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Führerscheinklassen





Frage

Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein Chef verlangt von mir, das ich folgenden LKW fahre: Zugfahrzeug: LKW (7,5 to) Anhänger: (Zulässiges Gesamtgewicht 11 to. mit 1 Achse) Ich bin der Meinung das ich mit meinem Führerschein (alte Klasse 3), ausgestellt 06/1991, diese Kombination nicht fahren darf. Mein Chef sagt, das mit meiner alten Klasse 3, was ja heutzutage B, C1, BE, C1E, CE entspricht, bis zu 18,5 to gefahren werden dürfen. Ich habe schon Google bis zur Serverüberlastung befragt, aber irgendwie werde ich aus den ganzen Vorschriften nicht schlau. Das einzige was ich finden konnte ist, das es im April 1980 eine Änderung gab. Ich denke er hat die Karte vor 04/1980 erhalten und darf daher auch bis 18,5 to fahren. Dies trifft aber doch bestimmt nicht für mich zu. Hat jemand einen Link wo man diese Sache genau beschrieben nachlesen kann? Danke Gruß Helper

Antwort 1 von steffen2

das einzige das ich spontan gefunden habe ist das hier.
http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3
laut der Seite gibt es 5 Varianten der alten Klasse 3

Gruß Steffen

Antwort 2 von TheHelper

Hallo Steffen,

vielen Dank, das ist ja schonmal eine kompakte Übersicht. Diese bestätigt wohl meine Meinung.

Leider enthält sie nichts über die alten Regelungen (Bis 18,5 to.)

Hat hierzu noch jemand einen Hinweis?

Antwort 3 von halIogen

Hallo
Hinweis hab ich nicht , aber Fahrschulunterlagen von 199?.
(199? = erste Hälfte irgendwann)
Darin ist volgendes Schema für Klasse3 abgedruckt:

Klasse3 schließt die Klassen 4 und 5 mit ein.

Klasse 3: PKW ; Kraftwagen bis 7,5t ; beides auch mit einachsigem oder zulassungsfreien Anhänger

Klasse4: diverse Zweiräder

Klasse5: Zugmaschienen bis 32 km/h - auch mit zulassungsfreien oder einachsigen Anhängern ; Arbeitsmaschinen bis25 km/h ; Krankenfahrstühle bis 30 km/h

So stehts geschrieben und ward verkündet.
Von Beschränkung der Anhängelast kann ich hier nichts finden. Ich denke Chef hat recht :-(

Antwort 4 von Rudger

@TheHelper

Mit der alten Klasse 3 darf man zusätzlich einen Anhänger anhängen. Dieser Anhänger darf bis zu 11t wiegen, die Gesamtlast des Zuges beträgt dann 18,5t. Allerdings darf der gesamte Zug dann nicht über mehr als 3 Achsen verfügen. Als eine Achse werden auch Tandemachsen gezählt, bei denen die Achsen nicht mehr als 1m auseinander sind. Wenn man nun den alten Führerschein (Klasse 3) in den neuen EU-Führerschein umschreiben lässt, ergibt sich das Problem, dass diese Regelung nicht durch die neuen Klassen abgedeckt wird. Deswegen die teilweise irreführenden Eintragungen. Allerdings kann man speziell diese Umschreibung auch nur auf Antrag bekommen, und man muss diese Klasse auch ab seinem 50. Lebensjahr neu beantragen. Dann mit ärztlichem und augenärztlichem Gutachten.

MfG

Antwort 5 von Rudger

PS: mit der neuen Klasse C1E max. 12 to

Antwort 6 von TheHelper

Hallo Rudger,

ich habe den EU-Führerschein mit folgenden Eintragungen:

A1
A
B
C1 (171)
BE
C1E
CE (79>C1E>12000kg, L<3)
M
L

Heißt das wirklich, das mein Chef recht hat?
Ich kann es daher nicht glauben, weil gewisse Kombinationen (u. a. die oben erwähnte) für mich eine große Gefahr im Strassenverkehr darstellen.
Wenn ich mit einem leeren Muldenkipper (wiegt schätze ich um die 3-4 to), einen Tandemhänger mit Bagger (11 to.) ziehe, dann ist das Fahren doch eher ein Albtraum. Steigungen mit ca. 7 km/h, Gefälle mit kaum abbremsbarem Druck von hinten.

