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GEZ-Pflicht ab 2007 auch für Internet-PCs ohne Soundkarte?
Frage
Betr.: Gesetzliche Neuregelung ab 1.1.07 der GEZ-Pflicht für Selbständige mit internetfähigem PC.
Hallo zusammen!
Ich bin Freiberufler und habe in meinem Büro einen PC mit Internetzugang. Ein TV-Gerät oder ein Radio habe ich hier nicht und der PC hat auch weder eine TV noch Radio-Karte. Weiterhin verfügt der Computer auch nicht über eine Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann (und auch nicht will, da ich sowieso von Kindheit an total unmusikalisch bin!). Dementsprechend wird in der Systemsteuerung auch angezeigt: "kein Audiogerät" und im Gerätemanager wird unter "Audiocontroller für Multimedia" eine Fehlermeldung angezeigt.
Das Fehlern einer technischen Möglichkeit zum Empfang von Radioprogrammen aus dem Internet kann ich auch durch die Quittung vom Kauf des Gerätes vor ca. 2 Jahren belegen. Grundsätzlich wäre ich sogar bereit diesen Sachverhalt von einem GEZ-Mitarbeiter vor Ort überprüfen zu lassen (meinetwegen sogar unangemeldet).
Daher bin ich m.E. nicht von der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Pc`s ab 1.1.07 NICHT betroffen und muss keine Gebühren zahlen.
Wie ist eure Meinung?
Antwort 1 von Antworter
Fakt: JA.
Vor kurzem kam im Radio eine Meldung aus den neuen Bundesländern. Dort hat einer den GEZ-Parasiten von seinem Grundstück verwiesen. Dieser wollte irgendwie nicht gehen... dann gabs was auf die Nase... so wie ich die Meldung verstanden habe kommt der Schläger gut davon, da das ganze wohl Hausfriedensbruch war und von dem GEZ-Drecksack durch sein verhalten provoziert wurde. Fazit: Wenn Du ein eigenes Grundstück hast, kannst Du den GEZ-Ratten das Betreten des selbigen untersagen, ggf. durch ein Schild. Und was können die dagegen machen? Nichts... :)
Vor kurzem kam im Radio eine Meldung aus den neuen Bundesländern. Dort hat einer den GEZ-Parasiten von seinem Grundstück verwiesen. Dieser wollte irgendwie nicht gehen... dann gabs was auf die Nase... so wie ich die Meldung verstanden habe kommt der Schläger gut davon, da das ganze wohl Hausfriedensbruch war und von dem GEZ-Drecksack durch sein verhalten provoziert wurde. Fazit: Wenn Du ein eigenes Grundstück hast, kannst Du den GEZ-Ratten das Betreten des selbigen untersagen, ggf. durch ein Schild. Und was können die dagegen machen? Nichts... :)
Antwort 2 von Helferlinchen..
Zitat:
verfügt der Computer auch nicht über eine Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann
verfügt der Computer auch nicht über eine Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann
Das hat nichts mit "Meinung" zu tun, sondern ist ganz klar geregelt:
Du hast einen PC mit Internetzugang?
Da musst du bezahlen.
Du kannst ja alles empfangen:
Bilder, Texte, Sounds und Videos.
Sogar Live-Stream.
Du kannst sogar alles downloaden.
Ob du das machst oder nicht, ist nicht wichtig.
Antwort 3 von Miss_Gecko
Hi,
die bisherige Regelung der GEZ bezieht sich auf das Bereithalten eines rundfunkempfangsbereiten Geräts, unabhängig davon, ob es genutzt wird oder nicht (könnte ja jeder behaupten). Wer also einen Fernseher nur als Monitor für VHS oder DVD nutzen will, hatte bisher die Möglichkeit, sich vom Fachmann das Empfangsteil entfernen zu lassen (genauso bei Tuner/Stereo-Kompaktanlage mit Radio). Da kommt dann glaub ich ein Siegel drauf, oder man kriegt eine Bescheinigung o.ä.
Davon würde ich jedenfalls ableiten, dass ein PC ohne Soundkarte per Definition nicht empfangsbereit ist und einem Fernseher/Radio ohne Empfangsteil in nichts nachsteht.
Da ich die GEZ aus eigener Erfahrung für einen raffgierigen Sauhaufen halte (habe keinen Fernseher, Radio ist aber angemeldet), würde ich mich an deiner Stelle da lieber nochmal offieziell absichern (ggfs. bei der lieben GEZ selbst anfragen), ob die sich nicht noch fieses Kleingedrucktes einfallen lassen haben.
Wenn man spitzfindig sein wollte, könnte man es nämlich auch so sehen: Den PC könntest du ohne Soundkarte gekauft haben, damit sie nicht auf der Rechnung steht. Ohne den PC aufzuschrauben kann aber nicht nachgewiesen werden, dass du nicht nachträglich eine eingebaut hast, die du nach Bedarf im BIOS de- und aktivierst. Die Fehlermeldung im Gerätemanager ist meines Wissens nach dieselbe, genauso die Anzeige "kein Audiogerät" in der Systemsteuerung (hatte ich neulich nach einem Reset der BIOS-Standardeinstellungen).
Viele Grüße,
Miss Gecko
die bisherige Regelung der GEZ bezieht sich auf das Bereithalten eines rundfunkempfangsbereiten Geräts, unabhängig davon, ob es genutzt wird oder nicht (könnte ja jeder behaupten). Wer also einen Fernseher nur als Monitor für VHS oder DVD nutzen will, hatte bisher die Möglichkeit, sich vom Fachmann das Empfangsteil entfernen zu lassen (genauso bei Tuner/Stereo-Kompaktanlage mit Radio). Da kommt dann glaub ich ein Siegel drauf, oder man kriegt eine Bescheinigung o.ä.
