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14-tägiges Rückgaberecht bei eBay





Frage

Hallo, weiß jemand ob ich das 14-tägige Rückgaberecht auch bei eBay habe, wenn ich ein [b]Neu-Gerät[/b] über "Sofort-Kaufen" bei einem [b]gewerblichen Händler[/b] gekauft habe? Ich habe ein Rechnung mit Mwst., Garantie, Gewährleistung usw. Eigentlich gehe ich davon aus, will aber trotzdem mal Eure Meinungen hören, ob ich da vielleicht falsch liege. Danke schon mal.

Antwort 1 von Lutz1965

Hallo

soweit ich weiß nein...
Weil Du ja das Geschäft nicht mit e-bay machst, sondern mit dem Verkäufer....Also übernimmst Du auch seine AGB`s

Gruss

Lutz

Antwort 2 von -do_john_86-

Hi,
ich muss Lutz widersprechen.

Wenn es sich um gewerbliche Vertreiber handelt (eBay-Shop, etc.) muss er soetwas leisten. Da habe ich vor nicht all zu langer Zeit etwas darüber gelesen.

Handelt es sich um etwas Privates und der Verkäufer hat ausdrücklich dazu geschrieben "Keine Garantie und keine Rücknahme" hat man leider Pech gehabt...

mfg. Jens

Antwort 3 von Lutz1965

Hallo Jens

er fragt doch..ob e-bay Ihm ein 14-Tage Rückgabe recht einräumt ?

Gruss

Lutz

Antwort 4 von -do_john_86-

Auwei, wer lesen kann ist klar im Vorteil (ich also schonmal nicht) :-)

Sorry Lutz, hast Recht.

Jens

Antwort 5 von Milhouse van Houten

@Lutz1965
sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt, von eBay erwarte ich natürlich garnichts sondern von dem Händler bei dem ich gakauft habe. Ich hätte besser schreiben sollen "Rückgaberecht auch bei Kauf über eBay"

Danke Jens für die erste Bestätigung meiner Annahme, es ganz klar ein gewerblicher Händler, der mir wie gesagt auch Garantie auf das Teil gibt.

Antwort 6 von rg

also Milhouse,

Du hast natürlich das 14-Tägige Umtauschrecht - aber eben beim Händler und nicht bei Ebay

Antwort 7 von mukel

Hi Milhouse,

ich bin auch der Meinung, dass Du ein 14-tägiges Rückgaberecht hast, es ist im Prinzip nichts Anderes, als wenn Du das Teil im normalen Kaufhaus gekauft hättest, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer bei Ebay handelt, bei privaten geht das nicht.

Gruß Mukel

Antwort 8 von Kismo

Hallo,

keiner hat Recht, außer Lutz in Antwort 3!

Ein wenig Beschäftigung mit der Materie
(Google) und es werden sich Fronten auftun die je nach Einzelfall zu beurteilen sind.

Gruß

Kismo

Antwort 9 von Jürgen.

kismo, lutz hatte die frage falsch verstanden was von milhouse mit antwort 5 bestätigt wurde. john und rg haben recht.

Ihr Recht beim Online-Kauf
Vom 03.08.2000
Widerrufsrecht

Wichtigste Information, die der Unternehmer geben muss, ist das im Fernabsatzgesetz neu vorgesehene Widerrufsrecht. Danach hat der Besteller das Recht, den Kaufvertrag ohne Begründung binnen zwei Wochen ab Lieferung der bestellten Ware zu widerrufen. Bei Dienstleistungen startet die Frist mit der Bestellung.
Wichtig dabei: Diese Frist von zwei Wochen gilt nur, wenn der Händler über oben genannte Punkte aufgeklärt und ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Hat er dies nicht getan, so verlängert sich die Frist auf vier Monate.

http://www.tecchannel.de/internet/497/1.html

Jürgen





Antwort 10 von Lutz1965

@Jürgen

Dann lese mal die Frage und dann Antwort 5..

In der Frage, fragt er doch..."ob ich das 14-tägige Rückgaberecht auch bei eBay habe, wenn ich ein Neu-Gerät über "Sofort-Kaufen" bei einem gewerblichen Händler gekauft""""

und die Frage bezieht sich doch wohl auf e-bay.....oder ????



Antwort 11 von Jürgen.

lutz, ich hab die frage gelesen, ich hab aber auch antwort 5 gelesen:

Antwort 5:
@Lutz1965
sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt, von eBay erwarte ich natürlich garnichts sondern von dem Händler bei dem ich gakauft habe. Ich hätte besser schreiben sollen "Rückgaberecht auch bei Kauf über eBay"

damit sollte die frage wohl inhaltlich berichtigt sein ;-)))

Antwort 12 von Lutz1965

@Jürgen.

Naja ist ja auch egal....ob verstanden oder nicht ....

Du hast es mir wieder gegeben und gut is !...

Schönen Abend noch....

Antwort 13 von Phantom_Fies

Wo wir gerade wieder bei dem Thema sind, hätte ich mal 2 Fragen, die bestimmt auch irgendwo in den AGBs beantwortet werden, aber leider hab ich nicht so viel Zeit, nachzulesen. ;-)

1. Ich hab mal bei irgendeiner Auktion so etwas in der Richtung gelesen:
"Akzeptiere nur Bieter mit mindestens 10 positiven Bewertungen"
Darf der das?

2. Wie ist das mit dem Bilderklau bei Weiterverkäufen? Liegt auf den Bildern Copyright, auch wenn nicht ausdrücklich angegeben?


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