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haftung für ´verschwundenes´ päckchen





Frage

hab hier mal ne frage von einer bekannten, vllt kann ja jemand weiterhelfen ... danke vorab mi-ma [quote]Stellt Euch doch mal vor... So um die Weihnachtszeit wurden bei mir ziemlich viele Päckchen für die Nachbarschaft vom Postboten abgegeben. Dabei war auch ein Päckchen für die neuen Freundin von meiner Kleinen ihrem Erzeuger dabei. Also nachdem das so ne Woche bei mir rumlag, hab ich meinen Neffen und seinen Freund losgeschickt, sie sollten das mal schnell rüber bringen. Wie Jungs so sind, sie haben es auf die Treppe im Treppenhaus gelegt und kamen wieder. Eben gerade war die Tussi da und meinte, dass ich ein Päckchen angenommen hätte, wo das wäre, das sie mich anzeigt, zur Polizei geht etc. Ich sagte ihr, dass ich das angenommen habe und das mein Neffe das rübergebracht und ins Treppenhaus gelegt hat und was sie jetzt überhaupt will. Naja, da musste ich mir, dass was ich mir ja schon die ganze Zeit vom Erzeuger anhören muss, anhören, dass ich lüge und dass sie das ja sowieso wüsste. Total behämmert die KUH! Alle Päckchen wurden so weiter gegeben und alle kamen anscheinend an, nur komischerweise das von der Tussi net. Naja, soll se zur Polizei rennen etc. und dann? Bin mir keiner Schuld bewusst. [/quote]

Antwort 1 von Nessus

Hi,

du hast das Paket angenommen. Der Paketdienst ist aus dem Schneider und du mußt es sorgfältig bis zur Übergabe aufbewahren.
Da du dies nicht gemacht hast, sage ich mal Pech gehabt, du darfst den Schaden ersetzen.
Aber der Weg zur Polente ist auch etwas arg.

Nessus

Antwort 2 von Lutz1965

Päckchen oder Paket ? Das ist der Unterschied....

Ein Päckchen kannst Du nicht zurückverfolgen.....da es fast wie ein Brief behandelt wird.....brauchst auch nix unterschreiben wenn es kommt. ein Paket hingegen, da weiß man wo es ist und wer es angenommen hat, weil unerschrieben werden muß. Außerdem ist ein Paket auch versichert, ein Päckchen nicht.

Wenn Deine nachbarin sagt, Du hast es angenommen, dann sollte sie es auch beweisen können,

Antwort 3 von anwaltsliebling

Wie war das doch noch?

Aus aktuellem Anlaß - auch bei Fragern sollte man auf den Schreibstil achten !

Zitat:
Tussi, behämmerte Kuh


Na, ich weiß nicht.

Antwort 4 von donossi

Die kann doch behaupten was sie will........

Eigentlich kann man ja nicht nachvollziehen, wer das Packet / Päckchen nun hat, da es ja nicht üblich ist, wenn man ein Packet angenommen hat, auch eine unterschrift von dem eigentlichem Empfänger zu holen, das man das Packet bei Ihm abgegeben hat.......


Gruss

DonOssi

Antwort 5 von Lutz1965

@DonOssi

Wenn ich ein Paket vom Nachbarn annehme, dann muß ich auch unterschreiben.....

Wenn es dann zur Nachverfolgung kommt, dann können die von der Post/paketdienst sagen....das ich das Paket angenommen habe.

Gruss

Lutz

Antwort 6 von Paketfuzzi

Hallo.

Also in dem Fall sieht es so aus, dass du dafür haften musst. Durch deine Unterschrift, sofern du etwas unterschrieben hast, ist die Haftung auf dich übergegangen, der Bote ist aus dem Schneider.
Allerdings ist es schon komisch, da es sich hier auch noch um die neue Freundin von deinem Ex handelt.
Sie kann Anzeige erstatten, keine Frage. Aber da du mehrere Pakete/ Päckchen angenommen hast und nachweislich alle anderen Pakete/ Päckchen den Empfänger erreicht haben, und nur dieses eine nicht, könnte ich mir vorstellen das ein eventuelles Verfahren eingestellt werden würde, sofern es nicht um einen sehr hohen Warenwert geht.

Komisch is halt schon, dass ausgerechnet dieses Paket/Päckchen nicht ankam


Viel Erfolg

Paketfuzzi

Antwort 7 von Maschi63

Zitat:
...hab ich meinen Neffen und seinen Freund losgeschickt, sie sollten das mal schnell rüber bringen.

Der Neffe hat es ja offenbar nicht alleine rübergebracht. Da wäre ja noch der Freund, der es notfalls bezeugen könnte, dass es abgegeben wurde.

Mal so nebenbei: Für diese Leute würde ich nie wieder ein Paket annehmen.

Gruß! Maschi

Antwort 8 von Springmaus

Ich verstehe das nicht, was sowas soll. Das ist mal ein supergutes Beispiel:

1) der Verfasser meldet sich überhaupt nicht mehr um Fragen zu klären
2) der Verfasser schreibt: vllt kann ja jemand weiterhelfen... Aber wobei einer helfen soll steht eigentlich nicht dabei?????

So, dann kommen die Antworten:

Antwort 1 schreibt: du hast das Paket angenommen.

Der Verfasser schrieb aber mehrmals, dass es ein Päckchen war.
Was soll also diese Antwort???