Davon würde ich jedenfalls ableiten, dass ein PC ohne Soundkarte per Definition nicht empfangsbereit ist und einem Fernseher/Radio ohne Empfangsteil in nichts nachsteht.
Da ich die GEZ aus eigener Erfahrung für einen raffgierigen Sauhaufen halte (habe keinen Fernseher, Radio ist aber angemeldet), würde ich mich an deiner Stelle da lieber nochmal offieziell absichern (ggfs. bei der lieben GEZ selbst anfragen), ob die sich nicht noch fieses Kleingedrucktes einfallen lassen haben.
Wenn man spitzfindig sein wollte, könnte man es nämlich auch so sehen: Den PC könntest du ohne Soundkarte gekauft haben, damit sie nicht auf der Rechnung steht. Ohne den PC aufzuschrauben kann aber nicht nachgewiesen werden, dass du nicht nachträglich eine eingebaut hast, die du nach Bedarf im BIOS de- und aktivierst. Die Fehlermeldung im Gerätemanager ist meines Wissens nach dieselbe, genauso die Anzeige "kein Audiogerät" in der Systemsteuerung (hatte ich neulich nach einem Reset der BIOS-Standardeinstellungen).
Viele Grüße,
Miss Gecko
Antwort 4 von Miss_Gecko
@Helferlinchen:
Die Öffentlich-Rechtlichen sind noch weit davon entfernt, ein volles Fernsehprogramm per Internet anzubieten (mir selbst sind nur ein paar Kurzvideos zu einzelnen Programmen des ZDF bekannt).
Meines Wissens hat aus genau diesem Grund vor ein paar Monaten eine (oder die?) Kommission des Bayerischen(?) Rundfunks eine Empfehlung abgegeben, die GEZ-Abgabe für internetfähige PCs erstmal auf den Radiotarif zu beschränken. Angeblich sollte der neue GEZetzesentwurf daraufhin ganz offiziell nochmal überarbeitet werden.
Habe seitdem leider nix mehr davon mitbekommen, aber auch nicht aktiv danach gesucht.
Gruß,
Miss Gecko
Die Öffentlich-Rechtlichen sind noch weit davon entfernt, ein volles Fernsehprogramm per Internet anzubieten (mir selbst sind nur ein paar Kurzvideos zu einzelnen Programmen des ZDF bekannt).
Meines Wissens hat aus genau diesem Grund vor ein paar Monaten eine (oder die?) Kommission des Bayerischen(?) Rundfunks eine Empfehlung abgegeben, die GEZ-Abgabe für internetfähige PCs erstmal auf den Radiotarif zu beschränken. Angeblich sollte der neue GEZetzesentwurf daraufhin ganz offiziell nochmal überarbeitet werden.
Habe seitdem leider nix mehr davon mitbekommen, aber auch nicht aktiv danach gesucht.
Gruß,
Miss Gecko
Antwort 5 von Helferlinchen..
Zitat:
Habe seitdem leider nix mehr davon mitbekommen, aber auch nicht aktiv danach gesucht.
Habe seitdem leider nix mehr davon mitbekommen, aber auch nicht aktiv danach gesucht.
Unwissenheit schützt dich nicht.
Und Unwissenheit sollte auch nicht die Basis für gute Tipps sein.
Deutlicher:
Mit ner Soundkarte empfängt man keine Töne.
Auch ohne Monitor muss man die GEZ-Gebühr bezahlen.
Antwort 6 von hundredandone
Zitat:
muss man
muss man
soll man
Antwort 7 von Miss_Gecko
@Helferlinchen
Auf der GEZ-Seite ist bereits jetzt ausdrücklich die Rede von Radiogebühren. Natürlich steht da nur was von internetfähigen PCs und nix von Soundkarten; trotzdem halte ich es für hochgradig anfechtbar, falls sie für einen PC ohne Soundkarte Radiogebühren eintreiben wollten.
Von Bildern, Texten, Videos und Live-Streams ist da nicht die Rede, aber Radio kann MSDOS-Fan ja nun eben nicht empfangen.
Gruß,
Miss Gecko
Auf der GEZ-Seite ist bereits jetzt ausdrücklich die Rede von Radiogebühren. Natürlich steht da nur was von internetfähigen PCs und nix von Soundkarten; trotzdem halte ich es für hochgradig anfechtbar, falls sie für einen PC ohne Soundkarte Radiogebühren eintreiben wollten.
Von Bildern, Texten, Videos und Live-Streams ist da nicht die Rede, aber Radio kann MSDOS-Fan ja nun eben nicht empfangen.
Gruß,
Miss Gecko
Antwort 8 von TinTin
Radio kann MSDOS-Fann sehr wohl empfangen (über das Internet). Er kann es nur nicht hören. Damit ist der PC ein Empfangsteil und gebührenpflichtig. Ich bin sicher, dass es so die GEZ sehen wird.
Diese Problem kann höchstens gerichtlich geklärt werden. Bis zum OVG sollte man aber bereit sein gehen.
Gruß
Tintin
Diese Problem kann höchstens gerichtlich geklärt werden. Bis zum OVG sollte man aber bereit sein gehen.
