Supportnet Computer
Planet of Tech

Supportnet / Forum / Internet Browser

Bezahlen oder nicht?





Frage

Hey, ey handel sich um folgendes problem mein kollege hat sich bei fastload.tv angemeldet wegen der 10 tage frei version. Nun ist diese abgelaufen und fastload sagt er muss zahlen ... Folgende email hat er erhalten .... M A H N U N G PATRICK WAYNE AM WAYNEKAMP 2 33617 WAYNEFELD Zu Ihrer und unserer Sicherheit wurden bei Anmeldung folgende eindeutige Internetprovider Daten gespeichert: 87.158.226.68 P579EE244.DIP.T-DIALIN.NET SEHR GEEHRTE/R PATRICK WAYNE! Leider wurde die Forderung bezüglich Ihres FASTLOAD.TV Zugangs bis heute nicht ausgeglichen. Die Gebühren für das erste Mitgliedsjahr sind überfällig. Sie befinden sich in Verzug. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben oder eine Zahlungsvereinbarung getroffen haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Überweisen Sie bitte den ausstehenden Betrag zzgl. der Mahngebühr innerhalb der nächsten 7 Tage. Tarif: GOLD (6,90 EURO monatlich, 12 Monate Laufzeit) Forderung (FASTLOAD.TV 12 Monate) 82,80 EURO Mahnspesen 3,00 EURO __________________________________________________________________________ Von Ihnen zu zahlen: EUR 85,80 Zahlbar ohne Abzug. Wir weisen dringend auf §263 StGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB n.F., § 286 Abs. 3 BGB n.F. hin. ========================================================================== ZAHLUNGSINFORMATION: Verwendungszweck: 07-104702-01 Betrag: 85,80 EURO Überweisungen innerhalb EUROPAS sind gebührenfrei. Hier die Zahlungsinformation für Ihre EUROPA-Überweisung mit IBAN: Bankverbindung: :: Empfänger: OXYRON S.R.O. :: IBAN: SK86 1100 0000 0029 2574 8167 (Internationale Bankkontonummer) :: SWIFT/BIC: TATRSKBX (oder TATRSKBXXXX) (Internationale Bankcode) :: BANK: TATRA BANKA S.A., BRATISLAVA Für Zahlungen per PayPal (Kreditkarte / Lastschrift) klicken Sie bitte oben auf das PayPal Logo oder senden Sie die Zahlung manuell an info@fastload.tv via PayPal. ========================================================================== Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung Ich kann ihm nicht sagen ob er jetzt wirklich zahlen muss oder ob es betrug ist wie ich es schon öfter im fernsehn gesehn habe , und wie der folgende link daraufhin weißt. http://www.netzwelt.de/news/78085-fastloadtv-filesharing-anbieter-versucht-kunden-zu.html hoffe ihr könnt mir schnell rat geben denn wir wissen nicht mehr weiter. danke schonmal im voraus. mfg CraXz#s

Antwort 1 von Pausenfueller

Hallo,

meine Antwort wird dir zwar nicht gefallen aber dein Kollege wurde beim Download der Software auf diverse Sachen hingewiesen.
- Der Vertrag wird mit Absenden des Formulares geschlossen
- Die Software kann 14 Tage kostenlos getestet werden
- Der Vertrag gilt für 6,90 Eur/Monat für ein Jahr
- Die (verlinkten) AGB wurden gelesen und ihnen wird über große Buttons zugestimmt oder sie werden abgelehnt.

In den AGB steht u.a.:
Zitat:
3) Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit und Vertragsdauer, Verlängerung des Vertrages
3.1) Der Vertrag mit uns kommt dadurch zustande, dass wir die Annahme der Anmeldung bestätigen und Ihnen Login-Namen und Kennwort bzw. PIN zum Download der Software bekannt geben. Wir behalten uns vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.2) Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Haben Sie einen Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die erforderlichen Kontaktdaten finden Sie im Impressum. Wir empfehlen, per Einschreiben zu kündigen! Sofern kein anderes Leistungspaket gewählt wurde, wird ein Vertrag mit FASTLOAD geschlossen mit 6,90 EURO monatlich und einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.


Juristisch ist die Sache absolut 'sauber' und unstrittig. Kein deutscher Richter wird auf einen Betrugsversuch erkennen, wenn der Kunde die Kenntnisnahme und das Akzeptieren der AGB ausdrücklich bestätigt, die angebotenen Links zu diesen AGB und zur Widerrufsbelehrung allerdings entgegen seiner Bestätigung nicht benutzt hat.

Den Jahresbetrag zahlen, rechtzeitig den Vertrag kündigen und ansonsten daraus lernen.

Und nach deinem o.a. Link ist es vermutlich auch besser, wenn der Vertrag während der Laufzeit nicht genutzt wird, da Fastload.tv offensichtlich nicht nur die Möglichkeit zu illegalen Downloads bietet, sondern die eigenen Kunden lt. diesem Link dann auch damit erpresst, wenn die Software tatsächlich dazu benutzt wird.

