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Zuschläge berechnen (Zeiterfassung)





Frage

Hallo , ich habe folgendes Problem : Ich möchte für Excel eine Zeiterfassung erstellen. Dazu benutze ich die angehangene Datei. Dazu bräuchte ich aber noch Makros , die die Zuschläge beispielsweise für Nachtarbeit , Sonn- und Feiertagsarbeit berechnen können. Dabei geh ich von folgenden Fällen aus : Feiertag ? Feiertag und Wochenende ? Feiertag und Wochenende und Nachts ? Feiertag und Nachts ? Nachts ? Nachts und am Wochende ? Sylvester ? Erster Weihnachtsfeiertag ? Zweiter Weihnachtsfeiertag ? Erster Weihnachtsfeiertag und Nachts ? Zweiter Weihnachtsfeiertag und Nachts? Inwiefern die einzelnen Zuschläge zu berechnen sind ( in % , z.b. am Wochenende 40% mehr oder ) , ist erstmal nicht so wichtig , da ich diese dann für mich selbst editieren könnte , aber wie müssen die Makros aussehen ? Kann mir vielleicht jemand diese erstellen , oder sowas in der Art ? Danke , vielen Dank Thomas Hier die Datei : http://www.herber.de/bbs/user/13484.zip

Antwort 1 von want2cu

Hallo Thomas,

da sich bislang noch niemand gemeldet hat, zumindest ein Lösungsansatz.
Ich würde die ganzen unterschiedlichen Zuschläge in eine separate Tabelle packen und auf diese dann mittels SVERWEIS zugreifen. Der jeweilige Basiswert (die KOmbination aus Wochentag und Uhrzeit) könnte ebenfalls in einer weiteren Tabell abgelegt und mittels SVERWIES abgefragt werden. So bleiben also als Variablen die Uhrzei, der Wochentage und ggfs der Feiertag, die dann über die Funktion SVERWEIS ausgewertet weren müßten.
Da du deine Beispieltabelle bei Herber eingestellt hast, wirst du mit großer Wahrscheindlichkeit auch dort hoffentlich eine absolut genaue Lösung bekommen.


CU
want2cu


Antwort 2 von twig

also ja , mir ist eingefallen , noch einige Infos zu ergänzen.
Dies wäre zum einen , dass Nachtarbeit allgemein von 20-6 Uhr gilt , mit einem Zuschlag von 25. Für die Nachtarbeit im besonderen Fall von 0-4 Uhr gilt, dass wenn die
Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde, ein Zuschlag von 40% in dieser Zeit zu berechnen ist.
Bei Feiertagen ist es so , dass er von 0-24 Uhr gilt.
Fang ich also an einem Feiertag an zu arbeiten , arbeite aber in einen Tag hinein, so ist dieser mit 24 Uhr abgeschlossen, sofern der Folgetag nicht ebenfalls ein Feiertag ist.
Ist beispielsweise ein Sonntag zugleich ein Feiertag so wird nur der für einen Feiertag zustehende Zuschlag von 125% gezahlt , nicht aber der Sonntagszuschlag von 50%.


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