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Verkehrsschild umgefahren





Frage

Hallo, ich brauch unbedingt mal Rat und hoffe, dass hier jemand ist, dem schon mal was ähnliches passiert ist. Folgender Sachverhalt: Beim Einbiegen in den Parkplatz des Supermarktes bin ich (A) aus mir immer noch unerklärbaren Gründen gegen ein Verkehrsschild gefahren, dass genau auf der Trennlinie zwischen Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes steht. Das Verkehrsschild ist in Richtung Supermarkt umgefallen und stand etwa 30 cm vom Boden ab an dem Ende, wo das kleine Schild befestigt war. Nach der ersten Schrecksekunde bin ich direkt neben dem Schild in eine Parklücke gefahren, um die Einfahrt nicht weiter zu blockieren und natürlich um das Schild wegzuräumen. Und genau in dem Moment, wo ich aus dem Auto aussteig und zum Schild gehen will, fährt ein anderes Auto (B), welches den Parkplatz verlassen will, gegen dieses vom Boden abstehende Ende des Schildes und dieses bohrt ein Loch in die Stoßstange des Autos (B). Nun meine Frage: Trage ich die komplette Schuld am Schaden am Auto B, besteht eine Teilschuld oder ist B allein dafür verantwortlich, dass er nicht drauf geachtet hat, dass das Schild im Weg liegt? Ich hoffe, irgendjemand kann mir hierzu nen Tipp geben. Danke schonmal im Voraus.

Antwort 1 von Lutz1965

Hallo

kurz mal nachgefragt.....War die Polizei da? Hast Du schon bei Deiner Versicherung nachgefragt ? Was sagt der Fahrer von Auto (B) dazu ?

Antwort 2 von erfrierender

eine gewisse teilschuld hat schon autofahrer b.
aber melde den vorfall schnell deiner versicherung
weil a:
umfahren eines verkehrsschildes teuer ist (wobei es hier darauf ankommt, war es privatbesitz (supermarkt) oder noch öffentliche strasse.
weil b: nichtmelden ist wie fahrerflucht , und das wird sehr teuer.
weil c:
dies ist hier kein juristenforum und dieser sachverhalt darf nicht in so einem forum geklärt werden! d.h. rechtliche hilfestellung darf nur ein anwalt geben.
sonst könnte halfstone (ist der sitebetreiber) ziemlichen ärger bekommen.

Antwort 3 von SevenOffNein

Zitat:
dies ist hier kein juristenforum und dieser sachverhalt darf nicht in so einem forum geklärt werden! d.h. rechtliche hilfestellung darf nur ein anwalt geben.
sonst könnte halfstone (ist der sitebetreiber) ziemlichen ärger bekommen.


Nun übertreibs mal nicht, erfrierender. Wir reden doch hier nicht von professioneller oder auch nur professionell erscheinender Rechtsberatung, sondern von Ratschlägen von Laien, die auf eigenen Erfahrungen basieren. Das ist nun wirklich sowas von unverboten...

Was ein "Juristenforum" in dieser Hinsicht rechtlich von einem Computerforum unterscheidet, hast du auch vergessen zu erwähnen. - Kein Wunder. Gibt ja auch keinen Unterschied.

Außerdem verstehe ich nicht ganz, weshalb du selber genau solche Ratschläge erteilst, wenn du sie für "gefährlich" hältst. Willst du halfstone etwa in den Knast bringen? tztz

Inhaltlich schließe ich mich deiner Empfehlung jedoch teilweise an und möchte außerdem ein außerordentlich wichtiges "Detail" ergänzen: Nicht nur bei der Versicherung melden, sondern sooofort bei der Polizei anrufen und den Unfall melden, wenn noch nicht geschehen!!

Gruß
Seven

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Antwort 4 von SevenOffNein

Nachtrag: Bei der Polizei melden, ist natürlich nur dann erforderlich, wenn du den Supermarkt bzw. die Stadt oder wem sonst das Schild gehört, nicht informiert hast. Der andere Autofahrer wird ja ohnehin im Bilde sein.

