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Verjährungsfrist für Rechnungen
Frage
"Verjährungsfrist von Rechnungen"
Hi,
ich habe im Juli 2007 ein Fahrrad gekauft und eine Barverkaufsquittung mit dem Vermerk "zu zahlender Betrag ..." vom Verkäufer erhalten.
Da ich Kartenzahlung nutzen wollte und das Kassensystem nicht funktionierte, sind wir so verblieben, dass sich der Verkäufer meldet, sobald das System wieder funktioniert und ich so zahlen kann. Meine Rufnummern und Adressdaten liegen ihm vor.
In dem Moment stellte er auch fest, dass dieser Kauf in seinem System nicht mehr auffindbar ist. Er findet den Kauf anhand meines Namens, der Kundennummer, der Rechnungsnummer und der zuletzt getätigen Verkäufe nicht. Auch der IT-Verantwortliche kann diesen Kauf nicht mehr nachvollziehen.
Ein Bekannter sagte mir, dass ich nicht zahlen soll. Da es so ja auch nicht ordentlich verbucht werden kann. Außerdem sollte ich mich anmahnen lassen und eine Rechnungszweitschrift anfordern. Er geht davon aus, dass dies nicht erbracht werden kann und ich auf die Verjährungsfrist setzen sollte.
Einerseits habe ich ein schlechtes Gewissen, anderseits würde mir auch keiner das Geld hinterher tragen. Was sagt ihr dazu? Hat der Verkäufer überhaupt eine Chance? Ich gehe davon aus, dass er spätestens bei der Inventur den Verlust des Rades anhand der Rahmennummer feststellen wird und dann eine Anzeige auf Diebstahl stellen könnte. Da ich aber die Quittung habe, kann ich den Eigentumsnachweis erbringen. Jedoch fehlt darauf der Vermerk mit Unterschrift, dass der Betrag erhalten wurde. Wie ist in dem Fall die Verjährungsfrist?
"Radlfreund"
Antwort 1 von Road-Runner
Hallo,
der Verkäufer sollte doch problemlos den Kauf wieder in sein System eingeben können, dann bekommst Du eine neue Rechnung, zahlst und bekommst eine Quittung.
Alles andere ist nicht korrekt.
Gruss
Road-Runner
der Verkäufer sollte doch problemlos den Kauf wieder in sein System eingeben können, dann bekommst Du eine neue Rechnung, zahlst und bekommst eine Quittung.
Alles andere ist nicht korrekt.
Gruss
Road-Runner
Antwort 2 von stewartlittle
Ganz kurz gesagt
du bist ein b.e.s.c.h.i.s.s.e.n.er Betrüger
du bist ein b.e.s.c.h.i.s.s.e.n.er Betrüger
Antwort 3 von stewartlittle
man ich bin stock sauer
hat denn keiner mehr nur einen funken anstandt?
wenn du einen laden hättest würde dir das gefallen?
die deutschen, ein volk von schmarotzern die alles am liebsten geschenkt haben wollen.
sorry, das musste jetzt mal sein
hat denn keiner mehr nur einen funken anstandt?
wenn du einen laden hättest würde dir das gefallen?
die deutschen, ein volk von schmarotzern die alles am liebsten geschenkt haben wollen.
sorry, das musste jetzt mal sein
Antwort 4 von Radelfreund
Hi Road-Runner,
... genau das habe ich dem Verkäufer auch vorgeschlagen, was er aber ablehnte. Ich frage mich daher, wie sehr ihm an der Bezahlung gelegen ist. Zumal er sich auch nicht wie vereinbart meldet, sondern mir nur einen kurzen, telefonischen Zwischenstand gab, dass die Daten nach wie vor nicht gefunden werden.
