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Preisauszeichnung -Regal/Kasse





Frage

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage, die mir vielleicht eine/r von Euch beantworten kann, evt. auch mit einem orginal Gesetzestext: Ein Artikel ist 5 Tage im Angebot, am 6.Tag steht der Artikel im Regal noch mit dem ausgezeichneten Angebotspreis, an der Kasse ist dieser dann jedoch "wesentlich" teurer deklariert - habe ich ein gesetzliches Recht, diesen Artikel für den Preis, der im Regal ausgezeichnet ist zu bekommen. Danke im voraus.

Antwort 1 von Nessus

Hi,

nein, hast Du leider nicht. Der Preis an der Kasse zählt. Das einzigste Recht, das Du hast, den Kauf rückgängig zu machen.

HTH

Nessus

Antwort 2 von anno_58

Das ist wieder so eine Frage die man mit "das kommst darauf an" ganz eindeutig beantworten kann. ;-)Die Preisauszeichnungsverordnung (die jetzt übrigens Preisangabenverordnung heißt) sagt, dass die Ware mit ihrem Preis versehen sein muss und dieser Preis gilt. In der Praxis wird die Ware selbst heute nicht mehr oder nur noch selten ausgezeichnet. Dementsprechend gilt der Kassenpreis. Am Beispiel: Du fährst auf eine Tankstelle. Der Preismast zeigt Diesel 80,9 ct. Du tankst und während du tankst stellst du fest, dass der Preis an der Zapfsäule 85,9 ct lautet. Du bist nun stinkig und gehst in den Shop. Auf dem Weg zur Kasse kommst du an einem Regal vorbei. Hier steht Aktionspreis: Dose Bier 0,25 € (1 Ltr. 0,50 € zzgl Pfand) und auf allen Dosen kleben wunderschöne rote Preisschilder mit Aufdruck Sonderpreis - 0,25 € (zzgl EW-Pfand 0,25 €) Um deinen Frust zu bekämpfen nimmst du dir erst mal 4 Dosen mit. An der Kasse dann Überraschung: Die Dose Bier kostet jetzt 0,45 € weil die Aktion beendet ist. Nun hast du die Faxen dick: Klage! Gerichte haben in Vergleichsfällen wie folgt geurteilt: Es gilt der Preis an der Ware, d.h. Der Diesel war an der Säule mit 85,9 ct ausgezeichnet, dies ist also der Preis an der Ware. Die Dosen sind mit Preisettiket 0,25 € (zzgl Pfand) ausgepreist. Das ist der Preis an der Ware.

Aus der Praxis für die Praxis kann ich dir sagen: In aller Regel wirst du die Ware zum Regalpreis bekommen. Im Notfall reicht der Hinweis auf besagte Preisangabenverordnung. Die wenigsten wissen was da wirklich drin steht.
Hier noch ein bisschen Lesestoff.

Gruß Anno

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