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Hilfe!!!





Frage

Hallo an Alle! Ich brauch mal eure Hilfe, nicht PC-technisch! Es geht um eine offene Rechnung (bin selbständig) die von dem Kunden bisher immer 1xpro Monat beglichen wurde! Jetzt ist dieser Kunde verstorben! Leider ist noch eine Rechnung offen! Jetzt meine Frage: Gibts irgendwo im I-Net eine Formularvorlage, mit der ich diese Forderung am Nachlaßgericht geltend machen kann? Ich hab jetzt schon überall gesucht und absolut nix gefunden! Vielen Dank für eure Hilfe! Suse

Antwort 1 von Mummumum

Du herzloses Stück...wenn da noch Rechnungen offen sind, kannste doch nicht andere dafür haften lassen...und um soviel wird es sich doch wohl nicht handeln,daß es sich lohnt, mit der Familie noch einen Streit aufzunehmen?

Antwort 2 von erfrierer

mummumum:
Zitat:
Die unbedingte Erbserklärung bedeutet Annahme der Erbschaft ohne Haftungsvorbehalt, wobei der Erbe für die Verbindlichkeiten des Nachlasses persönlich, das heißt mit seinem ganzen - auch eigenen - Vermögen, verantwortlich ist.

Die bedingte Erbserklärung ist die Annahme der Erbschaft mit Haftungsbeschränkung. Der Erbe haftet nach der Einantwortung zwar persönlich, das heißt mit seinem gesamten Vermögen, jedoch nur bis zum Wert der ihm zugekommenen Verlassenschaft.

Keine Haftung übernimmt man, wenn man die Annahme der Erbschaft verweigert (Erbsentschlagung). Dann hat man aber auch keinen Anspruch auf die Verlassenschaft.

quelle: http://www.oeidinkasso.at/faqs.htm#hinterbliebene

@Suse_11: wende dich an das zuständige nachlaßgericht

Antwort 3 von Mummumum

Klugescheisser...

ich hätte keine Lust auf so Leute die kurz nach dem Tod eines Verwandten an meiner Tür klopfen und Geld haben wollen...da hat man andere Sorgen.

Antwort 4 von erfrierer

klugscheisser... klugescheisser gibt es nicht!
;-)

wenn berechtigte ansprüche bestehen, sind dies auch einzufordern.
[krass] sonst könnte ja jeder auf dem sterbebett noch einen kredit aufnehmen und die summe ins erbe packen [/krass]

Antwort 5 von Suse_11

@Erfrierer
Vielen Dank für deine Unterstützung! Wenn man ein Erbe annimmt, dann auch mit den Schulden die noch da sind! In dem Fall handelt es sich um eine nicht ganz unbeträchtliche Summe und ich hatte die Arbeit und möchte auch mein Geld!
Das Beispiel mit dem Kredit ist richtig, denn das würde dann nämlich jeder machen!

@Mummumum
Ich bin weder herzlos, noch will ich Streit mit der Familie! Es geht nur darum, das ich meine Forderungen beglichen habe!
Was meinst du, wer sollte die Rechnung sonst bezahlen?
Wenn ich ein Erbe annehme muß ich eben auch damit rechnen, das ich zahlen muß! Abgesehen davon, kann ich vorher Einblick gewähren und ich weiß auf was ich mich einlass!

Gruß Suse

Antwort 6 von Nessus

Pietät hin, Pietät her, aber spätestens wenn ich etwas zu essen benötige ist mit egal woher die Kohle kommt.
Es ist sicherlich kein gutes Gefühl das Geld einzutreiben, aber darauf zu verzichten und die lachenden Erben zu unterstützen, nee....
Werfe diese pseudomoralischen Gedanken gleich über den Haufen, oder hast du so viel Geld, es auf sich beruhen zu lassen.

Das Geld steht dir zu, fertig und lasse dich nicht von irgendwelchen Leuten verunsichern die geistigen Dünnpfiff reden.

Da hilft dir auch jeder Rechtsanwalt weiter.

Nessus

Antwort 7 von Nachdenklicher

Gibt es Prostituierte die monatlich abrechen?

Antwort 8 von Suse_11

@Nachdenklicher
Deine Aussage zeugt von einer derartigen Dummheit!
Gut das du niemals in eine solche Lage kommen wirst, da sich solche Leute wie du hoffentlich nie selbständigen machen!
Abgesehen davon ist eine solche Aussage unverschämt!

@Nessus
Vielen Dank!