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Rechtsverbindliche Beweisdaten gegen falsche Onlinekostenabrechnung
Frage
Hallo Leute!
Als Analogmodemnutzer suche ich mir die jeweils günstigsten call-by-call Zugangsanbieter selbst aus (z.B. über Onlinekosten.de).
Die Anbieter werden einfach als neue Internetverbindungen eingerichtet und in der günstigsten Zeit angewählt.
Damit ich nicht in die Gebührenfalle trete, lasse ich nebenher einen Softwarewecker laufen, der mich kurz vor dem Tarifwechsel warnt. Die DFÜ-Verbindung trenne ich dann selbst.
Leider kommt es vor, daß Provider einen angeblich versehentlich falschen Zeitplan angegeben haben. Wenn man sich die näheren Umstände genau ansieht, selbstverständlich in unfairer, betrügerischer Absicht, den Nutzer doch noch ohne sein Wissen in die Gebührenfalle zu locken, um unrechtmäßig Gewinn zu machen.
Damit man als rechtsverbindlichen Beweis die jeweiligen Onlinezeiten bzw. Provider vorweisen kann, mit denen man zu einem bestimmten Zeitpunkt ins Netz gegangen ist, müßte eine Logdatei vorhanden sein, welche das erkennbar aufzeichnet.
Meine Frage: Wird eine solche rechtsverbindliche Datei in Win98SE, im Browser (Firefox) oder anderswo aufgezeichnet?
Gibt es ein kleines Programm, welches diese Aufgabe alternativ klar und übersichtlich übernehmen kann?
Viele Grüße
Antwort 1 von snliebhaber
Rechtsverbindlich kannst du keine Einwahlzeiten loggen.
Ein Tipp meinerseits: vermeide einfach diejenigen, die dich betrügen wollen. Vllt. sind dann nicht mehr viel Provider für dich übrig, aber damit kannst du bestimmt leben (die Provider sowieso)
Merke: man kann auch Erbsen zählen, anstelle einfach ein Pfund abwiegen.
Mal im Ernst, würdest du wegen ein paar Cent tatsächlich einen Rechtsstreit anfangen ?
Ein Tipp meinerseits: vermeide einfach diejenigen, die dich betrügen wollen. Vllt. sind dann nicht mehr viel Provider für dich übrig, aber damit kannst du bestimmt leben (die Provider sowieso)
Merke: man kann auch Erbsen zählen, anstelle einfach ein Pfund abwiegen.
Mal im Ernst, würdest du wegen ein paar Cent tatsächlich einen Rechtsstreit anfangen ?
Antwort 2 von StonedUser
würd ich auch gerne *grins*
... ne Idee, wie ?
vg
Antwort 3 von StonedUser
noch mal richtig formatiert:
würd ich auch gerne *grins*
... ne Idee, wie ?
vg
Zitat:
vermeide einfach diejenigen, die dich betrügen wollen
vermeide einfach diejenigen, die dich betrügen wollen
würd ich auch gerne *grins*
... ne Idee, wie ?
vg
Antwort 4 von snliebhaber
hallo StonedUser,
also, das mit dem Formatieren geht doch ;-)
und das Vermeiden von Beschiss ist im RL praktisch unmöglich, aber mein Geheimtipp galt ja nur dem Analogsurfer der eine detaillierte Aufstellung aller zu Diensten genommenen Provider mit der Telefonabrechnung bekommt.
Wenn er da am Tag 50 Verbindungen immer zum heissesten Tarif aufbaut hat er natürlich einiges zu (be-)rechnen.
Ich als Flatrate-Surfer habs da leichter, aber dafür bin ich halt an den einen Provider auf Gedeih und Verderb gebunden ;-)
Ich wunder mich nur, wieso jemand denken kann, daß er mit einer mickrigen Logdatei einem Provider was husten will.
