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festplatte garantie





Frage

Habe eine allg. Frage zu Garantie bei Festplatten. Habe heute meine defekte Festplatte zu dem Händler gebracht wo ich sie gekauft habe,die Festplatte hat ganze 3 Monate gehalten, eine Seagate IDE Festplatte,jetzt sagt er das diese zu Seagate eingeschickt wird und das bis zu 8 Wochen dauern kann,bis eine Neue/Reparierte Platte zurück bekomme.Er sagt auch das das jetzt neu ist und das er keine Festplatte 1 zu 1 umtauschen könnte.Ist das richtig was der mir da jetzt erzählt hat???Danke schoch mal für die Hilfe

Antwort 1 von steffen2

du hast außer der freiwilligen Garantie auch noch eine Gesetzliche Gewährleistung

Gruß Steffen

Antwort 2 von keepsmiley2000

wo es mir drum geht das ich evtl. jetzt 8 Wochen auf die Platte warten muss!!!Kenne das von anderen Elektrogeräten das diese meist 1 zu 1 getauscht werden.

Antwort 3 von sutadur

Vielfach ist das so, aber es obliegt dem Händler zu entscheiden, ob das Gerät gleich ausgetauscht oder ein Reparaturversuch gestartet wird. Vielleicht ist der Zeitraum von acht Wochen kritikfähig, aber an der Sache selber kannst Du nichts ändern, wenn der Händler das so macht.

Antwort 4 von keepsmiley2000

irgendiwe war der laden komisch dachte eher das es willkür von dem laden gewesen wäre,waren so unfreundlich dachte jemand wüsste was genaures über die garantie fälle.

Antwort 5 von SevenOffNein

Hallo,

nein, das ist nicht richtig, was der Händler und sutadur sagen.

Du hast Anspruch auf Händlergewährleistung. Der Hersteller und dessen (freiwillige) Garantieleistungen haben nichts damit zu tun. Steffen hat es schon angedeutet.

Wo der Händler die Platte hinschickt und wie lange es dauert, bis ER dafür Ersatz bekommt, kann dir egal sein. Der Händler ist dein Vertragspartner und dazu verpflichtet, mangelfreie Ware zu liefern. Bei einer Ware, die innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf kaputt geht, geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie bereits beim Kauf mangelhaft war. D.h. der Händler müsste beweisen, dass du die Platte fallen gelassen hast o.ä., um die Haftung verweigern zu können.

Leider hält sich (selbst bei Händlern) hartnäckig das Gerücht, ein Händler hätte grundsätzlich das Recht auf (gar dreimalige) Nachbesserungsversuche, bevor er Ersatz liefern muss. Das ist nicht richtig. Ersatzleistung ist die Regel, Nachbesserung die Ausnahme. Ein Händler kann nur dann auf Nachbesserung bestehen, wenn die Ersatzleistung mit "unverhältnismäßig hohen Kosten" verbunden wäre. Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Er schickt die Platte ja eh ein und macht seine eigenen Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend. Das ist, wie bereits erwähnt, aber nicht dein Problem, sondern seines.

Ergo kannst du sofort eine neue Platte vom Händler verlangen. Weigert er sich, kannst du vom Vertrag zurück treten und dein Geld verlangen.

Und lies genau durch, was du unterschreibst, wenn du die defekte Platte abgibst. Womöglich steht im Kleingedruckten, dass du mit deiner Unterschrift dem Händler das Recht auf Nachbesserung einräumst.

BGB § 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


Gruß
Seven

Antwort 6 von Keepsmiley2000

Also habe gerade mit der FA telefoniert er sagt das was er mache rechtens sei,habe aber auch nicht wirklich lust wegen 100 Euro jetzt da einen rechtsstreit anzufangen,werde mir das gut merken und den Laden nicht weiter empfhelen und natürlich selber meíden,danke für die super informationen von euch.

Antwort 7 von Ralfman

Hallo,
ihr könnt das sehen wie Ihr wollt, aber nach 3 Wochen muß der Händler nicht mehr 1zu1 Austauschen.
Er gibt den Schwarzen Peter weiter an seinen Großhändler, was auch die 8 Wochen erklärt.
Die meißten Festplatten (abgesehen von WD) werden in die Niederlande eingeschickt.
Natürlich gibt's ne neue Platte, aber warum sollte der Händler 1zu1 Austauschen? Nur weil es sowiso 'ne neue gibt? Und wie ist der Preis für die Platten in 8 Wochen? Wenn abzusehen ist das die Plattenpreise Explodieren würde er sofort Tauschen.

Mein Verständnis hat der Händler.
Verkürzen geht nur durch selbst Einschicken (Versichertes Paket 15,etwas Euro).

Ralf

Antwort 8 von SevenOffNein

@Keepsmiley

Naja, du musst es selber wissen. Wenn er dreimal nachbessert, weil er das für sein Recht hält, hast du die Platte vielleicht schon an Weihnachten. ;-)

Der Händler wird weiterhin damit durchkommen, wenn sich alle Leute so schnell einschüchtern lassen. Vielleicht ist er auch schlicht unwissend und man müsste ihm nur mal ein BGB schenken...



@Ralfman

Ich sehe das nicht, wie ich will, sondern wie es im BGB steht. Kannst es oben nachlesen. Da gibbet nix zu rütteln oder deuteln oder gar Verständnis für den "armen Händler" zu haben. Dieser verstößt ganz klar gegen das Gesetz, ob aus Unwissenheit oder irgendwie "vorsätzlich fahrlässig", Beschi** ist es auf jeden Fall.

