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Elster hat jemand erfahrung
Frage
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Elster. Habe jetzt die eMail gekommen und auch per Brief eine Nummer für die digitale Signatur. Jetzt meint jemand, wenn ich das online mache würden die noch Unterlagen nachfordern und das würd sich verzögern. Stimmt das? Doch lieber persönlich abgeben? Hat jemand damit erfahrungen?
Antwort 1 von Knubbel
Hi Fragender,
ich kenne deine Steuererklärung ja nicht. Selbstverständlich will das Finanzamt bestimmte Unterlagen einsehen/prüfen, wenn es um besondere Abzugsposten geht. Das hängt vom Steuerfall ab.
Ich habe keine besonderen Abzugsposten (außer den Versicherungen) bei meiner Steuererklärung anzugeben. Bei mir hat ELSTER perfekt funktioniert und war für mich eine Erleichterung (keine Unterlagen einreichen, Weg zum FA gespart, keine Portokosten etc.) Ausserdem ging die Bearbeitung wesentlich schneller.
Mein Tip: Nutze ELSTER. Wenn das FA in deinem Fall noch Unterlagen haben will, na gut. Die Bearbeitung erfolgt auf jeden Fall schneller.
mfg Knubbel
ich kenne deine Steuererklärung ja nicht. Selbstverständlich will das Finanzamt bestimmte Unterlagen einsehen/prüfen, wenn es um besondere Abzugsposten geht. Das hängt vom Steuerfall ab.
Ich habe keine besonderen Abzugsposten (außer den Versicherungen) bei meiner Steuererklärung anzugeben. Bei mir hat ELSTER perfekt funktioniert und war für mich eine Erleichterung (keine Unterlagen einreichen, Weg zum FA gespart, keine Portokosten etc.) Ausserdem ging die Bearbeitung wesentlich schneller.
Mein Tip: Nutze ELSTER. Wenn das FA in deinem Fall noch Unterlagen haben will, na gut. Die Bearbeitung erfolgt auf jeden Fall schneller.
mfg Knubbel
Antwort 2 von Mr.Chicken
halo fragender
habe dieses jahr zum 2. mal meine steuererklärung via ELSTER "abgegeben".
Ich habe doch einiges an "belegen". diese habe ich noch am selben tag via post an mein zuständiges
wohnsitzfinanzamt gesendet.
innerhalb von einer woche hat ich diese wieder zurück und innerhalb 3 wochen hatte ich bereits meinen bescheid in den händen.
ich hatte sogar 24 stunden vor der postzusendung via elster einen elektronischen bescheid.
fazit:
ich kann ELSTER nur wärmstens empfehlen.
1) unkompliziert
2) schnell
3) hatte eine rückfrage bei meiner steuererklärung
und der "finanzbeamte" zeigte sich äußerst
kooperativ, da er mit ELSTER-erklärungen schein-
bar weniger aufwand hat.
viele grüße aus münchen
mr.chicken
habe dieses jahr zum 2. mal meine steuererklärung via ELSTER "abgegeben".
Ich habe doch einiges an "belegen". diese habe ich noch am selben tag via post an mein zuständiges
wohnsitzfinanzamt gesendet.
innerhalb von einer woche hat ich diese wieder zurück und innerhalb 3 wochen hatte ich bereits meinen bescheid in den händen.
ich hatte sogar 24 stunden vor der postzusendung via elster einen elektronischen bescheid.
fazit:
ich kann ELSTER nur wärmstens empfehlen.
1) unkompliziert
2) schnell
3) hatte eine rückfrage bei meiner steuererklärung
und der "finanzbeamte" zeigte sich äußerst
kooperativ, da er mit ELSTER-erklärungen schein-
bar weniger aufwand hat.
viele grüße aus münchen
mr.chicken
Antwort 3 von Fragende
danke für die infos,
werd mich dann heut abend dransetzen... ;-)
werd mich dann heut abend dransetzen... ;-)
Antwort 4 von Pausenfueller
Hallo fragender,
das wird nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt.
Papierlose Abgabe mit elektronischer Authentifizierung: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. In den übrigen Bundesländern oder bei einer Abgabe ohne elektronische Authentifizierung ist ein unterschriebenes Exemplar der Meldung beim Finanzamt einzureichen.
In jedem Fall müssen aber die gesetzlich vorgeschriebenen Belege eingereicht werden. Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind z.B. Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV.
Gruß
Pausenfüller
das wird nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt.
Papierlose Abgabe mit elektronischer Authentifizierung: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. In den übrigen Bundesländern oder bei einer Abgabe ohne elektronische Authentifizierung ist ein unterschriebenes Exemplar der Meldung beim Finanzamt einzureichen.
In jedem Fall müssen aber die gesetzlich vorgeschriebenen Belege eingereicht werden. Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind z.B. Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV.
Gruß
Pausenfüller