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zurück zur ÜbersichtDiskussionsgruppe: PlaudereckeHallo
Von: Ganeesh Datum: 09.05.2007, 19:34
alle Antworten zu dieser FrageAntwort 1 von donossi vom 09.05.2007, 20:13 Hallo Da Berufsschule eine offizielle Schulform ist und für alle (ausser der Baumschule und evtl ein paar Speziellen) Schulformen beschlossen wurde, das Fehltage in aufteilung entschuldigt, nicht entschuldigt aufs Zeugnis kommen, wirst du dagegen wohl nix machen können. Gruss DonOssi Antwort 2 von Ganeesh vom 09.05.2007, 21:01 Hallo donossi Dank erstmal für Deine Antwort. Aber wo steht geschrieben ? für alle (ausser der Baumschule und evtl ein paar Speziellen) Schulformen beschlossen wurde, das Fehltage in aufteilung entschuldigt, nicht entschuldigt aufs Zeugnis kommen, Habe in einem anderen Forum gelesen das Fehltage bei Abiturzeugnissen nicht zugelassen sind. Find ich aber leider nicht mehr. Zum anderen sollte ich noch erwähnen das ich Umschüler bin, aus Niedersachsen komme, 43 bin und somit der Schulpflicht nicht mehr unterliege. Leider besteht mein Kostenträger auf den Besuch der Berufsschule. Grüsse Antwort 3 von donossi vom 10.05.2007, 07:00 Darf man fragen, wieviele Fehltage drauf stehen sollen? Wenn das nur 2 oder 3 entschuldigte sind, würde ich mir kein kopf drum machen.... Antwort 4 von Ganeesh vom 10.05.2007, 21:28 Hallo donossi Natürlich darf man fragen :-) ich Schätze mal so 14-16 Tage. So genau weiß ich das auch nicht. Wegen 2-3 Tagen würde ich mir auch keinen Kopf machen. Grüsse Ganeesh Antwort 5 von Springmaus vom 16.05.2007, 03:20 Fehltage haben doch nichts mit Schulpflicht zu tun. In Abschluss- und Abgangszeugnissen dürfen keine Fehltage stehen, in allen anderen Zeugnissen dürfen sogar Fehlstunden stehen. Und wer halt die Schule nicht so ernst nimmt und meint er kann dort fehlen, so oft er will, der kriegt meist die Quittung wenn er sich bewirbt. Dort werden in der Regel die letzten drei Zeugnisse verlangt, weil man Zeugnisse sehen will wo auch das Negative vermerkt ist. Ferner ist es völlig piepschnurzegal wie alt Du bist. Du bist auch dann ein ganz normaler Schüler und hast Dich entsprechend den Regeln zu verhalten, wenn Du umschüler bist und bereits 43. Und wenn Du wirklich glaubst, dass im normalen Arbeitszeugnis nichts negatives steht, dann hast Du Dich aber ganz gewaltig geirrt. Da ist das Negative positiv formuliert, aber jeder Arbeitgeber kann das lesen und weiss, welche Formulierungen was bedeuten. Gruß marie . Antwort 6 von mblank vom 16.05.2007, 17:18 @springmaus hier geht´s doch wohl nicht um unentschuldigte fehltage der war vielleicht einfach 3 wochen krank.... Zitat: Alle Fehltage sind attestiert es geht (denke ich) einfach nur darum, dass auch "größere" entschuldigte fehlzeiten in zeugnissen bei den arbeitgebern falsch ausgelegt werden könnten mfg andré Antwort 7 von Ganesh vom 17.05.2007, 00:27 @mblank ich Danke Dir bin seit ca. 3 Stunden am überlegen wie ich die Antwort von Springmaus beantworten soll - (freundlich oder nicht so freundlich) ? @springmaus Ich sollte mich hier nicht erklären müsen. Habe hier ne ganz einfache Frage gestellt; und ich Denke alle relevanten Infos gegeben zu haben. Zitat: In Abschluss- und Abgangszeugnissen dürfen keine Fehltage stehen Wen Du mir noch sagst wo ich das Offiziell nachlesen kann, ich währe Dir unendlich Dankbar Mehr wollte ich doch gar nicht wissen Ganz liebe Grüsse Ganeesh Antwort 8 von Jampa vom 19.05.2007, 00:33 @springmaus, habe selten so einen Schwachsinn gelesen. Sei froh wenn du niemals krank wirst. Gruß Antworten der Gruppe: Plauderecke
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