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Garantiefrage ! Garantie auf einen Akku
Frage
Hallo Leute
Hier eine kleine Frage, auch wenn es am Thema Pc etwas vorbei geht.
Ich besitze einen Camcorder und habe mir dafür vor 1 1/2 Jahren einen Extra Akku gleich mitgekauft.
Dieser funktioniert nun nicht mehr. Ich rede nicht vom Memoryeffekt etc, sondern davon das der Camcorder nichtmal angeht mit dem Akku.
Frage: Habe ich auf diesen Akku genau die gleiche Garanite wie auf alles andere ( 2 jahre) oder wie schaut das aus ?
Herrsteller: Panasonic
danke für alle Antworten
mfg der-bettler
Antwort 1 von mblank
hi,
in der regel sind auf die akkus leider nur 6 Monate garantie
hast du vielleicht noch ne aussagekräftige rechnung von dem teil, oftmals ist es darauf zu erkennen
mfg
andré
in der regel sind auf die akkus leider nur 6 Monate garantie
hast du vielleicht noch ne aussagekräftige rechnung von dem teil, oftmals ist es darauf zu erkennen
mfg
andré
Antwort 2 von der-bettler
klar habe ich eine rechnung
und die sagt aus das fast 2 jahre ( noch nicht ganz eben ) vergangen sind
aber nur 6 monate überrascht mich maßlos
mfg der-bettler
und die sagt aus das fast 2 jahre ( noch nicht ganz eben ) vergangen sind
aber nur 6 monate überrascht mich maßlos
mfg der-bettler
Antwort 3 von Lutz1965
Hallo
und schon mal beim Händler angefragt, wegen Deinem Prob. ?
Gruss
Lutz
und schon mal beim Händler angefragt, wegen Deinem Prob. ?
Gruss
Lutz
Antwort 4 von mblank
hi,
glaub ich dir und da stehst du auch nicht allein,
ich find´s auch sch...
darauf wird auch oftmals nicht deutlich genug hingwewiesen (ohne direkte Nachfrage), dass akkus
z.b. bei notebooks nur einer garantiezeit von 6 Monaten
unterliegen (zumindest bei den meisten herstellern)
mit viel glück läßt sich der hersteller eventuell auf nen kulanzaustausch ein
mfg
andré
Zitat:
aber nur 6 monate überrascht mich maßlos
aber nur 6 monate überrascht mich maßlos
glaub ich dir und da stehst du auch nicht allein,
ich find´s auch sch...
darauf wird auch oftmals nicht deutlich genug hingwewiesen (ohne direkte Nachfrage), dass akkus
z.b. bei notebooks nur einer garantiezeit von 6 Monaten
unterliegen (zumindest bei den meisten herstellern)
mit viel glück läßt sich der hersteller eventuell auf nen kulanzaustausch ein
mfg
andré
Antwort 5 von Griemokhan
Nach über 6 Monaten kann der Händler/Hersteller verlangen, dass DU den Nachweis führst, dass DU den Akku nicht beschädigt hast.
Beschädigt werden kann der Akku schon dadurch, dass du den Akku monatelang am Netz liegen hattest, nur unterbrochen von der relativ kurzen Phase des Aufnehmens.
Beschädigt werden kann der Akku schon dadurch, dass du den Akku monatelang am Netz liegen hattest, nur unterbrochen von der relativ kurzen Phase des Aufnehmens.
Antwort 6 von sutadur
Ich weiß nicht, wie lange man Garantie (gewährt vom Hersteller und gänzlich freiwillig) bekommt, aber unabhängig davon hat der Händler für eine zweijährige Gewährleistungsfrist einzustehen. Einen Ausschluss von dieser Regelung gibt es für Verbrauchsmaterialien wie z.B. Akkus m.W. nicht - aber ich lass mich da auch gern belehren ... :o)
Antwort 7 von der-bettler
nunja vielleicht weiss ja noch jemand was definitives mit nem link auf eine quelle oder so
thx an alle schonmal
mfg der-bettler
thx an alle schonmal
mfg der-bettler
Antwort 8 von nici
definitiv wird dir das nur der Hersteller beantworten können
accu sind Verbrauchmaterialien die einer eingeschränkten Garanite von 6 Monaten unerliegen. Viel Hersteller sind aber so kulkant das Sie auch noch im Garanitezeitraum des eigentlichen Geätes ( bei dir also der camcorder) den accu tauschen.