Ich weiß nicht, ich weiß nicht...

Trotz alledem bin ich dann wohl im Unrecht :-(

Antwort 7 von Rudger

Ja und nein.
Wenn Du noch den Alte Grauen hättest: 18,5 to.
Aber mit dem EU Führerschein 12 to.
Hätest Du beim umschreiben auf den EU Führerschein Dir dies bescheinigen lassen, könntest Du auch Mit dem C1E bis 18,5 to fahren. Aber ab 50 alle Jahre zum Amtsartzt gehen und neu beantragen.
Dein Chef hat also recht, aber nur mit dem alte Grauen.
MfG

Antwort 8 von steffen2

@ Rudger

das verstehe ich jetzt nicht.

er hat doch nichts umschreiben lassen sondern 1991 einen rosa Führerschein erhalten

Gruß Steffen

Antwort 9 von TheHelper

Ab wann hieß der Führerschein denn "EU-Führerschein"? Ist der Rosa Schein denn schon ein EU Führerschein?
Ich habe 1991 den "Rosanen" erhalten und irgendwann mal die Karte beantragt.

Also haben beide Recht. Mein Chef darf den Zug mit seinem alten grauen Schein fahren, ich aber mit der EU-Karte nicht.
(Mein Chef ist über 50 Jahre alt ! und meines Wissens war er nie beim Amtsarzt)

Antwort 10 von Rudger

Also mal Klartext. Habe selber (nebenbei ) mit dem ALTEN Grauen und Klasse 3 Züge bis 18,5 to gefahren. Irgendwann lies ich mir den neuen EU Führerschein (Karte ) ausstellen. Auf der Führerscheinstelle wurde mir empfohlen einen Antrag zustellen um mit dem EU-Führerschein weiterhin bis 18,5 to fahren zu dürfen mit der Auflage ab meinem 50 igsten Jährlich meine Fahrtauglichkeit von Ärtzlicherseite bestätigen zu lassen. (Augenuntersuchung u.s.w ) . Und meine Bescheinigung für 18,5 to zuverlängern (für ein Jahr). Wie es mit dem ROSA- FS ausschaut, kann ich nicht sagen. Aber einfach mal auf der Führerscheinstelle nachfragen.

Rudger

Antwort 11 von rfb

Angesichts dieser Diskussion wird mir richtig schlecht: wer so alles LKWs fahren darf, obwohl er vor ein paar Jahren in der Fahrschule nur auf einem Golf gelernt hat.

Antwort 12 von Rudger

Zitat:
Angesichts dieser Diskussion wird mir richtig schlecht: wer so alles LKWs fahren darf, obwohl er vor ein paar Jahren in der Fahrschule nur auf einem Golf gelernt hat.


ab 1.Januar 1990 braucht Dir nicht mehr schlecht werden.

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

Antwort 13 von halIogen

Zitat:
1.Januar 1990


Was wird an diesem Datum gewesen sein?

Antwort 14 von SevenOffNein

hallo,

das frag ich mich auch gerade, jedenfalls in Bezug auf rfbs drohende Übelkeit.

