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0190er + Sperrung





Frage

Hi, ich hatte auf meiner Tel-Rech von nem "Fremdanbieter" nen Posten von 23€ drauf. Dieser Betrag soll an einem einzigen Tag entstanden sein. Hab ewig versucht, diesen Anbieter zu ereichen, als ich dann mal wen erreicht hatte wurde mir gesagt, ich hätte ne kostenpflichtige Internetseite aufgerufen. Nen Dialer schließe ich aus, denn selbst wenn es einer war/ist, wieso hat er dann nur einmal "nach Hause" telefoniert? Entfernt hab ich jedenfalls nix. (bin geläutert und installiere mir jetzt doch YAW) Ich habe laut Telekom jetzt 3 Möglichkeiten: 1. Alles bezahlen und es gut sein lassen. 2. Alles bezahlen und diesen Anbieter anmahnen. 3. Gesamte Telefonrechnung zurückbuchen lassen und die Rechnung - ohne diese 23€ neu überweisen. Dadurch kommen dann aber Rückbuchungskosten auf mich zu. Ich denke mal, ich werde die dritte Möglichkeit nehmen, denn 23 € einfach so zu bezahlen sehe ich nicht ein. Und wenn erstmal alles bezahlt ist glaub ich nicht, dass ich das Geld wieder sehe. Meine Frage ist eigentlich ob es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dass kostenpflichtige Seiten dementsprechend gekennzeichnet werden müssen? Ich hab die 0190 + 0900 Nummern jetzt bei der Telekom sperren lassen (Kostenpunkt 8,- €!!!) aber jemand hat mir gesagt, dass das nicht besonders sicher ist, denn sobald die Deutschlandvorwahl davorsteht erkennt die Telekom das nicht und die Nr kann angewählt werden. Stimmt das? Wie sicher ist diese Sperre wirklich?

Antwort 1 von Stefanowski

Also das mit der Landesvorwahl+0190 glaube ich nicht. Dann wäre die Sperre keine 8 Cent geschweige denn 8 Euro wert!!! Aber ich werde das sicherheitshalber heute Mittag daheim mal ausprobieren. Oder ruf doch beim Telekomiker-Kundenservice an (kostenlose Rufnummer) und frag' nach.

Zum Dialer - du kannst jetzt auf einer Seite der RegTP prüfen, ob der Dialer reigistriert ist. Wenn nicht, dann zahlst du ganz einfach sowieso nicht. Wenn doch, dann liegt der Fehler wahrscheinlich bei dir. (Man klickt so viele Infofenster ungelesen weg....). Ich verstehe die ganz Diskussion nicht, wer nicht gerade häufig ins Ausland telefoniert und 0190er Nummern als Vor-Vorwahl für günstige Auslandsgespräche braucht, der sollte standardmäßig diese frei tarifierbaren Nummern sperren und fertig. Natürlich sind Dialerwarner, Personal Firewall etc. was feines aber richtig sicher fühle ich mich nur mit einer Rufnummernsperre, dann kann ich im Zweifelsfall den Krempel der TKom überlassen.

Stefan

Antwort 2 von DAU

Ich hab schon nachgesehen, die Nummer ist auf den Anbieter registriert, der auf der Rechnung steht. Aber ich hab mir mal die Internetseite von denen angeschaut und da steht was davon, dass die nur Sachen anbieten, wo man 2 Telefonleitungen braucht. Irgendwie, dass man die anrufen muss um eine Seite angezeigt zu bekommen (versteh ich zwar nicht, aber stand so in deren Dokumenten), ich habe aber nur analog, weder isdn noch dsl! Das schafft mich ja sowieso schon, wo kann ich denn etwas in anspruch nehmen, wofür ich die Vorraussetzungen gar nicht erfülle?

Außerdem ist dieser registrierte Anbieter nur mittelsmann, mir wurde von diesem A. aus Köln gesagt, dass mir eine Firma aus Heppenheim diesen Betrag in Rechnung stellt.

Ich find das alles recht seltsam.

Welche der drei Möglichkeiten (oben) würdet ihr nehmen?

Antwort 3 von Lutz1965

Hallo Dau

also wenn Du die Nummer draufstehen hast, dann muß ja "auch was" gewesen sein....

Also die Rechnung erstmal bezahlen....nicht das die T-Com später wegen nicht Zahlung die Leitung sperrt.

Gleilzeitig, schriftlich, Widerspruch gegen den 0190-er Posten einlegen....

Zur Sperre der 0190 / 900 Nummer......also die ist Ihre 8 Euro wert, wir haben sie auch.....und die funkt 100 %....

Mußt halt nur aufpassen, wie Du ins Internet gehst...Es gibt ja auch Einwahlnummern mit 0190--- Die mußt Du natürlich auschließen lassen.... Damit Du ins Internet kannst...

