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unter welchen umständen ist eine vorzeitige kündigung des vertrages möglich?





Frage

unter welchen umständen ist eine vorzeitige kündigung eines handyvertrages (24 Mo) möglich

Antwort 1 von gast099

nie nie niemals,

was denkste wie viele das sonst machen würden.

Antwort 2 von sutadur

Das kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich musst Du schon triftige Gründe haben. Wieso möchtest Du denn kündigen, wenn man mal fragen darf?

Antwort 3 von Griemokhan

Wenn du nicht mehr bezahlst, dürfen die das.

Antwort 4 von öllie

ich habe mal für meine tochter fristlos gekündigt, hat 14 tage gedauert.

zuerst war es zwar nicht möglich aber nachdem ich ihnen nahegelegt habe meine tel rechnung mal zu kontrollieren und ob es sinn macht so einen zahlungsfähigen kunden wie mich zu verlieren war es zwar immer noch nicht möglich, aber nachdem meine kündigung eingegeangen ist ging es ganz schnell ;-)

mfg

Antwort 5 von xenia

mein sohn (grad 18) hat auf der Messe bei einem Klassenausflug ein Handy für nur 1.--€ jedoch incl. Vertrag für 24 Monate zu je 14.99 aufgeschwatz bekommen. Es war die ganze Klasse da, zwei haben unterschrieben, es musste alles schnell gehen, die wollten weiter. Das ding funktioniert jetzt nicht richtig und es war irgendwie Gruppenzwang und schlechte Beratung - wie kann ich das jetzt gut begründen?

Antwort 6 von Ford_Prefect

Ganz schlecht. Vielleicht gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, weil es scheinbar an einem Messestand zum Vertrag gekommen ist, ähnlich wie bei einem Haustürgeschäft, oder auch bei Beitrittserklärungen zu irgendwelchen Buchclubs, die man in der Fußgängerzone unterschreibt.
Ansonsten hast Du ganz schlecht Karten.
Wenn das Handy defekt ist, muß es vom Anbierter ersetzt oder repariert werden, ganz normale Garantie/Gewährleistung halt.

Grimokhans Antwort ist nicht zu empfehlen, denn dann wird zwar von deren Seite gekündigt, aber die haben dann immernoch Anspruch auf Schadensersatz und der wird genauso hoch sein wie die Grundgebühr. Zusätzlich noch Verfahrenskosten und und und.

Antwort 7 von ma.p

Zitat:
Ganz schlecht. Vielleicht gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, weil es scheinbar an einem Messestand zum Vertrag gekommen ist, ähnlich wie bei einem Haustürgeschäft

Nein, gibt es imho nicht für Messegeschäfte

Antwort 8 von sutadur

Ein Rücktrittsrecht gibt es in solchen Fällen nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde, also z.B. im "Kleingedruckten" aufgeführt ist. Gruppenzwang und schlechte Beratung sind auch kein Grund für einen Rücktritt. Anders sieht es aber u.U. aus, wenn "das Ding nicht richtig funktioniert", wie Du schreibst. Was genau funktioniert denn nicht?

Antwort 9 von gast80

hi,
also 15 euro im monat erscheint mir ja schon mal bisschen hoch, aber das nur nebenbei.

sag doch mal wo der vertrag geschlossen wurde.
haste da schon mal angerufen?
haste bei dem anbieter noch andere verträge, wenn ja seit wann?


mfg

Antwort 10 von Ford_Prefect

@sutadur
ein nicht funktionierendes/defektes Gerät ist NIE ein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Verkäufer hat IMMER das Recht auf Nachbesserung.
Außerdem hat der Kaufvertrag über das Handy nichts mit dem Handyvertrag zu tun (genaugenommen sind hier 2 Verträge geschlossen worden)

Antwort 11 von MSistBLOED

@xenia,
Bezahl blos keine Rechnungen von denen, NICHT über diese Telefonieren. Wenn es nur der Anschlusskosten anfallen, so wird die Firma selber künden.

Zu einer Gerichtlichen Anklage kommt es nur wenn der Geschädigte über 1000€ aufweisen kann. Bei bloss 15€ und 24Monaten sind 360€ (wenn der Anbieter wirklich blöd ist, dass sind diese nicht und geben nach 2 Monaten auf).

Dies ist ohne Gewähr.

Warum 1000€: Die Bearbeitungskosten für den Geschädigte ist etwa 1000€ damit der Fall überhaupt vor Gericht gebracht werden kann. Das ist auch ohne Gewähr ob der Geschädigte gewinn kann -> Beinahe in 99% der Fälle gehen die Geschädigte nicht mehr vors gericht.

Antwort 12 von sutadur

Zitat:
ein nicht funktionierendes/defektes Gerät ist NIE ein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das habe ich auch nicht behauptet. Zumindest für mich geht aber aus der Fragestellung nicht eindeutig hervor, dass es das Handy ist, was nicht "richtig funktioniert".

Antwort 13 von tellerwaescher

Zitat:
Bezahl blos keine Rechnungen von denen, NICHT über diese Telefonieren. Wenn es nur der Anschlusskosten anfallen, so wird die Firma selber künden.


grundvorraussetztung bei bei so einer aktion.

hatte ich mal mit der telekom durch ging dann auch relativ schnell.
aber wenn ich telefoniert hätte wäre es nix geworden mit dem stornieren.
hat mich damals keinen pfennig gekostet und entschuldigt haben die sich auch noch.
unglaublich , oder?

mfg

Antwort 14 von helfer*

was ist das für ein handy?

grundgebühr runtersetzen und handy verkaufen da kommt man wenigstens noch etwas preiswerter aus der misere raus

gruss

Antwort 15 von DerWahreWilly

@Xenia,

erstmal ist das absolut inakzeptabel, daß Du versuchst von einem gültigen Vertrag zurückzutreten. Schuld an der Situation hast nur Du, weil Du für die Erziehung Deines Sohnes verantwortlich bist. Wärst Du dieser Verpflichtung ausreichend nachgekommen, dann hätte Dein Sohn nicht einfach so den Vertrag unterschrieben. Du kannst den Vertrag nur vielleicht kündigen, wenn Du dem Vertragspartner klarmachst, daß Dein Sohn etwas "zurückgeblieben" ist und sich seines Handelns nicht bewußt war. Alternativ kannst Du Deinen Sohn auf zum Harakiri (Seppuku) auffordern was die Situation juristisch sauber lösen würde... *LOL*

Antwort 16 von sutadur

Zitat:
Du kannst den Vertrag nur vielleicht kündigen, wenn Du dem Vertragspartner klarmachst, daß Dein Sohn etwas "zurückgeblieben" ist und sich seines Handelns nicht bewußt war.

Wenn das der Fall wäre, wäre das ein Anfechtungsgrund und der Vertrag damit auch ohne Kündigung von Anfang an als nichtig anzusehen.

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