Gruß
Pausenfüller

Antwort 2 von CraXzs

Danke für die schnelle Antwort !

Hab ihm die nachricht übermittelt und jetzt muss er wohl das geld auftreiben ...

...sehr zu seinem leid^^

nochmals danke für die schnelle und ausführliche antwort ;)

mfg CraXzs

Antwort 3 von halfstone

Hi,

allgemein muss auch auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden, wenn nicht ist der Vertrag anfechtbar.

Gruß Fabian

Antwort 4 von Pausenfueller

Hallo Fabian,

unmittelbar über den zwei großen Buttons zum Akzeptieren oder Ablehnen der AGB gibt es auch einen Link zur Widerrufsbelehrung, was eigentlich sogar überflüssig ist, da diese ohnehin unmittelbar und unübersehbar gleich unterhalb der Bestätigungs-Buttons erfolgt. Ich habe es nicht getestet, aber vermute mal, dass die Belehrung auch noch mal per Mail zugeschickt wird und man sie auch erhält, falls man korrekte Angaben gemacht hat.

Die haben sich eine gute Beratung nach deutschem Recht gegönnt und bei minimalstem Kostenrisiko durchaus reale Chancen, ihre Forderungen juristisch durchzusetzen.

Gruß
Pausenfüller

Antwort 5 von kromgi

@pausenfueller: der fragesteller schreibt: "ey handel sich um folgendes problem mein kollege hat sich bei fastload.tv angemeldet wegen der 10 tage frei version"
die großen fragen, die sich stellen:
-ist also das anklicken (egal was) erst 10 Tage her?
-wenn es weniger als 14 tage herist: hat er eine rechtsschutzversicherung? weil in jedem fall das Fernabsatzgesetz greift.

mehr gibt es da nicht zu sagen: weniger al 14 her -> lachnummer, mehr als 14 Tage her-> pech gehabt!

kromgi

Antwort 6 von daddyofred

Die Widerrufsbelehrung muss ihm mindestens per email zugegangen sein, lediglich ein Hinweis auf der HP genügt im Gegensatz zu AGBen nicht.

Wenn also kein Widerrufsrechtsbelehrung versandt wurde, läuft die Frist bis zum "St-Nimmerleinstag".--> WR möglich

Antwort 7 von CraXzs

ich sehe grade meine herbe aussprache sry deswegen ...

Also das heißt jetzt das er nicht zahlen muss oder doch ? blicke bei eurer kleinen diskussion nicht mehr ganz durch ;)

mfg CraXzs

Antwort 8 von Pausenfueller

@kromgi,

ich gehe einmal davon aus, dass eine Zahlungsaufforderung nicht vor Ablauf der Testfrist erfolgt. Das wäre aus der Sicht des 'Verkäufers' auch absolut unsinning.

Lt. deinem Link sind bestimmte Lieferungen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen und dazu gehört nun mal auch per Download 'gelieferte' Software und genau das steht auch in der Wiederrufsbelehrung von Fastload.tv. Man hat also nur die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

Ob tatsächlich keine nochmalige Zustellung der Widerrufsbelehrung per Mail erfolgte, wurde nirgendwo erwähnt. Voraussetzung dafür wäre auch eine korrekte bzw. fehlerfreie Angabe im Anmeldeformular und eine 'Prüfung' der angegebenen Mail-Adresse durch Zustellung eines Freischalt-Codes zur Nutzung der Software scheint nicht üblich zu sein.

Gruß
Pausenfüller

Antwort 9 von kasipoasi

Moin!
Ich bin ja nun nicht der sonderliche Rechtsexperte, aber:
Zitat:
Nun ist diese abgelaufen

Nach 10 Tagen? Da kann ich ja gleich mit dem Anklicken des "Ich bin einverstanden"-Button bei der Post ein Einschreiben mit meiner Kündigung aufgeben!
Ich würde
a) in Zukunft einfach mal ein wenig vorsichtiger beim herumklicken sein (und vllt. mal wieder die Videothek aufsuchen) und
b) kann ich mir kaum vorstellen, das irgendeine Staatsanwaltschaft wegen so einem Pillepalle hinterhakt.
Wenn irgendwann einmal ein Mahnschreiben im Briefkasten liegen sollte: Widerspruch einlegen, den ordentlich & vor allem rechtzeitig begründen - dann sollte der Drops gelutscht sein.
kasi

Antwort 10 von Anatolia

bezahle das und lerne daraus

sonst

Zitat:
Ende September bekam ich eine Ladung zur Polizei hatte dort aber die
Aussage verweigert.
Nun haben die mir die Staatsanwaltschaft Köln einen Strafbefehl über
30 Tagessätze zu 30 EURO also
900 EURO Strafe geschickt. Man hat wohl anhand der Nutzungsdaten (IP-
Adressen, Email) die
Anmeldung auf mich zurückgeführt.


