 von anno_58

Hi Nhuya,

Leider ist es so, dass die meisten Schleudertraumata durch den Anwalt und nicht durch den Arzt diagnostiziert werden.

Wenn deine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister ansonsten negativ (also ohne Einträge) ist, passiert da nicht viel. In aller Regel wird das Verfahren gegen ein Ordnungsgeld eingestellt. Das Ordnungsgeld ist keine Vorstrafe!

Beim Sachverhalt ist mir einiges unklar.

Zitat:
(...)wer lachend und mit dem Hintern wackelnd (...)

Hat sie für sich alleine "gewackelt und gelacht" oder gab es einen Beifahrer (=Zeuge)?

Zitat:
Es war eine 70 Zone(...)

Ich kenne eine Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h aber keine 70 "Zone" (viereckiges, kein rundes Schild) War es innerhalb oder außerhalb einer geschl. Ortschaft. Außerhalb wird die Frage nach dem Grund für das Bremsen etwas intensiver ausfallen. ;-)

Zitat:
(...)wir kamen gerade aus einer Baustelle, (...)


wer ist "wir"? Du und ein Beifahrer oder du und dein Unfallgegner?

Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen? Wer ist der Beschuldigte zu 1?
Stehen Zeugen auf dem Unfallaufnahme Bogen?

Zitat:
(...)keine Ahnung, warum sie gebremst hat, vielleicht lief ein Kannickel über die Straße


Die Frage nach evtl. Zeugen wird immer interessanter. Wenn deine Unfallgegnerin tatsächlich grundlos gebremst haben sollte (Kleintiere sind kein Grund!) ist die Schuldfrage nicht mehr so eindeutig wie vermutet.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 9 von Nhuya

Also, ich war allein unterwegs, in ihrem Wagen insgesamt 3 Leute (u.a. ein Mann). Das sind auch alle Zeugen. Warum sie auf diese Art und Weise aus dem KH kam, weiß ich nicht, sie ist aber das, was man allgemeinheit als "Tussi" bezeichnen würde (inkl. Tussi-Handtasche und Pömps).

Der Unfall war auf einer Landstraße mit 70km/h Begrenzung (nicht alles auf die Goldwage legen, für mich ist das ne 70-Zone :) ).

Die Polizei war da, wurde vom Krankenwagen gerufen oder so (der war zufällig da). Alles in allem einfach ziemlich blöd gelaufen.

Wie groß muss denn der Abstand zum Vordermann bei einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h sein? Fahre eigentlich nie dicht auf. Mein Pech war nur, dass ich in dem Moment, wo sie gebremst hat, in den Rückspiegel geschaut hab. Dadurch habe ich verzögert gebremst und es halt nicht mehr geschafft.

Ich selbst hab alles mögliche an Verletzungen, spielt ja aber eigentlich keine Rolle.

Antwort 10 von rfb

Zitat:
Wie groß muss denn der Abstand zum Vordermann bei einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h sein?

schau hier:
http://aktuelles.gib-acht-im-verkehr.de/unfallursachen/anhalteweg3...
also mindestens 26,75m

Antwort 11 von Nhuya

Wenn ich das richtig sehe, sinds knapp 14 m bis zur Stoßstange. Vermutlich warens keine 14 Meter, war aber auch noch nicht so schnell (glaub ich).

Antwort 12 von KönigRollo9

@ Nhuya:

Wenn das Unfallopfer keine schwereren Verletzungen davon getragen hat, wo von man offensichtlich ausgehen kann, dann wird dir nichts passieren. Und vorbestraft bist du gleich mal gar nicht.

Wie die anderen schon richtig vermuten, sie wird dich abzocken wollen. Schau dich doch mal um, jeder braucht Geld und das nötiger, als noch in DM-Zeiten. Ist wohl klar, dass die Dame es versuchen wird.

Wichtig: Lass dich nicht kirre machen, denn das will die Unfallgegnerin ja auch, dich unsicher zu machen, weil sie dann leichteres Spiel hätte.

