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recht auf leihwagen beim gebrauchtwagenhaendler?





Frage

hiho =) mein "neues" auto (vor 4 monaten gekauft) ist platt, motorschaden, garantiefall (extra noch 150e draufgelegt fuer garantie statt gewaehrleistung). hab ich jetzt ein recht darauf fuer die zeit der reparatur ein leihwagen zu bekommen? thx muab

Antwort 1 von Floooooo

Meines Wissens: Nein.

Generell (das ist jetzt nicht auf Autos bezogen sondern betrifft alle Produkte) hat ja der Verkäufer bei Mängeln erstmal ein Recht auf Nachbesserung. Eine angemessene Frist liegt glaub ich bei ca. 2 Wochen.

Ob der Händler aus Kulanz während dieser Zeit einen Leihwagen zur Verfügung stellt, steht auf nem anderen Blatt.

Ich weiß auch nicht, ob er bei einem Produkt wie einem Auto während der Reparatur verpflichtet ist, dir ansonsten anfallende Kosten (z.B. ÖPNV für den Weg zur Arbeit) zu ersetzen

Antwort 2 von anno_58

Hi,
viele Firmen bieten dies als Service an, ein recht darauf gibt es jedoch nicht. Ich weiss, dass die Praxis während Reparaturen, Inspektionen etc, kostenlos einen Ersatzwagen zu Verfügung zu stellen, zu "Stress" mit dem Finanzamt und den s.g. Abmahnvereinen führt. Deshalb werden heute Fahrzeuge zu Minimalsätzen vermietet oder es werden Fahrzeuge für "Probefahrten" heraus gegeben.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 3 von Timid

1. Was für ein Auto ist es? Verschiedene Hersteller gehen verschiedene Wege.

2. Wie viel gefahren? Ist nen Unterschied, ob du nur 1x Monat 10 KM fährst oder jeden Tag 1000 KM :-)

3. Warum Garantie? Ist eh eine Gewährleistungssache! Hättest dir also sparen können, die Garantie zu "kaufen" :-) Innerhalb der ersten 6 Monate zusätzlich sogar Beweislastumkehr, d. h. kann der Händler / Hersteller nichts anderes beweisen läuft es darauf hinaus, dass das Auto schon beim Kauf fehlerhaft war.

4. Recht auf Leihwagen: Kommt drauf an, was in den AGB bzw. in der Garantie dazu steht (deswegen wichtig was für ein Auto). Ich kenne das von Ford mit der Extra - Garantie (gestaffelt für X Jahr bzw. X KM), da hat man ein Recht auf Leihwagen lt. Garantiebedingungen.

5. es gibt bestimmt bessere Foren für Rechtsfragen, das hier ist eher ein Computerforum :-)

6. Läuft deine Frage in dieser Form auf eine unentgeltliche Rechtsberatung hinaus, diese ist in Deutschland verboten ( Rechts- sowie das Steuerberatungsgesetz; Art. 1 § 1 RBerG sowie StBerG).

Liebe Grüße
Timi

Antwort 4 von Floooooo

@Timi:

Vorsicht mit deinen Zeitangaben. Er hat gesagt, es handelt sich um einen Gebrauchtwagen.

Da gilt nicht die normale Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung, sondern lässt sich erheblich im Kaufvertrag deinschränken, auch bzgl. der Fristen.

Antwort 5 von Timid

@ Flo

Was soll an meiner Aussage nicht richtig gewesen sein?

Gewährleistung bei Gebrauchtwaren 2 Jahre, kann "gekürzt" werden auf 1 Jahr.
Da hier nur 4 Monate -> trotzdem Gewährleistung!

Außerdem is es ja egal, denn notfalls läufts dann eben doch über Garantie.

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