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würde gerne friedmann heissen





Frage

Hallo und einen „Schönen Guten Tag“! Folgendes ist mir (bislang schuldenfrei) passiert: Beim Hausverkauf (vorgeschriebener Notar war anwesend) von einem Richter zu einer Unterschrift gezwungen worden Vom gleichen (!) Richter wegen der Unterschrift später zu einem Schadenersatz verurteilt worden (inzwischen 600.000 Euro) Dadurch zur EV gezwungen worden und Arbeit verloren etc. mit allen Nachteilen Urteil des Richters ist vom Landgericht SL zwar aufgehoben worden, aber nicht die EV – deshalb wird weiter vollstreckt. Die Sache ist übrigens noch nicht ausgestanden, denn der gleiche Richter, der mich verurteilt hat, darf nun noch einmal entscheiden!! Nun wird aber mein neues Haus aufgrund der Aktionen versteigert und ein gestellter Gutachter hat zuvor Haus geschätzt. Leider nicht richtig, denn er hat einiges vergessen oder falsch bewertet Mein Einspruch wurde abgelehnt, weil es für den Richter uninteressant ist, ob das Haus für ein paar tausend Euro mehr oder weniger versteigert wird. Meine Beschwerde beim Petitionsausschuss: Können leider nichts machen, da Richter machen dürfen, was sie wollen!?? Sitze also demnächst mit Familie (schwangere Frau und zwei Kleinkindern) auf der Straße und keiner hilft einem (soll hier kein Jammern sein). Stelle fest: Heiße leider nicht Friedmann und kenne keine wichtigen Leute. Arthur

Antwort 1 von MasterCloud

Zitat:
Beim Hausverkauf (vorgeschriebener Notar war anwesend) von einem Richter zu einer Unterschrift gezwungen worden
Vom gleichen (!) Richter wegen der Unterschrift später zu einem Schadenersatz verurteilt worden (inzwischen 600.000 Euro)

Erläutere dies mal genauer Du hast ein Haus verkauft und bist darauf hin später verurteilt worden...hmmm.
Etwas mehr Hintergrund wäre nicht schlecht.Wieso,Weshalb Schadensersatz etc...
Sehe hier eher den typischen Weg in die Schuldenfalle den ja bekanntlich viele erleiden aber keine Zusammenhang mit Friedmann.


Antwort 2 von ich nix wissen

den Richter hätte ich schon beim erstenmal (wegen "gezwungen worden") verklagt. Diesen Richter hätte ich aber garantiert wegen seiner Mitschuld beim Anschließenden Verfahren wegen BEFANGENSCHAFT abgelehnt (da erja mitbeteiligt ist darf er garnicht in deinem Fall richten). Das selbe gilt auch jetzt wieder. Deinen Anwalt würde ich in die Wüste schicken, da er den Richter nicht wegen Befangenschaft abgelehnt hat. Dies ist gob fahrlässig und somit kannst du sogar deinen Anwalt zu Schadenersatz verklagen.

@Mastercloud. Er hat es so gemeint das der Friedman noch frei rumläuft weil er hochgestellt ist und nicht da wo er hingehört, in den Knast.
Wenn zwei daselbe tun ist das immer noch nicht das gleiche

Antwort 3 von SvenjaK

@arthur

Zunächst mal mein ganzes Mitgefühl für dich und deine Familie. Ich weiß, wie schnell man in so eine Situation geraten kann. Aber wie "ich nix wissen" schon sagte, scheint euer Anwalt ne echte Niete zu sein, auch wenn das Ding nicht "Befangenschaft" sondern "Befangenheit" heißt, hätte er in dieser Sache etwas unternehmen müssen.

Allerdings kann ich wie MasterCloud auch nicht so recht nachvollziehen, worum es überhaupt geht. Normalerweise wird man für einen Hausverkauf bzw. eine Unterschrift nicht bestraft oder gar zur Zahlung von 600.000 € verurteilt. Und wie einen ein Richter bei so einer Aktion zu einer Unterschrift "zwingen" kann, ist mir auch schleierhaft. Wäre daher schön, wenn du mal ein bisschen Licht in das Dunkel brächtest.

Der Zusammenhang mit Herrn Friedman ist mir übrigens mindestens genauso unklar. Friedman hat sich vermutlich(!) ein paar Näschen Koks gezogen, was in Deutschland nicht einmal strafbar ist.

