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Verjährung bei Rechnungen??
Frage
Moin moin zusammen.
Weiß jemand von euch zufällig ob es eine Verjährungsfrist bei nicht bezahlten Rechnungen gibt.
Wenn ich eine Rechnung bekomme und die nicht bezahle. Der Rechnungssteller das vergißt und sich nicht mehr meldet.
Wie lange hat der Anspruch auf sein Geld?
Falls das befristet sein sollte:
Kann der den Anspruch durch eine Mahnung verlängern?
Wann müsste der die Mahnung spätestens stellen?
Liebe Grüße
Antwort 1 von cheetah_83
ich hoffe doch ma nicht dass es sowas gibt
bezahl deine rechnungen gefälligst, immerhin wirst du ja auch ne gegenleistung dafür bekommen haben
bezahl deine rechnungen gefälligst, immerhin wirst du ja auch ne gegenleistung dafür bekommen haben
Antwort 2 von kromgi
-2 Jahre
-mahnung verlängert automatisch
@cheetah 83: das muss leider nicht immer so sein, dass rechnungen auch berechtigt sind.
-mahnung verlängert automatisch
@cheetah 83: das muss leider nicht immer so sein, dass rechnungen auch berechtigt sind.
Antwort 3 von johnthebrille
da gibt es verschiedene Varianten.
zwischen privat und privat
Firma und Privat
Firma und Firma
ich glaub da gab es 2 4 und 30 jahre, frag mich aber nicht wer welche fristen einhalten muss
zwischen privat und privat
Firma und Privat
Firma und Firma
ich glaub da gab es 2 4 und 30 jahre, frag mich aber nicht wer welche fristen einhalten muss
Antwort 4 von johnthebrille
Antwort 5 von SonyVaio
@cheetah 83
Ja sicher gibt es so was. Das ist auch gut so.
Ich bekam erst vor kurzem eine Mahnung über einen Betrag aus dem Jahr 2000! Dem betreffenden Händler hatte ich damals eine Einzugsermächtigung erteilt.
Selbstverständlich habe ich die Forderung zurückgewiesen. unter anderem mit dem Hinweis auf Verjährung.
Die war ja gegeben:
Rechnung aus 2000 > Verjährungszeit begann 2001 und endete Ende 2003 da zwischenzeitlich keine Mahnung eingegangen war.
Da ich aus 2000 keine Belege mehr habe konnte ich das sowieso nicht mehr kontrollieren.
Ja sicher gibt es so was. Das ist auch gut so.
Ich bekam erst vor kurzem eine Mahnung über einen Betrag aus dem Jahr 2000! Dem betreffenden Händler hatte ich damals eine Einzugsermächtigung erteilt.
Selbstverständlich habe ich die Forderung zurückgewiesen. unter anderem mit dem Hinweis auf Verjährung.
Die war ja gegeben:
Rechnung aus 2000 > Verjährungszeit begann 2001 und endete Ende 2003 da zwischenzeitlich keine Mahnung eingegangen war.
Da ich aus 2000 keine Belege mehr habe konnte ich das sowieso nicht mehr kontrollieren.
Antwort 6 von hustelinchen
@cheetah 83
Bist Du hier der Sittenminister?
Du kennst doch die Hintergründe gar nicht, eine sachliche Antwort konntest mangels Sachkenntniss auch nicht bringen.
Also: Warum hälst Du dann nicht einfach Deine F.R.E.S.S.E?
Den anderen vielen Dank für die Antworten.
@johnthebrille:
dein Link hat mir sehr weiter geholfen.
Schönen Tag noch
Bist Du hier der Sittenminister?
Du kennst doch die Hintergründe gar nicht, eine sachliche Antwort konntest mangels Sachkenntniss auch nicht bringen.
Also: Warum hälst Du dann nicht einfach Deine F.R.E.S.S.E?
Den anderen vielen Dank für die Antworten.
@johnthebrille:
dein Link hat mir sehr weiter geholfen.
Schönen Tag noch
Antwort 7 von schuldner
@johnthebrille
auch von mir ein daaaaanke !
schuldner...
auch von mir ein daaaaanke !
schuldner...
Antwort 8 von Thunderstorm
alle angabe in der regel
1. Mahnung nach 1,5 Wochen
2. Mahnung nach 1 Woche
3. Mahnung nach 4 Tagen
dann Anwalt
also, im groben, hat der jenige keine frist, wann er die rechnung schreibt, das bleibt ihm selber überlassen, wenn er es vergisst, dann ist doch gut... wenn nicht, dann hast du glück!!!
1. Mahnung nach 1,5 Wochen
2. Mahnung nach 1 Woche
3. Mahnung nach 4 Tagen
dann Anwalt
also, im groben, hat der jenige keine frist, wann er die rechnung schreibt, das bleibt ihm selber überlassen, wenn er es vergisst, dann ist doch gut... wenn nicht, dann hast du glück!!!