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Geöffnete Softwareverpackung und Umtausch...





Frage

...oder Rückgabe? Hallo erstmal Viele Programme haben ja neuerdings gross und fett aufgedruckt, dass diese "durch technische Massnahmen KOPIERGESCHÜTZT" seien. Boooooaahh, denkt jetzt der doofe Endverbraucher, nichts mehr mit kopieren, wie schade aber auch. Warum wird eine einwandfreie, brandneue, vollständig mit Handbuch vorhandene und originalverpackte Software, mit Kaufbeleg dann nicht zurückgenommen, hä? Kopiert werden konnte das Programm ja nicht, denn das wurde "durch technische Massnahmen" *GÄHN* ausgeschlossen. Nu? [*][quote][sup][i]Admininfo: Thread verschoben. Bitte beachte [url=https://supportnet.de/groupfaqs/3][u]FAQ 2[/u][/url] für deine nächste Anfrage.[/i][/sup][/quote]

Antwort 1 von Flupo

Zum Beispiel, weil viele Programme nach einer Installation keinen Datenträger im Laufwerk brauchen.
Und für solche, die´s brauchen, gibts auch Mittel und Wege.

Gruß Flupo

Antwort 2 von ma.p

Zitat:
Warum wird eine einwandfreie, brandneue, vollständig mit Handbuch vorhandene und originalverpackte Software, mit Kaufbeleg


Na wenn die Software noch originalverpackt ist, dürfte die Installation ja wohl schwerlich möglich sein.

Der Grund dürfte vielmehr darin liegen das es bei Rückgabe
oder Umtausch einer mängelfreien Ware auf die Kulanz des Händlers ankommt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht!

Antwort 3 von Sue

Zitat:
Na wenn die Software noch originalverpackt ist, dürfte die Installation ja wohl schwerlich möglich sein.


Originalverpackt kann man zweideutig sehen. Entweder noch verpackt wie gekauft (zB mit Folie drum) oder aber nur in der Originalverpackung, aber offen. Der Hinweis, dass das Handbuch (welches sich idR in der OVP befindet) auch noch vorhanden ist deutet für mich auf letzteres hin.

Zitat:
Der Grund dürfte vielmehr darin liegen das es bei Rückgabe
oder Umtausch einer mängelfreien Ware auf die Kulanz des Händlers ankommt.

Und dabei wiederum dürfte das Auftreten des Kunden eine enorme Rolle spielen. Mit "Hier! Geld zurück, SOFORT!" dürfte man auf Granit beißen... ;-)

Grüße,
Sue

Antwort 4 von ma.p

Zitat:
Originalverpackt kann man zweideutig sehen. Entweder noch verpackt wie gekauft (zB mit Folie drum) oder aber nur in der Originalverpackung, aber offen.


Nein, kann man nicht, denn "Originalverpackt" bedeutet ungeöffnet,. Öffne ich eine Verpackung,z.B. durch das Entfernen der häufig verwendeten Klarsichtfolie oder ähnliches, ist die Originalität der Verpackung nicht mehr vorhanden, also keineswegs mehr originalverpackt.

Zitat:
Der Hinweis, dass das Handbuch (welches sich idR in der OVP befindet) auch noch vorhanden ist deutet für mich auf letzteres hin.

Das mag in diesem speziellen Fall durchaus zutreffen.

Antwort 5 von Agent-Smith

Jaja ich habe gezögert, "originalverpackt" zu schreiben.

Dass sich die meisten nun genau darauf stürzen, war absehbar.

Aber um denen gleich von Anfang an den Wind aus den Segeln zu nehmen:

Man akzeptiert die Lizenzbestimmungen nicht.

Und diese sind NUR durch die Installationsroutine oder eine Liesmich.txt einsehbar.

In beiden Fällen muss sich der Datenträger in einem entsprechenden Laufwerk befunden haben bzw. gestartet worden sein.

Ich höre immer "Kulanz"? Mir passen die Lizenzbestimmungen nicht und Ende. Meines Erachtens ist es juristisch unerheblich, ob ich freundlich oder genervt zum Händler gehe.

Antwort 6 von Sue

"Darauf stürzen" oder zu erörtern, dass man ein Wort auf unterschiedliche Art verstehen kann ist ein kleiner Unterschied.

Abgesehen davon ist das nunmal ein springender Punkt bei Software. Mit Folie drumherum kann (und wird idR) der Händler das Zeug problemlos zurücknehmen, weil er es wieder verkaufen kann. War die Software schon geöffnet kann der Händler nicht sicher sein, dass man Software incl. beiliegendem Key nicht längt bei Emule (o.ä.) findet. Verauft er diese Software wieder und der Kunde bekommt Probleme (bei Installation, Aktivierung, what ever) ist das nicht zuletzt rufschädigend für den Händler. Die Vorsichtsmaßnahme sollte also verständlich sein.

Außerdem macht natürlich der Ton die Musik, es sollte für einen mittelmäßig intelligenten Kunden allerdings auch kein Problem darstellen sich vernünftig zu artikulieren und die Grundregeln der höflichen Kommunikation zu beherzigen.

Wenn man ein Problem mit dem Lizenzvertrag hat ist der Hersteller der richtige Ansprechpartner, nicht der Händler, weil letzterer nur dafür zuständig ist mangelfreie Ware zu liefern.