Gruß
Tintin
Antwort 9 von mblank
hi,
es geht doch bei der gebühr doch nicht ausschließlich darum, übers internet radio zuhören bzw. den musikantenstadl zu schauen
die wollen euer geld, weil ihr mittels internetfähigen pc auf die webseiten der öffentlich- rechtlichen durchstöbern könntet.
wobei ich mich da als jemand, der in deutschland lebt, ganz schön diskriminiert fühle. Wenn ich z.b. in frankreich leben würde, müßte ich für den gleiche "service" nüscht bezahlen
sollen die ihre seiten doch mit kostenpflichtigen logins absichern.
mfg
andré
p.s. an die einzelhändler unter euch...
springt doch einfach mal vor euren laden, greift euch den nächsten passanten und fordert mal 10 euro von dem...
er hätte ja schließlich die möglichkeit gehabt, euren laden zu betreten und dort etwas zu erwerben
es geht doch bei der gebühr doch nicht ausschließlich darum, übers internet radio zuhören bzw. den musikantenstadl zu schauen
die wollen euer geld, weil ihr mittels internetfähigen pc auf die webseiten der öffentlich- rechtlichen durchstöbern könntet.
wobei ich mich da als jemand, der in deutschland lebt, ganz schön diskriminiert fühle. Wenn ich z.b. in frankreich leben würde, müßte ich für den gleiche "service" nüscht bezahlen
sollen die ihre seiten doch mit kostenpflichtigen logins absichern.
mfg
andré
p.s. an die einzelhändler unter euch...
springt doch einfach mal vor euren laden, greift euch den nächsten passanten und fordert mal 10 euro von dem...
er hätte ja schließlich die möglichkeit gehabt, euren laden zu betreten und dort etwas zu erwerben
Antwort 10 von Miss_Gecko
Aber wie ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe: Absichern würde ich mich auf jeden Fall hieb- und stichfest. Mit Logik oder gar gesundem Menschenverstand ist der GEZ sicherlich nicht beizukommen, und sie werden sicherlich nicht bemüht sein, so etwas im Vorfeld selbst zu klären. Da wird im Zweifelsfall erst erhoben und dann vor Gericht (zwangs)geklärt.
Wenn die GEZ schon dabei ist, ihre alten Definitionen auf "neue" Medien anzuwenden, müssen m.E. eigentlich auch erstmal die alten Begriffe wie "Empfangsbereitschaft" bei einem PC genau geklärt werden.
Bei Privatwohnungen gilt ja, dass man die Kontrolleure gar nicht reinlassen muss. Ob das für Firmenräume auch gilt bzw. wie man sie bei Räumen mit Publikumsverkehr daran hindern könnte, weiß ich leider auch nicht. Falls es geht, ließe sich das Ganze evtl. so lange hinauszögern, bis entsprechende Gerichtsurteile ergangen sind. Und ich gehe mal davon aus, dass entsprechende Klagen bereits in Vorbereitung sind.
Gruß,
Miss Gecko
Wenn die GEZ schon dabei ist, ihre alten Definitionen auf "neue" Medien anzuwenden, müssen m.E. eigentlich auch erstmal die alten Begriffe wie "Empfangsbereitschaft" bei einem PC genau geklärt werden.
Bei Privatwohnungen gilt ja, dass man die Kontrolleure gar nicht reinlassen muss. Ob das für Firmenräume auch gilt bzw. wie man sie bei Räumen mit Publikumsverkehr daran hindern könnte, weiß ich leider auch nicht. Falls es geht, ließe sich das Ganze evtl. so lange hinauszögern, bis entsprechende Gerichtsurteile ergangen sind. Und ich gehe mal davon aus, dass entsprechende Klagen bereits in Vorbereitung sind.
Gruß,
Miss Gecko
Antwort 11 von Miss_Gecko
Zitat:
wobei ich mich da als jemand, der in deutschland lebt, ganz schön diskriminiert fühle. Wenn ich z.b. in frankreich leben würde, müßte ich für den gleiche "service" nüscht bezahlen
sollen die ihre seiten doch mit kostenpflichtigen logins absichern.
wobei ich mich da als jemand, der in deutschland lebt, ganz schön diskriminiert fühle. Wenn ich z.b. in frankreich leben würde, müßte ich für den gleiche "service" nüscht bezahlen
sollen die ihre seiten doch mit kostenpflichtigen logins absichern.
Im Prinzip stimme ich dir ja zu. Aber: Öffentlicher Rundfunk wird ja in jedem Land über die Bevölkerung bezahlt, entweder über Steuern oder eben per GEZ. Wir müssen für das Webradio aus Frankreich oder Australien ja auch nix zahlen.
Wenn man aber erst noch eine Kontrollinstanz wie die GEZ braucht, wird das Ganze sicherlich nicht billiger für die Bevölkerung, das ist für mich der eigentliche Wahnsinn. Und beim Thema Intenet-PCs wird das Ganze für mich erst recht absurd.
Antwort 12 von TinTin
Die GEZ wird auch Geld erheben wenn die Soundkarte fehlt. Das Problem ist nicht die GEZ, sondern der Rundfunkstaatsvertrag (die Rechtsgrundlage der Gebührenerhebung) dort wird sehr ungenau formuliert, was Rundfunkempfänger sind. Damit sind sogar defekte Fernseher gebührenpflichtig, wenn man sie noch reparieren kann (Bayrisches VG).
Alles in allem, wie schon geschrieben, eine veraltet Regelung. In einer Zeit erdacht und geschrieben, als ein Fernseher noch ausschliesslich zum fernsehen (und nicht Video oder DVD gucken) geeignet war. Und das Radio von manchem noch irrtümlich als Volksempfänger bezeichnet wurde. Da gab es noch drei Programme und alle waren öffentlich-rechtlich. Wenn man dieses Vertragswerk nun mit Begriffen wie Internet und PC füttert, kann nur eine große Verwirrung heraus kommen.
Wir sollten den Hass allerdings nicht so sehr gegen die GEZ richten. Das Problem liegt hier beim Rundfunkrat und den Ministerpräsidenten unserer Bundesländer. Von denen muss eine Neuordnung der Rundfunkgebühren verlangt werden. Die kann man übrigens alle vier bis fünf Jahre wählen oder auch nicht.