Ersetze "mickrig" durch "rechtsverbindlich" (bg)
also, das mit dem Formatieren geht doch ;-)
und das Vermeiden von Beschiss ist im RL praktisch unmöglich, aber mein Geheimtipp galt ja nur dem Analogsurfer der eine detaillierte Aufstellung aller zu Diensten genommenen Provider mit der Telefonabrechnung bekommt.
Wenn er da am Tag 50 Verbindungen immer zum heissesten Tarif aufbaut hat er natürlich einiges zu (be-)rechnen.
Ich als Flatrate-Surfer habs da leichter, aber dafür bin ich halt an den einen Provider auf Gedeih und Verderb gebunden ;-)
Ich wunder mich nur, wieso jemand denken kann, daß er mit einer mickrigen Logdatei einem Provider was husten will.
Ersetze "mickrig" durch "rechtsverbindlich" (bg)
Antwort 5 von Fensterl
> Mal im Ernst, würdest du wegen ein paar Cent tatsächlich einen Rechtsstreit anfangen
Bei etlichen Stunden pro Tag kommen hier stattliche Eurobeträge zusammen, denn Gebührenfalle heißt bis zu 500-fach höhere Preise.
Davon abgesehen: Dein Rechtsempfinden scheint mir etwas seltsam zu sei.
Wie dem auch sei: Logdaten sind selbstverständlich Beweismittel, darüber besteht kein Diskussionsbedarf.
Ich bitte daher nur um Antworten auf meine Fragen, vielen Dank.
Grüße
Bei etlichen Stunden pro Tag kommen hier stattliche Eurobeträge zusammen, denn Gebührenfalle heißt bis zu 500-fach höhere Preise.
Davon abgesehen: Dein Rechtsempfinden scheint mir etwas seltsam zu sei.
Wie dem auch sei: Logdaten sind selbstverständlich Beweismittel, darüber besteht kein Diskussionsbedarf.
Ich bitte daher nur um Antworten auf meine Fragen, vielen Dank.
Grüße
Antwort 6 von JTT
Hallo Fensterl,
ich bin der selben Meinung wie snliebhaber.
Eine solche Logdatei kannst du dir selber zusammenschreiben und auch selber fälschen.
Sollte es da vor Gericht kommen steht Aussage gegen Aussage.
Du glaubst doch nicht dass da eine txt die du vorweisen kann ausschlaggebend ist.
Recht haben und Recht kriegen sind in Deutschland leider immer noch zwei paar Stiefeln.
Gruß
JTT
ich bin der selben Meinung wie snliebhaber.
Eine solche Logdatei kannst du dir selber zusammenschreiben und auch selber fälschen.
Sollte es da vor Gericht kommen steht Aussage gegen Aussage.
Du glaubst doch nicht dass da eine txt die du vorweisen kann ausschlaggebend ist.
Recht haben und Recht kriegen sind in Deutschland leider immer noch zwei paar Stiefeln.
Gruß
JTT
Antwort 7 von sutadur
Zitat:
Wenn man sich die näheren Umstände genau ansieht, selbstverständlich in unfairer, betrügerischer Absicht, den Nutzer doch noch ohne sein Wissen in die Gebührenfalle zu locken, um unrechtmäßig Gewinn zu machen.
Wenn man sich die näheren Umstände genau ansieht, selbstverständlich in unfairer, betrügerischer Absicht, den Nutzer doch noch ohne sein Wissen in die Gebührenfalle zu locken, um unrechtmäßig Gewinn zu machen.
Das ist zunächst mal Deine Interpretation der Dinge. in der Tat bleibt die Frage, wie Du das beweisen kannst. Selbst wenn Du Recht hast, hilft Dir das im Zweifel leider nicht weiter. Wie kommt Du überhaupt darauf, dass man Dich betrügt?
Zitat:
Logdaten sind selbstverständlich Beweismittel,
darüber besteht kein Diskussionsbedarf.
Logdaten sind selbstverständlich Beweismittel,
darüber besteht kein Diskussionsbedarf.
