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Kündigungsschutz
Frage
Hallo,
finde auf den arbeitsrechtlichen Seiten des Internet leider keine Antwort.
Die Frage mag naiv sein, ich stelle sie trotzdem.
Vorab.
Bis zum 31.12.2003 galt das Kündigungsschutzgesetz für Betriebe mit mehr als fünf Arbeitnehmern. Seit dem 1. Januar 2004 hat sich die Rechtslage geändert. Die Neuregelung, dass Arbeitnehmer nur in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern Kündigungsschutz genießen, betrifft nur Arbeitnehmer, die erst nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden.
Eine Firma mit sechs Filialen. Manche haben sieben oder acht, andere Filialen über zehn Angestellte.
Insgesamt sind es glaub ich an die achtzig Angestellte.
Wenn nun in einem der Häuser mit acht Arbeitnehmern eine Kündigung ausgesprochen wird, greift dann die Tatsache, dass die gesamte Fa. über achtzig Arbeitnehmer hat, also jeder Arbeitnehmer dem Kündigungsschutz unterliegt, oder wird jede einzelne Filiale Seitens der Rechtsprechung, als separate Fa. angesehen?
Kurzum, sind sechs Filialen sechs Firmen,
oder bilden sie arbeitsrechtlich gesehen eine einzige große Firma?
Ich bin mir nicht sicher, tendiere aber zum Letzteren.
Gebe die Frage ans Publikum weiter ;-))
Vielleicht wisst Ihr`s genauer.
mfg
Antwort 1 von schlitzie
natürlich, ihr habt doch einen arbeitgeber und keine zehn ;-)
Antwort 2 von roko
hab ich eigentlich genau so gesehen.
Wie gesagt, entschuldigt die naive Frage.
Danke !
mfg
Wie gesagt, entschuldigt die naive Frage.
Danke !
mfg
Antwort 3 von bloedi
Ich kann mich täuschen, aber bei McDonalds zum Bsp. hat jeder Angestellte seinen Arbeitgeber in der Filalie.
Quelle
Zitat:
Der Betrieb der Restaurants funktioniert entweder durch die Firma selbst, durch Franchising oder durch Filialen, welche über ein Joint Venture zwischen dem Unternehmen und örtlichen Geschäftsleuten läuft.
Der Betrieb der Restaurants funktioniert entweder durch die Firma selbst, durch Franchising oder durch Filialen, welche über ein Joint Venture zwischen dem Unternehmen und örtlichen Geschäftsleuten läuft.
Quelle
Antwort 4 von snliebhaber
hallo roko,
Wie sind diese "Filialen" im Handelsregister eingetragen ?
Als Einzelfirmen oder Gesamtfirma?
Davon hängts ab.
Wie sind diese "Filialen" im Handelsregister eingetragen ?
Als Einzelfirmen oder Gesamtfirma?
Davon hängts ab.
Antwort 5 von steffen2
an diesem Punkt wird oft gestritten. Auch dann wenn es darum geht ob es einen Betriebsrat geben darf/soll/muss
Gruß Steffen
Gruß Steffen
Antwort 6 von pymmelmithirn
die sache ist einfach. wenn dein arbeitgeber eine juristische person ist, dann gilt: alles was unter dieser einen steuernummer läuft wird zusammenaddiert, egal wieviele betriebsorte es gibt.
das unternehmen ist die "abstrakte firma", die betriebe die realen orte. ein unternehmen kann mehrere betriebe (z.b. produktionshallen) haben.
das unternehmen ist die "abstrakte firma", die betriebe die realen orte. ein unternehmen kann mehrere betriebe (z.b. produktionshallen) haben.
Antwort 7 von roko
Hallo,
also es sieht so aus, dass die Fa. im Handelsregister als eine einzelne Firma eingetragen ist.
Wie gesagt, ich hab`s auch irgendwie genauso vermutet, war mir nur nicht ganz sicher.
Nochmals vielen Dank für Eure Tipps und Hilfen.
Bis zum Nächstenmal
mfg
also es sieht so aus, dass die Fa. im Handelsregister als eine einzelne Firma eingetragen ist.
Wie gesagt, ich hab`s auch irgendwie genauso vermutet, war mir nur nicht ganz sicher.
Nochmals vielen Dank für Eure Tipps und Hilfen.
Bis zum Nächstenmal
mfg
Antwort 8 von LouZipher
... abgesehen davon, ist der sogenannte Kündigungsschutz, sogar der besondere etc - einen *Z* wert.
Ich habe es selbst erlebt - wenn einer raus soll, kriegen die den auch raus ... also ist auf sowas kein Verlaß ...
Ich habe es selbst erlebt - wenn einer raus soll, kriegen die den auch raus ... also ist auf sowas kein Verlaß ...

