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Wer denkt sich so ein Mist aus!!! Nach 20min ist ende mit DVD gucken
Frage
Hallo Leute,
ich muss mir mal Luft machen... Ich habe mir die Test-Version von Power-DVD 5 gesaugt. Die Testzeit beträgt 14 Tage, das ist auch soweit OK. ABER nach 20min Film ist auch ende!!! Was soll den sowas? Wie soll man da feststellen ob einem das Progi zusagt wenn man noch nicht einmal eine Film zuende sehen kann?
Eure Meinung ist gefragt
RS
Antwort 1 von sutadur
Ob dir das Programm zusagt hängt sicher nicht davon ab, ob du einen Film bis zum Ende sehen kannst. Die Bedienung und andere Funktionen kann man auch sehr gut in 20 Minuten testen ...
Antwort 2 von Mac
Sehe ich genauso, um Dir nur einen Film anzugucken, kannst Du Dir auch die verschiedenen Freeware DVD Player saugen und brauchst nicht PowerDVD.....
Gruß
Mac
Gruß
Mac
Antwort 3 von _gau_
(Nick-)Nomen est omen ;-)
Oder:
Schottische Vorfahren?
*g*
[gau]
Oder:
Schottische Vorfahren?
*g*
[gau]
Antwort 4 von tschonn
diesen mist denken sich die hersteller aus, die für die entwicklung und realisierung ihrer programme viel geld ausgeben, programmierer und promoter bezahlen müssen. die wollen dann für ihr produkt geld haben. ganz einfach und schnell beantwortet ;-))
Antwort 5 von Texti
Hi,
diesen Mist denken sich die Hersteller aus, die wissen das es viele User gibt die auf die Abzocke rein fallen. *lol*
Die wollen für Ihr Produkt Kohle sehen mit allen Mitteln die sie haben.
Denn früher war die Shareware begrenzt auf XY Tage aber trotzdem bis zu den Tag voll funktionsfähig. Abzocke pur !
Ganz einfach und schnell
beantwortet ! ;-))
Tschau Textman
diesen Mist denken sich die Hersteller aus, die wissen das es viele User gibt die auf die Abzocke rein fallen. *lol*
Die wollen für Ihr Produkt Kohle sehen mit allen Mitteln die sie haben.
Denn früher war die Shareware begrenzt auf XY Tage aber trotzdem bis zu den Tag voll funktionsfähig. Abzocke pur !
Ganz einfach und schnell
beantwortet ! ;-))
Tschau Textman
Antwort 6 von Karlo
@Texti: Wo liegt denn bitte bei einer kostenlosen Test-Version die Abzocke?
Antwort 7 von Samba
Schnappt euch den MPlayer und gut ist.
Den gibt es bald auch für Windows.
Den gibt es bald auch für Windows.
Antwort 8 von _gau_
@Texti:
Wo steht, daß PowerDVD Shareware ist???
[gau]
Wo steht, daß PowerDVD Shareware ist???
[gau]
Antwort 9 von real_Sparfuchs
was ich für widersprüchlich hallte:
14 Tage Testzeit
vs.
20 max Laufzeit
RS
14 Tage Testzeit
vs.
20 max Laufzeit
RS
Antwort 10 von 98989898
WinDVD 5 ist eine Demoversion und keine Sharewareversion.
Sharewareversionen sind manchmal (eher selten) Demoversionen fast immer eingeschränkt:
z.B. kein abspeichern möglich oder wie in diesem Fall auf 20 Minuten Spielzeit begrenzt.
Irgendwie dreht sich aber hier alles im Kreis. Lauter Besserwisser und Erbsenzähler hier. muahahahah
Sharewareversionen sind manchmal (eher selten) Demoversionen fast immer eingeschränkt:
z.B. kein abspeichern möglich oder wie in diesem Fall auf 20 Minuten Spielzeit begrenzt.
Irgendwie dreht sich aber hier alles im Kreis. Lauter Besserwisser und Erbsenzähler hier. muahahahah
Antwort 11 von real_Sparfuchs
ich habe einen Post gelöscht, weil ich mich nicht als dumm betiteln lasse. Ich hoffe alle anderen Support´er haben dafür verständniss.
RS
RS
Antwort 12 von Frank1
naja, ob gelöscht oder nicht.....
kann mich nur sutadur anschließen. Bei einer Testversion von Software kann doch jeder Produzent selbst festlegen, wie er sie testen lassen will - freies Unternehmertum...
Du mußt sie doch nicht testen - oder?
Gibt jetzt schon einen Testzwang? mhhh
Es sei denn, man verfolgt andere Ziele...
mfg frank
kann mich nur sutadur anschließen. Bei einer Testversion von Software kann doch jeder Produzent selbst festlegen, wie er sie testen lassen will - freies Unternehmertum...
Du mußt sie doch nicht testen - oder?
Gibt jetzt schon einen Testzwang? mhhh
Es sei denn, man verfolgt andere Ziele...
mfg frank
Antwort 13 von Frank1
und dann noch was - nach Artikel 5 Grundgesetz findet eine Zensur nicht statt. Darf man denn dann einen Beitrag (so man diese Macht hat...) löschen - nur weil man als dumm bezeichnet wurde? Es könnte (bemerke: Möglichkeitsform!)ja auch eine Tatsache festgestellt worden sein, oder?
mfg Frank
mfg Frank
Antwort 14 von Karlo
Ein wirklich geistreicher Beitrag!
Wasser wohl arg kalt?)
Wasser wohl arg kalt?)