Tintin
Alles in allem, wie schon geschrieben, eine veraltet Regelung. In einer Zeit erdacht und geschrieben, als ein Fernseher noch ausschliesslich zum fernsehen (und nicht Video oder DVD gucken) geeignet war. Und das Radio von manchem noch irrtümlich als Volksempfänger bezeichnet wurde. Da gab es noch drei Programme und alle waren öffentlich-rechtlich. Wenn man dieses Vertragswerk nun mit Begriffen wie Internet und PC füttert, kann nur eine große Verwirrung heraus kommen.
Wir sollten den Hass allerdings nicht so sehr gegen die GEZ richten. Das Problem liegt hier beim Rundfunkrat und den Ministerpräsidenten unserer Bundesländer. Von denen muss eine Neuordnung der Rundfunkgebühren verlangt werden. Die kann man übrigens alle vier bis fünf Jahre wählen oder auch nicht.
Tintin
Antwort 13 von spectral
Auf die ursprüngliche frage, wie es bei freiberuflern/firmen aussieht:
afaik wird bei mehreren inet-fähigen PCs in zusammenhängenden raümen pro monat ~5,50 euro fällig, wenn kein radio oder fernsehgerät zur verfügung steht.
In meinen büroräumen stehen ca. 5 rechner die alle zugang zum netz haben. auf keinem davon werden tv streams o.ä gezogen und niemand hat interesse daran. Von daher find ich das ganze zwar etwas dreist, aber wg. 5 euro mntl. werde ich mich nun nicht drüber aufregen.
Als privatmensch, der seit jahren kein fernsehn/radio empfängt und das auch nicht übers inet tun will, würde ich gez zahlen, wenns gerichtlich durchgesetzt würde, vorher wohl kaum...
spectral
afaik wird bei mehreren inet-fähigen PCs in zusammenhängenden raümen pro monat ~5,50 euro fällig, wenn kein radio oder fernsehgerät zur verfügung steht.
In meinen büroräumen stehen ca. 5 rechner die alle zugang zum netz haben. auf keinem davon werden tv streams o.ä gezogen und niemand hat interesse daran. Von daher find ich das ganze zwar etwas dreist, aber wg. 5 euro mntl. werde ich mich nun nicht drüber aufregen.
Als privatmensch, der seit jahren kein fernsehn/radio empfängt und das auch nicht übers inet tun will, würde ich gez zahlen, wenns gerichtlich durchgesetzt würde, vorher wohl kaum...
spectral
Antwort 14 von Admiral
Die von diie GEZ kann man super leicht verarschen! Mein Nachbar hat drei Fernseher angemeldet trotz dem er nur einen hat und die Deppen von der GEZ haben das nicht gemerkt! LOL!!!!
Antwort 15 von Heiko1985
Zitat:
aber wg. 5 euro mntl. werde ich mich nun nicht drüber aufregen.
Ich denke, das ist genau das, was sich die GEZ dabei überlegt hat. Wegen 5 Euro im Monat macht (fast) keiner einen Aufstand. Trotzdem sind diese "nur" 5 Euro ein gutes Zubrot für die GEZ.aber wg. 5 euro mntl. werde ich mich nun nicht drüber aufregen.
Wie verhält es sich eigentlich bei diesem Umstand:
Ein Fernsehgerät ist ansich ja erst mal nicht empfangsfähig. Es benötigt ja noch eine Antenne, Sat-Schüssel o.ä.
Wenn ich nun nur einen Fernseher habe (z.B. mit DVD-Player), aber gar kein Rundfunksignal empfangen kann - muss ich dann trotzdem Gebühren zahlen?
Antwort 16 von Promoter
Zitat:
Wenn ich nun nur einen Fernseher habe (z.B. mit DVD-Player), aber gar kein Rundfunksignal empfangen kann - muss ich dann trotzdem Gebühren zahlen?
Wenn ich nun nur einen Fernseher habe (z.B. mit DVD-Player), aber gar kein Rundfunksignal empfangen kann - muss ich dann trotzdem Gebühren zahlen?
Dann kriegste von der GEZ ne billige Zimmerantenne als Werbegeschenk! ;-)
Antwort 17 von TinTin
@Heiko
Erstmal mußt du zahlen.
Ich habe den genauern Wortlaut des Staatsvertrags (davon gibt es ja auch einige) nicht im Kopf. Da steht aber Sinngemäß dring, dass gebührenpflichtig ist, wer sich mit geringem technischen Aufwand den Zugang verschaffen kann. Eine Zimmerantenne aus einem Kleiderbügel biegen ist sicher ein geringer technischer Aufwand und damit ist ein Fernseher gebührenpflichtig auch wenn du keine Antenne hast.
Selbst wenn es keinen analogen Empfang mehr gibts, könntest du dir ja einen DVBT-Dekoder kaufen. (VG Berlin)
Erstmal mußt du zahlen.
Ich habe den genauern Wortlaut des Staatsvertrags (davon gibt es ja auch einige) nicht im Kopf. Da steht aber Sinngemäß dring, dass gebührenpflichtig ist, wer sich mit geringem technischen Aufwand den Zugang verschaffen kann. Eine Zimmerantenne aus einem Kleiderbügel biegen ist sicher ein geringer technischer Aufwand und damit ist ein Fernseher gebührenpflichtig auch wenn du keine Antenne hast.
Selbst wenn es keinen analogen Empfang mehr gibts, könntest du dir ja einen DVBT-Dekoder kaufen. (VG Berlin)
Antwort 18 von hundredandone
Nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung habe ich mich herabgelassen und der GEZ per Einschreiben mitgeteilt daß ich nicht im Besitz eines TV oder Radiogerätes bin und auch sonst keine Empfangsgeräte irhgendwelcher Art besitze. Man solle sich auch weiteres Porto sparen derweil ich eintreffende Schreiben zusammen mit sonstigem Müll ungelesen entsorgen würde. Weiterhin habe ich ob meines Jähzorns und häufig auftretenden unflätigen Benehmens gegen Jedermann gebeten von Spitzelbesuchen abzusehen.
