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noch Garantie?





Frage

Hallo, vor etwas mehr als einem Jahr hab ich mir bei www.norskit.de eine Grafikkarte gekauft. Diese ist jetzt defekt. In den AGBs steht, daß gebrauchte Ware eine Gewährleistung von 12 Monaten hat. Hab ich keine Möglichkeit mehr die Karte zurückzuschicken? Ich dachte Elektronikartikel haben immer eine Garantie von 2 Jahren. Was soll ich tun?

Antwort 1 von Timid

War die Karte neu als du sie gekauft hast hast du noch Gewährleistung (Garantie ist was anderes), war sie gebraucht beim Kauf hattest du ein Jahr.

Sorry, ich hab nicht verstanden, ob du die Karte gebraucht gekauft hast (gebrauchte Karten hab ich da zumindest auf die Schnelle nicht gefunden) oder nur denkst du hättest nur ein Jahr Gewährleistung, weil du selbst die Karte ein Jahr benutzt hast...

Zitat:
Ich dachte Elektronikartikel haben immer eine Garantie von 2 Jahren.

Gewährleistung hat man auf Neuware beim Kauf von einem Händler als Privatperson gundsätzlich zwei Jahre.
Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die man nicht unbedingt hat.

Grüße,
Sue

Antwort 2 von MillieVanillie

Hast Du die Karte als "gebraucht" gekauft oder neu?

Ohne auf die juristischen Feinheiten von Garantie und Gewährleistung einzugehen stimmt es, dass Neuware 2 "Garantie" hat.

Antwort 3 von aaa

Antwort 4 von steffen2

wenn du die Karte 2005 gekauft hat galt damals die neue Gewährleistungsfrist von 2 Jahren

Antwort 5 von aaa

also kann ich noch zurückschicken?

Antwort 6 von Timid

Ja, du musst allerdings "nachweisen", dass die Karte aufgrund eines Mangels kaputtgegangen ist, der schon beim Kauf vorhanden war.
Da bist du eigentlich auf die Kulanz des Händlers angewiesen, denn nachzuweisen, dass du an dem Defekt nicht schuld bist könnte schwer werden (Notalls per Gutachten, dessen Kosten den Wert der Karte wohl übersteigen).

Grüße,
Sue

Antwort 7 von aaa

Hmm ok dann werd ich sie mal zurückschicken.
Wie wahrscheinlich ist es denn, daß der Händler einen "Nachweis" verlangt?

Antwort 8 von Timid

Ich würd die Karte erstmal nicht einschicken, sondern vorher per Email anfragen, was der Händler voschlägt, was zu tun ist. Es kann sein, dass dann direkt die Aussage kommt, dass du einschicken sollst und eine neue Karte bekommst. Es kann aber auch sein, dass der Vekäufer dann direkt abblockt, dann kannst du damit rechnen, dass es nicht so enfach wird.

Das liegt wirklich am Verkäufer, der eine ist sehr kulant, der andere nicht. Frag also einfach bei der Firma an.

Grüße,
Sue

Antwort 9 von aaa

Alles klar werd ich machen.

Danke euch..

Antwort 10 von sutadur

Zitat:
Wie wahrscheinlich ist es denn, daß der Händler einen "Nachweis" verlangt?
Extrem unwahrscheinlich. Solange nicht offensichtlich ist, dass der Fehler durch Dich bzw. fehlerhafte Benutzung entstanden ist, ist davon auszugehen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.

Antwort 11 von aaa

OK gut, denn übertaktet oder so hab ich nicht.

Antwort 12 von Timid

Zitat:
Extrem unwahrscheinlich. Solange nicht offensichtlich ist, dass der Fehler durch Dich bzw. fehlerhafte Benutzung entstanden ist, ist davon auszugehen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.

Eine Frage, die der Händler bei dieser Argumentation stellen könnte:
Wie kann es sein, dass die Grafikkarte über ein Jahr scheinbar einwandfrei funktionierte, wenn sie doch von Anfang an defekt war?

Deswegen wäre ich eher nicht so opimistisch. Das soll natürlich nicht heißen, dass alle Händler so reagieren aer vorkommen kann es durchaus und streng genommen ist der Händler damit im Recht.

Grüße,
Sue

Antwort 13 von sutadur

Zitat:
... und streng genommen ist der Händler damit im Recht.

Dazu muss man neben dem Wortlaut des Gesetzes auch den Sinn dahinter erfragen. Das Gewährleistungsrecht im BGB wurde verändert, um die Stellung des Verbrauchers zu stärken mit dem Ziel, die Händler zu verpflichten, eine längere Gewährleistung für neue Geräte zu übernehmen (zuvor sechs, nun 24 Monate). Daher spielt die "Nachweispficht des Verbrauchers" in der Praxis auch im Grunde keine Rolle, solange nicht offensichtlich ist, dass der Schaden andere Ursachen hat.

Antwort 14 von Timid

Zitat:
Das Gewährleistungsrecht im BGB wurde verändert, um die Stellung des Verbrauchers zu stärken

Dies geschieht vor allem durch die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Danach ist Gewährleistung keinen Pfifferling mehr wert, wenn der Verkäufer sich querstellt.

Bei einem Defekt nach mehr als sechs Monaten würde ich der Gewährleistung immer die Garantie vorziehen, sofern ich diese habe.

Grüße,
Sue

Antwort 15 von sutadur

Zitat:
Danach ist Gewährleistung keinen Pfifferling mehr wert, wenn der Verkäufer sich querstellt.

Das sehe ich wie gesagt anders, und nach meinen bisherigen Erfahrungen hat das in dieser Endgültigkeit auch rechtlich keinen Bestand. Aber gut, vielleicht hab ich auch einfach nur Glück gehabt bisher ...

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