Supportnet / Forum / PC-Sonstiges
Neues Urheberrecht / Filesharing / CD-Copy ist kein Kavaliersdelikt mehr
Frage
Hallo,
ich hab jetzt hier viele Beiträge gelesen zwecks dem neuen Urheberrecht und die Meinungen gehen auseinander. Hier die Eckpunkte des Gesetzes und ein Fazit:
Das neue Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz UrhG) enthält einige wichtige Inhalte für den privaten Nutzer von Musik-CDs:
- Ein Kopierschutz auf einer CD darf nicht mehr umgangen werden
- Das Kopieren von Musikdateien aus illegalen Quellen, dazu gehören zum Beispiel die kostenlosen Tauschbörsen im Internet, ist verboten.
- Plattenfirmen sind verpflichtet, einen vorhandenen Kopierschutz auf einer CD entsprechend zu kennzeichnen.
- Software zur Umgehung des Kopierschutzes ist verboten. Dieses Verbot besteht nicht nur für Produktion, Verkauf oder Werbung für derartige Software.
- Es dürfen auch keine Anleitungen zur Umgehung eines Kopierschutzes mehr veröffentlicht werden.
Die Computerzeitschriften müssen sich folglich nach neuen Themen umsehen.
- Programme wie Clone CD oder DaViDeo werden wohl vom Markt verschwinden.
- Privatnutzer dürfen nach wie vor eine private Sicherungskopie anfertigen. Voraussetzung: Es darf dabei kein Kopierschutz umgangen werden. Damit ist für viele Musik-CDs die private Kopie, z.B. für den CD-Player im Auto, nicht mehr möglich.
Wer urheberrechtlich geschützte Werke digital kopiert, dem drohen Geldstrafe oder 1 bis 3 Jahre Gefängnis.
Einzelne Unternehmen haben angekündigt, dass sie gegen das neue Urheberrecht klagen werden. Begründung: Das neue Urheberrecht sei verfassungswidrig, weil es einer Enteignung gleichkomme. Der § 95a des neuen UrhG untersagt das Erstellen einer Privatkopie von Werken unter "Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers". Damit begeht jeder Nutzer, der mit einem Brenner eine kopiergeschütze Audio-CD, DVD oder eine Software für den eigenen Laptop oder das Auto brennen will, eine rechtswidrige Handlung und könnte ggf. strafrechtlich belangt werden.
Fazit: Das letzte Wort haben mal wieder die Richter.
------------------------------------
Somit ist die Frage: Sind die MP3 Files bei Emule, Kazaa u.s.w aus legalen Quellen, wohl nicht.
Ich hoffe damit vielen einige Fragen beantwortet zu haben.
Ich habe mein Saug-Verhalten eingeschränkt, werde womöglich meine Flatrate abmelden.
Gruß
Antwort 1 von Jürgen.
dir muss recht langweilig sein, gelle ;-)))
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=149079
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=148700
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=149038
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=149069
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=148984
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=149079
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=148700
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=149038
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=149069
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=148984
Antwort 2 von lostmind
Ne eigentlich nicht,aber hier sind manche Diskussionen über legal oder Illegal - da hab ich eben ne Auffrischung gebracht.
Antwort 3 von Milhouse van Houten
Ich finde gut, dass hier nochmal alles zusammen geschrieben wird, da die anderen Threads doch voll mit falschen Dingen sind.
Ich habe allerdings noch ein Zitat aus spiegel-online anzubieten:
Das soll nun einer verstehen ...
Ich habe allerdings noch ein Zitat aus spiegel-online anzubieten:
Zitat:
Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es "nicht schließlich zum eigenen Gebrauch des Täters" oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient.
Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es "nicht schließlich zum eigenen Gebrauch des Täters" oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient.
Das soll nun einer verstehen ...
Antwort 4 von lostmind
Das darfst du ja auch nicht. Sobald ein Kopierschutz vorhanden ist, ist eine Privatkopie verboten.
Früher gab es den C64, dann der Amiga und Atari, die Floppies hatten alle Kopierschutz und man hat immer wieder Quellen/Kopierprogramme gefunden, die eben diesen Kopierschutz aushebelten.
