Thema: TECHNISCHE Prävention gegen Bundestrojaner


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Diskussionsgruppe: Plauderecke

Hallo,
können wir mal über die technischen Aspekte der Sache 'reden'?

die Ausführungen des Threads:

http://www.supportnet.de/threads/1556157

sind ja sehr emotional gefärbt und spiegeln eher die Ratlosigkeit wider...

möchte aber gerne - in technisch einfachen Worten - wissen, wie man sich de Facto dagegen schützt!?

a) mit Hard- & software,
b) durch spezifisches Verhalten

Nützt die regulaire Firewall und der (täglich?) aktualisierte AVG-scanner, incl. Mailscann?
Ja oder Nein???

Gibt es (bereits?) aktuell & speziell dagegen Schutz-software?
Wenn ja wo?

Gibt es (einfache?) Verhaltensregeln (zB keine unbekannten Anhänge öffnen, etc) aufgelistet, und für jeden nachvollziehbar,
wo??

gruß an die com,
revrav

"Prävention beginnt mit einer systematisierung des Problems!"

Von: reverendraven Datum: 10.06.2007, 14:35

alle Antworten zu dieser Frage




Antwort 1 von Marvin42 vom 10.06.2007, 14:43
900 Seiten zum Thema "Schutz vor Trojanern".


Der Bundestrojaner, so es ihn denn eines Tages geben könnte, wird auch nicht anders funktionieren können, als jedes andere trojanische Pferd auch. Also greifen die normalen Sicherheitsvorkehrungen wie Virenscanner, Hard- und Softwarefirewall mit Programmblockierung.


Spezifisches Verhalten... Beim Bombenbauen nicht erwischen lassen... ^^

Antwort 2 von reverendraven vom 10.06.2007, 14:59
Danke,
so einfache Tätigkeiten wie 'kopieren' reichen auch schon.
Wenn ich da an frühers denk, wir waren die, die das Orwelljahr 1984 noch mit einer art 'Hommage' gefeiert haben....

gruß an die com,
revrav

Antwort 3 von paranoid vom 10.06.2007, 15:03
in deutschland dürfen keine endgeräte ohne postzulassung betrieben werden. unter endgeräte fallen z.b. modems, also auch dsl-modems.

was spricht dagegen, den firmen zu sagen, dass sie eine gewisse software zusätzlich installieren müssen, ansonsten gibt es keine zulassung zum verkauf. diese geräte senden dann ein zusätzliches signal. dieses signal schaltet die erlaubnis zum nutzen frei. somit können gemoddete fritzboxen und co nicht mehr online gehen, bis wieder die ofizielle software installiert ist.

na dann viel spaß mit deinem virenscanner und deiner firewall auf dem pc, denn dort passiert rein gar nichts.

... nur mal so gedacht ...

Antwort 4 von grub vom 10.06.2007, 15:13
Zitat:
was spricht dagegen, den firmen zu sagen, dass sie eine gewisse software zusätzlich installieren müssen, ansonsten gibt es keine zulassung zum verkauf.

Ich hab doch ein Modem, brauch so keins kaufen.
Das hält auch noch ne Zeit lang.

Wie kriegen die den nun ihren Trojaner in mein Modem?
Brechen die nachts ein?

Antwort 5 von paranoid vom 10.06.2007, 15:27
nein, da bricht keiner ein. dein alt-modem sendet nur dieses spezielle signal nicht. und ohne dieses signal schaltet dich dein provider nicht online.

also, entweder du kaufts ein neues modem, updates die firmware oder bleibst offline.

Antwort 6 von Massaraksch vom 10.06.2007, 20:49
Man kann nur immer wieder auf den Heise-Artikel verweisen:

Bundestrojaner: Geht was – was geht

Lest den in Ruhe durch. Der beantwortet einiges.

Massaraksch

Antwort 7 von Ralfman vom 12.06.2007, 08:55
für den Bundestrojaner müßte erst mal die Gesetzeslage geändert werden.

Zitat:
§ 303b
Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er

1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


hier nachzulesen.

Und wer nun Streiten will, ich meine den Begriff verändert was nun eindeutig geschehen muß, da in jedem Fall Bits und Bytes auf meinen Computer eingespielt werden die ich nicht Verlangt, angefortert, erwünmscht, sowiso amgelehnt hätte.

Und wer soll eingesperrt werden? Ich würde den Staat erst mal Verklagen. Richtig sorgen muß man sich machen wenn die gesetze so geändert werden, das der Staat sich alles erlauben kann. Sieht Momentan aber nicht so aus.

Ralf

Antwort 8 von Ralfman vom 12.06.2007, 09:03
Interrisant hierzu ist auch die Weiterführenden Links nach § 202a

Ralf

Antwort 9 von Nessus vom 12.06.2007, 13:11
Die einfachste Art dagegen vorzugehen, ist doch einfach nicht Online zu sein.

Nessus

Antworten der Gruppe: Plauderecke
www.supportnet.de







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