Also Kopf hoch, ist ja nochmal alles glimpflich ausgegangen. Wenn ich mir vorstelle, jemand überfährt einen Menschen, weil er zu lange in den Rückspiegel gesehen hat, dann sei doch damit "zufrieden". Ich hatte auch schon einen Unfall. Und Blech lässt sich ersetzen, ein Menschenleben nicht!

lg, König Rollo

Antwort 13 von rfb

Zitat:
Wenn ich das richtig sehe, sinds knapp 14 m bis zur Stoßstange


Meinst du das Bild aus dem Link in A10?
Dann ist das eine herrliche Fehlinterpretation!.
Das dargestellte Auto ist das deinige, und dann zählt natürlich die vordere Stoßstange (zumal Anhalteweg und Fahrzeug nicht im gleichen Maßstab abgebildet sind)!

Antwort 14 von Nhuya

Schwierig mit den Bildern :)

Also ich denke, ich werde mal einen Anwalt befragen. Bei mir ist zwar eh kein geld zu holen, aber besser ist das. Gibts für den Unfall eigentlich Punkte in Flensburg? Wenn ja wieviele? Damit könnt ich leben....

Antwort 15 von medizini

Ganz klar, die Dame möchte Zaster von Deiner Versicherung. Ein Schleudertrauma kann man praktisch nicht nachweisen. Die Angabe von Nackenschmerzen und /oder Kopfschmerzen reicht aus für die Diagnose: HWS-Schleudertrauma. Kann jeder versuchen, der Unfallopfer wurde. Auch radiologisch keine Nachweismöglichkeit. Man geht rechtzeitig (also gleich) zum Arzt und dann rollt der Rubel. Ist eigentlich legalisierter Versicherungsbetrug. Das Dumme, man kann Simulanten nicht von "echten" Traumatisierten unterscheiden. Aber lachen würde sie nicht mit einem echten Trauma, mit dem Hintern wackeln vielleicht schon eher, können manche nicht abstellen :-).

Antwort 16 von Nhuya

Mir ist mal ne Oma hinten reingefahren undich hatte ein Schleudertrauma. Beide Wagen Totalschaden. Aber bei dem Schock, den sie erlitten haben muss, konnte man ja froh sein, dass sie das überlebt hat. ICH habe keine Anzeige erstellt. War ja auch keine böse Absicht und mir gings schnell wieder besser. Es ist schon schade, dass manche Menschen nur aufs Geld fixiert sind.

Antwort 17 von SevenOffNein

Hallo Nhuya,
Zitat:
Nhuya schrieb am 28.09.2005 um 15:35

Ich selbst hab alles mögliche an Verletzungen, spielt ja aber eigentlich keine Rolle.


Das würde ich sooo aber nicht sagen.

(Mal abgesehen von den Schmerzen und sonstigen Folgen, die für dich ganz sicher eine Rolle spielen.)

Wie wärs denn mit ner Gegenklage? Verklage Tussi doch auch auf Körperverletzung. DU hast ja nun offenbar sicht- und nachweisbare Verletzungen davon getragen. Und mal schauen, was das Gericht dazu sagt, dass Tussi grundlos gebremst hat und auch noch rein zufällig drei Zeugen an Bord hatte. Schon mal daran gedacht, dass das vielleicht gar kein Zufall gewesen sein könnte?

Kann natürlich auch sein, dass sie sich nur beim Simsen gerade die Lippen nachgezogen hat und plötzlich bremsen musste, weil ein Schuhgeschäft unvermittelt die Fahrbahn kreuzte. ;-)

Bitte nimm dir auf JEDEN Fall einen Anwalt! Der bekommt im Gegensatz zu dir auch Akteneinsicht (was ich nie begreifen werde) und du erfährst vielleicht "rein zufällig" (denn dein Anwalt darf es dir bescheuerterweise nicht mal sagen), welchen Grund Tussi für ihr Bremsmanöver angegeben hat.

Aber was Anderes: Ich habe schon einige Auffahrunfälle gehabt bzw. miterlebt, aber es gab immer nur Blechschäden, obwohl es vor allem beim letzten Mal ordentlich gerummst hat und ich mit mindestens 50 km/h nahezu ungebremst in ein wegen Rückstau stehendes Fahrzeug gebrettert bin (hab reflexartig nach einem vom Armaturenbrett rutschenden Gegenstand gegriffen und als ich wieder nach vorne sah, wars zu spät). Wie kam es zu deinen Verletzungen? Warst du nicht angeschnallt? Oder hast du Quetschungen durch den Gurt erlitten?