Hi Stewartlitle,
... der Gedanke an etwas ist noch keine Straftat und rechtfertigt es nicht, mich einen Betrüger zu nennen! Außerdem sollte es auch für dich lesbar sein, dass ich damit Gewissenskonflikte habe! Auch habe ich beruflich mit zahlungswilligen und zahlungsunwilligen deutschen wie auch ausländischen Kunden zu tun, so dass ich deine Auffassung von den Deutschen nicht teile sondern genau anders herum feststellen muss. Aber damit muss auch ich leben, ohne dass ich alle Ausländer über einen Kamm schere :-)
... genau das habe ich dem Verkäufer auch vorgeschlagen, was er aber ablehnte. Ich frage mich daher, wie sehr ihm an der Bezahlung gelegen ist. Zumal er sich auch nicht wie vereinbart meldet, sondern mir nur einen kurzen, telefonischen Zwischenstand gab, dass die Daten nach wie vor nicht gefunden werden.
Hi Stewartlitle,
... der Gedanke an etwas ist noch keine Straftat und rechtfertigt es nicht, mich einen Betrüger zu nennen! Außerdem sollte es auch für dich lesbar sein, dass ich damit Gewissenskonflikte habe! Auch habe ich beruflich mit zahlungswilligen und zahlungsunwilligen deutschen wie auch ausländischen Kunden zu tun, so dass ich deine Auffassung von den Deutschen nicht teile sondern genau anders herum feststellen muss. Aber damit muss auch ich leben, ohne dass ich alle Ausländer über einen Kamm schere :-)
Antwort 5 von stewartlittle
ok hab vielleicht etwas überreagiert.
wenn ich etwas erhalten habe zahle ich auch dafür.
du wirst es nicht glauben aber wenn mir im supermarkt an der kasse zu viel wechselgeld ausgegeben wird mache ich die frau darauf aufmerksam und gebe es zurück.
ja, so bin ich.
ich bin nicht gerade jemand der in geld schwimmt.
aber ich habe etwas das nennt man GEWISSEN.
und das haben nicht mehr viele, glaub mir
wenn ich etwas erhalten habe zahle ich auch dafür.
du wirst es nicht glauben aber wenn mir im supermarkt an der kasse zu viel wechselgeld ausgegeben wird mache ich die frau darauf aufmerksam und gebe es zurück.
ja, so bin ich.
ich bin nicht gerade jemand der in geld schwimmt.
aber ich habe etwas das nennt man GEWISSEN.
und das haben nicht mehr viele, glaub mir
Antwort 6 von Kette
ich würde es mal chekken lassen bei der polizei ob das diebesgut ist. die hätten ja die rahmennummern da. das da irgendwas nicht stimmt ist dir ja nun mal schon aufgefallen und dann biste auch noch mit hehlerware unterwegs.
da gerät man ganz schnell in die mühlen der deutschen justiz und die kennen da keine gnade.
wiederum wenn du bezahlst und es kommt raus das es diebesgut ist, ist dein geld und das rad weg.
wenn du zahlst und keine rechnung hast und es kommt raus das es diebesgut ist und eines abends stehen zwei beamte vor deiner tür, den rest kannste dir ja ausmahlen.
ohne rechnung haste aber auch keinen garantieanspruch
also bleibt dir eigentlich nur eins,
besorgst dir einen neuen rahmen (einen guten händler kennste ja jetzt;-)) und baust das rad in einem hinterhof um aber so das es nicht gleich jeder sieht.
um wieviel geld geht es denn eigentlich und war das rad neu oder gebraucht?
mfg
da gerät man ganz schnell in die mühlen der deutschen justiz und die kennen da keine gnade.
wiederum wenn du bezahlst und es kommt raus das es diebesgut ist, ist dein geld und das rad weg.
wenn du zahlst und keine rechnung hast und es kommt raus das es diebesgut ist und eines abends stehen zwei beamte vor deiner tür, den rest kannste dir ja ausmahlen.