Wahrscheinlich ist die "neue" Regelung gemeint, die immerhin die Spätgeborenen davon abhält, mit dem Pkw-FS Kfz/Gespanne bis 7,5/8,5 t zu führen. Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass mein oller, grauer Lappen für folgende Fahrerlaubnisklassen steht

A1, M, S, L (L174, 175), A, A1, M, S, L (L174, 175), B, BE, C1 (C1 171), C1 E, M, S, L (L 174, 175)


Nehmen wir die Doppelten raus, bleiben noch

A, A1, B, BE, C1 (C1 171), C1 E, M, S, L (L 174, 175)


Liest sich beinahe wie ne Excel-Funktion. Dabei habe ich doch einst nur
(5 < 4 <) 1 + 3

gehabt. Dass eine einheitliche Regelung her musste, ist klar, aber ob das nicht auch ne Spur einfacher und nachvollziehbarer gegangen wäre?


Gruß
Seven

Antwort 15 von rfb

1.Januar 1990 oder 99 (siehe Link in A12)?

Außerdem: die ganze Diskussion hier geht darum, dass ein PKW-Fahrer einen LKW fahren soll - ohne Übung und Erfahrung, nur weil er eine alte Pappe hat. Also kann mir noch ein paar Jahrzehnte schlecht werden bis dieser Unsinn ausgestorben ist.

Antwort 16 von SevenOffNein

Hallo rfb,

da kann man dir ja nur wünschen, dass du selber noch die "biologische Lösung" erlebst und dir anschließend ein paar übelkeitfreie Jahre vergönnt sind. ;-)

Ich bin jedenfalls froh, noch den alten Lappen zu besitzen, nicht nur, weil das was völlig Anderes ist als son albernes Plastikkärtchen, sondern auch, weil ich es einfach praktisch finde, z.B. beim Umzug eben auch mal nen 3,5-Tonner bewegen zu dürfen. Ich kann nicht sagen, dass ich das wesentlich schwieriger finde, als nen Kleinbus zu fahren. Ok, in ne kleine Parklücke möchte ich damit nicht unbedingt rein müssen. Aber muss ich ja auch nicht.

Einen Zug - egal welcher Art - im Straßenverkehr zu bewegen, würde ich mir dagegen ohne vorheriges Training nicht zutrauen. Nun denk doch mal an die ganzen Leute, die Wohnwagen, Pferdetransporter, Bootanhänger o.ä. hinter sich her ziehen. Dazu brauchts nicht mal den alten Dreier und das lernt man auch nicht in der Fahrschule. Jeder 18jährige Fahranfänger darf das. Das verursacht mir persönlich wesentlich mehr Bauchschmerzen als die gelegentlich zu beobachtenden, verkrampft hinter dem Steuer eines größeren Leih-LKWs klemmenden "Alt-Pappen-Heimer".

Gruß
Seven

Antwort 17 von mi-ma

ist es nicht ratsam im zweifelsfall einfach mal bei der polizei - dein freund und helfer - nachzufragen, dafür sind die doch zuständig und die sollten es doch ziemlich genau wissen. mit der ´offiziellen´ info kann man dann sicher auch besser beim chef argumentieren.

tut zwar hier nix zur sache, aber mir wurde von allen seite immer was anderes erzählt zum thema ab wann kinder vorne sitzen dürfen und unter welchen voraussetzungen.
der zufall wollte das in einem grossen einkaufszentrum in HH die polizei einen infotag hatte und ich meine frage direkt loswerden konnte. der gang zu meiner polizeistelle daheim hat das ganze nochmals bestätigt und jetzt kann mir gott-weiss-wer erzählen was er will ... ;-)


Antwort 18 von rfb

Hi Seven,

die "biologische Lösung" werd ich wohl nicht erleben, bin selbst Altpappenbesitzer - und wurde als solcher vor einigen Jährchen vom damaligen Chef "gebeten" einen W50 (DDR-Laster) beim Abschleppen zu steuern. Erfolg: eine auf handliche Formate zusammengeschobene Reihe parkender PKW. Da der Fahrer im schleppenden Fahrzeug nix davon mitbekommen hat, wurde ihm wegen vermeintlicher Fahrerflucht und überhöhter Schleppgeschwindigkeit die alleinige Schuld zugewiesen.
Und ich setz mich ohne Ausbildung garantiert nie wieder ans Steuer solch eines Monsters, egal was mein Boss sagt.