Grüße,
Sue

Antwort 7 von Lutz1965

Zitat:
Mir passen die Lizenzbestimmungen nicht und Ende.


Warum kaufst Du es dann ?

Was willst Du hören ?..... Wo Du das programm ohne zubezahlen herbekommst, oder es doch kopieren kann ? Wenn Du hier jetzt "ja" schreibst.....dann ist hier auch das Ende......jedenfalls in diesem Forum.

Antwort 8 von Snoopie

Da hat Agent-Smith gar nicht mal so unrecht: Die Lizenzbestimmungen kann man oft erst bei der Installation lesen und soll dann dort mit einem Klick zustimmen. Unterbleibt diese Zustimmung, aus welchen Gründen auch immer, kann eben nicht installiert werden. Damit wäre die Software zumindest für diesen Anwender nicht zu gebrauchen. Aber zurückgeben kann er sie, weil ja nicht mehr originalverpackt, auch nicht ..

Gruss,
Snoopie

Antwort 9 von ReneL

gäääääähhhhhhhhhhnnnnnnnnn

Antwort 10 von Agent-Smith

@Sue: hätte ich doch bloss "originalverpackt" weggelasen und nur "einwandfrei, brandneu, vollständig, mit Kaufbeleg" geschrieben. Aber zumindest kann man "originalverpackt" unterschiedlich auffassen.

Bei eMule dürfte die Software kaum auftauchen. Wie auch? Sie ist schliesslich "durch technische Massnahmen kopiergeschützt", auch wenn sich diese technischen Massnahmen auf die Anbringung dieses Klebers beschränken. Es tut mir furchtbar leid, aber diese Kleber erinnern mich irgendwie an Warnhinweise auf Zigarettenschachteln.

@Lutz1965: ich will gar kein Programm zurückgeben, meine Frage ist rein hypothetischer Natur. Mich interessiert hier einzig eure Meinung.

Ausserdem kenne ich Software in deren Lizenzbestimmungen sinngemäss steht: "Sollten Sie mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden sein, wird die Installation abgebrochen und Sie können dieses Produkt gegen Erstattung des Verkaufspreises zurückgeben". Ich sagte: sinngemäss.

@Snoopie: Danke. Dankedankedanke. Womit wir wieder bei der Definition "originalverpackt" wären.

Antwort 11 von SevenOffNein

@Agent-Smith

Die/deine/wessen-auch-immer Definition von ´ovp´ spielt doch hier überhaupt keine Rolle. Wie ma.p und Sue schon geschrieben haben, hast du keinen Rechtsanspruch auf Rücknahme einer mangelfreien Sache durch den Verkäufer (oder auch den Hersteller). Fertig aus.

Die Tatsache, dass dir die Lizenzbestimmungen evtl. nicht gefallen, ist kein Mangel. Du musst sie ja nicht akzeptieren und kannst die CD stattdessen an ner Kordel um den Hals tragen, Vögel damit verjagen, Kamerablitze reflektieren, als Christbaumschmuck verwenden...

Zitat:
Ausserdem kenne ich Software in deren Lizenzbestimmungen sinngemäss steht: "Sollten Sie mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden sein, wird die Installation abgebrochen und Sie können dieses Produkt gegen Erstattung des Verkaufspreises zurückgeben".

Es mag sein, dass manche Softwarehersteller im Rahmen der Garantie solch einen Rücknahmeservice anbieten. Das ist nett von ihnen, hat aber nichts mit Sachmängelhaftung und dem Händler zu tun. Es gibt kein generelles Umtauschrecht! (Ausnahmen ~>Fernabsatzverträge)

Gruß
Seven

Antwort 12 von Sue

Zitat:
Bei eMule dürfte die Software kaum auftauchen. Wie auch? Sie ist schliesslich "durch technische Massnahmen kopiergeschützt"

Der Key kann trotzdem bei Emule gelandet sein, selbst wenn das nicht für die Software gilt. Abgesehen davon kann man davon ausgehen, dass jemand, der einen Händler betrügen will auch kein Problem damit hat einen Kopierschutz auszuhebeln um die Software verbreiten zu können.

Zitat:
Damit wäre die Software zumindest für diesen Anwender nicht zu gebrauchen. Aber zurückgeben kann er sie, weil ja nicht mehr originalverpackt, auch nicht ..

Dann wendet man sich an den Hersteller und klärt das mit dem. Aber der Händler kann nunmal nichts dafür wenn dem Kunden die Lizenzbestimmungen nicht passen. Man kann ja auch eine DVD nicht zurückgeben, weil einem eine Szene des Films nicht gefällt.

Zitat:
Es gibt kein generelles Umtauschrecht! (Ausnahmen ~>Fernabsatzverträge)

Aber selbst da erlischt das Rückgaberecht idR, wenn die Software geöffnet wurde ;-)

Grüße,
Sue

Antwort 13 von Software

kann immer kopiert werden, daher die juristische Einschränkung

Antwort 14 von SevenOffNein

Zitat:
kann immer kopiert werden, daher die juristische Einschränkung

Quark! Welche "juristische Einschränkung"?

Antwort 15 von TinTin

Es allerdings interessant, was juristisch unter einem "Kopierschutz" zu verstehen ist.