Sei lieber froh, dass du nicht in dessen Haut steckst. Sonst hättest du jetzt noch die gesamte ehemalige Möllemann-Gefolgschaft im Nacken.

Möllemann springt in den Tod und ein paar Tage später gerät sein Intimfeind Friedman gaaaanz zufällig ins Fadenkreuz irgendwelcher staatlicher Behörden. Mööönsch, da kann man doch dran fühlen....

Gruß
Svenja

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Antwort 4 von Milhouse van Houten

@SvenjaK
von Deinem Post unterschreib' ich jeden Satz! Genau getroffen.

@..arthur
wäre wirklich gut wenn Du mal alles genauer beschreibst, vielleicht auch aus welcher Gegend Du kommst, hier flitzt bestimmt der ein oder andere juristisch Bewanderte rum der Dir ev. helfen kann.

Antwort 5 von . arthur

Nun, liebe Freunde, die Geschichte ein wenig genauer:
Rosenkrieg mit der Frau und dann sollte gemeinsames Haus verkauft werden.
Ich bin mit Freundin (noch ohne Kinder ;-) nach Bayern gezogen und nun sollte Haus in St. Peter-Ording verkauft werden.
Deshalb der Ex-Frau eine Bescheinigung (beglaubigt vom Einwohnermeldeamt Starnberg) überstellt, damit die jemanden suchen konnte, um das gemeinsame Haus zu verkaufen.
Die fand dann auch einen (Käufer zu 1), machte einen Vorvertrag und ich reiste die knapp 1.000 Kilometer an.
Dort angekommen hatte sie aber einen weiteren Käufer (zu 2), der mehr bot, und der erhielt dann den Zuschlag. Der anwesende und vom Gesetz vorgeschriebene Anwalt (Carstens in Tönning) wusste natürlich von dem Vorvertrag (genauso wie die Käuferin Klugmann in St. Peter-Ording), doch beide gaben grünes Licht, da der von meiner Frau unterzeichnete Kaufvertrag mangels meiner Unterschrift nicht gültig sei - so der Notar. Wir vertrauten dem Notar - denn wozu zwingt uns der Gesetzgeber, einen Notar zu verpflichten???
Kaum in Starnberg angekommen flatterte mir eine einstweilige Verfügung des Käufers zu 1 ins Haus, indem mich der Richter Dr. Mertens des Landgerichts Flensburg zwang (was anderes ist solch eine einstweilige Verfügung für mich nicht) zu Gunsten des Käufers zu 1 zu unterschreiben.
Also reiste ich wieder nach St. Peter-Ording, unterzeichnete den (zweiten!!) Kaufvertrag und wurde dann kurze Zeit von dieser netten Frau Klugmann zu 820.000 DM Schadenersatz verklagt. Raffinierterweise gab man dazu erst einmal (jeweils getrennt für mich und meine Frau) eine fingierte Anschrift an, um an Urteil in Abwesenheit zu kommen, und kurz nachdem das Urteil dann rechtskräftig war, fand man meine Ex-Frau und auch mich an Stellen, an denen wir schon jahrelang wohnten und auch gemeldet waren. Ich hatte inzwischen Haus gebaut und zwei nette Kinder gezeugt ;-)))
Der Richter, der mich in angeblicher (!) Abwesenheit zu dem Schadenersatz verurteilte war wieder der Richter Dr. Mertens vom Landgericht Flensburg.
Habe dann alle Hebel in Bewegung gesetzt und vor dem Oberlandesgericht Schleswig wurde dann das Urteil in Abwesenheit aufgehoben - und die Richter sprachen sogar von einem Betrug seitens der Frau Klugmann. Ich hatte inzwischen Anzeige wegen Betruges gegen Frau Klugmann erhoben - doch da kommt auch nix.
Jetzt geht die Sache wieder vor Gericht (zwischenzeitlich Pfändet man, was das Zeug hält, den es wurde nur das Urteil, nicht aber die Vollstreckung aufgehoben) - und nu kommts: Wieder darf der Richter Dr. Mertens das Verfahren führen. Nach zwei Jahren will er nun erst einmal Gutachten haben, und das dauert, und dauert, und dauert ..
Ach ja, Frau Klugmann hätte das Haus für 800.000 DM gekauft und macht nun einen Schaden von 820.000 DM (plus der Zinsen etc. inszw. über 1,2 Millionen DM) geltend, da Gnädigste das Haus abgerissen hätten und auf knapp 1.000 qm dann riesige Hotelanlage gebaut hätte, diese dann einzeln verkauft hätte und feinen Gewinn eingefahren hätte. Angeblich hatte man sogar schon ne Baugenehmigung. Komisch, ich hatte mal versucht, dort eine Ferienwohnung anzubauen und bekam keine Baugenehmigung.
Obwohl Urteil also aufgehoben wird, wird weiter gepfändet und das Haus kommt untern Hammer etc. - und da liegt dann auch schon der zweite Knackpunkt: Der Schätzer rennt ums Haus, schätzt Sachen, die es gar nicht gibt, vergißt die Hälfte und die Beschwerde wird ebenfalls abgelehnt (natürlich auf meine Kosten), weil das niemanden interessiert (So der Wortlaut des Urteils).
Und der Petitionsausschuss kann auch nix machen, da der Richter laut des Antwortschreibens halt machen darf was er will ..