Antwort 15 von sutadur
Frank1, auch wenn es hier nicht so ganz reinpaßt, möchte ich dir einmal kurz darlegen, was Zensur eigentlich bedeutet:
Dabei wird etwas, bevor es einem anderen zugänglich gemacht wird, kontrolliert und z.B. in der Folge gelöscht und damit eben nicht zugänglich gemacht bzw. veröffentlicht. Der Schwerpunkt ist auf das Wort bevor zu legen. Daher handelt es sich dabei auch um die sog. "Vorzensur", die der Gesetzgeber mit Art. 5 GG untersagt hat. Wenn hier also jemand einen Beitrag schreibt, der irgendwann später gelöscht wird, war dieser Beitrag eine gewisse Zeit öffentlich zugänglich. Damit ist es faktisch falsch, von Zensur i.V.m. Art. 5 GG zu sprechen. Allenfalls könnte es sich dabei um eine "Nachzensur" handeln, die wiederum vom Grundgesetz abgedeckt ist (die Betitelung als "dumm" kann man durchaus als Beleidigungstatbestand auslegen) ...
Dabei wird etwas, bevor es einem anderen zugänglich gemacht wird, kontrolliert und z.B. in der Folge gelöscht und damit eben nicht zugänglich gemacht bzw. veröffentlicht. Der Schwerpunkt ist auf das Wort bevor zu legen. Daher handelt es sich dabei auch um die sog. "Vorzensur", die der Gesetzgeber mit Art. 5 GG untersagt hat. Wenn hier also jemand einen Beitrag schreibt, der irgendwann später gelöscht wird, war dieser Beitrag eine gewisse Zeit öffentlich zugänglich. Damit ist es faktisch falsch, von Zensur i.V.m. Art. 5 GG zu sprechen. Allenfalls könnte es sich dabei um eine "Nachzensur" handeln, die wiederum vom Grundgesetz abgedeckt ist (die Betitelung als "dumm" kann man durchaus als Beleidigungstatbestand auslegen) ...
Antwort 16 von sutadur
Nachtrag:
... aber selbst das fällt hier aus, da Zensur ausschließlich dem Staat vorbehalten ist.
... aber selbst das fällt hier aus, da Zensur ausschließlich dem Staat vorbehalten ist.
Antwort 17 von Textman
Hi,
@ sutadur
da liegst Du jetzt mit der Zensur total verkehrt. Man kann auch was sagen und wird zusätzlich dafür bestraft. Beispiel DDR. Dort war Zensur pur. Wenn du dort was falsches gesagt hast dann bist du in den Knast gegangen. Egal wie und was Du gesagt hast. So bald es den (einen) Staat nicht gepasst hat, ging es ab in die Kiste. Und somit gibt es immer Zensur sowohl in kleinen, also auch im grossen.
Auch in Deutschland !!!!
Tschau
Textman
@ sutadur
da liegst Du jetzt mit der Zensur total verkehrt. Man kann auch was sagen und wird zusätzlich dafür bestraft. Beispiel DDR. Dort war Zensur pur. Wenn du dort was falsches gesagt hast dann bist du in den Knast gegangen. Egal wie und was Du gesagt hast. So bald es den (einen) Staat nicht gepasst hat, ging es ab in die Kiste. Und somit gibt es immer Zensur sowohl in kleinen, also auch im grossen.
Auch in Deutschland !!!!
Tschau
Textman
Antwort 18 von -do_john_86-
@Textman:
na, also was soll das denn?
Zensur ist eine Sache, Beleidigung eine andere. Wenn beleidigt wird, darf man zensieren. So einfach ist es. Dannkommt noch dazu, dass es öffentlich ist und die Beleidung jeder lesen kann.
Sutadur liegt garnicht mal so falsch.
na, also was soll das denn?
Zensur ist eine Sache, Beleidigung eine andere. Wenn beleidigt wird, darf man zensieren. So einfach ist es. Dannkommt noch dazu, dass es öffentlich ist und die Beleidung jeder lesen kann.
Sutadur liegt garnicht mal so falsch.
Antwort 19 von sutadur
@Textman: Ich habe lediglich darstellen wollen dass das, was oft so leichtfertig im Sprachgebrauch mit "Zensur" abgetan wird, eben nicht in jedem Fall auch tatsächlich eine Zensur darstellt. Natürlich gibt es diverse Reglementierungen, über deren Sinn und Zweck sich vortrefflich streiten läßt. Aber in vielen dieser Fälle gleich den Begriff "Zensur" zu verwenden, ist eben auch nicht korrekt. Auch gibt es verbreitete Meinungen darüber, was unter diesem Begriff zu verstehen ist, aber es gibt auch viele Auffassungen zu anderen Bereichen, die oftmals schlichtweg falsch sind. Mein Anliegen war hauptsächlich, klarzustellen, dass der erwähnte Art. 5 GG in einem Fall wie dem hier vorliegenden aus den genannten Gründen nicht als Argument gegen das Löschen eines Forum-Beitrages zählen kann.
Antwort 20 von doktor_snuggler
hmmm... Hobbyjuristen? das Grundgesetz gilt als Schutz vor staatlichen Eingriffen in private Angelegenheiten - bezüglich Zensur ohnehin. Eine direkte Drittwirkung der Verfassung ist sehr umstritten und kommt nur in wenigen Staaten zu Anwendung. In Deutschland ist es viel mehr so, dass die öffentlichen Erlasse nach dem Grundgesetz ausgelegt werden (=> indirekte Drittwirkung). Hierbei geht es aber um eine Persönlichkeitsverletzung (in der Schweiz nach ZGB 28ff) und dabei handelt es sich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit.
greetz...
greetz...