Den Antwortbrief hab ich natürlich nicht ungelesen entsorgt. Dazu bin ich viel zu neugierig.
Nun soll ich doch tatsächlich einen Fragebogen über den Verbleib der vor Jahren vorhandenen, angemeldeten und dann gebürenbefreiten Geräte ausfüllen damit der Bearbeiter den Sachverhalt abschließen könne.
Schade! Da würde mir soviel zu einfallen. Von Goldfischaquariums bis Hamsterkäfig aber da ich das Schreiben ja ungelesen entsorgt habe.........
Abgesehen davon sind mir die Sorgen eines Sachbearbeiters wegen nichtabgeschlossener Vorgänge aber auch sowas von egal.
Bleibt noch die Nachfrage nach dem Autoradio, aber das kriegen die übers zuständige Finanzamt selber raus.
Geliebter Honda .....wie gerne würde ich 5Euro für dein Radio bezahlen weiltest du noch unter uns.
Den Antwortbrief hab ich natürlich nicht ungelesen entsorgt. Dazu bin ich viel zu neugierig.
Nun soll ich doch tatsächlich einen Fragebogen über den Verbleib der vor Jahren vorhandenen, angemeldeten und dann gebürenbefreiten Geräte ausfüllen damit der Bearbeiter den Sachverhalt abschließen könne.
Schade! Da würde mir soviel zu einfallen. Von Goldfischaquariums bis Hamsterkäfig aber da ich das Schreiben ja ungelesen entsorgt habe.........
Abgesehen davon sind mir die Sorgen eines Sachbearbeiters wegen nichtabgeschlossener Vorgänge aber auch sowas von egal.
Bleibt noch die Nachfrage nach dem Autoradio, aber das kriegen die übers zuständige Finanzamt selber raus.
Geliebter Honda .....wie gerne würde ich 5Euro für dein Radio bezahlen weiltest du noch unter uns.
Antwort 19 von halfstone
Hi,
nur mal so als Zahlen, die GEZ verballert im Jahr 161,9 Mio. Euro aus den Gebühren für ihre Tätigkeit (Quelle: http://www.gez.de/docs/geschichte_gez.pdf).
Diese Kosten könnte man sich sparen wenn man die Gebühren über Steuern eintreibt. Wie immer in einer Demokratie würde es einige wenige erwischen, die tatsächlich keine Empfangsgeräte haben, aber bei einer Ersparnis von 161,9 Mio. Euro pro Jahr ist das glaube ich zu verschmerzen.
Die Rechtfertigung der Gebühren für InternetPCs liegt übrigens nicht darin, dass man damit Streams von TV oder Radio empfangen kann sondern, dass man auf die Webseiten der öffentlich rechtlichen gehen kann.
Gruß Fabian
nur mal so als Zahlen, die GEZ verballert im Jahr 161,9 Mio. Euro aus den Gebühren für ihre Tätigkeit (Quelle: http://www.gez.de/docs/geschichte_gez.pdf).
Diese Kosten könnte man sich sparen wenn man die Gebühren über Steuern eintreibt. Wie immer in einer Demokratie würde es einige wenige erwischen, die tatsächlich keine Empfangsgeräte haben, aber bei einer Ersparnis von 161,9 Mio. Euro pro Jahr ist das glaube ich zu verschmerzen.
Die Rechtfertigung der Gebühren für InternetPCs liegt übrigens nicht darin, dass man damit Streams von TV oder Radio empfangen kann sondern, dass man auf die Webseiten der öffentlich rechtlichen gehen kann.
Gruß Fabian
Antwort 20 von halfstone
Ach ja und nicht zu vergessen, es würde damit natürlich auch auf einen Schlag alle Mitarbeiter der GEZ erwischen ;-)
Und meinen Rationalisierungserfolgstipp gibts ganz für Lau, ok ok, hätte nichts dagegen nur 10% der jährlichen GEZ Kosten für diesen einfachen und guten Tipp zu bekommen ;-)
Gruß Fabian
Zitat:
"Die damals getroffene Entscheidung war richtig.
Die Landesrundfunkanstalten und das Zweite Deutsche Fernsehen haben mit dem rundfunkeigenen
Gebühreneinzug nicht nur die erwarteten Ergebnisse erreicht, vielmehr haben sie damit
den größten Rationalisierungserfolg erzielt, den ARD und ZDF jemals verwirklichen konnten..."
"Die damals getroffene Entscheidung war richtig.
Die Landesrundfunkanstalten und das Zweite Deutsche Fernsehen haben mit dem rundfunkeigenen
Gebühreneinzug nicht nur die erwarteten Ergebnisse erreicht, vielmehr haben sie damit
den größten Rationalisierungserfolg erzielt, den ARD und ZDF jemals verwirklichen konnten..."
Und meinen Rationalisierungserfolgstipp gibts ganz für Lau, ok ok, hätte nichts dagegen nur 10% der jährlichen GEZ Kosten für diesen einfachen und guten Tipp zu bekommen ;-)
Gruß Fabian
Antwort 21 von halfstone
Huch,
die Gesamteinnahmen der GEZ waren nach obiger Quelle und wenn ich mich nicht verrechnet habe:
7132 Mio. Euro im Jahr 2005
Nicht gerade wenig um die Bürger zu informieren, mit Musikantenstadl z.B.
Gruß Fabian
die Gesamteinnahmen der GEZ waren nach obiger Quelle und wenn ich mich nicht verrechnet habe:
7132 Mio. Euro im Jahr 2005
Nicht gerade wenig um die Bürger zu informieren, mit Musikantenstadl z.B.