Gute Besserung
wünscht
Seven

PS: Ich selbst habe es noch vor kurzem bitter bereut, mit der naiven Einstellung: "Ich hab doch nichts verbrochen, also brauch ich auch keinen Anwalt und das ist mir auch alles viel zu lästig", vor Gericht gegangen zu sein. Diese Dummheit kostet mich jetzt 1000 € und einen Eintrag im Strafregister. :-(

sevenoffnein

Antwort 18 von SevenOffNein

Ach, da fällt mir bei der Erwähnung "deiner Auffahr-Oma" gerade noch was ein:

Es war einmal...naja, ist jedenfalls schon fast 20 Jahre her. Ich stehe so mit meiner Ente als erste an der Ampel und warte auf grün, die Ampel springt um, ich will gerade los fahren und fast im selben Moment rummst es schon. Meine recht betagte Hinterfrau hatte wohl nur auf die Ampel geachtet und nicht darauf, dass da noch ein Auto im Weg stand, wenn auch ein kleines. Vielleicht war sie auch nur mit dem Schuh von der Kupplung ihres nagelneuen Autos (sie kamen gerade vom Händler) abgerutscht. Ich weiß es nicht.

Die Schuldlage war jedenfalls eindeutig. Das Schöne war aber, dass sie und ihr mitfahrender Gatte das partout nicht einsehen wollten und eine wilde Diskussion auf der Straße entbrannte. Es pellte sich dann noch eine weitere ältere Dame vom Rücksitz, die mit einstimmte.
Vielleicht helfen dir ein paar besonders originelle Argumente des Trios vor Gericht weiter

- Ihr Auto ist viel zu langsam, sonst wären Sie schneller los gefahren
- Sie sind rückwärts gefahren
- mit so einem alten Auto darf man überhaupt nicht fahren

(den letzten fand ich am besten *g*)

Antwort 19 von Nhuya

Hehe Seven :) Die Oma hat mich damals auch ziemlich blöd angemacht, warum ich denn bremsen würde (stand schon 5 Minuten).

Und mal ganz ehrlich, es wäre jawohl etwas dreist, die Frau auch zu verklagen, sie kann ja (vermutlich) nichts dafür, dass ich aufgefahren bin. Meine Verletzungen kommen alle (abgesehen vom Knie) vom Airbag. Verbrannte Hand, verschobene Wirbelsäule, geprellter Brustkorb, Abschürfungen an der Brust. Alles da, wo der Grut nicht liegt ;) War selbstverständlich angeschnallt, bin ich immer.

Dass der Unfall beabsichtigt war, kam mir auch schon in den Sinn, denn hätte man mich direkt nach dem Unfall gefragt, wer gefahren ist, hätte ich gesagt: "Der Mann". Aber jetzt ist etwas Zeit vergangen und sie sagt, sie wäre gefahren und ich kann meine Hand nicht dafür ins Feuer legen. Durch den Schock ist einiges unscharf geworden. Habe aber meiner Versicherung gesagt, dass ich wissen will, ob der Wagen, die Frau oder der Mann auffällig oft in solche Unfälle verwickelt sind. Habe noch keine Rückmeldung.

Zum Anwalt würde ich sehr gerne gehen, wurde aber gerade erst von einem über den Tisch gezogen und habe keine Rechtsschutzversicherung (werde ich mir jetzt aber zulegen).

In dem Brief wegen der Körperverletzung muss ich jetzt ankreuzen, ob ich mich der Körperverletzung schuldig oder nicht schuldig bekenne, ob ich aussegen möchte oder die Aussage verweiger, ob ich sofort vor Gericht will oder ob ich eine Geldbuße bezahlen will, damit sie das fallen lässt.
Habe noch bis morgen Zeit das Kreuzchen zu machen, irgendwo muss ich mich schlau machen, was das beste ist. Ich bekenne mich ja schuldig am Unfall, aber nicht wegen Körperverletzung ^^

Danke für Eure Anteilnahme :)

Antwort 20 von anno_58

Hi,

Nhuya, du solltest bei Seven nicht nur die Schoten sondern auch das Kleingedruckte lesen!

