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Frage

Hallo, Weiss jemand von euch wie es gehandgehabt wird wenn ich bei meiner mplayer(linux) einen Screenshot von einer Film mache und die ins Netz stelle? Andersgefragt, ist das Screenshot eines Film auch dem Filmemachers Eigentum? Oder kann ich den ins Netz stellen? Ich frage, weil bei Musik ist ja ein Teil des Musiks auch eigentlich dem Musikerseigentum oder? Danke.

Antwort 1 von DReffects

darfst du nicht.

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