Antwort 19 von BettyBoo

HURRA, ich darf auch LKW fahren *ggg*

;-) BB

Antwort 20 von halfstone

Hi,

im Zweifelsfall würde ich auch einfach mal bei der Polizei anrufen oder besser noch vorbei gehen.

Hatte mal den Fall, dass mein TÜV mehr als 4 Monate abgelaufen war, bin dann auf die Polizei getrabt und hab dort nachgefragt, da man wenn man erwischt/kontrolliert wird ein Bußgeld bezahlen muss.

Die meinten dann nur, ich solle in die Werkstatt fahren und falls ich angehalten würde (auf der Fahrt zu Werkstatt) solle ich sagen, dass ich die Erlaubnis von ihnen hätte.

So hat sich dann alles in Wohlgefallen aufgelöst.

Gruß Fabian

Antwort 21 von Rudger

@ SevenOffNein
Zitat:
Nun denk doch mal an die ganzen Leute, die Wohnwagen, Pferdetransporter, Bootanhänger o.ä. hinter sich her ziehen. Dazu brauchts nicht mal den alten Dreier und das lernt man auch nicht in der Fahrschule. Jeder 18jährige Fahranfänger darf das.

Ab dem 01.01.1990 eben nicht. Für PKW mit Hänger giebt es eine gesonderte Klasse, müß sogar in der Fahrschule gelernt werden damit zu fahren. Gilt auch für C1 und C1E. Must Du auch Fahrstunden machen.
MfG Rudger

Antwort 22 von Rudger

Ab 01.01.1999 ist richtig.

Antwort 23 von lebermeinzer

Hallo,
du darfst mit deinem CE (79>C1E>12000kg, L<3)
einen lkw bis 7,49 to und einen einachsigen anhänger oder einen mit einer tandemachse achsabstand nicht mehr als 1 meter mit 11 to also insgesamt 18,49 to fahren. ob du das kannst steht da aber natürlich nicht...

der adac hat 1999 ein schlaues heft aufgelegt, da ist das ganz genau erläutert.
gruss
lebermeinzer

Antwort 24 von SevenOffNein

Hmm, heißt das jetzt, BettyBoo, TheHelper und ich dürfen Wohnwagen hinter unseren 7,5-Tonnern herziehen oder nicht?
Zitat:
Rudger schrieb am 24.04.2006 um 19:03

Für PKW mit Hänger giebt es eine gesonderte Klasse, müß sogar in der Fahrschule gelernt werden damit zu fahren. Gilt auch für C1 und C1E. Must Du auch Fahrstunden machen.

Zitat:
lebermeinzer schrieb am 25.04.2006 um 10:12

du darfst mit deinem CE (79>C1E>12000kg, L<3)
einen lkw bis 7,49 to und einen einachsigen anhänger oder einen mit einer tandemachse achsabstand nicht mehr als 1 meter mit 11 to also insgesamt 18,49 to fahren.


Könntet ihr euch bitte mal einigen? ;-)

Gruß
Seven

Antwort 25 von Rudger

PDF laden und lesen
( "Alte F hrerscheine"_2s_4/05)
http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=Alte+Klasse+3&sou...

Antwort 26 von TheHelper

Hallo zusammen,

irgendwie komme ich mit meiner Frage nicht weiter. Die Meinungen sind ziemlich ausgewogen.
50% der befragten sagen ja und 50 % sagen das ich dafür einen LKW-Führerschein benötige.

Ich habe gerade bei der Polizei angerufen, das Gespräch dauerte ca. eine halbe Stunde. Sie tendierten eher für ein "Ja, es ist erlaubt", aber dies jedoch ohne Gewähr. Ich solle mich doch lieber bei der Führerscheinstelle noch einmal genau erkundigen.

Dies werde ich mal Morgen in Angriff nehmen.

