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Garantie/Gewährleistung





Frage

Hallo. Ich habe mir bei Aldi ein utoradio mit CD-Player, SD-Kartenleser und USB-Eingang gekauft mit dem man auch MP3 abspielen können soll. Nach etwa 2 Wochen hatte ich endlich Zeit das Ding auch ein zu bauen. Alles funktioniert einwandfrei, außer dem CD-Player. Der spielt zwar selbstgebrannte CD-Rs mit MP3s, aber ganz normale Cds funktionieren nicht. Bei einigen CDs spielt er einige Songs, wobei allerdings immer Track 1 angezeigt wird. Irgend wann merkt das Gerät dann, dass Track 1 längst vorbei ist. Dann ändert sich die Trackanzeige, aber es kommt nichts mehr. Oft funktioniert von vorn herein nicht und im Display steht dann "TOC Fehler" oder sowas ähnliches. Ich wollte das Gerät natürlich umtauschen, aber ich wußte nicht wo ich den Kassenzettel habe. Dann bin ich umgezogen… Gerade habe ich den Kassenzettel gefunden. Gekauft habe ich das Gerät am 29.8.05. Ist also etwas mehr als ein halbes Jahr her. An wen muss ich mich wegen dem Umtausch bzw. Kaufpreiserstattung oder Reparatur wenden? Ist der Händler oder der Hersteller zuständig?

Antwort 1 von Albert*

moin,

was manchen leuten früh um drei so einfällt ;-)

mensch kerl packe das ding bei aldi auf den tisch und wenn die das pardu nicht nehmen wollen musste es eben zum hersteller schicken, aber das sagen sie dir schon.

und jetzt leg dich hin, hast viel vor heute ;-)

mfg

Antwort 2 von Griemokhan

Gar nicht erst hingehen, sondern bei der Medion-Hotline anrufen, warten, warten, warten, dir erst ne Kundennummer geben lassen, das Problem schildern, dich mich der Technik verbinden lassen, warten, warten, warten, der Technik Kundennummer nennen und Problem schildern. Von denen bekommst du dann eine RM-Nummer und nen Termin, an dem die das Ding abholzen - zur Reparatur.

Antwort 3 von Friedel

Wieso Medion? Auf dem Teil steht Tevion drauf.

Antwort 4 von Griemokhan

Dann schau mal auf den Garantieschein.

Antwort 5 von Lutz1965

Antwort 6 von Alexander_

Dass oft die Meinung entsteht man muß sich bei Gewährleistungsansprüchen an den Hersteller wenden. Die Händler versuchen immer wieder die Kunden einzuschüchtern man solle/muß sich selber beim Hersteller um die Abwicklung kümmern. Das ist falsch !

Für den Kunden ist und bleibt einzigster Ansprechpartner der Händler und sonst niemand. Streng genommen braucht man nicht mal mehr die Originalverpackung. Das ist das Problem vom Händler. Und wenn er das Radio in der Bananenkiste zum Hersteller schicken muß.

Allerdings solltest Du schleunigst zum Aldi. Denn noch bist in der 6 Monatsfrist wo davon ausgegangen wird, dass das Gerät bereits beim Kauf defekt war. Ab 29.3.06 ist der Kunde in der sogenannten "Nachweispflicht"...

Ab zum Aldi und laß Dich nicht abwimmlen !!!

Alexander

Antwort 7 von SevenOffNein

Hi Friedel,

was die (Händler-) Gewährleistung betrifft, hat Alexander vollkommen Recht, aber das mit dem Rechnen übt er besser noch mal. ;-) Wenn das Teil am 29.08.05 gekauft wurde, sind fast 7 Monate verstrichen, wie du ja selber bemerkt hast. Somit ist die Frist, innerhalb der die Beweislast beim Händler liegt, leider abgelaufen. Vor rund 4 Wochen hättest du noch auf sofortigen Ersatz für das defekte Gerät pochen können. Nichtsdestotrotz gilt die Gewährleistung noch knapp eineinhalb Jahre lang. Erst danach tritt eine möglicherweise länger geltende Herstellergarantie in Kraft.

Bei Aldi dürfte die Sache jedoch etwas anders liegen, da m.W. Händler und Hersteller praktisch identisch sind. Da kaum eine Kassiererin mal eben solche Geräte im Lager reparieren wird, gibts vermutlich Verträge zwischen Aldi und Medion/Tevion, die letztere zur Erfüllung der Gewährleistung im Namen von Aldi verpflichten. (Das hat nichts mit der Herstellergarantie zu tun!) Daher würde ich mich an den Rat des aldierfahrenen Griemo halten und diese Hotline anrufen.