Stimmt, darüber diskutieren muss man wirklich nicht. Allerdings nur darüber, dass das kein Beweis ist. Nicht nur, dass Du eigene Logdateien selber manipulieren kannst. Das geht auch sehr einfach z.B. mit der Uhrzeit u.ä.
Antwort 8 von moktar
Hallo Fensterl
Du verleitest uns hier alle zu einer strafbaren Handlung, Rechtsauskünfte durch Laien sind immer noch rechtswidrig. Geh zum Rechtsanwalt
Du verleitest uns hier alle zu einer strafbaren Handlung, Rechtsauskünfte durch Laien sind immer noch rechtswidrig. Geh zum Rechtsanwalt
Antwort 9 von snliebhaber
@ Fensterl,
das Problem bei einer Frage in einem öffentlichen Forum ist, daß man auch Antworten bekommt, die einem nicht so in den Kram passen.
Und wie moktar schreibt, nur der Anwalt oder die Verbraucherberatung deines Vertrauens kann dir konkret weiterhelfen.
Wir sind ja nur Laien(brüder) und können nur nach bestem PC-Wissen Tipps geben.
Dein Problem liegt imho einfach darin, daß du vermutlich von deiner selbst ernannten Billigeinwahl-Institution (wie du selbst schreibst z.B. Onlinekosten.de) falsche Info kriegst. Ausserdem ist dein Rechner sofern nicht ganz regelmässig ein Zeitabgleich mit der Atomuhr stattfindet auch mal eine 1 Minute oder so daneben. Es gibt Fehlerquellen ohne Ende, aber natürlich wäre ein Logtext unschlagbar. ROFL
das Problem bei einer Frage in einem öffentlichen Forum ist, daß man auch Antworten bekommt, die einem nicht so in den Kram passen.
Und wie moktar schreibt, nur der Anwalt oder die Verbraucherberatung deines Vertrauens kann dir konkret weiterhelfen.
Wir sind ja nur Laien(brüder) und können nur nach bestem PC-Wissen Tipps geben.
Dein Problem liegt imho einfach darin, daß du vermutlich von deiner selbst ernannten Billigeinwahl-Institution (wie du selbst schreibst z.B. Onlinekosten.de) falsche Info kriegst. Ausserdem ist dein Rechner sofern nicht ganz regelmässig ein Zeitabgleich mit der Atomuhr stattfindet auch mal eine 1 Minute oder so daneben. Es gibt Fehlerquellen ohne Ende, aber natürlich wäre ein Logtext unschlagbar. ROFL
Antwort 10 von achim_13086
Um Telefonverbindungen genau nachzuweisen, gibt es den qualifizierten Einzelverbindungsnachweis.
Dieser Nachweis zeigt die vollständig angewählte Telefonnummer.
Nun zur privaten rechtlichen Einschätzung.
Der qualifizierte Verbindungsnachweis ist das opjektive und eine eigene Logdatei das supjektive Beweismittel.
Eine Logdatei kann als Beweismittel lediglich unterstützend wirken.
Zusätzlich müßte für jeden Tag der Einwahl, der Preis dieses Tages des jeweiligen Anbieters auf einem offiziellen Angebot vorgelegt werden. Ergibt eine Menge Papier.
Mit Augenzwinkern an Mokdar, das war keine Rechtsberatung.
Dieser Nachweis zeigt die vollständig angewählte Telefonnummer.
Nun zur privaten rechtlichen Einschätzung.
Der qualifizierte Verbindungsnachweis ist das opjektive und eine eigene Logdatei das supjektive Beweismittel.
Eine Logdatei kann als Beweismittel lediglich unterstützend wirken.
Zusätzlich müßte für jeden Tag der Einwahl, der Preis dieses Tages des jeweiligen Anbieters auf einem offiziellen Angebot vorgelegt werden. Ergibt eine Menge Papier.
Mit Augenzwinkern an Mokdar, das war keine Rechtsberatung.
