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Headset von Trust - Gewährleistung





Frage

Es geht um ein Headset, gekauft habe ich es am 30.06.2005 bei einem Händler in meiner Stadt. Ich habe Anfang Aug. 2006 mein Headset vom Händler einschicken lassen. Bis jetzt ist das Headset immer noch nicht da. Ich habe mich schon mehrere male beim Händler gemeldet und mir wurde jedes mal gesagt, dass ich das HS im Laufe der Woche bekommen würde. Ich würde jetzt gerne vom KAUFVERTRAG zurücktreten. GEHT DAS? Vom Geschäft wurde mir gesagt : Das ich das Geld nur zurück bekomme bzw. ein neues Gerät bekomme, wenn es schon 3 mal bei der Reperatur war, alles andere ist Kulanz des Händlers. Außerdem wurde mir gesagt : Das ich eine Frist setzen MUSS und zwar schriftlich und die geht dann nicht an den Verkäufer sondern an den Hersteller, da das Gerät dort schon in der Reperatur ist. MEINE FRAGE : Habe ich einen ANSPRUCH darauf, dass ich das Headset ersetzt bekomme ( neues HS oder Geld), oder ist das nur Kulanz des Händlers; bei mir ist es jetzt erst zum zweiten mal in Reperatur ????

Antwort 1 von Saarbauer

Hallo,

grundsätzlich musst du schriftlich den Händler auffordern dir dein Headset repariert zurückzugeben. Hierzu ist eine Angemessene Frist zu setzen, in diesem Fall hier würde ich sagen, dass 7 - max. 14 Tage durchaus ausreichend sind, da von der Abgabe zur Reparatur genügend Zeit vergangen ist. Sollte zu diesem Termin (daher würde ich 14 Tage nehmen) nichts passieren, kannst du ihm eine Nachfrist setzen ( hier würde ich 7 Tage nehmen) und ihm androhen, falls bis dahin dein Headset nich da ist von ihm den Kaufpreis zurückzuverlangen.

Wichtig ist die schriftliche Aufforderung, am Besten abgeben und den Empfang des Schreibens auf der Kopie bestätigen lassen oder per Einschreiben.

Gruß

Helmut

Antwort 2 von Headset

ok danke :)
mach ich gleich mal

Antwort 3 von Headset

kannst du mir einen kurzen Text schreiben, da ich nicht weiß was da angemessen ist

Antwort 4 von Headset

problem :
ich hab das gerät bei der Firma Mega Company gekauft und bei der Firma CMS zurückschicken lassen, da die mit Mega Company zusammen arbeitet
--> mit wem hab ich den Vertrag auf Nacherfüllung? mit CMS oda Mega Company?

Antwort 5 von Saarbauer

Hallo,

hier ist es wohl so, dass du dich als erstes an CMS wenden musst oder von wem ist dein Reparaturschein?

CMS ist dann, wenn sie das Gerät nicht wiedergeben können ob repariert oder unrepariert, Schadensersatzplichtig.

Gruß

Helmut

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