Gruß
Seven

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SevenOffNein


Antwort 8 von Timid

Zitat:
Vor rund 4 Wochen hättest du noch auf sofortigen Ersatz für das defekte Gerät pochen können.

Nee, auch da hätte er das Gerät reparieren lassen müssen (Nachbesserung).

Zitat:
Streng genommen braucht man nicht mal mehr die Originalverpackung.

Nö, brauchen nicht, aber im Zweifelsfall kann ihm sogar jedes einzelne Plastiktütchen als Wertminderung berechnet werden (wenn er zB sein Geld zurück will).

Grüße,
Sue

Antwort 9 von Friedel

Das mit den Plastiktütchen ist falsch. Der Hersteller muss mir den Wert ersetzen. Und die Plastiktütchen haben für mich nun mal keinen Wert.

Das mit der Gewährleistung hat sich erledingt. Ich habe mittlerweile die Website des Herstellers gefunden. Nach dem ich dort eine Abbildung der Verpackung des Autoradios gesehen habe, habe ich auch die Originalverpackung mit der Gebrauchsanweisung gefunden. (Die Packung von der ich dachte, dass sie zu diesem Radio gehört, enthält kein Manual. Das ist zusammen mit dem Radio in Namibia.) Jedenfalls hat das Gerät 3 Jahre Garantie. Bei der Herstellerhotline hat man mir gesagt, ich solle das Gerät unfrei zusammen mit einer Kopie des Kassenzettels an den Hersteller schicken. Den Service finde ich gut.

Antwort 10 von SevenOffNein

Hi Timid,

ich weiß, dass du dich ziemlich gut mit diesem Rechtskram auskennst, jedenfalls weit besser als ich. Aber diesmal irrst du. Vielleicht hast du meinen Zwist mit einem Computerhändler mitbekommen, den ich hier in mehreren Threads verwurstet habe. Deshalb habe ich mich gerade damit beschäftigt. Habe einen Blick ->
Zitat:
§ 439 I BGB: Der Käufer hat grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

Ausnahmen wären lediglich bei "Unmöglichkeit" zulässig ->
Zitat:
§ 439 III BGB Der Verkäufer kann sich gegen die Nacherfüllung wehren. Dann geht es in das allgemeine Gewährleistungsrecht hinein.
Bspw., wenn eine Nacherfüllung naturgesetzlich nicht mehr möglich ist (§ 275 I BGB) oder wenn die Einrede nach § 275 II oder III geltend gemacht werden kann.
Zitat:
Unmöglichkeit, § 275 BGB ->
Von der Unmöglichkeit einer Leistung spricht man, wenn objektiv die Leistung von niemanden erbracht werden kann (z.B. die geschuldete Sache ist verbrannt) oder die Leistung zwar noch objektiv möglich ist, aber vom Schuldner (subjektiv) nicht mehr erbracht werden kann (z.B. die Sache wurde gestohlen).


@Friedel

Was für Plastiktütchen??

Na, egal, Hauptsache, du kriegst das Teil repariert oder ersetzt. Die vielgescholtenen Discounter und Geiz-ist-Geil-Märkte sind halt tatsächlich meist wesentlicher kulanter als der PC-Laden um die Ecke, so schade das auch sein mag.

Gruß
Seven

Antwort 11 von steffen2

@ Friedel

für DICH haben die Plastiktütchen (die Verpackung) keinen Wert, aber für den Händler.

Denn er muß eine neue Packung um das Gerät machen um es wieder verkaufen zu können.

Gruß Steffen

Antwort 12 von Timid

Zitat:
Das mit den Plastiktütchen ist falsch. Der Hersteller muss mir den Wert ersetzen. Und die Plastiktütchen haben für mich nun mal keinen Wert.

Man sollte dem Hersteller (btw geht Gewährleistung über den Händler, nicht Hersteller) aber die Sache so zurückgeben, dass der Wert möglichst wenig gemindert wird, schon im eigenen Interesse.
Ob man die Tütchen behalten möchte weil sie einem so ans Herz gewachsen sind oder ob man sie weggeworfen hat ist unerheblich: Theoretisch ist jedes fehlende Tütchen eine Wertminderung, die der Hersteller / Händler auch als solche anrechnen darf. Ob ers tut oder nicht ist seine Sache und im Zweifel Kulanz.