Ich denke wenn ich eine Copy von einer CD für meinen eigenen privaten Gebrauch mache, sie nicht weiterverkaufe, verleihe etc. Wird auch nichts passieren. Die wollen die Filesharer und die Kopierer die im großen ihr Dings abziehen.
Gruß
Früher gab es den C64, dann der Amiga und Atari, die Floppies hatten alle Kopierschutz und man hat immer wieder Quellen/Kopierprogramme gefunden, die eben diesen Kopierschutz aushebelten.
Ich denke wenn ich eine Copy von einer CD für meinen eigenen privaten Gebrauch mache, sie nicht weiterverkaufe, verleihe etc. Wird auch nichts passieren. Die wollen die Filesharer und die Kopierer die im großen ihr Dings abziehen.
Gruß
Antwort 5 von Milhouse van Houten
Was meinst Du, laufen die File-Sharer Gefahr Abmahnungen zu erhalten von einschlägig bekannten Abmahnanwälten?
Können diese "Anwälte" aufgrund des neuen Gesetzes über die IP an die User-Daten kommen?
Oder ist schon bekannt, dass die Film- oder Musik-Industrie Abmahnanwälte beauftragt hat?
Können diese "Anwälte" aufgrund des neuen Gesetzes über die IP an die User-Daten kommen?
Oder ist schon bekannt, dass die Film- oder Musik-Industrie Abmahnanwälte beauftragt hat?
Antwort 6 von Loostmind
Ich würde sagen, das die T-Online sehr wohl von jedem Flatrate Benutzer das Datenvolumen checken kann, wenn jetzt einer relativ viel saugt, dann steht der Verdacht nahe und könnte zur Folge haben, das eine Haus/PC Durchsuchung gemacht werden könnte. Der Telekom kann es recht sein, durch die Angst werden die FlatRate Nutzer, nicht mehr nonstop surfen/saugen, da wird dann wieder Bandbreite frei gegeben.
Also könnte auch die Telekom ein Interesse daran haben.
Alles sehr verzwickt und gefährlich.
Gruß
Also könnte auch die Telekom ein Interesse daran haben.
Alles sehr verzwickt und gefährlich.
Gruß
Antwort 7 von Darkness
Servus ! ! !
Haben vor 2 Tagen bei uns auch eine Diskussion über das Thema in der Kaserne geführt. Einer von der anderen Kompanie meinte er hätte sich mit der Thematik mal richtig auseinader gesetzt da er selber viel saugt. So wie er das meinte sei der Download von Filmen erlaubt wenn man
a:) natürlich im Besitz des ORIGNIAL ist und
b:) wenn die Quelle die den Film anbiete auch im Besitz der Originale ist.
Er meinte das sie durch diese Regelung gezielt jagt auf Leute machen können die Filme besitzen, uploaden, verteilen, etc. die gerade erst im Kino angelaufen sind ! ! !
Wenn es ein DVD Rip wäre von einem Film den es schon zu kaufen gibt ist das Risiko sehr gering das sie an deiner Haustür klopfen. . . !
Mfg Darkness
Haben vor 2 Tagen bei uns auch eine Diskussion über das Thema in der Kaserne geführt. Einer von der anderen Kompanie meinte er hätte sich mit der Thematik mal richtig auseinader gesetzt da er selber viel saugt. So wie er das meinte sei der Download von Filmen erlaubt wenn man
a:) natürlich im Besitz des ORIGNIAL ist und
b:) wenn die Quelle die den Film anbiete auch im Besitz der Originale ist.
Er meinte das sie durch diese Regelung gezielt jagt auf Leute machen können die Filme besitzen, uploaden, verteilen, etc. die gerade erst im Kino angelaufen sind ! ! !
Wenn es ein DVD Rip wäre von einem Film den es schon zu kaufen gibt ist das Risiko sehr gering das sie an deiner Haustür klopfen. . . !
Mfg Darkness
Antwort 8 von sutadur
Zitat:
werde womöglich meine Flatrate abmelden.
Wenn du deine Flat nur wegen der massenhaften Downloads hast, ist das wohl in der Tat der beste Weg ...werde womöglich meine Flatrate abmelden.
Zitat:
Können diese "Anwälte" aufgrund des neuen Gesetzes über die IP an die User-Daten kommen?
