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Schweizer Rechtslage betreffend "downloads"
Frage
hi
für alle schweizer im sn, die sich immer wieder fragen: "darf ich nun sound z.b. über emule downloaden oder darf ich nicht? darf ich nen kopie einer cd machen oder nicht?"
hier gibts lesestoff
[url]http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/700406.html[/url]
"NOCH" sind wir liberal, im zuge der anpassung an die eu (bilaterale verträge) wird sich sicher bald ein eu-rechtsanwalt (ich tipp mal er wird aus germany kommen :-) ) darüber aufregen und gegen die schweiz ne klage anstreben.
aber NOCH darf ich.............
ricola
Antwort 1 von Mickey
Was die Schweizer vorhaben oder auch beschliessen werden ist, je nach Betrachtungsweise, vielleicht erstrebenswert, aber vergiss bei all der Euphorie nicht, dass wir hier nicht in der Schweiz sind.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Gruss,
Mic
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Antwort 2 von _ricola_
Zitat:
für alle schweizer im sn
für alle schweizer im sn
soll ich noch was dazu sagen? *zwinker*
hat mit euphorie nix zu tun. mein target war lediglich folgendes: es gibt hier im sn anfragen bei denen total vermischelte antworten gegeben werden. gemischt weil D und CH-recht sich unterscheiden.
es soll doch bloss info sein für die 0.00001 promille schweizer hier.
Antwort 3 von Mickey
Ich hatte deine Zielrichtung schon richtig verstanden, aber einen Mischmasch gibbet hier nicht. Hier zählt nur das deutsche Recht. Will sich also dein Schweizer hier einen Tipp holen, wie er einen Kopierschutz (in der Schweiz erlaubt) umgehen kann, ist die Anfrage hier eben "nicht" erlaubt.
Gruss,
Mic
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Gruss,
Mic
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Antwort 4 von _ricola_
Zitat:
Will sich also dein Schweizer hier einen Tipp holen, wie er einen Kopierschutz (in der Schweiz erlaubt) umgehen kann
Will sich also dein Schweizer hier einen Tipp holen, wie er einen Kopierschutz (in der Schweiz erlaubt) umgehen kann
sowas tun schweizer ned :-)))))))
Antwort 5 von TheHappyJoker
Hi,
mal ne blöde Frage: Wie verhält sich dann folgendes Szenario: Ich fahre mit ner Original-CD in die Schweiz, kopiere diese dort (legal) und wandle sie bei der Gelegenheit in MP3s um und lade die Songs auf nen MP3-Player. Solange ich die Songs unterwegs höre und ich mich dabei in der Schweiz befinde scheints ja keine Probleme zu geben, aber was ist beim Überschreiten der Grenze nach DE? Hab ich dann sofort gegen das Gesetz verstoßen? Oder was ist mit nen Schweizer, der in Deutschland Urlaub macht und dabei seinen MP3-Player mit (für ihn legalen) mit CD-Kopien gefüllt hat??
Ach ich frage das natürlich nicht, um evtl. Grauzonen zu eröffnen, sondern weil es mir irgendwie grad durch den Kopf geht. Welches Recht, für wen und wo??
<gruß thj>
mal ne blöde Frage: Wie verhält sich dann folgendes Szenario: Ich fahre mit ner Original-CD in die Schweiz, kopiere diese dort (legal) und wandle sie bei der Gelegenheit in MP3s um und lade die Songs auf nen MP3-Player. Solange ich die Songs unterwegs höre und ich mich dabei in der Schweiz befinde scheints ja keine Probleme zu geben, aber was ist beim Überschreiten der Grenze nach DE? Hab ich dann sofort gegen das Gesetz verstoßen? Oder was ist mit nen Schweizer, der in Deutschland Urlaub macht und dabei seinen MP3-Player mit (für ihn legalen) mit CD-Kopien gefüllt hat??
Ach ich frage das natürlich nicht, um evtl. Grauzonen zu eröffnen, sondern weil es mir irgendwie grad durch den Kopf geht. Welches Recht, für wen und wo??
<gruß thj>
Antwort 6 von Arno_Nym
Normalerweise kann man dafür in Deutschland nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Es gilt das Recht des Ortes, wo ich die "Handlung" vollziehe.
Man kann in Deutschland nicht für Sachen bestraft werden, die am jeweiligen Aufenthaltsort legal sind (es gibt Ausnahmen, z.B. Sexualdelikte mit Kindern, Kriegsverbrechen u.ä.).
Der Schweizer wird auch nicht bestraft, denn nicht der Besitz von illegal hergestellten Kopien ist strafbar, sondern nur die illegale Herstellung/Beschaffung. Und die fand ja in der schönen Schweiz statt, wo sie nicht illegal ist ;o)
Außerdem dürfte es deutschen Behörden sehr schwerfallen, die Illegalität der Kopien nachzuweisen.
Arno
Man kann in Deutschland nicht für Sachen bestraft werden, die am jeweiligen Aufenthaltsort legal sind (es gibt Ausnahmen, z.B. Sexualdelikte mit Kindern, Kriegsverbrechen u.ä.).
Der Schweizer wird auch nicht bestraft, denn nicht der Besitz von illegal hergestellten Kopien ist strafbar, sondern nur die illegale Herstellung/Beschaffung. Und die fand ja in der schönen Schweiz statt, wo sie nicht illegal ist ;o)
Außerdem dürfte es deutschen Behörden sehr schwerfallen, die Illegalität der Kopien nachzuweisen.
Arno
Antwort 7 von Arno_Nym
Und solange die Original-CD keinen wirksamen Kopierschutz hat, ist sowieso alles legal ;o)
Arno
Arno
Antwort 8 von hundredandone
Zitat:
Es gilt das Recht des Ortes, wo ich die "Handlung" vollziehe
Es gilt das Recht des Ortes, wo ich die "Handlung" vollziehe
Na das find ich doch prima.
Weis jemand wie das in Polen ist?
Da könnte ich beim Warten an der Tankstelle oder während die Mischpoke den Polenmarkt plündert, im Auto sitzen und meine CD´s kopieren.