Antwort 5 von anwaltsliebling

hallo Sunny, wie gut war das Corpus Delicti für den anderen Fahrer ersichtlich? Allein daran wird die Sache gemessen werden. Es war nicht deine erste Pflicht die Einfahrt zu räumen....

Antwort 6 von SevenOffNein

anwaltsliebling, es geht ja hier nicht um Strafrecht, sondern um Haftung für den Schaden am anderen Fahrzeug. Und da ist die Sache m.E. klar. Der andere Fahrer musste nicht damit rechnen, dass ein umgefahrenes Schild im Weg liegt.

Aber im Grunde ist das alles nicht von Belang für Sunny80. Die Versicherungen machen das unter sich aus und ob die von Sunny80 nur für das Schild oder auch für den Schaden am anderen Fahrzeug aufkommt, spielt für sie/ihn kaum eine Rolle. Der SFR is fott oder wird kleiner, die Prämie teurer. Feddisch.

Antwort 7 von Sunny80

Hallo, erstmal danke für die Rückmeldungen! Hier die Antworten auf die Fragen:

Ich hab hier nicht reingeschrieben, weil ich ne professionelle Rechtsberatung suche! Ich bin mir durchaus im Klaren, dass ich mir die woanders holen muss. Aber ich hatte gehofft, dass hier jemandem vielleicht so was ähnliches passiert is. Dafür ist ein Forum doch da, zum Austausch von Erfahrungen. Tut mir leid, wenn meine Anfrage hier den falschen Anschein macht.

Die Polizei haben wir nicht geholt. Im nachhinein ärger ich mich drüber, aber ändern kann ich das leider nicht mehr.

Was das Verkehrsschild angeht, so ist zumindest das schon mal geklärt. Dieses gehört nicht der Gemeinde, sondern einer Privatperson, die auch an besagtem Tag da war und mir versichert hat, dass da nichts auf mich zukommt.

Streitpunkt ist im Prinzip der Schaden am anderen Auto. Und diesbezüglich hab ich jetzt 3 verschiedene Auskünfte.
Der Fahrer des Autos ist fest davon überzeugt, dass ich die volle Schuld übernehmen und meine Versicherung für den Schaden aufkommen muss, weil ich ja auch das Schild umgefahren hab.
Meine Versicherung sagt, dass die Schuld allein beim Fahrer des anderen Autos liegt und daher dessen Versicherung für den Schaden aufkommen muss. (Anders wäre es gewesen, wenn ich das Schild umgefahren hätte und dieses direkt auf dessen Auto gefallen wär.)
Und die Rechtsschutz meint, dass sich da selbst die Geister streiten und zumindest ne Teilschuld für wahrscheinlich anzusehn ist.

Meiner Meinung nach hätte der Fahrer das Schild sehen müssen. Sowohl Einfahrt als auch Ausfahrt waren frei, dass Schild lag genau in der Mitte zwischen beiden, so dass auf jeder Seite die Autos problemlos dran vorbei kamen. Allerdings behauptet er, er habe es nicht sehn können, weil es ja auf dem Boden lag und nicht dort stand, wo es immer stand.

Hm, is alles grad bissl konfus für mich.
Wie gesagt, will hier keine professionelle Beratung. Falls doch irgendjemand ne ähnliche Erfahrung gemacht hat, wär ich dankbar über ne kurze Info.

Antwort 8 von halIogen

Zitat:
Der SFR is fott oder wird kleiner, die Prämie teurer. Feddisch.


Glaub ich nicht *schnell wegduck *
Wenn`s nicht allzuteuer ist kann Sunny80 den Schaden auch selber zahlen und behält SFR. Feddisch.

Antwort 9 von Marie

Fahr doch mal die Stelle nochmal ab und achte darauf wie die Bodenbeschaffenheit dort ist, ob er also das Schild hätte sehen müssen.

Ein Autofahrer hat so zu fahren, dass er jederzeit anhalten oder ausweichen kann. Und ausserdem gelten auf einem Parkplatz andere Regeln wie auf der Straße, war das schon auf dem parkplatz?