Zitat:
Vielleicht hast du meinen Zwist mit einem Computerhändler mitbekommen, den ich hier in mehreren Threads verwurstet habe.

Wenn ich jetzt sagen würde "ich habs wenigstens überflogen" würde ich lügen ;-)

Aber wenn du schon mit § 439 BGB daherkommst ;-)
Zitat:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung [...] verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Ein über sechs Monate benutztes Gerät gegen ein neues tauschen zu wollen kann man als unverhältnismäßig ansehen, also darf der V. hier reparieren.
Und weiter:
Zitat:
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung[...]

Ohne ein "Gutachter für nicht richtig funktionierende Autoradios und ihren Einfluss auf Friedels Lebensglück und -qualität" zu sein möchte ich mal behaupten, dass es Friedel nicht unzumutbar ist sein Gerät in Reparatur zu schicken statt ein Neues zu bekommen.

Aber interessant, dass wir darüber überhaupt reden, meine Erfahrung mit Aldi / Medion ist, dass sich der Kundenservice fast überschlägt um einem zu helfen. Also der Rat an Friedel: Bei Gewährleistung ist der Händler für dich zuständig. Allerdings kann es auch sein, dass du eine Garantie hast (sieh mal nach), dann wäre der Hersteller zuständig.
Wenn du auch eine Garantie hast würde ich an deiner Stelle bei Hersteller und Händler nachfragen was mir wer bietet (ob der Händler zB Reparatur bietet und der Hersteller einen Austausch) und dann das nehmen, was mir besser gefällt. Probleme, dass du auf deinem defekten Gerät sitzenbleibst dürftest du bei diesen "Vertragspartnern" nicht haben, soweit zumindest meine Erfahrung.

Grüße,
Sue

Antwort 13 von BettyBoo

Moin,

Friedel, unabhängig von Garantie und/oder Gewährleistung solltest Du mal besser Ordnung halten ;-)

Wie bereits vor langer, langer Zeit hier geschrieben habe ich persönlich mit ALDI sehr gute Erfahrungen in Bezug auf Garantieleistungen gemacht. Einen DVD Player (nach c.a. 20 Monaten) zurückgebracht, und anstandslos mein Geld zurückerhalten. Der Player hatte eine deutliche Macke, und zu dem Zeitpunkt gab es einfach schon bessere Geräte zum gleichen Preis!

Liebe Grüße
BettyBoo

Antwort 14 von gast95

hi
timid und seven ihr kennt euch aber gut aus, nuur ist das theorie und die praxis ist viel besser.

und da muss halt mal jeder seine eigenen erfahrungen machen.

mfg

Antwort 15 von gast91

ich möchte mal so einen armen tor sehen wenn er im geschäft anruft und einen pc getauscht/ersetzt/geld zurück haben möchte und die ihm einen paragraphen um die ohren hauen, was soll er dann sagen,

aber die im sn haben geschrieben, ...

ich hau mich weg vor lachen ;-)))))))))))))))))))))))))))

weiter so, ist ja die plauderecke.


gruesse

Antwort 16 von Friedel

Die Platiktütchen gehören nicht zur Ware, sondern zur Verpackung. Sie sind deshalb nicht Bestandteil der Gewährleistung. Ich kann auch nicht innerhalb der Gewärleitungszeit die Ware zurückschicken, weil die Plastiktüte kaput ist in der die Gebrauchsanweisung war. Übrigens brauche ich auch nicht die Verpackung auf zu heben, wenn dies für mich einen unverhältnissmäígen Aufwand bedeutet. Ich weiß zwar nicht, in welchem Paragraf das steht, aber ich weiß, dass darüber schon vor Gericht gestritten wurde. Man braucht den Karton auch nicht auf zu heben, wenn die ausdrücklich in den Garantiebedingungen drin steht.

@steffen2:
Zitat:
Denn er muß eine neue Packung um das Gerät machen um es wieder verkaufen zu können.
Nein, muss er nicht. Er soll das Gerät ja nicht wieder verkaufen. Es ist defekt!

@BettyBoo:
Zitat:
Friedel, unabhängig von Garantie und/oder Gewährleistung solltest Du mal besser Ordnung halten ;-)
Wieso? Der Kassenzettel war doch da wo er hin gehört. Ich dachte nur, dass eine andere Schachtel zu diesem Radio gehört. Die sehen sich auch ziemlich ähnlich.

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