Antwort 11 von Fensterl
Du verleitest uns hier alle zu einer strafbaren Handlung, Rechtsauskünfte durch Laien sind immer noch rechtswidrig. Geh zum Rechtsanwalt
Blech ^10.
Meine Frage: Wird eine solche rechtsverbindliche Datei in Win98SE, im Browser (Firefox) oder anderswo aufgezeichnet?
Gibt es ein kleines Programm, welches diese Aufgabe alternativ klar und übersichtlich übernehmen kann?
Das Programm ist im Kasten und die Sache hat sich.
Blech ^10.
Meine Frage: Wird eine solche rechtsverbindliche Datei in Win98SE, im Browser (Firefox) oder anderswo aufgezeichnet?
Gibt es ein kleines Programm, welches diese Aufgabe alternativ klar und übersichtlich übernehmen kann?
Das Programm ist im Kasten und die Sache hat sich.
Antwort 12 von sutadur
Zitat:
Meine Frage: Wird eine solche rechtsverbindliche Datei in Win98SE, im Browser (Firefox) oder anderswo aufgezeichnet?
Gibt es ein kleines Programm, welches diese Aufgabe alternativ klar und übersichtlich übernehmen kann?
Auch wenn es offensichtlich nicht hören möchtest: Nein. Eine Datei, die Du selber auf Deinem Rechner speicherst, kann nicht rechtsverbindlich sein.Meine Frage: Wird eine solche rechtsverbindliche Datei in Win98SE, im Browser (Firefox) oder anderswo aufgezeichnet?
Gibt es ein kleines Programm, welches diese Aufgabe alternativ klar und übersichtlich übernehmen kann?
Antwort 13 von snliebhaber
@sutadur,
sagt doch alles.
Fensterl macht sich das Leben unnötig schwer.
Zitat:
Bei etlichen Stunden pro Tag kommen hier stattliche Eurobeträge zusammen, denn Gebührenfalle heißt bis zu 500-fach höhere Preise
Bei etlichen Stunden pro Tag kommen hier stattliche Eurobeträge zusammen, denn Gebührenfalle heißt bis zu 500-fach höhere Preise
sagt doch alles.
Fensterl macht sich das Leben unnötig schwer.
Antwort 14 von Fensterl
Hallo Leute,
ich weiß ja, daß ihr es gut mit mir meint. Und ich hab´s auch notiert, die Sache mit dem unterstützenden Beweis, wie Achim das völlig richtig schrieb.
Man kann damit wedeln, aber wenn es darauf ankommt, ist ein Beweis nun mal ein Beweis, wenn auch erst vielleicht unter Eid ausgesagt, daß nichts verfälscht wurde. Daß der/die Beklagte gefälscht hat, steht außer Zweifel bzw. wurde mittlerweile auch öffentlich zugegeben, nun geht es nur noch um Details und da ist sozusagen jedes Mittel recht.
Ja, nein, Fensterl macht sich das Leben sicherlich nicht schwer, sondern Fensterl HAT ein schweres Leben, das ist der kleine Unterschied. Ich lebe auf dem Land und die alten Leitungen sind nicht für eine moderne Datenübertragung erschlossen, sonst hätte ich schon längst bei der schönen Braut von Alice angerufen, um mit ihr eine Flate Rate zu verbringen etc.pp ...
Grüße
ich weiß ja, daß ihr es gut mit mir meint. Und ich hab´s auch notiert, die Sache mit dem unterstützenden Beweis, wie Achim das völlig richtig schrieb.
Man kann damit wedeln, aber wenn es darauf ankommt, ist ein Beweis nun mal ein Beweis, wenn auch erst vielleicht unter Eid ausgesagt, daß nichts verfälscht wurde. Daß der/die Beklagte gefälscht hat, steht außer Zweifel bzw. wurde mittlerweile auch öffentlich zugegeben, nun geht es nur noch um Details und da ist sozusagen jedes Mittel recht.