Laut diesem link
hast aber mehr als Pech den da steht leider nur was von 3 monaten
also anrufen und das bestätigen lassen
accu sind Verbrauchmaterialien die einer eingeschränkten Garanite von 6 Monaten unerliegen. Viel Hersteller sind aber so kulkant das Sie auch noch im Garanitezeitraum des eigentlichen Geätes ( bei dir also der camcorder) den accu tauschen.
Laut diesem link
hast aber mehr als Pech den da steht leider nur was von 3 monaten
also anrufen und das bestätigen lassen
Antwort 9 von sutadur
Auch der o.g. Link bezieht sich auf eine Garantieleistung, die vom Hersteller gewährt wird. Unabhängig davon hat man aber auch bei Akkus (sofern es sich um Neuware handelt) den Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten gegenüber dem Händler. Wie lange der Hersteller eine Garantie gewährt (wozu er nicht verpflichtet ist), ist nur von Belang, wenn dieser Zeitraum 24 Monate übersteigt.
Antwort 10 von nici
@sutadur in der theorie ist das ja ganz ok
in der praxis werden die kunden aber immer häufiger ohne weitere angabe von Gründen direkt zm Hersteller vewiesen.
was die gewährleistung betrifft wird er seinem ändler nach 1,5 Jahren leider nachweisen müssen das es ein versteckter mangel war der jetzt erst sichbar wurde.
Na dann viel Spass
in der praxis werden die kunden aber immer häufiger ohne weitere angabe von Gründen direkt zm Hersteller vewiesen.
was die gewährleistung betrifft wird er seinem ändler nach 1,5 Jahren leider nachweisen müssen das es ein versteckter mangel war der jetzt erst sichbar wurde.
Na dann viel Spass
Antwort 11 von sutadur
Zitat:
in der praxis werden die kunden aber immer häufiger ohne weitere angabe von Gründen direkt zm Hersteller vewiesen.
in der praxis werden die kunden aber immer häufiger ohne weitere angabe von Gründen direkt zm Hersteller vewiesen.
Der Händler kann ja gerne an den Hersteller verweisen, ob der Kunde sich verweise lässt, muss er selber entscheiden.
Zitat:
was die gewährleistung betrifft wird er seinem ändler nach 1,5 Jahren leider nachweisen müssen das es ein versteckter mangel war der jetzt erst sichbar wurde.
was die gewährleistung betrifft wird er seinem ändler nach 1,5 Jahren leider nachweisen müssen das es ein versteckter mangel war der jetzt erst sichbar wurde.
Das stellt in der Praxis kein Problem dar. Soweit nicht offensichtlich ist, dass der Fehler durch z.B. unsachgemäße Benutzung aufgetreten ist, ist davon auszugehen, dass der Fehler schon von Anfang an vorlag.
Antwort 12 von nici
da hab ich leider andere Erfahrungen gemacht du bist dann einer der wenigen Händler die loyal sind
Antwort 13 von sutadur
Nein, ich bin gar kein Händler. Und das sollte auch nichts mit Loyalität zu tun haben. Es ist nun einmal gesetzlich geregelt, dass Ansprechpartner für den Kunden innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum der Verkäufer ist. Umgekehrt gibt es auch viele, die sich von sich auch gleich an den Hersteller wenden, und die dann wiederum zurück an den Händler verwiesen werden - zu Recht.
Antwort 14 von nici
dein word in gottes Ohr
aber dan währe ich wohl arbeitslos
aber dan währe ich wohl arbeitslos