Dazu bedurfte es keiner neuen Regelung, das war auch bisher schon möglich und wurde auch praktiziert ...Können diese "Anwälte" aufgrund des neuen Gesetzes über die IP an die User-Daten kommen?
Antwort 9 von Milhouse van Houten
Zitat:
Können diese "Anwälte" aufgrund des neuen Gesetzes über die IP an die User-Daten kommen?
Dazu bedurfte es keiner neuen Regelung, das war auch bisher schon möglich und wurde auch praktiziert ...
Können diese "Anwälte" aufgrund des neuen Gesetzes über die IP an die User-Daten kommen?
Dazu bedurfte es keiner neuen Regelung, das war auch bisher schon möglich und wurde auch praktiziert ...
Nein, das ist so nicht richtig, die Rechtslage war bis zum 13.9 nicht so eindeutig, als dass der Provider die Daten rausgeben musste. An solche Daten kommt man nur wenn auch ein Straftatbestand oder ein begründeter Verdacht besteht. Es kann ja nicht jeder X-beliebige Auskunft über "Kunden"-Daten verlangen. Bezügl File-Sharing ist es mir nicht bekannt, dass es schon "praktiziert" wurde.
Antwort 10 von Oberlehrer sutadur
@sutadur
Genau, es sind doch alles Verbrecher...
Genau, es sind doch alles Verbrecher...
Antwort 11 von Stefanowksi
Nochmal:
Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es "nicht ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Täters" oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient.
Also: Wenn es "ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Täters" oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient" ist es zwar auch nicht erlaubt, wird aber nicht mit Strafe belegt - so ist das zu verstehen. Da aber die Programme zum Umgehen des Kopierschutzes selbst nicht legal zu beziehen sind, ist es häufig ein Drahtseilakt...
Gruß Stefan
Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es "nicht ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Täters" oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient.
Also: Wenn es "ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Täters" oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient" ist es zwar auch nicht erlaubt, wird aber nicht mit Strafe belegt - so ist das zu verstehen. Da aber die Programme zum Umgehen des Kopierschutzes selbst nicht legal zu beziehen sind, ist es häufig ein Drahtseilakt...
Gruß Stefan
Antwort 12 von Milhouse van Houten
[Quote]nicht ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Täters
steht das in dem Gesetz (Urheberrecht §54 glaube ich) so drin oder ist das nur Interpretation? Ich habe das Zitat zwar selber hier in den Thread geschrieben, weiß aber nicht ob es eine Formulierung aus dem Gesetzestext ist oder wie schon gesagt reine Auslegung.
@Darkness
Zitat:
So wie er das meinte sei der Download von Filmen erlaubt wenn man
a:) natürlich im Besitz des ORIGNIAL ist und
b:) wenn die Quelle die den Film anbiete auch im Besitz der Originale ist.
So wie er das meinte sei der Download von Filmen erlaubt wenn man
a:) natürlich im Besitz des ORIGNIAL ist und
b:) wenn die Quelle die den Film anbiete auch im Besitz der Originale ist.
das hat sich Dein Kollege aus der Kompanie leider etwas schön gedacht. Der Upload von urheberrechtlich geschütztem Material ist definitiv verboten, und somit ist die Quelle eines Downloads offensichtlich illegal und somit ist auch der Download nicht erlaubt.
Mal ganz abgesehen davon: Welcher Trottel saugt sich über Tage hinweg einen Film wenn er das Original zuhause hat? Dann macht man doch lieber eine Kopie des Originals, da weiß man was man bekommt und ist vor Fakes oder schlechter Qualität sicher.
Antwort 13 von moktar
Bervor wieder jeder schreibt was er doch nichht weiss, lest mal da nach;
http://www.dradio.de/cgi-bin/es/neu-verbrauchertip/1379.html
http://www.dradio.de/cgi-bin/es/neu-verbrauchertip/1379.html
Antwort 14 von Marco230482
Hi,
hier dreht sich aber auch jeder das Gesetz so wie er es denn gerne braucht.
CU ;-)
hier dreht sich aber auch jeder das Gesetz so wie er es denn gerne braucht.
CU ;-)

