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wer ist in der pflicht bei der überprüfung der internetgebühren?
Frage
hi,
wer wird da eigentlich in die pflicht genommen?
ist jetzt jeder betreiber von i-netseiten dafür verantwortlich?
mfg
Antwort 1 von billi
die frage war schon intern gestellt
da ich ja ne kompetente aussage haben wollte und nicht drüber plaudern (speckulieren) wollte.
lg
da ich ja ne kompetente aussage haben wollte und nicht drüber plaudern (speckulieren) wollte.
lg
Antwort 2 von billi
rhetorik,
warum verschiebt ihr die frage ständig?
warum verschiebt ihr die frage ständig?
Antwort 3 von Mickey
Weil ich die Frage nicht als SN Internes Problem betrachte.
Du bekommst heute auch keinen Besuch von Sony, Loewe oder Grundig, sondern von der GEZ. Insofern wirst du sicher auch in Zukunft in erster Linie erstmal (bis zur Haushaltsabhängigen Gebühr) deinen Türspion bemühen müssen.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Du bekommst heute auch keinen Besuch von Sony, Loewe oder Grundig, sondern von der GEZ. Insofern wirst du sicher auch in Zukunft in erster Linie erstmal (bis zur Haushaltsabhängigen Gebühr) deinen Türspion bemühen müssen.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 4 von billi
@mic, dann nehme es doch aus "sn intern" raus, das verwirrt nur.
mfg
mfg
Antwort 5 von rfb
@billi:
sorry, aber ich hab deine Frage noch gar nicht verstanden. Von was für internetgebühren schreibst du hier eigentlich?
sorry, aber ich hab deine Frage noch gar nicht verstanden. Von was für internetgebühren schreibst du hier eigentlich?
Antwort 6 von Olafstools
Die GEZ will für Handys die ins Internet können gebühren verlangen so wie für I-Pots und sowas alles was Radio und Fersehen übers Internet empfangen kann somit könte es passieren wer noch keine GEZ gebühren für sein Fersehgerät zu hause zahlt und sich jetzt erst anmeldet der wird doppelt zur kasse gebeten. Und die, die schon immer GEZ bezahlen brauchen das nicht weil sie ja schon für ihren Fersehen bezahlen.
Kontrollöre brauchen die da keine an deine Haustühre zu schicken weil du sie nicht reinlassen must, du kannst sie sogar verklagen wen sie zu auftringlich werden wegen Hausfriedens Bruch.
Sie können dich höflich bitten ihnen auskunft im ramen des Datenschutzgesetzes zu geben aber das nur wen du es freiwillig machst.
Alles andere ist gesetzeswiedrig!
Also wen dir mal eine Rechnung ins haus flattert nur weil einer mal auf einer internet seite gelesen hat das du ein Händy besitzt, einfach stillschweigend ignorieren und auf keinen Fall bezahlen, wen du schon GEZ bezahlt hast.
Sollte trozdem eine Mahnung kommen, dann must du wohl einen Anwalt zu rate ziehen.
Soviel erst mal von mir zur GEZ und Inet-gebühren. :-)
Kontrollöre brauchen die da keine an deine Haustühre zu schicken weil du sie nicht reinlassen must, du kannst sie sogar verklagen wen sie zu auftringlich werden wegen Hausfriedens Bruch.
Sie können dich höflich bitten ihnen auskunft im ramen des Datenschutzgesetzes zu geben aber das nur wen du es freiwillig machst.
Alles andere ist gesetzeswiedrig!
Also wen dir mal eine Rechnung ins haus flattert nur weil einer mal auf einer internet seite gelesen hat das du ein Händy besitzt, einfach stillschweigend ignorieren und auf keinen Fall bezahlen, wen du schon GEZ bezahlt hast.
Sollte trozdem eine Mahnung kommen, dann must du wohl einen Anwalt zu rate ziehen.
Soviel erst mal von mir zur GEZ und Inet-gebühren. :-)