Quelle

Antwort 11 von CraXzs

Naja wurde jetzt ne andre möglichkeit gefunden ...

Anstatt das zu zahlen , kann er 2-3 banner für den anbieter machen ...und dann muss er nichts zahlen scheints mir so .

hier die email .

Hallo, danke für Ihre Nachricht. Wir können die Forderung stornieren, wenn Sie uns im Gegenzugbeispielsweise 2 oder 3 Banner für FASTLOAD.TV erstellen könnten.Diese Möglichkeit besteht. Wir benötigen ständig Banner in den Größen 468x60 oder 720x90(GIF animiert) Mit vielen Grüssen Irina Bogdanova Support Team FastLoad.TV ist eine Entwicklung der Oxyron s.r.o.Stefanikova 7SK-81106 BratislavaSlowak Republic Handelsregisternummer Bratislava ICO: 36677311Steuernummer Slowakei: SK2022243773 Fax Bratislava: 00421 2 33010301 Sie können uns in folgenden Sprachen schreiben:Englisch, Slowakisch, Russisch, Deutsch

das heißt im enteffektdarf ich 2-3 banner erstellen mit photoshop weil er kein wissen über das prog hat und sie daher nicht erstellen kann -.-"

mfg CraXzs

Antwort 12 von kromgi

Hallo & Guten Morgen!
also nur mit den fakten, die hier geschrieben wurden hier mal meine Meinung:
Pausenfueller schrieb :
Zitat:
@kromgi,

ich gehe einmal davon aus, dass eine Zahlungsaufforderung nicht vor Ablauf der Testfrist erfolgt. Das wäre aus der Sicht des 'Verkäufers' auch absolut unsinning.
aber durchaus legitim und verbreitete Praxis!
Zitat:

Lt. deinem Link sind bestimmte Lieferungen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen und dazu gehört nun mal auch per Download 'gelieferte' Software und genau das steht auch in der Wiederrufsbelehrung von Fastload.tv. Man hat also nur die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.
Alles richtig! Aber innerhalb der ersten 14 Tage können ohne begründung ALLE im Netz geschlossenen verträge widerrufen werden. betonung liegt auf widerrifen, nicht kündigen! Das heißt, wenn er sich Software gezogen hat, kann er das zwar machen aber innerhalb der ersten 14 Tage kann ein Vertrag wiederrufen werden und ist somit gegenstandslos. Wäre es nicht so, verstößt Fastload gegen bestehendes Recht weil die Werbung: "in den ersten 14 Tagen kostenlos" oder so ähnlich schon Bauernfängerei und wird von jedem gericht als sittenwidrig eingestuft. weil es nicht möglich ist, nur 14 Tage TESTWEISE diese dienstleistung in anspruch zu nehmen, sondern IMMER ein vertrag die folge ist. Wird darauf nicht explizit darauf hingewiesen, ist alles Asche für Fastload. Ausserdem ist, wie schon erwähnt, Dummfang im Internet gängiger Alltag. Ob das rechtens ist oder nicht. denn die hier vertretende meinung, man solle bezahlen und daraus lernen, ist sicherlich der bequemste weg für jeden, weil es ja nur um ein paar euronen geht. ABER GENAU DARAUF bauen diese dienstleister! Dass es den meisten einfach zu viel arbeit ist, sich mit diesen leuten anzulegen.
Wenn der Fragesteller also ordnunggemäß innerhalb der 14 Tage widerufen hat (nicht gekündigt) ist die sachlage klar und hat mit dem Link von Anatolia in Antw. 10 rein garnichts zu tun. Also, CraXzs: ist es so? wenn ja, nicht zahlen, widerspruch einlegen fertig!

Aber zwei Tipps hätte ich noch für CraXzs:
1. Aus dem die gemachten Angebot mit den bannern erkennt man deutlich, dass Fastload auf dummfang geht und abzocken will. weil fastload verhandlungsbereit ist.
2. wende dich mal an die redaktion vom CT-Magazin. Die sind oft sehr hilfreich und klären die sache öffentlich in ihrer sendung.

Ich sag nur eins: Nicht zahlen, wenn die 14 Tage eingehalten wurden. sonst ja, zahlen!

kromgi

  • *Threadedit* 19:25:23, 18.07.2008
    Admininfo: siehe FAQ 5, #9.


  • Antwort 13 von CraXzs

    Ich werde die beiden banner jetzt machen aber mich trotzdem an CT-Magazin wenden ... und ausser den 14 tagen hat er ihre dienste nicht im geringsten benutzt ... er hat nichtmal die 14 tage ganz ausgeschöpft !

    Danke nochmals für eure guten und hilfreichen Ratschläge ;)

    mfg CraXzs

    Ich möchte kostenlos eine Frage an die Mitglieder stellen:


    Ähnliche Themen:


    Suche in allen vorhandenen Beiträgen: