Diskussionsgruppe: Plauderecke
Zitat: Mittwoch, 21. März 2007 Zwei Morde in blinder Wut 15 Jahre für "Fehltritte"
Weil er in blinder Wut zwei Menschen getötet hat, ist ein 21-jähriger Mann vom Landgericht Itzehoe (Schleswig-Holstein) zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Quelle
Sorry, aber wenn schon nicht die Todesstrafe, dann wenigsten doppelt Lebenslänglich ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung!
Zitat: Die Verteidigung ging in beiden Fällen von Totschlag aus und hatte für die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert sowie eine Haftstrafe "deutlich unter zehn Jahren" beantragt.
Ist wohl ein schlechter Scherz, oder? Man bringt einen Menschen um und kriegt gerade mal 15 Jahre?
Grüße, Thomas
Von: ThomasId1 Datum: 21.03.2007, 12:51
Antwort 1
von tomsan vom 21.03.2007, 13:39
Hmmm. Warum werden "solche Threats" eigentlich immer von jemand Anonymen/nicht Angemeldeten begonnen?
Antwort 2
von Nhuya vom 21.03.2007, 16:50
Ist 15 Jahre + Sicherheitsverwahrung nicht die Höchststrafe in Deutschland?
Soweit ich weiß werden hier Straftaten icht addiert, so dass man nicht wie in Amerika zu 200 Jahren Verurteilt werden kann.
Antwort 3
von sachmal vom 21.03.2007, 19:59
als wenn die Tötungen nicht schon schlimm genug wären jetzt werden sie schon wieder mal für rechtspopulistische stimmungsmache benutzt dummer schwätzer
Antwort 4
von donossi vom 22.03.2007, 07:32
Hallo
Ich muss sagen, dass 15 Jahre schon ganz schön viel sind. Für viele hört sich das bestimmt wenig an für eine solche Tat, aber vllt solltet ihr mal überlegen, wie alt ihr vor 15 Jahren wart und was ihr da gemacht habt....
Naja, gegen diesen Satz von mir ebend spricht natürlich, dass er 2 Leute innerhalb von 2 Jahren getötet hat. Daher würde ich sagen, dass evtl. eine Klappsmühle besser wäre.
gruss
DonOssi
Antwort 5
von snliebhaber vom 22.03.2007, 20:34
@donossi, für dich mögen 15 Jahre eine lange Zeit sein, deinem Posting nach warst du wahrscheinlich noch im Kindergarten und vom Verstand her kannst du auch jetzt nicht viel weiter sein! Marianne Bachmair wußte was sie tat.
Antwort 6
von Jury-ano vom 22.03.2007, 21:32
Interessantes Thema: Here is the result of an independent jury @ThomasId1___Im Prinzip nichts dagegen einzuwenden.. Du hast vollkommen RECHT !
@Tomsan_____Wo ist der Unterschied, ob angemeldet oder nicht ?
@Nhuya______200 Jahre wären ja auch etwas übertrieben? Aber "HUNDERT" halte ich für durchaus angemessen ;-)
@sachmal____Ja es ist wirklich schlimm genug, aber wo ist was rechtspopulistisch?? Und beleidigend muß man auch nicht werden.
@donossi____Ganz schön viel ...JA!!!...Genug...NEIN!!!
@snliebhaber___Da ich auch einer bin, aber nicht alleine deswegen...DU HAST RECHT ;-))
Jury-ano
Antwort 7
von Mäusefalle vom 22.03.2007, 22:29
Wo ist der Beitrag vom Zitat: snliebhaber abgeblieben? Hatte wohl doch Recht - hier wird zensiert ;-(((
Antwort 8
von SevenOffNein vom 23.03.2007, 10:19
Zitat: Wo ist der Unterschied, ob angemeldet oder nicht ?
Im Unterschied zu sachmal würde ich
Zitat: dummer schwätzer niemals schreiben...
Seven
Antwort 9
von tomsan vom 23.03.2007, 11:32
Zitat: Wo ist der Unterschied, ob angemeldet oder nicht ? Hm, keine Ahnung... wundert mich nur... Kann ich auch nicht genau beantworten. Bin ja "normal" angemeldet. =;-)
Zum Thema: Er hat die Höchststrafe bekommen. Und höher gehts in Deutschland nicht. (kann er dann noch in ne Anstalt eingewiesen werden? Sicherheitsverwahrung? Keine (genaue) Ahnung).
Über was willst Du diskutieren? Einführung der Todesstrafe? Anhebung von "lebenslänglich"?
Gruss Tomsan
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