Ich denke mal, wenn das so war wie ich Dich verstanden habe, und wenn das Schild ihm eigentlich gar nicht richtig im Wege war, weil es in der Mitte lag, ist es sein eigenes Verschulden. Aber ich weiss es nicht. Schau mal auf der Seite, ob Du da was ähnliches findest, ich habe aber nichts davon gelesen, hab keine Zeit jetzt:

http://www.rechtplus.de/haftung/haftung_liste.php?hrg_nr=33

Antwort 10 von gast21

einmal ne antwort weil wir freunde sind,

wenn der so doof ist und da drüber fährt isser selbst schuld, stell dir mal vor da läuft ein kind lang.


und jetzt eine weil wir keine sind.

bist du wahnsinnig irgendwas auf die strasse zu legen (nenne ich jetzt mal so) und damit den öffentlichen starssenverkehr zu gefähreden. da kannste froh sein wenn es nicht noch ne anzeige gibt.


na dann suche dir mal was raus.

mfg

Antwort 11 von burley

@sunny

tut mir Leid das jetzt sagen zu müssen aber wer bei der
kleinsten "*Z*" die er baut nicht die Polizei holt bereut
das (meist) später. Ich sage das nicht weil ich ein "Freund und
Helfer Freund" bin
aber:
ich hatte mal so ne unangenehme Erfahrung mit nem
Anhänger einer Baufirma.....
370 Euro für einen Metallbügel mit Licht der gerade mal so
groß war wie eine 30cm Bügelsäge...damals auch ohne Polizei
geregelt so auf die "Ach das is nich so schlimm" Art.

Und mach dir nich so viele Gedanken ob das Schild da hätte
stehen dürfen(es stand nun mal da und es ist jetzt kaputt).

mfg burley

Antwort 12 von anwaltsliebling

hi Seven,
eigentlich meinte ich genau das was du aussagtest.
Sunny hätte zuerst das Verkehrsschild wegräumen müssen. Selbstverständlich hat da noch nicht mal die Polizei Interesse an der Sache. Die "Kontrahenten" haben sich ja ausgetauscht.

Antwort 13 von burley

@marie

Zitat:
auf einem Parkplatz andere Regeln wie auf der
Straße


ist so nicht ganz richtig denn ich kenn ein paar parkplätze auf
denen die allgemeinen regeln des
strasenverkehrsstrafgesetz...blablabla gelten

es wird mit riesigen schildern darauf hingewiesen und trotzdem
gibt es immer wieder Leute die das mit dem rechts vor links
noch nich geschnallt haben......aber das is ne andere
Geschichte :)

mfg burley

Antwort 14 von SevenOffNein

Hey, komm mal wieder runter, erfrierender.

Ich traue dem/der Fragesteller/in durchaus zu, ein Computerforum von einem Rechtsforum zu unterscheiden. Du nicht? Er/sie hat sich entschieden, hier zu fragen, also kriegt er/sie auch hier Antworten, soweit eben möglich.

Im Übrigen ist es auch möglich, im Internet eine kostenlose Rechtsberatung zu geben und zu bekommen, ohne Probleme mit der Anwaltskammer oder sonstwem zu bekommen. Aber dann müsste die Frage konjunktivisch formuliert sein. Also: "Angenommen, ich würde mal irgendwann ein Schild umfahren...."

Aber darum gehts ja hier gar nicht, sonst hätte Sunny80 vermutlich in einem Rechtsforum gefragt und eben nicht hier. Die wirklichen Fachleute, die er/sie bisher gefragt hat, waren sich offensichtlich uneins bzw. haben sogar völlig gegensätzliche Auskünfte gegeben. Da finde ich den Versuch, von Erfahrungen anderer Leute zu profitieren, eigentlich ziemlich klug und entspricht doch genau dem Sinn eines Hilfeforums, auch wenn es sich um die Plauderecke handelt.