Die Frage ist nicht, was der Händler sollte oder nicht sollte, weil ihm dies oder das besser in den Kram passt, sondern was er muss oder hier besser "müsste". Wenn der Kunde nicht zahlen würde, weil er gerade keine Lust dazu hätte, also seinen Teil des Vertrages nicht erfüllte, hätte der Händler dafür wohl auch nicht allzu viel "Verständnis". ^^


Gruß
Seven

Antwort 9 von Pausenfueller

Hallo,

die ganze Sache kann man mit einiger Berechtigung auch noch ganz anders sehen.

I.d.R. gibt es von den Festplattenherstellern 3 Jahre Gewährleistung. Nehmen wir jetzt nur mal an, dass die Herstellungskosten dieser Platte etwa 1/3 des Verkaufspreises betragen, was durchaus realistisch ist. Dann wäre der Hersteller doch ziemlich blöd, wenn er sich auf eigenes Risiko die Platte als Einzelsendung zur Prüfung zurückschicken lassen würde und diese dann auch tatsächlich noch auf eigene Fertigungsfehler oder Verschulden des Endkunden überprüfen lässt. Dieser Aufwand würde die Kosten für eine Ersatzlieferung erheblich übersteigen. Meistens sind den Herstellern die kleinen Schwachstellen ihrer Produkte recht schnell bekannt und dann erhält der reklamierende Händler problemlos eine Ersatzplatte. Diese kann der dann ohne entsprechende Einkaufskosten verkaufen, wenn er den reklamierenden Kunden erfolgreich abgewimmelt hat. Z.T auch durch die Androhung angeblich erheblicher Prüfkosten, die der Kunde im Falle einer unberechtigten Reklamation selbst zu tragen hätte. Wobei diese natürlich beim Händler selbst anfallen würden. ;-)

'Die Händler' als solche gibt es natürlich nicht, der eine ist eben so und der andere ganz anders.

Gruß
Pausenfüller

Antwort 10 von steffen2

Zitat:
I.d.R. gibt es von den Festplattenherstellern 3 Jahre Gewährleistung.


Garantie !!

Antwort 11 von Ralfman

@Sven,
nun les doch aber mal genau. Gesetze sind auslegungssache, oder bist Du Rechtsanwalt?
Kein Händler muß nach 3 Wochen einen 1zu1 Austausch vornehmen. Genau so wenig muß er das nach 3 Monaten machen.
Wie Diskutieren hier nicht über die Gesetzliche Frist von 14 tagen die Verstrichen ist.

Ralf

Antwort 12 von Pausenfueller

@Ralf,

der/die/das vermeindliche Sven bezeichnet sich selber als Seven und die von dir angesprochene 14-Tage-Frist kann sich meiner Meinung nach eigentlich nur auf das Rücktrittsrecht im Online-Handel beziehen, wovon hier nun absulut keine Rede war. Da ich mich als Nichtjurist jetzt aber durchaus irren kann, werde ich lieber nicht über Steine und Glashäuser fabulieren.

@steffen,

natürlich Garantie. ;-)

Gruß
Pausenfüller

Antwort 13 von Ralfman

Klar hast recht.
Sollte natürlich auch Seven gemeint sein.
Nehmts mir nicht übel, Vertipper sind immer noch angenehmer als Hardwareärger.

In diesem Sinne wünsch ich Euch allen eine angenehme Nachtruhe.

Ralf

Antwort 14 von nici

also seven hat durchaus recht.

Der Händler kann hier nicht einfach willkürlich von langen Lieferzeiten und Prüfkosten sprechen. Den in den meisten Fällen (meiner Erfahrung) sind es die Händler selber, welche die hohen Lieferzeiten verursachen.
Den warum jedes Teil einzeln zum Hersteller schicken, man kann ja warten bis noch ein Kunde kommt und dann gleich 2 oder 3 Sachen auf einmal wegschicken ;-).

Wenn die Platte 3 Monate alt ist, hat er dir Ersatz zu liefern und zwar in einem angemessenen Zeitraum und das sind sicher keine 8 bis 10 Wochen.

Wende dich hier am besten direkt an den Hersteller und erkundige dich was er für dich tun kann.
Er ist zwar in dem Fall noch nicht der richtige Ansprechpartner, aber den meisten Herstellern ist der Umstand mit den Tollen Händlern bewusst so das Sie trotzdem helfen..
Deinem Händler kannst du danach immer noch auf die Füße treten. Und mit dem Verbraucherschutz drohen...

Antwort 15 von Keepsmiley

ersteinmal danke für die super Hilfe hier.

Mein fazit:

Habe beim hersteller angerufen Kostenpflichtige nummer!!der support mit arbeiter bei der Deutschenhotline konnte kein Deutsch und daher konnte ich da keine richtige auskunft bekommen...da habe ich dem händler mit dem Rechtsanwalt gedroht und siehe da habe eine Nagelneue festplatte von einer anderen Firma bekommen die sogar noch 40 GB mehr hat.Der händler war sich nur noch am raus reden .Werden jedem von dem Händler abraten habe mir einen neuen Laden gesucht wo ich dem neuen Händler die Situation beschrieben habe und der genau das gleiche sagte wie es hier im beitrag schon erleutert wurde.

Antwort 16 von SevenOffNein

Geht doch :-)))

Danke für deine Rückmeldung.

Gruß
Seven

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