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Kündigungsschutz





Frage

Hallo, finde auf den arbeitsrechtlichen Seiten des Internet leider keine Antwort. Die Frage mag naiv sein, ich stelle sie trotzdem. Vorab. Bis zum 31.12.2003 galt das Kündigungsschutzgesetz für Betriebe mit mehr als fünf Arbeitnehmern. Seit dem 1. Januar 2004 hat sich die Rechtslage geändert. Die Neuregelung, dass Arbeitnehmer nur in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern Kündigungsschutz genießen, betrifft nur Arbeitnehmer, die erst nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden. Eine Firma mit sechs Filialen. Manche haben sieben oder acht, andere Filialen über zehn Angestellte. Insgesamt sind es glaub ich an die achtzig Angestellte. Wenn nun in einem der Häuser mit acht Arbeitnehmern eine Kündigung ausgesprochen wird, greift dann die Tatsache, dass die gesamte Fa. über achtzig Arbeitnehmer hat, also jeder Arbeitnehmer dem Kündigungsschutz unterliegt, oder wird jede einzelne Filiale Seitens der Rechtsprechung, als separate Fa. angesehen? Kurzum, sind sechs Filialen sechs Firmen, oder bilden sie arbeitsrechtlich gesehen eine einzige große Firma? Ich bin mir nicht sicher, tendiere aber zum Letzteren. Gebe die Frage ans Publikum weiter ;-)) Vielleicht wisst Ihr`s genauer. mfg

Antwort 1 von schlitzie

natürlich, ihr habt doch einen arbeitgeber und keine zehn ;-)

Antwort 2 von roko

hab ich eigentlich genau so gesehen.

Wie gesagt, entschuldigt die naive Frage.

Danke !

mfg

Antwort 3 von bloedi

Ich kann mich täuschen, aber bei McDonalds zum Bsp. hat jeder Angestellte seinen Arbeitgeber in der Filalie.
Zitat:
Der Betrieb der Restaurants funktioniert entweder durch die Firma selbst, durch Franchising oder durch Filialen, welche über ein Joint Venture zwischen dem Unternehmen und örtlichen Geschäftsleuten läuft.

Quelle

Antwort 4 von snliebhaber

hallo roko,
Wie sind diese "Filialen" im Handelsregister eingetragen ?
Als Einzelfirmen oder Gesamtfirma?
Davon hängts ab.

Antwort 5 von steffen2

an diesem Punkt wird oft gestritten. Auch dann wenn es darum geht ob es einen Betriebsrat geben darf/soll/muss

Gruß Steffen

Antwort 6 von pymmelmithirn

die sache ist einfach. wenn dein arbeitgeber eine juristische person ist, dann gilt: alles was unter dieser einen steuernummer läuft wird zusammenaddiert, egal wieviele betriebsorte es gibt.

das unternehmen ist die "abstrakte firma", die betriebe die realen orte. ein unternehmen kann mehrere betriebe (z.b. produktionshallen) haben.

Antwort 7 von roko

Hallo,

also es sieht so aus, dass die Fa. im Handelsregister als eine einzelne Firma eingetragen ist.

Wie gesagt, ich hab`s auch irgendwie genauso vermutet, war mir nur nicht ganz sicher.

Nochmals vielen Dank für Eure Tipps und Hilfen.

Bis zum Nächstenmal

mfg

Antwort 8 von LouZipher

... abgesehen davon, ist der sogenannte Kündigungsschutz, sogar der besondere etc - einen *Z* wert.

Ich habe es selbst erlebt - wenn einer raus soll, kriegen die den auch raus ... also ist auf sowas kein Verlaß ...

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