Und ich "lull" auch nicht "dumm rum", wie du es in deiner ausgesucht charmanten Art nennst, sondern ich spreche aus Erfahrung. Ich bin mal nachts auf der Autobahn über die verlorene Ladung eines LKWs gebrettert und mir hats (zum Glück nur) den Auspuff zerlegt. Ich glaub, die Ölwanne musste auch dran glauben, zumindest noch irgendwas Anderes. Ist schon lange her. Der Verursacher konnte gefunden werden. Ich war auch nicht die einzige Geschädigte. Der Schaden wurde ohne Wenn und Aber von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Nix Teilschuld oder so, weil ich das möglicherweise hätte sehen und bremsen oder ausweichen können.

Natürlich ist ein Supermarktparkplatz nicht unbedingt mit der Autobahn zu vergleichen und ich kapier auch immer noch nicht, wieso da ein Schild rumstand, das weder der Stadt noch dem Supermarkt, sondern einem Privatmenschen gehört, und ob es sich nun um eine öffentliche Straße handelte oder schon um Teil des Parkplatzes und auf dem Schild womöglich "Achtung. Schritt fahren.", "Auf diesem Parkplatz gilt die StVO" oder sowas stand.

Auf jeden Fall finde ich die Argumentation, der Andere hätte das liegende Schild rechtzeitig sehen und ausweichen oder bremsen müssen, schon ein bisschen komisch. Hätte der Verursacher das Schild nicht erst recht sehen und ausweichen oder bremsen müssen, als es noch stand? *g*

Gruß
Seven

Antwort 15 von SevenOffNein

Ups, jetzt ist das Posting weg, auf das ich geantwortet habe. Wie doof. *g*

Antwort 16 von halIogen

Schade ! Eigendlich hab ich bloß auf Deine Antwort gewartet
Das Trollfutter hatte ich schon angerührt.
War die ganze Arbeit umsonst und ich kann die Datei wieder löschen. So ein Mist!!!

Antwort 17 von SevenOffNein

Kannst es mir ja mailen, hallo. Ich mag deine Köder. ;-)

Antwort 18 von Springmaus

Zitat:
Auf jeden Fall finde ich die Argumentation, der Andere hätte das liegende Schild rechtzeitig sehen und ausweichen oder bremsen müssen, schon ein bisschen komisch. Hätte der Verursacher das Schild nicht erst recht sehen und ausweichen oder bremsen müssen, als es noch stand? *g*


Was soll denn das schon wieder? Selbstverständlich hätte er das sehen müssen, das ist doch gar keine Frage, daran hat doch kein Mensch gezweifelt. Hast Du noch nie etwas versehentlich falsch gemacht, dass Du solchen Leuten immer kräftig eine reindrücken musst? Es geht doch darum, ob er auch noch schuld ist, wenn weitere Autos drüberfahren und behaupten sie hätten das Schild nicht sehen können.

Und klar gilt die Straßenverkehrsordnung auf öffentlichen Parkplätzen, aber doch nur insofern es um Vorfahrtsregeln und solche Dinge geht. Aber ein zwischen Ein-und Ausfahrt liegender Gegenstand ist doch nicht vergleichbar mit einem Gegenstand der auf der Autobahn auf der Fahrbahn liegt.

Wie Du erstaunlicherweise selbst feststellst, könnte sogar da draufgestanden haben: Achtung Schritt fahren. Und wenn Du bei einem solchen Tempo noch was umfährst, tut mir leid, da kann ich mir schon vorstellen, dass man Dir nachweist, dass Du nicht hingeschaut und nicht gebremst hast.

Antwort 19 von anwaltsliebling

komm Springmaus, nun hör aber bitte auf.
Wenn du anscheinend nicht in der Lage bist, der intelligenten Schreib- und Denkweise von Seven zu folgen, dann lass es bleiben.
Derjenige, der den ursprünglichen Schaden verursacht hat und in diesem Fall das entstandene Verkehrshindernis nicht unverzüglich gesichert/entfernt hat ist für den Folge-Sachschaden haftbar.
Anstelle ihr Auto wegzufahren hätte die Verursacherin ja auch das Schild zuerst mal entfernen/unschädlich machen können. Trotzdem, das Ganze ist ein Bagatellschaden und da kommt kein Gutachter um den Parkplatz in Augenschein zu nehmen, bzw. Zeugen zu befragen.

