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zurück zur ÜbersichtDiskussionsgruppe: PlaudereckeHallo!
Von: /fpa Datum: 01.04.2007, 00:17
alle Antworten zu dieser FrageAntwort 1 von Nessus vom 01.04.2007, 01:08 Hi, zuerst gilt es einmal, das die Einkommensverhältnisse einen gewissen Betrag überschreiten, und der ist recht hoch. Zumal wenn du in einer privaten bist, der Wechsel in eine Gesetzliche dir verweigert wird. Den genauen Betrag nennen dir die KV`s Ich für meinen Teil würde nicht mehr in die private KV wechseln, da dort zwar die Versorgung etwas besser ist, aber auch teuerer. Zumal die Preise gerne dem Alter entsprechend angepasst werden, du recht schnell von der KV gekündigt bekommst und das mit der erstklassigen Behandlung ein Märchen ist. Ich muß genauso lange warten wie jeder andere auch und die Medikamente in der Apotheke sind bedeutend teurer auf Privatrezept Fazit: Wegen ein paar Euros würde ich nicht wechseln..... Nessus Antwort 2 von /fpa vom 01.04.2007, 22:48 Hmm, naja. Aber wie siehts denn aus mit meinem Lohn. Bekomm ich dann mehr, so daß sich das augleicht? Antwort 3 von Nessus vom 02.04.2007, 10:50 Frage dich doch erst mal, ob dein Lohn den Ansprüchen genügt um in die private KV einzutreten. Ansonsten ja. Nessus Antwort 4 von /fpa vom 03.04.2007, 21:06 Du meinst, ob ich dafür genug verdiene? Antwort 5 von Teddy7 vom 04.04.2007, 10:49 Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Deines KV-Beitrags. D.h. wenn Du in eine private KV wechselst und der Beitrag dort geringer ist als bei der AOK, dann zahlt der AG von DIESEM Beitrag die Hälfte. Wäre Dein Beitrag zur privaten KV höher als bisher, zahlt der AG die Hälfte des Beitrags, der bei der AOK fällig würde. Abweichungen sind natürlich in Einzelfall möglich und Verhandlungssache mit dem AG. Vorsicht: wenn Du mal in Rente bist mußt Du fast den vollen Beitrag selbst zahlen - und der steigt mit zunehmendem Alter. Gruß Teddy Antwort 6 von birdcage vom 23.05.2007, 11:45 Die Aussagen sind nicht umfassend. Erstens: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte bis zu einem Satz, der dem Durchschnitt der gesetzlichen KK entspricht (wird jährlich neu festgelegt). In der Privaten kannst Du i.d.R. zusätzlich fürs Alter vorsorgen. Daran beteiligt sich der Arbeitgeber ggf. auch bis zu obigem Satz. Die Leistungen sind sehr wohl besser. Ich habe es am eigenen Leib erlebt. Bei einem Bandscheibenvorfall bekam ich innerhalb von 24 h Krankengymnastik und CT. Andere müssen (unfährerweise) lange warten. Noch schlimmer: ich habe Borreliose. Die Untersuchungen für Kassenpatienten werden nicht vollständig bezahlt. In meinem Fall wäre eine Restaktivität nicht erkannbar gewesen, was mein Leiden verlängert und schlimmstenfalls zu Jobverlust geführt hätte. Für das Alter oder Notlagen hat der Gesetzgeber einen Ausweg geschaffen: die Privaten müssen einen Tarif ähnlich der Gesetzlichen in Preis und Leistung anbieten. Alles in Allem muß man seinen eigenen Weg entscheiden. Empfehlungen sind angesichts der sich ständig ändernden Gesetzeslage schwer. Antworten der Gruppe: Plauderecke
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