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BDSG





Frage

Hallo zusammen! Mal eine ganz Dumme Frage von mir: Von nicht ganz so "professioneller" Quelle wurde mir gesagt, das der §28 des BDSG keine Anwendung auf ein Impressum finden würde. (Hinweis auf §1 des BDSG). Wenn ich diesen Paragraph durchlese finde ich aber Absatz 3.: [quote]3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.[/quote] Liege ich nun falsch damit diesen besagten §28 zu erwähnen oder nicht? Danke schon mal im vorraus.

Antwort 1 von rfb

was hat ein Impressum mit Datenerhebung bzw. -sammlung zu tun?
Du sammelst/erhebst dort doch keine Daten sondern gibst welche preis.

Antwort 2 von LordNoir

Hier mal der §28 auf den ich mich im Impressum beziehe:

§28 BDSG

Antwort 3 von rfb

ja, den kenn ich, was hat das mit dem Impressum zu tun?

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