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Taschenkontrolle am Einlass rechtmäßig?
Frage
Ich habe mal ein Problem, dass überhaupt nichts mit Computern zu tun hat:
Meine Frau geht regelmäßig zum Eislaufen und wird beim Einlass immer wieder auf mitgebrachte Getränke oder Speisen (die laut Hausordnung der Eishalle verboten sind) kontrolliert.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich nachlesen kann, ob solche Einschränkungen und Kontrollen rechtmäßig sind?
Gruß Flupo
Antwort 1 von tomsan
Hmmm.... es geht nach Haurecht, also keine gesetzliche Regelung.
Antwort 2 von Mickey
Das Einsehen von Taschen wäre ausschließlich der Polizei und anderen behördlichen Organen vorbehalten. Da aber hier ein Hausrecht vorliegt, greift die Taschenkontroll-Entscheidung des BGH (BGHZ 124, 39).
Nach der obigen Gerichtsentscheidung gestattet der Inhaber bei Öffnung für den allgemeinen Publikumsverkehr generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt (...)
Sobald aber eine individuelle Zugangskontrolle (wie z. B. in deinem Fall) stattfindet kann er das Hausrecht gegenüber solchen Kunden ausüben, die u.U. den Betriebsablauf stören.
Sprich: du musst dir nicht in die Taschen schauen lassen, kannst dann aber auch des Hauses verwiesen werden.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Nach der obigen Gerichtsentscheidung gestattet der Inhaber bei Öffnung für den allgemeinen Publikumsverkehr generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt (...)
Sobald aber eine individuelle Zugangskontrolle (wie z. B. in deinem Fall) stattfindet kann er das Hausrecht gegenüber solchen Kunden ausüben, die u.U. den Betriebsablauf stören.
Sprich: du musst dir nicht in die Taschen schauen lassen, kannst dann aber auch des Hauses verwiesen werden.
Gruss,
Mic
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