Den Bogen leg erst mal zur Seite. Ruf deine Versicherung an. Haftpflichtversicherung zahlen nicht nur den von dir verursachten Schaden, ihre erste Pflicht ist die Abwehr unbegründeter Forderungen. Die Versicherungen haben meist Vertragsanwälte. Bei einem Schaden von über 1000,- € wird dir von der VS in der Regel der Anwalt gestellt.

Bevor du irgendwelche Kreuzchen machst konsultiere unbedingt einen Anwalt. Das Kreuz bei "ich bin Schuld" könnte dir von der VS als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden. Dann verlierst du deinen Versicherungsschutz!

Wenn du gezielte Fragen hast sprich mich per Pager an. Um es vorweg zu nehmen: Ich bin kein Anwalt! ;-)


Gruss Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 21 von SevenOffNein

Hallo Nhuya,
Zitat:
Nhuya schrieb am 29.09.2005 um 20:41

Ich bekenne mich ja schuldig am Unfall,

ich kann Annos Antwort nur in allen Punkten unterschreiben. Unterschreib DU aber bloß kein Schuldanerkenntnis, auch nicht für den Unfall als solchen! Das bringt dich in Teufels Küche!!

Davon abgesehen, ist doch auch aus "Nichtjuristensicht" noch überhaupt nicht klar, ob du wirklich die (Haupt-)Schuld an dem Unfall trägst.

Gruß
Seven

Antwort 22 von Nhuya

Ja also sowas werd ich bestimmt nicht ankreuzen! Ich glaube ich entscheide mich für "Ich möchte aussagen". Mehr steht da ja nicht, sollen die mich halt einladen :)

Antwort 23 von anno_58

Hi,

Zitat:
(...)ich entscheide mich für "Ich möchte aussagen". Mehr steht da ja nicht, sollen die mich halt einladen :)


und wenn du dann vorgeladen wirst sagst du: "Ich heisse XXX, bin geboren am XX.XX.XXXX in XY. Zu Sache äußere ich mich durch meinen Anwalt. Auf Wiedersehen. ;-)


Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 24 von Nhuya

Also ich habe "Ich bin nicht schuldig" angekreuzt. Wenn die noch was von mir wollen, sollen sie mir noch nen Breif schicken, bin jetzt erstmal 2 Wochen weg.

Die Versicherung werde ich auf jeden Fall mal fragen, danke für den Tipp!

Was ich mich heute zu dem Schreiben gefragt habe:

Da ist ganz oben ne Tablle: Überschriften: Schadensfall und Versuch.

Bei Schadensfall steht: Körperverltzung, bei Versuch: Nein.

Was heißt das?

Antwort 25 von denkender

sie war also im krankenhaus?
das sind kosten, welche bezahlt werden möchten...

wer auffährt ist daran schuld. ist nun mal so.
deine labidare aussage:
"...es hat einfach nicht mehr gereicht. " kannst du in dem fall sonst wem erzählen.
und da das hier kein juraforum ist, und aussagen betreffend juristischer sachverhalte, sprich richtige hilfe von einem anwalt, in einem forum (leider) verboten sind...
wende dich an deinen anwalt. nur er, nicht hier die forumsteilnehmer!!!, können dir helfen.
alle anderen aussagen hier im forum, ausser "kein schuldeingeständnis zu unterschreiben", sind für dich in diesem fall nichts wert.
sorry, ist aber so.

Antwort 26 von Massaraksch

Zitat:
wer auffährt ist daran schuld. ist nun mal so.

Stimmt eben nicht immer. Ist nun mal so ;o)

Massaraksch

Antwort 27 von anno_58

Hi,

@denkender,

Zitat:
wer auffährt ist daran schuld. ist nun mal so.


Jawoll - Prost - noch ne Runde! Biertischgelaber!

Schon mal was von "grundlos bremsen" gehört? Bremsen wegen Kleintieren (Katzen, Hasen, etc.) erfüllt z. Bsp. diesen Tatbestand

Zitat:
(...)aussagen betreffend juristischer sachverhalte,(...)in einem forum (leider) verboten sind(...)