Antwort 20 von lebermeinzer

hallo Sunny80,
du hast den schaden deiner versicherung gemeldet. aufgabe deiner versicherung ist es, berechtigte ansprüche auszugleichen und unberechtigte ansprüche abzuwehren. ausserdem hast du eine rechtsschutzversicherung. überlass es einfach den profi´s.
wenn die versicherung die regulierung des schadens ablehnt und du eine zivilklage bekommst, gib´s dem anwalt, denn recht haben und recht bekommen sind leider 2 verschiedene dinge und liegen immer im auge des betrachters (richters).

gruss
beate

Antwort 21 von TinTin

In der Regel gilt auch auf dem Parkplatz eines Supermarkts die StVO. Das muss nicht mal mit einem Schild erklärt werden. So lange der Platz öffentlich zugäng ist gilt die StVO. Im Supermarkt (einem Privatgrundstück) gilt ja auch das BGB ohne Hinweisschild.

Das Schild hier gilt die StVO ist normalerweise genauso überflüssig wie der Hinweis "Eltern haften für ihre Kinder". Das tuen Sie immer im Rahmen unserer Rechtsordnung. Nur weil ein Schild fehlt ist dort nicht Anarchie geboten.

Antwort 22 von Springmaus

aber klar doch, anwaltsliebling, die Versicherung sagt, dass die Schuld allein beim Fahrer des anderen Autos liegt und daher dessen Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Der Rechtsschutz meint, dass sich da selbst die Geister streiten und zumindest ne Teilschuld für wahrscheinlich anzusehn ist. Aber Du und Seven, Ihr wisst das selbstverständlich besser. Alle anderen kommen bei Eurer Intelligenz nicht mit und sollten es wohl am besten bleiben lassen überhaupt hier Ihre Meinung zu äußern, wenn sie nicht dumm angemacht werden wollen.

Antwort 23 von Springmaus

@sunny 80 @tintin

Schaut mal hier: [/url]http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php

Das ist eigentlich genau das, was ich meinte: § 3 StVO (Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anpassen, Richtwert sind maximal 10 km/h).

Das wird wohl auch ausschlaggebend sein.

@ lebermeinzer
ich denke wohl, dass er deshalb hier fragt, weil er sich im Falle eines Bagatellschadens nicht unbdingt herunterstufen lassen will.

Antwort 24 von lebermeinzer

Hallo sunny80,
ich wollte hier weder jemanden dumm anmachen noch blöde ratschläge erteilen.
fakt ist doch, dass deine autoversicherung rein theoretisch lediglich für das schild aufkommt, da du dieses abgeschossen hast. das andere fahrzeug ist doch, so wie du dies beschrieben hast nicht mit deinem fahrzeug in berührung gekommen. wenn die versicherung wieder erwarten in die regulierung eintritt (was ich mir ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen kann) hast du theoretisch die möglichkeit den schaden, meist in raten, wieder zurückzuzahlen, dann steigst du auch nicht. wenn du der meinung bist, dass du an dem schaden des anderen (ICH TEIL DIE MEINUNG ÜRIGENS) nicht schuld bist, dann lass es einfach darauf ankommen. die ablehnung des schadens durch deine versicherung hat einfach ein anderes gewicht. du kannst den anderen an deine versicherung verweisen, du musst dich erst mal nicht weiters damit auseinandersetzen und kannst dir, wenn er zivilrechtlich vorgeht, immer noch via rechtsanwalt wehren. für das zahlst du doch die beiträge für deine rechtschutzversicherung. die aussage derer, dass sich die geister da streiten sagt doch schon alles. wie gesagt recht haben und recht bekommen sind leider 2 verschiedene dinge.
fazit wenn du auf mich hörst, meld den schaden bei deiner autoversicherung und verweiss den anderen dahin, hol dir parallel dazu eine deckungszusage der rechtsschutzversicherung und ärgere dich nicht mehr drüber. wie das letztendlich ausgeht kann dir meiner meinung nach wirklich keiner vorhersagen.
gruss
lebermeinzer

Antwort 25 von anwaltsliebling

wäre doch interessant von Sunny80 zu erfahren, wie der Stand der Dinge ist.

Antwort 26 von TinTin

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