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Sich bei Ebay anmelden wirklich erst ab 18?





Frage

Hallo! Wir haben Verwandte und von denen der Sohn möchte sich bei ebay.de anmelden. Geht das denn eiegntlich? darf er das? Ich frag lieber vorher euch! danke

Antwort 1 von har

Hi

Nix für Ungut, aber les lieber die AGB von Ebay. Was dort steht ist gültig.

Harald

Antwort 2 von swi01

ja, es stimmt du darfst dich erst anmelden, wenn du 18 jahre alt bist.
weil du, wenn du etwas er- oder versteigerst, ein verbindliches gebot angibst. das bedeutet, das wenn du etwas bietest es auch nehmen mußt!! und verträge dürfen erst ab 18 jahren abgeschlossen werden, weil du dann erst vertragsfähig bist !

Antwort 3 von Pyrogx

ich habe mich mit 15 angemeldet
warum solltest der dasnicht dürfen
er darf aber nur sachen bis zu nem bestimmten wert ersteigern wenn du da mehr wissen willst must zum jungetamt die können dir das dann sagen wie das mit dem "taschengeldparagraph" ist


Antwort 4 von Pyrogx

zu dem post von swi01
man darf glaube ich ab 13 verträge abschliesen
die dürfen dann aber nur bis zu nem bestimmten betrag gehn
wie schon oben gesagt das weiss das jugendamt
ab 13 ist man eingeschrängt geschäftfahig
ab 18 ist man voll geschäftsfähig
ich bin auch erst 17 und ver- und ersteigere schon bei ebay
und wir hatten genau diese thema mit der geschäfsfähikgeit

Antwort 5 von paul elch

@ all
Bereits die Anmeldung bei e-bay stellt einen Vertragsabschluß dar, der für Minderjährige in den AGB ausdrücklich ausgeschlossen wird! Hintergrund ist auch ganz klar, da ein potenzieller Käufer sich darauf verläßt, dass sein potentieller Vertragspartner sprich Verkäufer auch voll geschäftsfähig ist. Zur vollen Geschäftsfähigkeit gehört u.a. die Volljährigkeit, und die beginnt mit dem 18. Lebensjahr. Da die e-bay Betreiber für die Rechtssicherheit des ganzen Geschäfts verantwortlich sind, werden sie (hoffentlich) jede Anmeldung eines Minderjährigen ablehnen. Die Prüfung der persönlichen Angaben erfolgt direkt über gespeicherte (und gesicherte) Angaben oder indirekt über Kreditkartendaten(eine Kreditkarte bekommt man auch erst mit 18)
Eine Nutzung von e-mail, ist durch die uneingeschränkten Möglichkeiten durch den oben erwähnten Taschengeldparagraphen mit Sicherheit nicht gedeckt!
Alle Eltern sollten daher Ihr Zugangspasswort vor Ihren Sprößlingen geheim halten!

Antwort 6 von Pyrogx

ich kommt emich aber anmelden als ich noch 15 war und ein kollege hat sich vor kurzem angemeldet und ist 16
und da gibt es kein problem


Antwort 7 von Pyrogx

und wir haben beide ale daten eingegeben und die stimmte auch alle und waren nicht gelogen (wie das geb datum)

Antwort 8 von swi01

zu paul elch
das sehe ich genauso !!!

Antwort 9 von SvenjaK

@Pyrogx
Beschränkt geschäftsfähig ist, wer das siebente aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Verträge, die du jetzt abschließt, sind nichtig.

Der sog. Taschengeldparagraph bezieht sich nur auf Rechtsgeschäfte, die sich wirklich im Rahmen eines für dein Alter üblichen Taschengeldbetrages bewegen. Also nicht ein Jahr gespartes "Taschengeld" plus Zuzahlung von Oma. *g

Was du meinst, ist vermutlich die bedingte Strafmündigkeit, die mit Vollendung des 14ten Lebensjahres beginnt.

Gruß
Svenja

Antwort 10 von Thomas B.

Also, eigendlich darf ein nicht Volljähriger bei Ebay keine Geschäfte tätigen, da bei einer Versteigerung für den Angebotsersteller Folge-Kosten entstehen (z.B Gebühr für Verkäufe...).
Kaufverträge jeglicher Form die Folgekosten nach sich ziehen sind automatisch nichtig, also gelten als nicht abgeschlossen.

Antwort 11 von gameszocker2002

Ist das bei den anderen Versteigerungsbörsen auch so? Wie z.B. bei Ricardo?

Antwort 12 von emil s.

ricardo ist ein sonderfall. die zahlen jährlich 20000€ dafür, daß für sie nicht einmal das grundgesetz gilt. klingt teuer, aber durch die ansonsten verbotene kinderarbeit in ihrem unternehmen, zahlt sich das mehrfach aus!

*vorsicht *satire*

Antwort 13 von gameszocker2002

Also besser die Finger davon lassen! Oder?

Antwort 14 von gameszocker2002

@Pyrogx

Wie konntest du dich bei ebay anmelden?

Der Sohn von unseren Verwandten wollte sich jetzt erst mal anmelden doch das ging nicht. Als gefragt wurde wie sein Geburtsdatum wäre hat er einegeben: **.**.1987. Doch dann kam folgende Fehlermeldung:

Zitat:
Das eingegebene Geburtsdatum besagt, dass Sie jünger als 18
Jahre sind. Um sich bei eBay anmelden zu können müssen Sie mindestens 18
Jahre alt sein. Dies wird auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich erwähnt.



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