Gruß

Antwort 27 von SevenOffNein

Zitat:
Rudger schrieb am 25.04.2006 um 19:06

PDF laden und lesen

Na, herzlichen Dank, Rudger, googeln kann ich selber. Ich dachte, wer mit solcher Vehemenz etwas behauptet, hätte ein Zitat mit Quellenangabe oder zumindest nen direkten Link parat.

Übrigens habe ich weder ein pdf zum "Laden und Lesen" noch sonst einen Beweis für deine Behauptung gefunden. Aber einiges spricht dafür, dass sich für Graulappeninhaber 1999 nichts geändert hat, zumindest nicht bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres.
Zitat:
Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kräder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

Zitat:
Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

Zitat:
Klasse C 1+E, D 1+E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C 1 oder D 1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Bei der Klasse D 1+E darf der Anhänger außerdem nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Quelle

Zitat:
Rudger schrieb am 24.04.2006 um 19:03

Für PKW mit Hänger giebt es eine gesonderte Klasse, müß sogar in der Fahrschule gelernt werden damit zu fahren. Gilt auch für C1 und C1E. Must Du auch Fahrstunden machen.

Nun zeig mir doch bitte mal, wo das steht. Ich finde es wirklich nicht.

Gruß
Seven

Antwort 28 von lebermeinzer

hallo nochmal,

die neuregelung der anhänger war zum 01.01.99. wenn in dem führerschein steht:
79>C1E>12000kg, L<3
heisst das cie= kombination aus c1 (kraftfahrzeuge ausgenommem krafträder mit einer zulässigen gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 sitzplätzen ausser dem führersitz auch mit einem anhänger mit einem zulässigen geamtgewicht von nicht mehr als 750 kg.
und einem anhänger über 750 kg zul gesamtmasse wobei die zulässige gesamtmasse der kombination 12000 kg sowie die zulässeige gesamtmasse des anhängers die leermasse des zugfahrzeuges nicht übersteigen darf einschränkung bei einem kleinen teil der ehemaligen führerscheine der klasse 3: bisher berechtigte der führerschein klasse 3 bis 7500 kg sowie einem anhänger mit einer zulässigen gesamtmasse, die- unter beachtung der gesetzlichen achslast- das 1,5 fache des zugfahrzeuges nicht übersteigt. somit kann mit klasse 3 züge bis 17500 kg einachsig und 18500 kg mit tandemachse gefahren werden. das ist der zusatz >12000 kg länge jedoch in dem oben genannte fall l<3 = unter 3 aachsen. alles klar? nicht ganz einfach der text, heisst aber, wenn´s im führerschein so steht wie oben dann darf jeder bis max. 50jahre.
wenn die jungs und mädels von der führerscheinstelle ne ahnung haben müssten sie genau das gleiche sagen.
noch fragen, dann bitte melden

gruss
beate

ps: seht mal auf der seite vom grössten deutschen automobilclub nach, da kommt diese info nämlich her.
mitglieder können da übrigens auch hinmailen.

Antwort 29 von TheHelper

Hallo,

um die Sache mal zum Abschluß zu bringen:

Was lebermeinzer geschrieben hat, trifft genau zu. Ich habe heute Morgen, nachdem mich mein Chef mal wieder gedrängt hat die erwähnte Kombination zu fahren, die Führerscheinstelle angerufen.
Mit der alten Klasse 3 darf man tatsächlich bis 18,5 to fahren. Dies gilt aber nur wenn man den Eintrag 79>C1E>12000kg, L<3 im Führerschein hat. Dieser ist zu beantragen wenn man diese Plastikkarte ordert.
Kann mich zwar nicht dran erinnern dies getan zu haben, aber was solls. Der erste Schaden nach ca. 15 Metern fahrt. Plattfuß am Hänger. (S.c.h.e.i.ß Baustahlmatten, woher soll ich wissen, das man so weit ausholen muß :-) )

Gruß
Helper

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