Gruß Fabian
Antwort 22 von Sue
Zitat:
7132 Mio. Euro
7132 Mio. Euro
Also quasi 7,132 Milliarden? ;-)
Zitat:
Nicht gerade wenig um die Bürger zu informieren, mit Musikantenstadl z.B.
Nicht gerade wenig um die Bürger zu informieren, mit Musikantenstadl z.B.
Ich persönlich finde die Nachrichten auf ARD und ZDF weitaus informativer als zB die von RTLII oder ProSieben.
Wenn ich Nachrichten auf den Privaten sehe weiß ich hinterher zwar, welches "It-girl" bei wem am Wochenende sein Höschen vergessen hat oder welcher Star von einem aktuellen Kinofilm gerade Gewichts- oder Drogenprobleme hat, wirklich informierter fühle ich mich dadurch jedoch nicht.
17 € geteilt durch 30 Mal Nachrichten (und wenn ich es schaffe schau ich öfter als 1 x pro Tag Nachrichten) sind knapp 57 Cent pro Tagesschau - weniger als für eine Bildzeitung und journalistisch wesentlich anspruchsvoller.
Sonst schaue ich zwar sehr wenig ÖR, wenn ich mir aber zB mal einen Film ansehe freue ich mich darüber, nicht alle 15 Minuten mit Werbung zugeschüttet zu werden.
Zitat:
Wir sollten den Hass allerdings nicht so sehr gegen die GEZ richten.
Wir sollten den Hass allerdings nicht so sehr gegen die GEZ richten.
Nein, den "Hass" sollte man eher für die Rundfunkgebührenbeauftragten aufsparen, die nicht zu unserem Wohl an unseren Türen kommen, sondern weil sie für Anmeldungen und Nachzahlungen dicke Provisionen bekommen.
Grüße,
Sue
Antwort 23 von mephan
Nabend für alle
Nur um das mal Klarzustellen, jemand der keine empfangsbereiten Geräte bereit hält hat auch keine Auskunftspflicht. Basta aus.
Da ich keine empfangsbereiten Geräte bereit halte würde mich mal Interessieren wie es mit der Internet verbindung aussieht. Müßen die Schergen zu mir in die Wohnung, was sie ja nicht dürfen, oder reicht die evtl. Auskunft meines Providers. Was meiner Meinung von wegen des Datenschutzes auch nicht zulässig währe.
Nur um das mal Klarzustellen, jemand der keine empfangsbereiten Geräte bereit hält hat auch keine Auskunftspflicht. Basta aus.
Da ich keine empfangsbereiten Geräte bereit halte würde mich mal Interessieren wie es mit der Internet verbindung aussieht. Müßen die Schergen zu mir in die Wohnung, was sie ja nicht dürfen, oder reicht die evtl. Auskunft meines Providers. Was meiner Meinung von wegen des Datenschutzes auch nicht zulässig währe.
Antwort 24 von gast11
Hallo Halfstone
Das ist leider nicht möglich weil das Bundesverfassungsgericht schon vor längerer Zeit entschieden hat das dann die Tennung zwischen Staat und freien vom Staat unabhängigen Rundfunk nicht gegeben ist. (Kommt noch aus der Nachkriegszeit, von wegen der Alleierten)
Ist leider so, wenn auch noch so viele Leute mit Parteibuch in den Vorständen der Öffentlich Rechtlichen sitzen.
Gruß mephan
Diese Kosten könnte man sich sparen wenn man die Gebühren über Steuern eintreibtDas ist leider nicht möglich weil das Bundesverfassungsgericht schon vor längerer Zeit entschieden hat das dann die Tennung zwischen Staat und freien vom Staat unabhängigen Rundfunk nicht gegeben ist. (Kommt noch aus der Nachkriegszeit, von wegen der Alleierten)
Ist leider so, wenn auch noch so viele Leute mit Parteibuch in den Vorständen der Öffentlich Rechtlichen sitzen.
Gruß mephan
Antwort 25 von halfstone
Hi mephan,
man lernt nie aus ;-)
Gruß Fabian
man lernt nie aus ;-)
Gruß Fabian
Antwort 26 von Nessus
@Mephan
Es ist erwiesen, das sich die GEZ nicht um Datenschutz kümmert.
Die haben Zugriff auf alle möglichen Daten, u.a. vom Einwohnermeldeamt.
Abgesehen von so einfachen "Datenquellen" wie Versandhäuser, die regelmäßig Adressen verkaufen.
Generell muß kein GEZ-Beauftragter hineingelassen werden, auch auf Verkaufsflächen o.ä. Da hier immer noch ein Hausrecht besteht und ich als Besitzer von dem Laden es mir vorbehalten kann, wer rein kommt und wer nicht.
Immer gerne gesehen dazu:
http://www.gez-abschaffen.de/
Nessus
Es ist erwiesen, das sich die GEZ nicht um Datenschutz kümmert.
Die haben Zugriff auf alle möglichen Daten, u.a. vom Einwohnermeldeamt.
Abgesehen von so einfachen "Datenquellen" wie Versandhäuser, die regelmäßig Adressen verkaufen.
Generell muß kein GEZ-Beauftragter hineingelassen werden, auch auf Verkaufsflächen o.ä. Da hier immer noch ein Hausrecht besteht und ich als Besitzer von dem Laden es mir vorbehalten kann, wer rein kommt und wer nicht.
Immer gerne gesehen dazu:
http://www.gez-abschaffen.de/
Nessus
Antwort 27 von MSDOS-Fan
Ein anderer Hinweis: Laut IHK Pfalz können Betroffene gegen die Bescheide der GEZ Einspruch einlegen und eine "Aussetzung der Vollziehung" beantragen. Angesichts der noch anhängigen Verfassungbeschwerde der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (vrgz.org) wäre dies keinewegs aussichtslos.
