Thema: Rücknahme def. Hardware ausschließen


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Diskussionsgruppe: PC-Sonstiges

Hallo, ich möchte gelegentlich Hardware verkaufen, jedoch etwaige Reklamationen nicht abwickeln. Meines Erachtens kann der Käufer die defekte Hardware direkt an den Hersteller zu Reparatur bzw. zum Umtausch geben. Ich würde nur Produkte von Herstellern verkaufen, die auch problemlos mit dem Endkunden Reklamationen abwickeln. Soweit so gut, nur ist das rechtlich hinzubekommen? Soweit ich weiß ist der Käufer berechtigt den Umtausch / die Reparatur beim Verkäufer zu verlangen. Genau das möchte ich aber auschließen. Ist das irgendwie möglich? Danke... :)

Von: 123IchBinDabei Datum: 11.11.2006, 13:14

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