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Am Leben lassen oder besser ermorden?
Frage
In den Medien ist ja nun allerhand über eine mehrfache Vergewaltigung und den Täter zu lesen. Was einem doch aber zu denken geben müßte ist das geforderte Urteil: "15 Jahre plus Sicherheitsverwahrung"
Wenn ich das richtig verstehe bedeutet die Sicherheitsverwahrung eine tatsächlich lebenslängliche Haftstrafe.
In der Vergangenheit gab es zahlreiche Morde bei denen die Täter im Regelfall nach 15 oder teils deutlich weniger Jahren wegen "guter Führung" entlassen wurden.
Logik: Wenn der Täter sein Opfer nicht wieder frei lässt, sondern tötet, ist das Strafmaß geringer.
Folge: Ein überlegt handelnder (ja, denken können sie alle, sonst würden sie so etwas nicht planen) Täter wird dann bei der Abwägung seiner Strafe aus kalkulatorischen Gründen sein Opfer ermorden.
Was ist nun aus rein logischer Sicht das "kleinere Übel"? Eine vergewaltigte lebende Frau oder eine vergewaltigte tote Frau?
Warum bewertet die Justiz einen Mord geringer als eine mehrfache Vergewaltigung? Gibt es hier evtl. ein paar Jura-Studenten die DAS mal erklären könnten?
Antwort 1 von Kent
Dummes Zeug von A bis Z.
Die Sicherungsverwahrung wird nach Prüfung eines jeden Einzelfalles entschieden. Es gibt keinerlei Pauschalierung. Gerade davor sollte sich die Justiz hüten, und sie hütet sich.
Eine Sicherungsverwahrung bedeutet auch nicht eine lebenslange Verwahrung.
Es ist vollkommen unrelevant, ob ein Opfer ermordet wurde oder nicht, was die Sicherungsverwahrung betrifft.
Kent
Die Sicherungsverwahrung wird nach Prüfung eines jeden Einzelfalles entschieden. Es gibt keinerlei Pauschalierung. Gerade davor sollte sich die Justiz hüten, und sie hütet sich.
Eine Sicherungsverwahrung bedeutet auch nicht eine lebenslange Verwahrung.
Es ist vollkommen unrelevant, ob ein Opfer ermordet wurde oder nicht, was die Sicherungsverwahrung betrifft.
Kent