Gruss

Lutz

sowohl bei der T-com als auch bei dem Anbieter......

Antwort 4 von Birgit

Hallo Dau,

ich würde an Deiner Stelle die dritte nehmen!

Ich hatte vor ca. 2 Jahren ein ähnliches Problem, nur mir wurden über 7.000,-- DM abgebucht. Nach Überprüfung der Tel-Rg. war bei uns eine 190er munter und fidel über unseren Faxanschluss gelaufen. Wir mussten beweisen, dass wir nie zu diesen Zeiten etwas gefaxt oder abgerufen hatten, was einfach war, denn die Beträge wurden meistens zwischen 23:00h und 6:00h aufgezeichnet.

Ich habe auch den "Erstprovider" kontaktiert, der mich an einen weiteren verwies, der wiederum wieder an einen anderen, usw. Das war ein Z der sich durch ganz Deutschland zog! Als ich bei dem "Übeltäter/Urheber" endlich ankam und auch gleich mit Strafanzeige gedroht habe, ward nie mehr was gehört von denen. Ich habe sogar eine schriftliche Bestätigung von der Telekom bekommen, dass alles in Ordnung ist und keine weitere Forderung besteht.

Also viel Erfolg und ein schönes Wochenende

Gruß
Birgit

Antwort 5 von Mickey

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|| Bitte beachte: gemäß Rechtsberatungsgesetz darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Formuliere deinen Beitrag so um, dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht, ohne Namensnennung, Daten, Orte etc.. Eine Frage nach allg. Rechtslage (auch konkretisiert heruntergebrochen auf die spezielle Schilderung), nach nützlichen allgemeinen Verhaltensregeln, ähnlichen Erfahrungen grundsätzlichen Ansichten und Einschätzungen sollte unproblematisch sein. Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Antworten dürfen keine zu entschiedenen Festlegungen und konkrete Handlungsanweisungen enthalten. Verhaltenvorschläge, Ratschläge oder Tipps die in Bezug zu einer konkreten Rechtsangelegenheit stehen und ausdrückliche oder sinngemäß Aussagen tätigen wie "du sollst bzw. mußt ... in Deiner konkreten Rechtsangelegenheit folgende Schritte unternehmen..." sind zu unterlassen. Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis. ||
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Antwort 6 von DAU

@ Lutz
"auch was" gewesen sein?

Ich nehme mal sehr stark an, dass es sich bei der Seite um eine der erotischen Art handelt. Jetzt muss ich dir ganz ehrlich sagen, dass ich niemals absichtlich solch eine Seite besucht habe (glaub es oder nicht, aber meine Freundin macht mich eigentlich recht glücklich und ich hielt es bisher einfach nicht für nötig, mir derartiges anzusehen).

Was es allerdings genau für eine Seite ist kann ich nichtmal angeben, ich hab ja nichtmal ne Web Adresse, sondern nur ne Nr. als Auskunft bekommen (aber es soll eben eine Internetseite sein). Mehr konnte mir dieser Anbieter auch nicht sagen, weil er selbst gar keine Forderung gegen mich hat, sondern wiederum eine andere Firma.

Ich trau mich nicht mal www.diese 0190er Nr.de (oder com) aufzurufen, weil ich dann wieder Angst vor der nächsten Rechnung krieg.

@ mickey: Die rechtsprechung diesbezüglich ist jedoch leider nicht eindeutig, da dies ja nur ein einmaliger Posten ist kann die diesbezügliche Beweislast auch bei mir liegen. Und wie soll ich bitte beweisen, dass ich eine Seite nicht besucht habe, von der ich nichtmal weiß, um welche es sich handelt?

Antwort 7 von DAU

übrigens findet sich kein Telekom Eintrag zur Besagten Firma (mal nachgesehen, damit ich vielleicht einfach mal da anrufen kann? aber nix is!)

Antwort 8 von Mickey

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|| Bitte beachte: gemäß Rechtsberatungsgesetz darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Formuliere deinen Beitrag so um, dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht, ohne Namensnennung, Daten, Orte etc.. Eine Frage nach allg. Rechtslage (auch konkretisiert heruntergebrochen auf die spezielle Schilderung), nach nützlichen allgemeinen Verhaltensregeln, ähnlichen Erfahrungen grundsätzlichen Ansichten und Einschätzungen sollte unproblematisch sein. Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Antworten dürfen keine zu entschiedenen Festlegungen und konkrete Handlungsanweisungen enthalten. Verhaltenvorschläge, Ratschläge oder Tipps die in Bezug zu einer konkreten Rechtsangelegenheit stehen und ausdrückliche oder sinngemäß Aussagen tätigen wie "du sollst bzw. mußt ... in Deiner konkreten Rechtsangelegenheit folgende Schritte unternehmen..." sind zu unterlassen. Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis. ||
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Gruss,
Mic

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