Schnell wird beim Thema Kinderpornografie das Thema „Websperren“ in den Mund genommen. Die Notwendigkeit des Gesetzes für Internetsperren wurde von der früheren Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) unter anderem damit begründet, dass es einen sehr lukrativen Markt für Kinderpornografie gebe. Dem hatte schon 2009 der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter
widersprochen.
Nun hat sich eine Studie des kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität in Hannover dieses Themas angenommen.
Die Studie "Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet" liegt derzeit noch nicht öffentlich vor.
Institutsleiter Prof. Bernd-Dieter Meier stellte heute aber schon die Ergebnisse der Studie in Berlin vor und sagte, es sei „durchaus möglich, dass mit Kinderpornographie Geld verdient wird. Es ist aber nach derzeitigen Erkenntnissen nicht festzustellen, dass hier ein Markt besteht, auf dem eine Regulierung des Preises nach Angebot und Nachfrage stattfindet.“ Das Marktvolumen sei nicht abschätzbar und es könne auch nicht für einzelne Staaten bestimmt werden.
Meier sagte: „Unentgeltliche Tauschbörsen sind nach unseren Erkenntnissen der größte Markt für kinderpornographisches Material “ und, dass in den Tauschbörsen und in Newsgroups ein „breites und nahezu unerschöpfliches kostenfreies Angebot“ bestehe.
Neue Bilder und kinderpornografische Filme würden in erster Linie über geschlossene Benutzergruppen verbreitet. Die Verbreitung erfolge somit über ein Peer-to-Peer-Netzwerk, das mit Internetsperren nicht unterbunden werden kann. Wer in diese hermetischen Bereiche gelangen wolle, müsse die Keuschheitsprobe ablegen, das heißt, selbst neues kinderpornografisches Material zu liefern. Neulinge tendierten eher dazu Geld für Kinderpornografie zu bezahlen, da sie keine vertiefenden Kenntnisse von der Infrastruktur haben. Bei dem kostenpflichtig angebotenen Material handele es sich in der Regel um Dateien, die aus kostenfreien Quellen gewonnen worden sind.
Der Studie zugrunde liegt eine Befragung von Strafermittlern und eine Analyse von Strafakten. Die Akten stammen hierbei sämtlich aus dem Jahr 2008. Auf über fünfzig Prozent der ausgewerteten Bilder waren schwere Misshandlungen von Erwachsenen an Kindern zu sehen.

Gefördert wurde die Untersuchung durch das niedersächsische Innenministerium und dessen Initiative „
White IT“. Ziel war es unter anderem die Hauptverbreitungswege sowie Erkenntnisse zu den Anbietern und Abnehmern zu gewinnen. "Wir sind in diesem besonders abgeschotteten, hochkriminellen Bereich größtenteils blind", sagte Uwe Schünemann (CDU), der niedersächsische Innenminister und Vorsitzende von White IT. Die Einsatzmöglichkeit von verdeckten Ermittlern müsse deshalb auf die Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern, beziehungsweise auch auf die Herstellung und Verbreitung dieser kinderpornographischen Inhalte erweitert werden, forderte Schünemann.
Ein Gesetz für Internetsperren kann folglich nicht mehr mit dem lukrativen Markt für Kinderpornografie begründet werden. Nun wurde dies noch einmal durch die Studie bekräftigt.