Na wenn wir schon Stammtisch-Parolen bringen, dann wenigstens die ganze Palette. Ach schick denen hier doch mal ne Abmahnung -> Forum deutsches Recht Das sind illegale Rechtsberater und die wissen das nicht mal. ;-)

Welchen Wert unsere Angaben haben überlasse ich mal Nhuya!
denkender? Wirklich ein denkender? Ja, ne -ist klar! *kopfschüttel*

@ Nhuya,

Der Link zum Forum deutsches Recht geht direkt zum Verkehrsrecht. Beim Posten dort musst du gewisse Regeln beachten. Was denkender wohl meinte, aber entweder unfähig war sich richtig auszudrücken oder aber vorher nicht nachgedacht hat ist, dass in Deutschland Juristen (und nur denen!) eine direkte Rechtsberatung über Medien (also Radio, Fernsehen, Zeitungen oder auch Internet-Foren) verboten ist. Was aber erlaubt ist, ist die Erläuterung juristischer Sachverhalte. Formuliere also nicht: "Ich bin einem draufgefahren, womit muss ich rechnen?" Besser in diesem Forum ist: "Wenn ich einem draufgefahren wäre, womit müsste ich dann rechnen?" Darauf darf und wird man dir Antworten.
Ich kenne den von dir erfragten Anhörungsbogen leider nicht. Dort im Forum wird man ihn kennen. Wenn du also dort fragst, dann nach o. a. Schema, also: Wenn ich dann einen Fragebogen bekommen würde, auf welchem folgende Formulierung stünde, was wäre dann damit gemeint?" Alles klar ;-)



Gruss Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 28 von Nhuya

Vielen Dank anno, werde mich dort morgen mal umsehen, vielleicht gibt es dort ja schon jemanden mit meinem Problem :)

@denkender

Es ist ein Unterschied (für mich), ob ich an dem Verkehrsunfall schuld bin (das sei auch mal dahingestellt, ist alles sehr mysteriös) oder ob ich der strafrechtlichen Körtpervereltzung schuldig bin. Die Dame hat nichts, gar nichts. Das wurde mir von den Ärzten und ihren Freunden bestätigt. Mich deshalb nun anzuzeigen, ist ... ich verkreifs mir. Die Krankenhauskosten übernimmt denke ich meine Versicherung oder wenn bei ihr ein Arbeitsunfall war, eben die Versciherung. Darum gehts auch gar nicht. So, wie es von ihr rüber kommt, klngt es nach böswilliger absicht.

Direkt nach dem Unfall, stieg ich aus meinem Wagen und das erste was ich zu ihr und den anderen sagte war: "Tut mir schrecklich leid! Ist ihnen was passiert?" Gut, mir viel auch nichts besseres ein. Aber sie schnauzte sofort zurück, wie dumm ich doch wäre und was mir einfiele.... Ihre Freunde waren da viel netter. Das einzige was sie wirklich hatte, war, dass sie hyperventiliert hat, weil sie sich so sehr über mich aufgeregt hat. Immerhin konnte sie mich dann nicht mehr anschreien....

Ich bin sehr gespannt wie das ausgehen wird. Aber ich denke, es wird sich hinziehen, denn die Schuldfrage will ich nun klären lassen. Ich glaube immer noch nicht dass sie gefahren ist.

Antwort 29 von alteruser

@Nhuya,
eines stimmt schon mal 100 % nicht : kein Arzt der Welt wird Dir gegenüber irgendeine Aussage über die Verletzungen oder auch nicht eines anderen Patienten geben.
Geh zu einem kompetenten RA für Verkehrsrecht, aber erspar Dir diese kindische Selbstdarstellung hier.

Antwort 30 von Nhuya

@ alteruser:

Hast du auch nur die geringste Ahnung, was so ein RA kostet, wenn das keine Versicherung übernimmt? Ich weiß es, deshalb gehe ich da erst hin, wenn es sein muss.

Antwort 31 von SevenOffNein

Zitat:
alteruser schrieb am 28.08.2005 um 21:34

Selbst in einer Plauderecke kann man sich mal aufs Thema beschränken, es sei denn, man will einfach stänkern oder sich selbst ständig ins Gerede bringen.

Wann willst du anfangen, dich selber daran zu halten?

Hallo Nhuya,

da ich ja nun zufällig weiß, dass du noch in der Ausbildung bist, also nicht gerade im Geld schwimmst, solltest du eigentlich einen Anwalt auf Staatskosten bekommen. Dazu musst du mit Einkommensnachweisen (ob auch Ausgaben wie Miete nachgewiesen werden müssen, weiß ich nicht) zum Gericht gehen und dir eine Bescheinigung geben lassen. Mit der gehst du dann zu einem Anwalt deiner Wahl und musst nichts bezahlen.

Außerdem gibt es, soviel ich weiß, bei allen Amtsgerichten eine kostenlose Rechtsberatung, die meist an einem oder zwei bestimmten Wochentagen statt findet.

Ruf doch am Montag gleich mal beim örtlichen Gericht an.

Gruß
Seven

Antwort 32 von Nhuya

Danke Seven, das mit den Gerichten werdde ich mal versuchen, bin ja aber 2 Wochen erstmal nicht da. Der Anwalt auf Staatskosten ist schon richtig, aber du musst die Beratungsgebühr selbst tragen und die ist nicht gerade gering (bezogen auf mein Einkommen). DAS ist das Problem :)

Antwort 33 von guteidee

Genau

Hau erstmal für zwei Wochen ab.
Das kommt immer gut wenn z.B. die Versicherung was von dir will und bist plötzlich nicht mehr da.
Ein Schelm der böses dabei denkt.

Antwort 34 von Nhuya

@ guteidee

Soll ich meinem Arbeitgeber etwa sagen, ich fliege nicht, weil es sein könnte, dass ich einen Brief erhalte? Dafür ist sowieso gesorgt, wenn etwas kommt, teilt man mir es mit und einen Termin werde ich wohl kaum in den nächsten 2 Wochen haben.
Zudem habe ich der Polizei und der Versicherung mitgeteilt, dass ich nicht da bin :)

Antwort 35 von alteruser

@Seven,
ich denke, ich habe sachgerecht geantwortet. Auch ein jüngerer Autofahrer weiss wohl, dass nicht ohne Grund Verletzungen vom Airbag herkommen (da muss man schon recht in die Eisen steigen).
Bei allen Internet-Geschichten ist immer eins so - die Leser können sich nur einen Reim auf die Sache machen - die Wahrheit kennt bestenfalls der/die Betroffene.
Nur ein RA bekommt Akteneinsicht und nur mit Akteneinsicht könnte man eine Empfehlung betreffs Verhalten geben.
Recht haben ist die eine Sache, Recht bekommen ...
Ich wollte Nhyuja nur davor warnen, falls es zu einem Gerichtstermin kommt, mit solchen Aussagen wie provozierter Unfall etc aufzutreten. Da muss man schon sehr trifftige Gründe haben um so was überhaupt zu äussern und die Infragestellung von wer das Auto gefahren hat lässt auch die Deutung zu, dass Nhuja geistig abwesend war oder dass Nhuja´s Verletzungen so gross sind, dass rein gutachterlich entschieden werden sollte (Bremsweg und dgl.)
Verkehrsunfälle gibt es wie Sand am Meer und ebenso viele Unschuldige am Geschehen. Tut mir leid, aber auch meine bessere Hälfte schwört heute noch, dass der blöde Crash nichts mit Unachtsachkeit ihrerseits zu tun hatte, nein, nein, der Andere kam zu schnell von rechts. Pech eben. Die Versicherung hats übrigens auch so gesehen und bezahlt. Dafür hat man ja auch eine Versicherung ;-)

Antwort 36 von Nhuya

@ alteruser

Solche Aussagen werde ich vor Gericht natürlich nicht machen, denn ich kann mir vielem nicht mehr sicher sein, da ich einen Schock hatte. Außerdem zahlt, wie du schon sagtest, eh die Versicherung.

Was en Airbag betrifft.... ich glaube der explodiert immer gleich, egal wie schnell man gefahren ist ;) Bei mir ist er nur losgegangen, da ich nicht mit der Stoßstange gegen den anderen Wagen gefahren bin, sondern durch das Bremsen mit der Motorhaube (Stoßstange hat nicht mal nen Kratzer).

Aber wie gesagt, ich warte ab, was passiert. Der Unfall war meine Schuld, weil ich aufgefahren bin, aber ich wollte niemanden verletzen und habe das auch nicht. Ergo... ich flieg erst mal weg ;) Schöne 2 Wochen wünsch ich Euch allen und Danke für alles :)

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