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Quadkauf Garantie ja oder nein?





Frage

Hi! Habe ein Quad übers Internet gekauft von einem Privatmann. 260ccm. Das Quad hatte 90km gelaufen und war bei meiner ersten Probefahrt auch ok. Papiere sind ok und eine Garantie ist noch bis März 2008 drauf. Nun habe ich es 3 Tage und habe mit Entsetzten feststellen müssen, daß das Tacho undicht ist, Öl kommt hinten aus dem Differential und Sprit brauch es auch zuviel. Da rufe ich heute den Händler an, wo auch die Werkstatt mit bei ist und muss mir sagen lassen, daß die Garantie nicht mehr besteht, wenn der Besitzer gewechselt hat. Das kann doch wohl nicht wahr sein? WIeso verfällt mein Garantieanspruch, wenn ich ein Fahrzeug kaufe was noch fast neu ist? Da soll doch egal sein, wer das Ding fährt, oder nicht? Kennt sich da jemand ein wenig mit aus?

Antwort 1 von Timid

Zitat:
muss mir sagen lassen, daß die Garantie nicht mehr besteht, wenn der Besitzer gewechselt hat. Das kann doch wohl nicht wahr sein? WIeso verfällt mein Garantieanspruch, wenn ich ein Fahrzeug kaufe was noch fast neu ist?

Ganz wichtig: Was steht denn dazu in den Garantieunterlagen?

Garantie kann an alles mögliche gekoppelt sein und wenn dort drin steht, dass die Garantie bei einem Eigentümerwechsel entfällt dann ist das auch so ok.

Garantie ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung.

Allerdings hast du vielleicht noch Gewährleistung (Sachmangelhaftung). Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim Händler (nicht Hersteller) geltend gemacht werden.

Grüße,
Sue

Antwort 2 von Hampeltrampel

Tja leider steht genau das drin:
Die Gewährleistung ist nicht übertragbar auf Dritte oder andere als den ursprünglichen Käufer.
Die Gewährleistung der Firma XXXXX gilt immer nur gegenüber dem jeweiligen Erwerber welcher den Kaufgegenstand bei uns direkt erworben hat.

Das habe ich nun über den Onlineshop des Händlers erfahren. Beim Kauf des Quads wurde mir vom Verkäufer mündlich versichert, daß die Garantie übertragbar ist und ich mir darüber keien Gedanken machen sollte.

:-((

  • Zitat:
    edit
    Admininfo: siehe FAQ 5.


  • Antwort 3 von steffen2

    du bringst immer noch Garantie und Gewährleistung durcheinander

    Das sind 2 völlig verschiedene Dinge!

    Gruß Steffen

    Antwort 4 von BettyBoo

    Hallo Hampel,

    hatte auch schon 2 mal so einen Fall. Wie die genaue Rechtslage aussieht weiß ich leider nicht, aber in meinem Falle habe ich im Vorfeld ein bißchen Wind gemacht und mit rechtlichen Schritten gedroht.

    Ergo: der damalige Autohändler hat die Reparatur zum Selbstkostenpreis (also nur die Ersatzteile) übernommen. Allerdings war der Wagen damals schon mehrere Jahre alt. Der zweite Händler hat die Garantie auf mich übertragen.

    Liebe Grüße
    BettyBoo

    Antwort 5 von SevenOffNein

    Hi,

    lies bitte mal genau, was Timid geschrieben und worauf Steffen noch mal hingewiesen hat:

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Beim Kauf Zugesichertes ist jedoch bindend.

    Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) durch den Händler(!) ist gesetzlich geregelt und gilt für Gebrauchsgüter grundsätzlich 2 Jahre, unabhängig von irgendwelchen AGB oder darüber hinaus gehenden (Hersteller-)Garantievereinbarungen. Die Gewährleistung ist nicht personengebunden.

    Also lass dich nicht vom Händler abwimmeln, wenn der ursprüngliche Kauf nicht länger als 2 Jahre zurück liegt. Falls doch, kannst du nur versuchen, dich an den (Privat)Verkäufer zu halten. Bei Kaufverträgen zwischen Privatleuten wird der Käuferschutz vom Gesetzgeber nicht ganz so groß geschrieben, weil er von gleichberechtigten Vertragspartnern ausgeht.

    Solltest du jedoch den Verdacht hegen, dass dem Verkäufer die Mängel bei Vertragsabschluss bekannt waren (liegt nach deiner Schilderung nahe) und er sie dir inkl. Garantieverlust durch Eigentümerwechsel (gibts Zeugen für diese mündliche Zusicherung?) absichtlich verschwiegen hat, käme eine Anfechtung wegen ´arglistiger Täuschung´ (-> § 123 BGB) in Frage. Bevor du allerdings rechtliche Wege beschreitest, solltest du dir schon ganz sicher sein, dass du nicht bloß nach drei Tagen keine Lust mehr auf Quadfahren hast und außerdem bereits versucht haben, dich gütlich mit dem Verkäufer zu einigen.

    Gruß
    Seven

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