Antwort 2: Wenn Deine nachbarin sagt, Du hast es angenommen, dann sollte sie es auch beweisen können,

Der Verfasser schrieb aber mehrmals, dass er das Päckchen angenommen hat.
Was soll also diese Antwort???

Antwort 3 möchte ich mich anschließen, so wüste Beschimpfungen haben hier nichts verloren. Das scheint aber heutzutage kaum jemand überhaupt zu registrieren, dass das Posting voller wüster Beschimpfungen ist. :-(

Ab Antwort 4 hat kein Mensch mehr begriffen, dass die Jungs das Päckchen einfach ins Treppenhaus gelegt haben.

Kann denn heut kein Mensch mehr lesen oder was??????????????????????????????

@ Maschi: Es wurde nicht abgegeben, es wurde ins Treppenhaus gelegt!!!

@Paketfuzzi: Es war ein Päckchen, da muss man nichts unterschreiben. Was ist daran komisch, dass ein Päckchen, was im Treppenhaus liegt, nicht ankommt??

@Lutz: es war ein Päckchen!!

@donossi; es wurde nicht abgegeben, es wurde einfach ins Treppenhaus gelegt!!! Es ist wahrhaftig nicht üblich und vermutlich auch nicht erlaubt ein Päckchen anzunehmen um es dann ins Treppenhaus zu legen. Sonst wär es ja in Ornung wenn die Post es gleich dort fallenlässt.

@mi-ma: warum nimmst Du denn ein Päckchen an, wenn Du es dann doch ins Treppenhaus legst? was soll das denn? Dazu bist Du wirklich nicht befugt, lass doch die Finger von anderer Leute ihrer Post, wenn Du nicht gewillt bist sie ordnungsgemäß weiterzugeben. Selbstverständlich haftest Du dafür, wenn Du das in Empfang nimmst und dann verschlampst oder einfach vor die Tür legst.

Antwort 9 von Paketfuzzi

Hallo Springmaus

1. Ein Päckchen schließt eine Unterschrift nicht aus. Auch Päckchen müssen unterschrieben werden,sofern der Versender das verlangt.

2: Was an der Sache komisch ist, ist die Tatsache, dass angeblich alle Päckchen die sie angenommen hat, auch angekommen sind.Außer dem Päckchen, was für die neue Freundin ihres Ex-Freundes war.DAS IST KOMISCH.
Und nicht die Tatsache das ein Päckchen, was im Treppenhaus lag, nicht ankam. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Päckchen ankam, es aber anders behauptet wurde.
Quasi eine persönliche Vendetta gegen die Ex. Da die Paketboten aller Versender verpflichtet sind, eine Zustellungsbenachrichtigung zu hinterlassen, werden ihr Ex Freund und seine Freundin die Info gehabt haben, wo sich das Päckchen befindet.
Ok, nicht alle Paketboten halten sich dran, aber gehen wir mal davon aus das der Bote die Vorschriften beachtet hat.

3. Ich hab,wenn du es richtig gelesen hast, ebenfalls gesagt, dass sie dafür haften muß.

4. Nicht SIE, sondern ihr Neffe und sein Freund haben das Päckchen in den Flur gelegt. Also denke ich das es nicht zulässig ist, ihr zu unterstellen, sie wolle dieses Päckchen nicht ordnungsgemäß zustellen.

5. Es ist sehr wohl zulässig, ein Päckchen vor die Tür bzw. in den Hausflur zu legen. Wenn man soviel Vetrauen in seine Umgebung hat, kann man das auch machen.
Die Post praktiziert das jeden Tag aufs neue. Ich habe erst gestern ein Päckchen bekommen, was meine Postbotin einfach auf die Briefkästen im Hausflur gelegt hatte, anstatt 5 kleine Stufen hochzugehen, Distanz etwa 4,5 Meter, um es vor meine Tür zu legen. Ich war zuhause, sie hat aber nicht geklingelt. Und das macht sie nicht nur bei mir so.


Im Gegensatz zu dir haben alle außer A3 sich zur Fragestellung geäußert, und der Frage Rechnung getragen.
Auch wenn dieser Thread ein Beispiel für was auch immer sein soll, gebietet es doch die Höflichkeit, die anderen nicht als unfähig des Lesens oder des Verstehens darzustellen, und deren Antworten nicht in Frage zu stellen.

Fakt ist, mi-ma hat ein Päckchen angenommen, es wurde von ihrem Neffen und seinem Freund einfach in den Hausflur gelegt und ist verschwunden.

Das heißt, sie muß dafür haften.


Und über das Thema des Begrüßens und Verabschiedens bei einer Antwort will ich hier jetzt nicht weiter referieren. Ich denke diese Problematik ist hier allseits bekannt.


Wünsch Dir einen schönen Abend

Pf

Antwort 10 von Paketfuzzi

Ich nochmal.

In einem Punkt muss ich Springmaus allerdings recht geben:
Eine Resonanz auf die Antworten wäre schon schön gewesen von mi-ma.

Gruß

Pf

Antwort 11 von Nessus

Zitat:
Antwort 1 schreibt: du hast das Paket angenommen.

Der Verfasser schrieb aber mehrmals, dass es ein Päckchen war.
Was soll also diese Antwort???


Gerade bei prviaten Zustellern (DPD/UPS/GP/Hermes/usw.) müssen alle Lieferungen unterzeichnet werden. Es gibt auch ein Leben neben der Post.
Übrigens halte ich A8 auch für eine Frechheit.

Nessus