ohne rechnung haste aber auch keinen garantieanspruch
also bleibt dir eigentlich nur eins,
besorgst dir einen neuen rahmen (einen guten händler kennste ja jetzt;-)) und baust das rad in einem hinterhof um aber so das es nicht gleich jeder sieht.
um wieviel geld geht es denn eigentlich und war das rad neu oder gebraucht?
mfg
Antwort 7 von Radelfreund
Hi Kette,
es geht aus meiner Schilderung nirgends hervor, dass es Diebesgut ist. So etwas hätte ich auch nie wissentlich gekauft. Vielmehr handelt es sich um Neuware, nur eben mit dem obigen Sachverhalt. Daher ist deine Antwort etwas am Thema vorbei. Ich werde auch keine Umbauten vornehmen. Sondern möchte nur Meinungen dazu und rechtliches Hintergrundwissen erhalten.
VG
es geht aus meiner Schilderung nirgends hervor, dass es Diebesgut ist. So etwas hätte ich auch nie wissentlich gekauft. Vielmehr handelt es sich um Neuware, nur eben mit dem obigen Sachverhalt. Daher ist deine Antwort etwas am Thema vorbei. Ich werde auch keine Umbauten vornehmen. Sondern möchte nur Meinungen dazu und rechtliches Hintergrundwissen erhalten.
VG
Antwort 8 von Road-Runner
Hallo,
Dann würde ich den betreffenden Betrag überweisen, und die Sache wäre für mich erledigt. Dann hast Du einen Beweis, dass Du gezahlt hast. Der Rest ist dann Sache des Ladens.
Gruss
Road-Runner
Zitat:
ich habe im Juli 2007 ein Fahrrad gekauft und eine Barverkaufsquittung mit dem Vermerk "zu zahlender Betrag ..." vom Verkäufer erhalten.
ich habe im Juli 2007 ein Fahrrad gekauft und eine Barverkaufsquittung mit dem Vermerk "zu zahlender Betrag ..." vom Verkäufer erhalten.
Dann würde ich den betreffenden Betrag überweisen, und die Sache wäre für mich erledigt. Dann hast Du einen Beweis, dass Du gezahlt hast. Der Rest ist dann Sache des Ladens.
Gruss
Road-Runner
Antwort 9 von Teddy7
Wie schon gesagt: ohne Rechnung hast Du keinen Gewährleistungsanspruch.
Die Forderung ist verjährt am Ende des dem Rechnungsdatum folgenden Jahres - also am 31.12.2008. Danach mußt Du nicht mehr zahlen.
Es ist Sache des Verkäufers bis dahin eine Rechnung zu schreiben - und wenn es ein handgeschriebener Zettel ist.
Gruß
Teddy
Die Forderung ist verjährt am Ende des dem Rechnungsdatum folgenden Jahres - also am 31.12.2008. Danach mußt Du nicht mehr zahlen.
Es ist Sache des Verkäufers bis dahin eine Rechnung zu schreiben - und wenn es ein handgeschriebener Zettel ist.
Gruß
Teddy
Antwort 10 von Sue
Zitat:
Die Forderung ist verjährt am Ende des dem Rechnungsdatum folgenden Jahres - also am 31.12.2008
Die Forderung ist verjährt am Ende des dem Rechnungsdatum folgenden Jahres - also am 31.12.2008
Wie kommt du darauf?
Gruß
Sue
Antwort 11 von Teddy7
steht im Gesetz ! Achtung ! eine Mahnung oder Erinnerung der Firma hemmt die Verjährung.
Antwort 12 von Sue
In welchem Gesetz? § bitte.
Denn in meinem BGB steht so ein Müll von wegen die regelmäßige Verjährungsfrist betrage 3 Jahre (= hier wäre die Forderung erst Ende 2010 verjährt).....
Gruß
Sue
Denn in meinem BGB steht so ein Müll von wegen die regelmäßige Verjährungsfrist betrage 3 Jahre (= hier wäre die Forderung erst Ende 2010 verjährt).....
Gruß
Sue