Link
Link
Antwort 28 von MSDOS-FAN
Habe inzwischen eine (nichtssagende) Antwort von der GEZ bekommen auf meine Email-Anfrage.
Zuerst noch mal meine Frage an die GEZ:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Freiberufler und habe in meinem Büro einen PC mit Internetzugang. Ein TV-Gerät oder ein Radio habe ich nicht und der PC hat auch weder eine TV noch Radio-Karte. Weiterhin verfügt der Computer auch nicht über eine sogenannte Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann (und auch nicht will). Dementsprechend wird in der Systemsteuerung auch angezeigt: "kein Audiogerät" und im Gerätemanager wird unter "Audiocontroller für Multimedia" eine Fehlermeldung angezeigt.
Das Fehlern einer technischen Möglichkeit zum Empfang von Radioprogrammen aus dem Internet kann ich auch durch die Quittung vom Kauf des Gerätes vor ca. 2 Jahren belegen. Grundsätzlich wäre ich sogar bereit diesen Sachverhalt von einem GEZ-Mitarbeiter vor Ort überprüfen zu lassen (meinetwegen sogar unangemeldet).
Daher bin ich m.E. nicht von der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Pc`s ab 1.1.07 betroffen und muss keine Gebühren zahlen.
Wie ist Ihre Meinung?
Mit freundlichen Grüßen..."
Die Antwort von der GEZ:
"Sehr geehrter Herr ...
mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat der Gesetzgeber auch eine
Regelung über die Gebührenpflicht für so genannte neuartige Rundfunkgeräte
ab 01.01.2007 getroffen.
Unter dem Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" sind Geräte zu verstehen, mit
denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, ohne dass sie über ein
Rundfunkempfangsteil verfügen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem
Internet wiedergegeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder
Internetanbindung).
Auch nach der Neuregelung bleibt weiterhin ein umfassender Gerätebegriff
Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht. Grundsätzlich ist im nicht
ausschließlich privaten Bereich jedes Gerät gebührenpflichtig. Abweichend
von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht
ausschließlich privaten Bereich ab 01.01.2007 eine Zweitgerätefreiheit.
Daher gilt folgende Regelung:
1.
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkgeräte
nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte
auf demselben Grundstück angemeldet sind. Sollten keine
herkömmlichen Geräte vorhanden sein, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist
für diese lediglich eine Rundfunkgebühr von 5,52 EUR zu zahlen, und zwar
unabhängig von der Anzahl dieser Geräte.
2.
In Privathaushalten, in denen Radios und Fernsehgeräte angemeldet sind,
müssen für neuartige Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im
Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit keine
Rundfunkgebühren gezahlt werden.
Da in fast allen Haushalten Radio- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden,
kommt eine Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte im
Privathaushalt nur in Ausnahmefällen zum Tragen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an den im
Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgegebenen rechtlichen Rahmen für die
Erhebung von Rundfunkgebühren gebunden. Die Landesrundfunkanstalten/die GEZ
haben diese gesetzlichen Vorgaben zu vollziehen.
Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem
Teilnehmerkonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Teilnehmernummer
und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Geräte angemeldet sind.
Mit freundlichen Grüßen
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE
i. A. Frau ..."
tja ...
Letztendlich ist wohl die entscheidende Frage, ob die GEZ herausfinden kann, wer einen DSL-Anschluß und damit Internet-Zugang hat.
Zuerst noch mal meine Frage an die GEZ:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Freiberufler und habe in meinem Büro einen PC mit Internetzugang. Ein TV-Gerät oder ein Radio habe ich nicht und der PC hat auch weder eine TV noch Radio-Karte. Weiterhin verfügt der Computer auch nicht über eine sogenannte Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann (und auch nicht will). Dementsprechend wird in der Systemsteuerung auch angezeigt: "kein Audiogerät" und im Gerätemanager wird unter "Audiocontroller für Multimedia" eine Fehlermeldung angezeigt.
Das Fehlern einer technischen Möglichkeit zum Empfang von Radioprogrammen aus dem Internet kann ich auch durch die Quittung vom Kauf des Gerätes vor ca. 2 Jahren belegen. Grundsätzlich wäre ich sogar bereit diesen Sachverhalt von einem GEZ-Mitarbeiter vor Ort überprüfen zu lassen (meinetwegen sogar unangemeldet).
Daher bin ich m.E. nicht von der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Pc`s ab 1.1.07 betroffen und muss keine Gebühren zahlen.
Wie ist Ihre Meinung?
Mit freundlichen Grüßen..."
Die Antwort von der GEZ:
"Sehr geehrter Herr ...
mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat der Gesetzgeber auch eine
Regelung über die Gebührenpflicht für so genannte neuartige Rundfunkgeräte
ab 01.01.2007 getroffen.
Unter dem Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" sind Geräte zu verstehen, mit
denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, ohne dass sie über ein
Rundfunkempfangsteil verfügen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem
Internet wiedergegeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder
Internetanbindung).
Auch nach der Neuregelung bleibt weiterhin ein umfassender Gerätebegriff
Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht. Grundsätzlich ist im nicht
ausschließlich privaten Bereich jedes Gerät gebührenpflichtig. Abweichend
von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht
ausschließlich privaten Bereich ab 01.01.2007 eine Zweitgerätefreiheit.
Daher gilt folgende Regelung:
1.
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkgeräte
nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte
auf demselben Grundstück angemeldet sind. Sollten keine
herkömmlichen Geräte vorhanden sein, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist
für diese lediglich eine Rundfunkgebühr von 5,52 EUR zu zahlen, und zwar
unabhängig von der Anzahl dieser Geräte.
2.