.. und wieso ein Zusammenhang zu Friedman? Na, schätze mal, ein Raunen würde durch die Republik gehen, wenn das dem Herrn Friedmann passiert wäre. War also so etwas wie Ironie ;-==
Arthur


Antwort 6 von ich nix wissen

das ganze sieht nach Betrug aus, wo auch deine Exfrau mit verdienen will.
Den Notar verklagen, da er dir mit der Aussage grob fahrlässig und wissendlich Schaden zugefügt hat. Und damit ist ein Anwalt Schadensersatzpfli´chtig und muß dir den gesammten Schaden bezahlen. Da der 2 Käufer bescheid wußte und sofort eine (angebliche)Baugenehmigung hatte (welches in der Regel lange dauert und nur geht, wenn man das Grundstück auf sich eingetragen hat)richt das ganze nach Betrug. Such dir einen sehr guten Anwalt um Schadensbegrenzung zu machen. Du kommst dann vielleicht sogar ungeschoren raus, aber der EV und die Pfändungen bleiben. Du kannst dir dann höchstens mit dem Geld welches du dann evtl. bekommst (nehme mal an das dann bei den anderen Herren plötzlich nichts mehr zu holen sei) ein neues Leben aufbauen.
Und auf Gutachten gibt es Gegengutachten, die angenommen werden müßen.
Den Richter Dr. Mertens wegen BefangenHEIT (;-)) ablehnen

Antwort 7 von BettyBoo

Ohweh Arthur,

das treibt mir ja fast die Tränen in´s Auge ;o)))

Soviel Pech kann man ja garnicht haben :´-(((

Da kann ein Einzelner ja garnicht mehr durchblicken! Hast Du wenigstens eine Rechtsschutzversicherung?

Ich würde mir an Deiner Stelle einen Anwalt von der Anwaltsvereinigung empfehlen lassen, und dem bisher tätigen ggf. das Mandat entziehen. Dein Anwalt muß ja schließlich auch in SL zugelassen sein. Außerdem sollte er sich auf Grundstückseigentum spezialisiert haben. Damit Du nicht immer nach SL anreisen mußt, wird dieser vermutlich mit einem Anwalt in Deiner Nähe zusammen arbeiten.

Außerdem würde ich Dir empfehlen selber ein Gutachten in Auftrag zu geben. Kennst Du den Wohnungseigentümerverband? Ich nehme an, das die auch für Häuser zuständig sind! Dort würdest Du zumindest eine Rechtsberatung erhalten. Die Beiträge zu diesem Verband sind ähnlich wie bei einem Mieterverein.

Hast Du denn jetzt Arbeit? Bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze sollte Dir bei (demnächst) 3 Kindern genügend übrig bleiben, um wenigstens zu überleben.

Außerdem solltest Du meines Erachtens bei der Summe (sofern Du sie wirklich zahlen mußt) ernsthaft über Verbraucherinsolvenz nachdenken! Andernfalls aber auch eventuelle Schadensersatzansprüche genauestens prüfen lassen!!!

Wünsche Dir alles Liebe für die Zukunft!!!
BettyBoo

P.S. Vielleicht schreibst Du einfach mal irgendwann, was dabei rausgekommen ist... ;o)