Ja, nein, Fensterl macht sich das Leben sicherlich nicht schwer, sondern Fensterl HAT ein schweres Leben, das ist der kleine Unterschied. Ich lebe auf dem Land und die alten Leitungen sind nicht für eine moderne Datenübertragung erschlossen, sonst hätte ich schon längst bei der schönen Braut von Alice angerufen, um mit ihr eine Flate Rate zu verbringen etc.pp ...
Grüße
Antwort 15 von snliebhaber
Jo Fensterl,
aber du weisst schon, daß deine Telefongesellschaft alle Einwahldaten aufzeichnet oder ist dir das neu? Und deren Datenmaterial zählt und dagegen anstinken ist mit einer Logdatei ein beschwerliches Unterfangen um es mal positiv auszudrücken.
Ausserdem: ISDN gibts nun wirklich überall und dazu einen passenden Tarif gewählt und du wühlst dich nie mehr durch das Tarifdickicht.
Aber, jeder wie er will oder kann .. ;-)
aber du weisst schon, daß deine Telefongesellschaft alle Einwahldaten aufzeichnet oder ist dir das neu? Und deren Datenmaterial zählt und dagegen anstinken ist mit einer Logdatei ein beschwerliches Unterfangen um es mal positiv auszudrücken.
Ausserdem: ISDN gibts nun wirklich überall und dazu einen passenden Tarif gewählt und du wühlst dich nie mehr durch das Tarifdickicht.
Aber, jeder wie er will oder kann .. ;-)
Antwort 16 von sutadur
Zitat:
Ausserdem: ISDN gibts nun wirklich überall und dazu einen passenden Tarif gewählt und du wühlst dich nie mehr durch das Tarifdickicht.
Ausserdem: ISDN gibts nun wirklich überall und dazu einen passenden Tarif gewählt und du wühlst dich nie mehr durch das Tarifdickicht.
Nur mal für mich zum Verständnis: Was sollte denn ISDN in diesem Fall für einen Vorteil bringen? ´ne Flatrate gibt es dann immer noch nicht, Abrechnung im Minutentakt mit wechselnden Zeitfenstern bleibt auch, und nennenswert schneller ist Internet über ISDN auch nicht.
Antwort 17 von snliebhaber
Der Vorteil wäre, daß er mit einem! Provider surfen würde mit passendem monatlichem Volumen.
Und wenn ISDN auch nicht die absolute Düse ist, schneller wie Analog auf jeden Fall.
Aber wahrscheinlich würde ihn das wiederum mindestens 2 Euro fuffzig im Monat mehr kosten und das wär dann auch nix.
Und wenn ISDN auch nicht die absolute Düse ist, schneller wie Analog auf jeden Fall.
Aber wahrscheinlich würde ihn das wiederum mindestens 2 Euro fuffzig im Monat mehr kosten und das wär dann auch nix.
Antwort 18 von sutadur
Zitat:
Der Vorteil wäre, daß er mit einem! Provider surfen würde mit passendem monatlichem Volumen.
Der Vorteil wäre, daß er mit einem! Provider surfen würde mit passendem monatlichem Volumen.
Und das geht mit analog nicht? Welcher Provider bietet denn Volumentverträge über ISDN an?
Antwort 19 von snliebhaber
k.A. ob auch mit Analog, aber T-Online bietet weiterhin diese 30, 60,90, ---- Stunden-Tarife.
Wer sucht, der findet auch ne Lösung ohne sich über 100 By-Call Provider zu ärgern.
Wer sucht, der findet auch ne Lösung ohne sich über 100 By-Call Provider zu ärgern.
Antwort 20 von sutadur
Zitat:
Wer sucht, der findet auch ne Lösung ohne sich über 100 By-Call Provider zu ärgern.
Stimmt, aber Angebote wie das o.g. sind eben leider nicht die günstigsten.Wer sucht, der findet auch ne Lösung ohne sich über 100 By-Call Provider zu ärgern.