In Privathaushalten, in denen Radios und Fernsehgeräte angemeldet sind,
müssen für neuartige Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im
Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit keine
Rundfunkgebühren gezahlt werden.
Da in fast allen Haushalten Radio- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden,
kommt eine Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte im
Privathaushalt nur in Ausnahmefällen zum Tragen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an den im
Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgegebenen rechtlichen Rahmen für die
Erhebung von Rundfunkgebühren gebunden. Die Landesrundfunkanstalten/die GEZ
haben diese gesetzlichen Vorgaben zu vollziehen.
Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem
Teilnehmerkonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Teilnehmernummer
und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Geräte angemeldet sind.
Mit freundlichen Grüßen
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE
i. A. Frau ..."
tja ...
Letztendlich ist wohl die entscheidende Frage, ob die GEZ herausfinden kann, wer einen DSL-Anschluß und damit Internet-Zugang hat.
Antwort 29 von Helferlinchen..
Als ob das so schwer zu verstehen wäre:
Es geht nicht um einen DSL-Zugang,
es geht nicht um einen Sound-Ausgang,
es geht ausschließlich um ein empfangsgeeignetes Gerät.
Also:
Du musst zahlen.
Capiche?
Es geht nicht um einen DSL-Zugang,
es geht nicht um einen Sound-Ausgang,
es geht ausschließlich um ein empfangsgeeignetes Gerät.
Also:
Du musst zahlen.
Capiche?
Antwort 30 von steffen2
und was ist wenn ich einen DVB-T Empfänger direkt an einen TFT mit Video-Eingang anschließe?
Die Kombination kostet theoretisch nichts ?!
Gruß Steffen
Die Kombination kostet theoretisch nichts ?!
Gruß Steffen
Antwort 31 von Helferlinchen..
Zitat:
DVB-T Empfänger
DVB-T Empfänger
Sagt doch alles - oder?
Antwort 32 von Helferlinchen..
Der GEZ reicht schon der Empfänger, auch ohne TFT.
Antwort 33 von Klassenkasper
Hallo liebe Supportnetler
Mal eine bescheiden Frage:
Es heißt laut GEZ, das man für ein empfangsbereites Gerät bezahlen muss. Soweit ja eigentlich klar.
Was mich interessiert:
Wie wird das bei Firmen wie Media Markt, Saturn oder auch dem Fernsehdealer meines Vertrauens gehandhabt, die ja TV und Radiogeräte ausstellen, die jeden Tag rund um die Öffnungszeiten laufen?
Das sind ja ebenfalls empfangsbereite Geräte, ich kann, wenn es mir nicht zu blöd ist zu denen gehen und mir die Nachrichten ansehen oder anhören.
Zahlen die dann auch pro Gerät GEZ Gebühren?
Weil die ja eigentlich nur zu Werbezwecken laufen, damit der Kunde sich quasi ein Bild von der Qualität machen kann.
Grüßle vom Kasperle
Mal eine bescheiden Frage:
Es heißt laut GEZ, das man für ein empfangsbereites Gerät bezahlen muss. Soweit ja eigentlich klar.
Was mich interessiert:
Wie wird das bei Firmen wie Media Markt, Saturn oder auch dem Fernsehdealer meines Vertrauens gehandhabt, die ja TV und Radiogeräte ausstellen, die jeden Tag rund um die Öffnungszeiten laufen?
Das sind ja ebenfalls empfangsbereite Geräte, ich kann, wenn es mir nicht zu blöd ist zu denen gehen und mir die Nachrichten ansehen oder anhören.
Zahlen die dann auch pro Gerät GEZ Gebühren?
Weil die ja eigentlich nur zu Werbezwecken laufen, damit der Kunde sich quasi ein Bild von der Qualität machen kann.
Grüßle vom Kasperle
Antwort 34 von Helferlinchen..
Die zahlen nicht nur an die GEZ, sondern zusätzlich an die GEMA - und das nicht zu wenig.
Insofern die das aber wieder auf den Preis ihrer Produkte aufschlagen, zahlst du im Prinzip mehrfach.
Wie auch z.B. bei deinem Friseur und deinem Urologen.
Insofern die das aber wieder auf den Preis ihrer Produkte aufschlagen, zahlst du im Prinzip mehrfach.
Wie auch z.B. bei deinem Friseur und deinem Urologen.
Antwort 35 von gast020
Zitat:
und was ist wenn ich einen DVB-T Empfänger direkt an einen TFT mit Video-Eingang anschließe?
Die Kombination kostet theoretisch nichts ?!
und was ist wenn ich einen DVB-T Empfänger direkt an einen TFT mit Video-Eingang anschließe?
Die Kombination kostet theoretisch nichts ?!
Folgt man der GEZ (rbb) in Berlin hat steffen recht. Die DVB-T Box wird als "technischer Aufwand" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrag verstanden, der TFT ist kein Empfangsgerät. Es wird also nur ein "technischer Aufwand" und nicht ein Empfangsgerät bereit gehalten. So war zumindest die Argumentation der GEZ (rbb) in einem Verfahren vor dem berliner Verwaltungsgericht. Dort ging es um den umgekehrten Fall. Fernseher vorhanden, DVBT-Box fehlt und kein analoger Empfang mehr möglich. Hier wird ein Empfangsteil (wenn auch ohne Empfang) bereit gehalten. DVBT-Dekoder ist eben "nur" der "technische Aufwand" um etwas zu Empfangen. Auch wenn diese Auffassung an der Technik vorbei geht ist es so vom VG festgetellt worden.
Ob das Gericht im umgekehrten Fall (s. steffen) genauso argumentieren würde ... man weiss es nicht.
Antwort 36 von MSDOS-FAN
@29: ich nix zahlen, da ich nix naiv wie du und ich nix alles glauben und tun was gez wollen!
du capiche?
du capiche?

